{"id":43863,"date":"2019-02-22T15:56:49","date_gmt":"2019-02-22T14:56:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=43863"},"modified":"2019-02-22T17:37:34","modified_gmt":"2019-02-22T16:37:34","slug":"lego-gegen-held-der-steine","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/markenrecht\/lego-gegen-held-der-steine\/","title":{"rendered":"Lego gegen Held der Steine: Wenn ein Abmahnschreiben zum PR-Desaster wird"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_43864\" aria-describedby=\"caption-attachment-43864\" style=\"width: 405px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-43864 \" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Fotolia_209085450_XS.jpg\" alt=\"\" width=\"405\" height=\"243\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Fotolia_209085450_XS.jpg 447w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Fotolia_209085450_XS-90x54.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 405px) 100vw, 405px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-43864\" class=\"wp-caption-text\">@rcfotostock-Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Das d\u00e4nische Unternehmen LEGO <\/em><em>hat im Januar 2019 den <\/em><em>Frankfurter Spielwaren-H\u00e4ndler und <\/em><em>Youtuber \u201eHeld der Steine\u201c Thomas Panke einen Anwaltsbrief zukommen lassen, <\/em><em>mit der Aufforderung sein Logo zu l\u00f6schen, <\/em><em>weil dieser gegen Markenrechte versto\u00dfen haben soll. <\/em><\/p>\n<p><em>LEGO f\u00fcrchtete<\/em><em>, dass man den \u00abHeld der Steine\u00bb mit dem Grosskonzern verwechseln k\u00f6nne. <\/em><\/p>\n<p><em>Nachdem Panke angek\u00fcndigt hat, dass er die Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit Lego beenden werde und k\u00fcnftig die Spielsteine kleinerer Hersteller mehr in den Fokus r\u00fccken will, entschuldigte sich <\/em><em>der Deutschland-Chef des Unternehmens aus D\u00e4nemark, Fr\u00e9d\u00e9ric Lehmann, bei einer Pressekonferenz w\u00e4hrend der Spielwarenmesse in N\u00fcrnberg. <\/em><\/p>\n<p><em>Es sei falsch gewesen, einen Brief vom Anwalt verschicken zu lassen, ohne vorher zum Telefon gegriffen zu haben, so der LEGO Deutschland-Chef.\u00a0<\/em><\/p>\n<h2><strong>Der Vorwurf: Verwechslungsgefahr zum Nachteil des Unternehmens<\/strong><\/h2>\n<p>Thomas Panke ist der Lego-Experte auf Youtube: auf seinem Youtube-Kanal \u201eHeld der Steine\u201c, den rund 200.000 Spielwaren-Fans abonniert haben und dessen Videos mitunter mehr als eine Million Mal angesehen wurden, setzt sich Thomas Panke intensiv und durchaus kritisch mit den Produkten des d\u00e4nischen Spielzeugherstellers auseinander. Auch in seinem Gesch\u00e4ft in Frankfurt bietet Panke ausschlie\u00dflich Lego an.<\/p>\n<p>Man k\u00f6nnte annehmen, dass sich Lego \u00fcber diese Begeisterung und ehrliches Feedback freut. Stattdessen wurde der Youtuber Im Januar 2019 \u00fcber einen Anwaltsbrief aufgefordert, sein Logo schnellstm\u00f6glichst zu l\u00f6schen, wie Panke in einem Video berichtet. Haupts\u00e4chlich weil Noppen auf einem stilisierten Baustein in seinem Logo zu sehen sind und laut dem Schreiben, eine Verwechslungsgefahr mit der Marke LEGO in Frage kommt.<\/p>\n<p>In seinem Video erkl\u00e4rt Panke seinen Followern: <em>\u201eIhr h\u00e4ttet vielleicht denken k\u00f6nnen, dass ich Lego bin.\u201c<\/em> Das Unternehmen f\u00fcrchtete, so wird in dem Schreiben, das Panke auf YouTube vorlas, deutlich, dass das Vertrauen der Kunden in Lego beeintr\u00e4chtigt und ein falsches Bild von den Wertvorstellungen des Spielzeugkonzerns vermittelt werden k\u00f6nne.