{"id":43995,"date":"2019-02-22T06:53:51","date_gmt":"2019-02-22T05:53:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=43995"},"modified":"2019-02-27T22:12:38","modified_gmt":"2019-02-27T21:12:38","slug":"burgerliche-streitigkeiten-markenstreit-um-mcdonalds-flaggschiff-big-mac","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/markenrecht\/burgerliche-streitigkeiten-markenstreit-um-mcdonalds-flaggschiff-big-mac\/","title":{"rendered":"Burgerliche Streitigkeiten: Markenstreit um McDonalds\u2019 Flaggschiff Big Mac"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_43996\" aria-describedby=\"caption-attachment-43996\" style=\"width: 217px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\" wp-image-43996\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Big-Mac.png\" alt=\"Big Mac Markenstreit\" width=\"217\" height=\"326\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Big-Mac.png 943w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Big-Mac-60x90.png 60w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Big-Mac-768x1153.png 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Big-Mac-413x620.png 413w\" sizes=\"(max-width: 217px) 100vw, 217px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-43996\" class=\"wp-caption-text\">Photo by Eiliv-Sonas Aceron on Unsplash<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Unglaublich, aber wahr! Kleinem irischen Unternehmen gelingt Etappensieg gegen amerikanischen Fastfood-Giganten: Das EU-Amt zum Schutze geistigen Eigentums gab einem Antrag der Fastfood-Kette Supermac\u2019s statt. <\/em><\/p>\n<p><em>Die Wortmarke soll gel\u00f6scht werden.<\/em><\/p>\n<p><em>Droht nun das Aus f\u00fcr den Big Mac?<\/em><\/p>\n<h2>Wer austeilt muss auch einstecken k\u00f6nnen<\/h2>\n<p>Das in Irland ans\u00e4ssige Unternehmen ist es satt. Schon lange sei es Mobbing-Opfer. Der US-Riese behindere die irische Kette bei der Expansion in andere EU-L\u00e4nder. Aufgrund angeblicher Verwechslungsgefahr zwischen \u201eSupermac\u2019s\u201c und der Gemeinschaftsmarke \u201eBig Mac\u201c unterbinde das US-Unternehmen jeglichen Zugang zu anderen EU-Staaten, so die Nachrichtenagentur Reuters.<\/p>\n<p>Aus diesem Grunde stellte das irische Unternehmen einen Antrag auf L\u00f6schung der Wortmarke beim europ\u00e4ischen Amt zum Schutze geistigen Eigentums (EUIPO). \u00dcberraschenderweise kam das EUIPO diesem Ersuchen nach und l\u00f6schte die Gemeinschaftsmarke (decision to cancellation No 14 788 C). Das US-Unternehmen lege nicht hinreichend dar, dass es die Wortmarke \u201eBig Mac\u201c tats\u00e4chlich ausreichend nutze. McDonald\u2019s ist freilich ver\u00e4rgert. Aber selber schuld: Das amerikanische Unternehmen hat diese Reaktion durch seine aggressive Markenpolitik schlie\u00dflich selbst provoziert.<\/p>\n<h2><strong>Use it or lose it \u2013 Markenschutz bleibt nicht f\u00fcr die Ewigkeit<\/strong><\/h2>\n<p>Doch stellt sich die Frage, wie dieser Etappensieg gegen eine derartig erfolgreiche Marke gelingen konnte? Dies hat mit einem markenrechtlichen Prinzip zu tun: Grunds\u00e4tzlich muss der Inhaber einer Gemeinschaftsmarke diese auch benutzen. Dies ergibt sich aus Art. 15 Abs. 1, 51 Abs. 1 lit. a) VO 207\/2009 (EUMarkenRVO). Danach muss die Marke nach erfolgter Eintragung f\u00fcr diejenige Ware bzw. Dienstleistung genutzt werden, f\u00fcr die sie eingetragen wurde. Nutzt der Inhaber seine Marke \u00fcber einen Zeitraum von f\u00fcnf Jahren nicht, so kann die Einrede mangelnder Benutzung erhoben werden, was zu einer L\u00f6schung der Marke f\u00fchren kann.<\/p>\n<p>Allem Anschein nach machte sich Supermac\u2019s diesen Umstand zunutze: Das irische Unternehmen stellte einen Antrag auf Verfall aufgrund nicht ernsthafter Nutzung der Marke. Zur Verteidigung verwies McDonald\u2019s auf eine Nutzung des Zeichens \u201eBig Mac\u201c auf Verpackungsmaterial und der unternehmenseigenen Website. Die amerikanische Kette bezog sich auch auf einen Wikipedia-Artikel zum Big Mac. Dies gen\u00fcgte den europ\u00e4ischen Beamten nicht. Insbesondere sei nicht hinreichend dargelegt, dass unter dem Namen Big Mac Bestellungen ergingen oder tats\u00e4chlich mit dem Zeichen Umsatz erwirtschaftet wurde. Insbesondere g\u00e4be es kein Restaurant unter dem Namen Big Mac.<\/p>\n<h2><strong>Droht nun das Aus f\u00fcr den \u201eBig Mac\u201c? <\/strong><\/h2>\n<p>Ein klares Nein. Ob die Wortmarke \u201eBig Mac\u201c nun zu verw\u00e4ssern droht oder in der EU jedermann Burger mit dem Namen \u201eBig Mac\u201c verkaufen kann, kann wohl ausgeschlossen werden. Zun\u00e4chst ist die beh\u00f6rdliche Entscheidung nicht rechtskr\u00e4ftig. McDonalds hat Beschwerde eingelegt, sodass die Entscheidung erneuter Pr\u00fcfung unterzogen wird. Zudem bleibt \u201edem Amerikaner\u201c stets der notorische Markenschutz, d.h. Markenschutz ohne Registrierung. Ist eine Marke \u2013 wie der Big Mac \u2013 derartig bekannt, dass ihn jeder mit McDonald\u2019s in Verbindung bringt, so steht der Marke grunds\u00e4tzlich Schutz kraft Verkehrsgeltung zu.<\/p>\n<p>Ferner kann das EUIPO lediglich Entscheidungen \u00fcber sog. Gemeinschaftsmarken treffen. Parallel zum Schutze von Gemeinschaftsmarken verl\u00e4uft aber noch der nationale Markenschutz. Dieses zweigliedrige System kann zu divergierendem Markenschutz innerhalb der einzelnen L\u00e4nder der EU f\u00fchren. So bleiben dem US-Unternehmen stets die nationalen Markenrechte am Big Mac.<\/p>\n<p>McDonald\u2019s wird in dieser Entscheidung vor dem EUIPO nicht nachgeben. In der Vergangenheit hat sich das US-Unternehmen als \u00e4u\u00dferst streitfreudig erwiesen. Dies gilt f\u00fcr die Pflege sowie den Schutz der Marke. Insoweit erstaunlich, dass der Nachweis der Markennutzung nicht gelungen ist. Die Entscheidung des EUIPO ist f\u00fcr die irische Fastfood-Kette ein Etappensieg. Das letzte Wort ist in dieser Sache aber noch nicht gesprochen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unglaublich, aber wahr! 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