{"id":44428,"date":"2019-03-15T18:17:44","date_gmt":"2019-03-15T17:17:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=44428"},"modified":"2020-04-10T00:53:17","modified_gmt":"2020-04-09T23:53:17","slug":"nettogate-jung-von-matt-klage-liegt-vor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/urheber-designrecht\/nettogate-jung-von-matt-klage-liegt-vor\/","title":{"rendered":"#Nettogate cont’d: Jung von Matt verklagt Mutter vor dem LG Hamburg, Streitwert 100.000 \u20ac"},"content":{"rendered":"
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@ Nichizhenova Elena – Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n

Wie\u00a0bereits berichtet, vertritt LHR die Mutter eines der beiden Kinder in dem bekannten<\/i><\/a>\u00a0(Fernseh-)Werbespot \u201cKaufmannsladen\u201d. Dort spielen zwei Kinder im Kindergarten, wie der Name bereits sagt, Kaufladen. Der Spot schlie\u00dft mit dem allseits bekannten \u201cDann geh\u00b4 doch zu Netto!<\/i>\u201d.\u00a0<\/i>So weit, so kreativ. <\/i><\/p>\n

Allein: Der Spruch stammt\u00a0urspr\u00fcnglich\u00a0nicht aus der Feder hochdotierter Werber, sondern von der besagten Mutter.<\/i><\/p>\n

Nach einer Bitte um Auskunft, drohte Jung von Matt\/SAGA ihr nun mit einer Klage, die jetzt\u00a0vorliegt.<\/i><\/p>\n

\u201cDann geh\u00b4 doch zu Netto!\u201d \u2013 Eine Erfolgsgeschichte<\/h2>\n

Ende 2016\/Anfang 2017 produzierte Jung von Matt\/Saga zusammen mit der Produktionsfirma Markenfilm den (Fernseh-)Werbespot \u201cKaufmannsladen\u201d, in dem zwei Kinder im Kindergarten, wie der Name bereits sagt, Kaufladen spielen. Dem einkaufenden Jungen sind die Waren jedoch viel zu teuer und er verleiht seinem \u00c4rger dar\u00fcber deutlich Ausdruck: \u201cAbzocker!\u201d.<\/p>\n

Dar\u00fcber ist das verkaufenden M\u00e4dchen nat\u00fcrlich nicht gl\u00fccklich und f\u00e4ngt an zu weinen. Schlusspunkt des Spots, im Fachjargon \u201cPeak-End Rule\u201d genannt, bildet das emp\u00f6rt vorgetragene, nun allseits bekannte \u201cDann geh\u00b4 doch zu Netto!<\/i>\u201d:<\/p>\n

https:\/\/youtu.be\/sg7kkyGvaSw<\/p>\n

Mittlerweile haben die Werbekampagne und der genannte Spruch als deren zentrales Element nationale und sogar internationale Bekanntheit erlangt. Der erste Werbespot \u201cKaufmannsladen\u201d\u00a0<\/span>schaffte es sowohl in das internationale Branchenranking \u201cFeelMore50″ 2017 und bekam 2018 den \u201cBronze GWA Effie\u201d.<\/p>\n

Vor dem Hintergrund dieses Erfolgs wurden in der Folgezeit weitere, \u00e4hnliche Werbespots produziert, die ebenfalls ihre Pointe in dem Slogan \u201cDann geh\u00b4 doch zu Netto!<\/i>\u201d haben. Die Videos im YouTube-Kanal \u201cnettotv<\/a>\u201d haben Millionen von Aufrufen.<\/p>\n

Alles nur geklaut?<\/b><\/h2>\n

Kurz vor Weihnachten 2018 erreichte unsere Kanzlei eine Beratungsanfrage.\u00a0Es meldete sich die \u201cErfinderin\u201d des Werbeslogans \u201cDann geh\u00b4 doch zu Netto!<\/i>\u201d, mit dem der deutsche Verbraucher mittlerweile seit zwei Jahren von Kindern, quengelnden M\u00fcttern und sogar vom Weihnachtsmann im Fernsehen, Radio und sogar in Gestalt eines Handy-Klingeltons aufgefordert wird, seine Lebensmitteleink\u00e4ufe in einem ganz bestimmten Gesch\u00e4ft zu erledigen.<\/p>\n

In den folgenden Beitr\u00e4gen hatten wir die Details des Sachverhalts und dessen rechtliche Bewertung bereits ausf\u00fchrlich dargestellt:<\/p>\n