<\/p>\n<h2><strong>Lego erntet Zorn der \u00d6ffentlichkeit <\/strong><\/h2>\n<p>Das Video, in dem Thomas alias Held der Steine auf die <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/glossar\/abmahnung\">Abmahnung<\/a> eingeht, hat innerhalb einer Woche f\u00fcr sehr viel Wirbel in den Medien gesorgt und erreichte bis heute mehr als 1 Million Videoaufrufe auf YouTube.<\/p>\n<p>F\u00fcr Lego selbst entwickelt sich der Anwaltsbrief nun zu einem PR-Desaster. Viele Benutzer machen ihre Wut \u00fcber die Vorgehensweise von Lego in den sozialen Netzwerken \u00f6ffentlich und machen sich in etlichen Kommentaren \u00fcber den Spielehersteller lustig. Manche Nutzer schreiben auch, dass sie durch den Influencer erst wieder zu Lego gefunden und dessen Produkte gekauft h\u00e4tten.<\/p>\n<h2><strong>&#8220;Ziemlich unsympathisch&#8221;<\/strong><\/h2>\n<p>Panke erkl\u00e4rt daraufhin im Video, eine Verwechslung mit Lego sei ganz und gar nicht in seinem Sinne: <em>&#8220;Definitiv habe ich andere Wertvorstellungen als die Lego-Gruppe. Ich versuche euch nicht maximal viel Geld f\u00fcr immer schlechter werdende Produkte abzunehmen&#8221;<\/em>. Au\u00dferdem wolle er <em>&#8220;wirklich nah an den Kundenw\u00fcnschen&#8221;<\/em> sein. Klemmbausteine, so Panke, m\u00f6ge er zwar sehr, aber <em>&#8220;das Unternehmen Lego ist mir ziemlich unsympathisch.&#8221;<\/em><\/p>\n<p>Als Reaktion auf den Brief \u00e4nderte Panke nicht nur sein Logo von einem Blauen mit &#8220;Held der Steine&#8221; beschrifteten Spielstein auf ein Erdm\u00e4nnchen mit Superheldencape. Vielmehr gab er an, dass er nun seine Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit Lego beenden und sich auf andere Hersteller konzentrieren wolle. Panke verk\u00fcndete in seinem Video: <em>\u201eIch muss mich distanzieren, wurde mir gesagt. Das mache ich halt.\u201c<\/em><\/p>\n<h2>Lego-Chef \u00e4u\u00dfert sich pers\u00f6nlich<\/h2>\n<p>Nun will Lego den Streit mit Thomas Panke offenbar beilegen. Auf der Pressekonferenz im Vorfeld der Spielwarenmesse in N\u00fcrnberg \u00e4u\u00dferte sich der deutsche Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Firma Fr\u00e9d\u00e9ric Lehmann pers\u00f6nlich zu dem Fall:<\/p>\n<p><em>&#8220;Wir haben in diesem Fall nicht richtig kommuniziert. Wir h\u00e4tten den H\u00f6rer abnehmen sollen, anstatt direkt Briefe zu schreiben.&#8221; <\/em><\/p>\n<p>Ferner sagte er, dass das Unternehmen offene und ehrliche R\u00fcckmeldungen sch\u00e4tze \u2013 und das solle auch in Zukunft so bleiben.<\/p>\n<h2><strong>Kein markenrechtlicher Schutz f\u00fcr die Legosteine<\/strong><\/h2>\n<p>Hierbei gilt es festzuhalten, dass markenrechtlicher Schutz f\u00fcr die Legosteine selbst nicht besteht. \b<\/p>\n<p>Sowohl die Richter des BGH, Beschluss v. 16.07.2009, Az.\u00a0<a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZB%2053\/07\">I ZB 53\/07<\/a>\u00a0als auch des EuGH, Urteil v. 14.09.2010, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=C-48\/09%20P\" title=\"C-48\/09 P (2 zugeordnete Entscheidungen)\">C-48\/09 P<\/a> waren sich einig und versagten dem Baustein die markenrechtliche Schutzf\u00e4higkeit. Der BGH hatte in dem angegebenen Beschluss entschieden, dass der Legostein, der 1996 als 3D-Marke beim Deutschen Patent und Markenamt als Marke eingetragen wurde, keinen markenrechtlichen Schutz genie\u00dfe und somit zu l\u00f6schen ist.