{"id":44265,"date":"2019-03-18T04:10:30","date_gmt":"2019-03-18T03:10:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=44265"},"modified":"2019-03-18T04:10:30","modified_gmt":"2019-03-18T03:10:30","slug":"google-und-das-recht-auf-vergessenwerden-nach-der-dsgvo","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/social-media-recht\/google-und-das-recht-auf-vergessenwerden-nach-der-dsgvo\/","title":{"rendered":"Google und das Recht auf Vergessenwerden nach der DSGVO"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_44336\" aria-describedby=\"caption-attachment-44336\" style=\"width: 424px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-44336\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/Fotolia_248785426_XS.jpg\" alt=\"Google DSGVO Recht auf Vergessenwerden\" width=\"424\" height=\"283\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-44336\" class=\"wp-caption-text\">@ stadtratte &#8211; Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Einem aktuellen Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts nach finden die vor Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geltenden Grunds\u00e4tze zum sogenannten &#8220;Recht auf Vergessenwerden&#8221; keine uneingeschr\u00e4nkte Anwendung mehr. <\/em><\/p>\n<p><em><a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/DSGVO\/17.html\" title=\"Art. 17 DSGVO: Recht auf L&ouml;schung (&quot;Recht auf Vergessenwerden&quot;)\">Artikel 17 der DSGVO<\/a> setzt eine Abw\u00e4gung zwischen dem \u00f6ffentlichen Informationsinteresse und dem Interesse des Betroffenen an der L\u00f6schung seiner Daten voraus, bevor diese tats\u00e4chlich entfernt werden. Eine solche Abw\u00e4gung sei nun in entsprechenden F\u00e4llen vorzunehmen, so der Senat in Frankfurt.<\/em><\/p>\n<h2>Gesundheitliche Gebrechen bei Google &#8211; Go or No-Go ?<\/h2>\n<p>Ausgangspunkt der Entscheidung war ein Rechtsstreit zwischen einer gemeinn\u00fctzigen Organisation als Kl\u00e4ger und der Suchmaschine Google auf Beklagtenseite. Nachdem die karikative Einrichtung in finanzielle Schwierigkeiten geraten war, berichteten diverse Pressestellen \u00fcber deren missliche Lage. In diesem Zusammenhang wurden auch Informationen zum damals schlechten gesundheitlichen Zustand des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers publik gemacht.<\/p>\n<p>Dieser verlangte in der Folge von Google, insgesamt f\u00fcnf Suchergebnisse aus dem Netz zu nehmen. Diese f\u00fchrten zu entsprechenden Beitr\u00e4gen, welche die Umst\u00e4nde seiner Erkrankung weiter darlegten. Als der Internetriese sich weigerte, erhob der Betroffenen schlie\u00dflich Klage vor dem Frankfurter Landgericht.<\/p>\n<h2>L\u00f6schung pers\u00f6nlicher Daten muss &#8220;erforderlich&#8221; sein<\/h2>\n<p>Die Kammer wies diese jedoch ab (LG Frankfurt, Urteil v. 26.10.2017, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=3%20O%20190\/16\" title=\"LG Frankfurt\/Main, 26.10.2017 - 3 O 190\/16: Zum Recht auf Vergessenwerden\">3 O 190\/16<\/a>), und auch die Berufung vor dem Oberlandesgericht blieb ohne Erfolg (OLG Frankfurt, Urteil v. 6.9.2018, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=16%20U%20193\/17\" title=\"OLG Frankfurt, 06.09.2018 - 16 U 193\/17: Datenschutz im Internet: Unterlassungs- bzw. L&ouml;schungs...\">16 U 193\/17<\/a>).<\/p>\n<p>Ausschlaggebende Norm in Frankfurt war <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/DSGVO\/17.html\" title=\"Art. 17 DSGVO: Recht auf L&ouml;schung (&quot;Recht auf Vergessenwerden&quot;)\">Artikel 17 der DSGVO<\/a>. Dieser lautet (auszugsweise):<\/p>\n<blockquote><p>Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverz\u00fcglich gel\u00f6scht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverz\u00fcglich zu l\u00f6schen, sofern einer der folgenden Gr\u00fcnde zutrifft:<\/p>\n<p>(a) Die personenbezogenen Daten sind f\u00fcr die Zwecke, f\u00fcr die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.<\/p>\n<p>(\u2026)<\/p>\n<p>(d) Die personenbezogenen Daten wurden unrechtm\u00e4\u00dfig verarbeitet.<\/p><\/blockquote>\n<p>An einer solchen &#8220;unrechtm\u00e4\u00dfigen Verarbeitung&#8221; mangele es im vorliegenden Fall, so die Richter.<\/p>\n<h2>Umfangreiche Interessenabw\u00e4gung erforderlich<\/h2>\n<p>Ob von einer solchen ausgegangen werden kann, m\u00fcsse anhand einer umfangreichen Interessenabw\u00e4gung entschieden werden. Dabei sei das Recht des Kl\u00e4gers auf informationelle Selbstbestimmung der Kommunikationsfreiheit von Google und dessen Nutzern gegen\u00fcberzustellen.