{"id":44314,"date":"2019-03-11T07:55:49","date_gmt":"2019-03-11T06:55:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=44314"},"modified":"2019-03-08T20:58:07","modified_gmt":"2019-03-08T19:58:07","slug":"matthias-sammer-und-gokixx-treffen-testimonial-vereinbarung-lhr-sorgt-fuer-die-passende-rechtliche-basis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/sportrecht\/matthias-sammer-und-gokixx-treffen-testimonial-vereinbarung-lhr-sorgt-fuer-die-passende-rechtliche-basis\/","title":{"rendered":"Matthias Sammer und GOKIXX treffen Testimonial-Vereinbarung: LHR sorgt f\u00fcr die passende rechtliche Basis"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_44318\" aria-describedby=\"caption-attachment-44318\" style=\"width: 293px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-44318\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/\u00a9-Artur-fotolia.com_-620x620.jpg\" alt=\"Testimonial-Vereinbarung Matthias Sammer\" width=\"293\" height=\"293\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/\u00a9-Artur-fotolia.com_-620x620.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/\u00a9-Artur-fotolia.com_-414x414.jpg 414w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/\u00a9-Artur-fotolia.com_.jpg 693w\" sizes=\"(max-width: 293px) 100vw, 293px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-44318\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 Artur &#8211; fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Unternehmen stehen in der heutigen Welt vor der Herausforderung ihre <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/markenrecht\">Marke<\/a> durch bestimmte Reize zu platzieren und sich von der Konkurrenz abzugrenzen \u2013 beliebt sind zum Beispiel prominente Pers\u00f6nlichkeiten, die als Testimonial fungieren. <\/em><\/p>\n<p><em>Zum Start der Bundesliga-Saison 2018\/19 konnte GOKIXX den fr\u00fcheren DFB-Sportdirektor Matthias Sammer als Head of Sports Strategy begr\u00fc\u00dfen. Die Kanzlei Lampmann, Haberkamm &amp; Rosenbaum (LHR) besitzt im Bereich der Testimonial-Vertr\u00e4ge langj\u00e4hrige Erfahrung und unterst\u00fctzte GOKIXX bei der Vertragsgestaltung.<\/em><\/p>\n<p>\u00dcber 2.500 Spieler aus den Nachwuchsleistungszentren der Profivereine nutzen mittlerweile GOKIXX, die exklusive digitale Plattform f\u00fcr die n\u00e4chste Spielergeneration. Neben der\u00a0App\u00a0und dem\u00a0Chat-Center\u00a0wurde die\u00a0GOKIXX Academy\u00a0gestartet, welche mit ihrem individuellen\u00a0Coaching-Programm\u00a0den fachlichen Rahmen f\u00fcr alle Services von GOKIXX bildet.<\/p>\n<blockquote><p><em>\u201eMatthias Sammer wird unsere Plattform strategisch st\u00e4rken. Jeder Nutzer unserer Services wird daher profitieren.\u201c (Dr. Stefan G\u00f6ke, Gr\u00fcnder und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer von GOKIXX)<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Matthias Sammer wird GOKIXX im Bereich Talentf\u00f6rderung mit seiner Expertise extrem bereichern. \u201eDas Engagement von Matthias Sammer ist ein entscheidender Schritt f\u00fcr GOKIXX\u201c, sagte Firmengr\u00fcnder Dr. Stefan G\u00f6ke \u00fcber die Zusammenarbeit mit dem weltweit renommierten Fu\u00dfball-Experten. Um diese Zusammenarbeit auf ein solides vertragliches Fundament zu stellen, sind allerdings einige Aspekte zu beachten, die im Folgenden beleuchtet werden.<\/p>\n<h2>Testimonial-Vertrag: Pr\u00e4ambel von besonderer Bedeutung<\/h2>\n<p>Ein Testimonial-Vertrag ist eine individuelle Vereinbarung zwischen einer prominenten Person und einem Unternehmen. Besonders der Pr\u00e4ambel kommt dabei eine wichtige Rolle zu, da nach den Vorgaben der Rechtsprechung, alle Rechte, die nicht ausdr\u00fccklich geregelt sind, beim Testimonial liegen. Kommt es zu einem Rechtsstreit zwischen Unternehmen und Testimonial, kommt den <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/medienrecht-persoenlichkeitsrecht\">Pers\u00f6nlichkeitsrechten<\/a> des Testimonials \u2013 sofern keine Pr\u00e4ambel vorhanden ist \u2013 besonderer Schutz zu.<\/p>\n<p>Die Pr\u00e4ambel kann hier zukunftsgerichtet einen dynamischen Rahmen der Zusammenarbeit festlegen, indem die Ziele der Partnerschaft m\u00f6glichst genau festgehalten werden.