<\/p>\n<p>Denn nach\u00a0<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/3.html\" title=\"&sect; 3 MarkenG: Als Marke schutzf&auml;hige Zeichen\">\u00a7 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG<\/a>. fallen solche Zeichen nicht unter den Markenschutz, die ersatzlos aus einer Form bestehen, die zur Erreichung einer bestimmten technischen Wirkung erforderlich ist. Der Vorschrift liegt der Rechtsgedanke zugrunde, dass im Allgemeininteresse Formen vom Markenschutz freigehalten werden m\u00fcssen, deren wesentliche Merkmale eine technische Funktion erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Frage der Eintragung des Spielbausteins als Marke sei ausschlie\u00dflich auf die Klemmnoppen auf der Oberseite des Spielsteins abzustellen. Die quaderf\u00f6rmige Gestaltung des Steins k\u00f6nne f\u00fcr den Markenschutz nicht ber\u00fccksichtigt werden, weil es sich um die Grundform der Warengattung handele. Die Noppen auf der Oberseite des Spielsteins h\u00e4tten ausschlie\u00dflich eine technische Funktion. Diese seien erforderlich, um den Zusammenbau zu erm\u00f6glichen. \u00dcber weitergehende nicht technische Gestaltungsmerkmale verf\u00fcge der Legobaustein nicht. Die technischen Bestandteile des Spielsteins m\u00fcssen aber im Interesse der Wettbewerber vom Markenschutz freigehalten werden.<\/p>\n<p>Das bedeutet allerdings nicht, dass diese einfach kopiert werden d\u00fcrfen. Lego-Verpackungen unterliegen auch auf Grund der abgebildeten, charakteristischen Noppenstruktur des Spielzeugs n\u00e4mlich wettbewerbsrechtlichem Nachahmungsschutz. Dar\u00fcber haben wir im folgenden Beitrag berichtet:<\/p>\n<ul>\n<li><em><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/legostein-verpackung-ist-wettbewerbsrechtlich-vor-nachahmung-geschutzt\">Legostein-Verpackung ist wettbewerbsrechtlich vor Nachahmung gesch\u00fctzt<\/a><\/em><\/li>\n<\/ul>\n<h2><strong>Praxishinweis<\/strong><\/h2>\n<p>\u00dcber Foren und soziale Netzwerke kann der gute Ruf eines Unternehmens in sehr kurzer Zeit erheblich besch\u00e4digt oder sogar zerst\u00f6rt werden.<\/p>\n<p>Wie der vorliegende Fall zeigt, k\u00f6nnen auch \u00fcbereilte Entscheidungen oder unbedachte Abmahnungen, insbesondere gegen\u00fcber Produkttestern und Influencern, die mit ihrer gro\u00dfen Reichweite die Wahrnehmung vieler Fans beeinflussen, dem Unternehmen m\u00f6glicherweise gr\u00f6\u00dferen Schaden zuf\u00fcgen, als eine vermeintliche Markenrechtsverletzung.<\/p>\n<p>Da Abmahnungen und Klageverfahren Zeit, Nerven, Geld und unter Umst\u00e4nden auch den Ruf in digitalen Medien\u00a0kosten, ist es in manchen Situationen tats\u00e4chlich sinnvoll, zun\u00e4chst &#8220;<em>den H\u00f6rer abzunehmen, anstatt direkt Briefe zu schreiben.&#8221;\u00a0 <\/em>Der vorliegende Fall zeigt, dass auch r\u00fccksichtsvolles und besonnenes Verhalten im Bereich Social Media Teil eines erfolgreichen <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/reputationsmanagement\">Reputationsmanagements<\/a>\u00a0sein kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das d\u00e4nische Unternehmen LEGO hat im Januar 2019 den Frankfurter Spielwaren-H\u00e4ndler und Youtuber \u201eHeld der Steine\u201c Thomas Panke einen Anwaltsbrief zukommen lassen, mit der Aufforderung sein Logo zu l\u00f6schen, weil dieser gegen Markenrechte versto\u00dfen haben soll. LEGO f\u00fcrchtete, dass man den \u00abHeld der Steine\u00bb mit dem Grosskonzern verwechseln k\u00f6nne. Nachdem Panke angek\u00fcndigt hat, dass er [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":43864,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[10,15],"tags":[33,2218],"class_list":["post-43863","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-markenrecht","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht","tag-abmahnung","tag-abmahnung-markenrecht"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/43863","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=43863"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/43863\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/43864"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=43863"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=43863"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=43863"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}