<\/p>\n<p>Schlussendlich kam der Senat zu dem Ergebnis, dass die Interessen des Kl\u00e4gers hinter denen der \u00d6ffentlichkeit zur\u00fcckzutreten haben. Zwar seien mit Hilfe der Suchmaschine durchaus pers\u00f6nliche und sensible Informationen auffindbar gewesen. Aber selbst solche Daten seien nur sch\u00fctzenswert, solange dies &#8220;erforderlich&#8221; ist. Die Berichterstattung und die entsprechenden Artikel seien aber zum Zeitpunkt der Ver\u00f6ffentlichung rechtm\u00e4\u00dfig gewesen. So habe die \u00d6ffentlichkeit ein relevantes Interesse an der finanziellen Situation der Organisation gehabt. Dazu z\u00e4hlten eben auch Informationen zum Gesundheitszustand des Kl\u00e4gers, da diese erkl\u00e4rten, warum der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer in wirtschaftlich schweren Zeiten nicht zur Verf\u00fcgung stand.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich seien Suchmaschinen wie Google erst nach konkretem Hinweis auf eventuelle Verletzungen des Pers\u00f6nlichkeitsrechts im Zusammenhang mit Suchergebnissen zum Handeln verpflichtet. Pr\u00e4ventive Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnten Google demnach nicht auferlegt werden. Sowohl aus organisatorischen als auch finanziellen Gr\u00fcnden seien Schritte bereits im Vorfeld der Suchmaschine nicht zumutbar.<\/p>\n<h2>Fazit: Nichts genaues wei\u00df man nicht<\/h2>\n<p>Der europ\u00e4ische Gerichtshof hatte sich in einem \u00e4hnlich gelagerten Fall bereits zum Recht auf Vergessenwerden positioniert (EuGH, Urteil v. 13.5.2014, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=C-131\/12\" title=\"C-131\/12 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">C-131\/12<\/a>). Das Urteil des EuGH erging bereits vor Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung. In der Urteilsbegr\u00fcndung gaben die Richter an, dass das Interesse des Betroffenen, nicht l\u00e4nger namentlich im Internet auffindbar zu sein, dem Interesse an einer fortbestehenden Verlinkung grunds\u00e4tzlich vorzuziehen sei. Nur in wenigen Konstellationen k\u00f6nne ein Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen durch ein Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt werden.<\/p>\n<p>Die Richter in Frankfurt nahmen in der Urteilsbegr\u00fcndung Bezug zu der Entscheidung des EuGH: Die Abw\u00e4gungskriterien des europ\u00e4ischen Gerichtshof k\u00f6nnten nicht ohne Weiteres auf die DSGVO \u00fcbertragen werden. Vielmehr m\u00fcsse &#8220;mit Vorsicht den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls&#8221; Rechnung getragen werden. Aufgrund der nahezu unbegrenzten Anzahl von Konstellationen, in denen Pers\u00f6nlichkeitsrechte im Internet potentiell verletzt werden k\u00f6nnen, und dem oftmals schmalen Grat zur Unzul\u00e4ssigkeit bei der Verwertung personenbezogener Daten, erscheint dies der durchaus richtige Ansatz.<\/p>\n<p>Neben den Zweifeln bez\u00fcglich des &#8220;Ob&#8221; der L\u00f6schung gewisser Suchergebn\bisse besteht bisher auch Unklarheit in Bezug auf das &#8220;Inwieweit&#8221;: Der EuGH hat sich zurzeit mit der Frage zu besch\u00e4ftigen, ob Google im Zusammenhang mit der DSGVO weltweit Suchergebnisse entfernen muss. Einzelheiten dazu hier:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/datenschutzrecht\/recht-auf-vergessenwerden-muss-google-suchergebnisse-weltweit-loeschen\">Reichweite des Rechts auf Vergessenwerden: Muss Google Suchergebnisse weltweit l\u00f6schen?<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einem aktuellen Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts nach finden die vor Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geltenden Grunds\u00e4tze zum sogenannten &#8220;Recht auf Vergessenwerden&#8221; keine uneingeschr\u00e4nkte Anwendung mehr. Artikel 17 der DSGVO setzt eine Abw\u00e4gung zwischen dem \u00f6ffentlichen Informationsinteresse und dem Interesse des Betroffenen an der L\u00f6schung seiner Daten voraus, bevor diese tats\u00e4chlich entfernt werden. Eine solche [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":56,"featured_media":44336,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1229],"tags":[89,2225,17191,17739],"class_list":["post-44265","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-social-media-recht","tag-google","tag-recht-auf-vergessenwerden","tag-dsgvo","tag-datenschutzgrundverordnung"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/44265","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/56"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=44265"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/44265\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/44336"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=44265"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=44265"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=44265"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}