<\/p>\n<h2>Vertrauen vs Kontrolle: Der Trade-off im Testimonial-Vertrag<\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich entsteht zwischen den Parteien ein Trade-Off zwischen Vertrauen und einem maximal ausf\u00fchrlichen Vertrag. Die beste Bindung zwischen Parteien wird durch Vertrauen hergestellt, das sich w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit durch eine ehrliche Zusammenarbeit entwickelt. Grundlage des Vertrauens ist ein gutes und rechtlich gepr\u00fcftes Vertragswerk, das die verschiedenen Interessenlagen der beteiligten Parteien ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Ebendieses Vertragswerk basiert auf individuellen Verhandlungen. Bei diesen m\u00fcssen die verschiedenen Positionen der Parteien sorgf\u00e4ltig und in Ruhe analysiert sowie bewertet werden. Nur so kann der Vertragsinhalt &#8211; die einzelnen Klauseln der Rechtsparteien, wie bspw. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheberrecht\/vertragsstrafe-nach-einer-unterlassungserklaerung\">Vertragsstrafen<\/a> &#8211; das Gesamtgef\u00fcge der Parteien ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<h2>Die Leistungen des Testimonials<\/h2>\n<p>Eine grundlegende Frage jeder Testimonial-Vereinbarung lautet: Wie und in welchem Umfang kann das Testimonial aktiviert werden? Grunds\u00e4tzlich handelt es sich bei der Aktivierung einer Person um eine Lizenzierung von Pers\u00f6nlichkeitsrechten.<\/p>\n<p>Im Rahmen eines Testimonial-Vertrages steht die Einr\u00e4umung verschiedener Pers\u00f6nlichkeitsrechte seitens des Testimonials im Vordergrund \u2013 zum Beispiel die Nutzung von <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/medienrecht-persoenlichkeitsrecht\/recht-am-eigenen-bild\">Bildnissen<\/a> (Fotos\/Videos).Auch die Nutzung des Namens oder der Stimme sowie die Aktivierung bei Veranstaltungen spielen h\u00e4ufig eine Rolle. Dass Vertrauen hier eine gro\u00dfe Rolle spielt, sieht man daran, dass es schwierig ist, im Voraus zu definieren, was das Testimonial im Einzelfall leisten soll. Wird ein Shooting nur an einem Set durchgef\u00fchrt oder kommen mehrere Motive zum Einsatz? Fragen deren Beantwortung nicht selten mit der Bereitschaft des Testimonials zusammenh\u00e4ngen.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend das \u201e<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/medienrecht-persoenlichkeitsrecht\/recht-am-eigenen-bild\">Recht am eigenen Bild<\/a>\u201c und \u201eNamensrechte\u201c normiert sind, sind die sonstigen F\u00e4lle Auspr\u00e4gungen des sogenannten Allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts, das aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/2.html\" title=\"Art. 2 GG\">Art. 2 Abs. 1 GG<\/a> in Verbindung mit <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/1.html\" title=\"Art. 1 GG\">Art. 1 Abs. 1 GG<\/a> abgeleitet wird. Die beabsichtigte Nutzung des Testimonials sollte daher m\u00f6glichst genau im Vertrag festgehalten werden, um einem m\u00f6glichen Rechtsstreit vorzubeugen. Dabei gilt es vor allem den Benutzungsumfang \u2013 sowohl sachlich als auch r\u00e4umlich \u2013 zu beachten. Wichtige Aspekte, die ber\u00fccksichtigt werden sollten, sind dabei:<\/p>\n<ul>\n<li>Die grunds\u00e4tzliche Art und Verbreitung von Werbung (TV, Radio, Internet, <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/medienrecht-persoenlichkeitsrecht\/presserecht\">Presse<\/a>)<\/li>\n<li>Der Adressatenkreise<\/li>\n<li>Die M\u00f6glichkeiten der Vervielf\u00e4ltigung<\/li>\n<li>Die M\u00f6glichkeit von nachtr\u00e4glichen \u00dcberarbeitungen<\/li>\n<li>Die M\u00f6glichkeit, Sprache (z.B. Aussagen) zu \u00fcbersetzen<\/li>\n<li>Die Nutzungsdauer der werbenden Ma\u00dfnahmen<\/li>\n<li>Die beidseitige oder einseitige Freigabe von Inhalten<\/li>\n<li>M\u00f6gliche Vertragsstrafen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dementsprechend ist es zum Beispiel sinnvoll, einen Zeiteinsatz des Testimonials festzulegen. Dieser kann als Anhaltspunkt bei Aktivierungen gelten, sollte aber im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit anpassbar bleiben.<\/p>\n<h2>Die Verg\u00fctung des Testimonials durch das Unternehmen<\/h2>\n<p>Auf der anderen Seite ist es klar, dass das Testimonial in angemessener Weise f\u00fcr die Lizensierung seiner Pers\u00f6nlichkeitsrechte verg\u00fctet werden muss. Varianten sind hierbei Tagess\u00e4tze f\u00fcr die Pr\u00e4senz bei Veranstaltungen oder Werbeshootings, Spesen f\u00fcr gesteuerte Aktivit\u00e4ten oder erfolgsabh\u00e4ngige Verg\u00fctungen, wenn definierte Kennzahlen der Testimonial-Vereinbarung erreicht werden.<\/p>\n<h2>Weitere beispielhafte Bestandteile einer Testimonial-Vereinbarung<\/h2>\n<h3>Exklusivit\u00e4t\/ \u201eVerw\u00e4sserung\u201c<\/h3>\n<p>Ob das Testimonial vertraglich auch \u201edas Gesicht\u201c von branchenfernen Unternehmen werden kann, ist elementar, da dies einen unmittelbaren Einfluss auf die Wirkung der prominenten Person hat. Wirbt ein bekanntes Gesicht f\u00fcr viele Unternehmen, droht eine Verw\u00e4sserung der einzelnen Botschaften, da potentiell viele Assoziationen mit der Person in Verbindung gebracht werden k\u00f6nnen. Ein Werben in derselben Branche wird in den meisten F\u00e4llen durch eine Exklusivit\u00e4tsklausel verboten sein. Auch enthalten die meisten Vertr\u00e4ge eine Verschwiegenheitsverpflichtung, die eine Geheimhaltung der Kampagnen bis zur Ver\u00f6ffentlichung gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<h3>Wohlverhalten<\/h3>\n<p>Da das Testimonial und das Unternehmen dieselben Ziele verfolgen, verpflichten sie sich innerhalb des Vertrages gew\u00f6hnlich dazu, sich respektvoll zu verhalten und sich nicht \u00f6ffentlich negativ \u00fcber den jeweils anderen zu \u00e4u\u00dfern. Wichtige schutzw\u00fcrdige Interessen der Parteien sind deren Ruf und Prestige sowie wirtschaftliche Interessen.<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<h3>Laufzeit\/ Optionen<\/h3>\n<p>In beiderseitigem Interesse sind innerhalb des Testimonial-Vertrages die Laufzeit und eventuell bestehende Verl\u00e4ngerungsoptionen zu regeln.<\/p>\n<h3>Haftungsausschluss<\/h3>\n<p>Weiter ist festzulegen, inwiefern das Unternehmen f\u00fcr bestimmte Verletzungen haftet. Steht das Testimonial in einem vertraglichen Verh\u00e4ltnis zu mehreren Unternehmen, stellt sich beispielsweise die Frage, ob Unternehmen bei Verletzungen des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit des Testimonials bei einem eigenen \u201egebuchten\u201c Werbedreh von anderen Unternehmen, die mit dem Testimonial zusammenarbeiten, verklagt werden k\u00f6nnen. Zu kl\u00e4ren ist dar\u00fcber hinaus, ob das Testimonial f\u00fcr das Erreichen bestimmter Ziele haftet.<\/p>\n<h3>\u00a0(Kurzfristige) Terminabsage<\/h3>\n<p>Au\u00dferdem sollten Regelungen getroffen werden, die bei einer (kurzfristigen) Terminabsage des Testimonials greifen, da davon auszugehen ist, dass ein geplanter Termin f\u00fcr das Unternehmen einen hohen organisatorischen Aufwand bedeutet. M\u00f6glichkeiten sind dann Minderungs- oder Schadensersatzregelungen, Sonderk\u00fcndigungsrechte oder das in Kraft treten einer Produktionsausfallversicherung.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Testimonials spielen heute f\u00fcr Unternehmen eine wichtige Rolle, um das Image der eigenen Marke zu bilden. Bei Testimonial-Vertr\u00e4gen spielt dabei das Verh\u00e4ltnis von Vertrauen und m\u00f6glichst ausf\u00fchrlicher Regelung der Rechte eine gro\u00dfe Rolle. Je \u00fcberzeugter das Testimonial von seiner Rolle ist, desto besser kann es aktiviert werden. Wichtig ist aber in jedem Fall, dass die Zusammenarbeit zwischen prominenter Person und Unternehmen auf einem rechtlich sicheren Fundament steht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unternehmen stehen in der heutigen Welt vor der Herausforderung ihre Marke durch bestimmte Reize zu platzieren und sich von der Konkurrenz abzugrenzen \u2013 beliebt sind zum Beispiel prominente Pers\u00f6nlichkeiten, die als Testimonial fungieren. Zum Start der Bundesliga-Saison 2018\/19 konnte GOKIXX den fr\u00fcheren DFB-Sportdirektor Matthias Sammer als Head of Sports Strategy begr\u00fc\u00dfen. 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