{"id":43767,"date":"2019-02-19T06:37:28","date_gmt":"2019-02-19T05:37:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=43767"},"modified":"2022-07-14T18:42:31","modified_gmt":"2022-07-14T16:42:31","slug":"preisvergleiche-in-werbung-wir-sind-guenstiger-als-die-konkurrenz-zulaessig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/preisvergleiche-in-werbung-wir-sind-guenstiger-als-die-konkurrenz-zulaessig\/","title":{"rendered":"&#8220;Du willst g\u00fcnstigere Preise als bei Globus? Dann geh doch zu Netto!&#8221; &#8211; Preisvergleich muss zutreffen!"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_43770\" aria-describedby=\"caption-attachment-43770\" style=\"width: 479px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-43770 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Fotolia_189628887_XS.jpg\" alt=\"Netto Preisvergleich Werbung\" width=\"479\" height=\"251\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Fotolia_189628887_XS.jpg 479w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/02\/Fotolia_189628887_XS-90x47.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 479px) 100vw, 479px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-43770\" class=\"wp-caption-text\">@ magele-picture &#8211; Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Werbung stellt in der freien Marktwirtschaft ein zentrales Mittel zur Kundengewinnung dar. Nicht selten werden hier die Unterschiede zwischen den eigenen Produkte und Leistungen und denen der Konkurrenz aufgezeigt. <\/em><\/p>\n<p><em>Derartige vergleichende Werbung ist grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig, unterliegt aber bestimmten Vorschriften. Unter anderem existieren so auch diverse Regelungen f\u00fcr die Gegen\u00fcberstellung der eigenen Preise mit denen anderer Unternehmen.<\/em><\/p>\n<h2>Vergleichende Werbung ist zul\u00e4ssig &#8211; Preisvergleiche auch ?<\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt: Vergleichende Werbung ist im Allgemeinen zul\u00e4ssig. Es ist also durchaus legitim, als Werbender die hauseigenen Produkte und Dienstleistungen mit denen der Konkurrenz zu vergleichen. Ein Versto\u00df gegen das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/\">Wettbewerbsrecht<\/a> wird erst angenommen, wenn im Rahmen dieser Gegen\u00fcberstellung bestimmte Grenzen \u00fcberschritten werden. Diese sind im Gesetz genau definiert. In <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/6.html\" title=\"&sect; 6 UWG: Vergleichende Werbung\">\u00a7 6 Abs. 2 UWG<\/a> hei\u00dft es:<\/p>\n<blockquote><p>(2) Unlauter handelt, wer vergleichend wirbt, wenn der Vergleich<\/p><\/blockquote>\n<dl>\n<dt>\n<blockquote><p>1. sich nicht auf Waren oder Dienstleistungen f\u00fcr den gleichen Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung bezieht,<\/p><\/blockquote>\n<\/dt>\n<dt>\n<blockquote><p>2. nicht objektiv auf eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachpr\u00fcfbare und typische Eigenschaften oder den Preis dieser Waren oder Dienstleistungen bezogen ist,<\/p><\/blockquote>\n<\/dt>\n<dt>\n<blockquote><p>3. im gesch\u00e4ftlichen Verkehr zu einer Gefahr von Verwechslungen zwischen dem Werbenden und einem Mitbewerber oder zwischen den von diesen angebotenen Waren oder Dienstleistungen oder den von ihnen verwendeten Kennzeichen f\u00fchrt,<\/p><\/blockquote>\n<\/dt>\n<dt>\n<blockquote><p>4. den Ruf des von einem Mitbewerber verwendeten Kennzeichens in unlauterer Weise ausnutzt oder beeintr\u00e4chtigt,<\/p><\/blockquote>\n<\/dt>\n<dt>\n<blockquote><p>5. die Waren, Dienstleistungen, T\u00e4tigkeiten oder pers\u00f6nlichen oder gesch\u00e4ftlichen Verh\u00e4ltnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft oder<\/p><\/blockquote>\n<\/dt>\n<dt>\n<blockquote><p>6. eine Ware oder Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung einer unter einem gesch\u00fctzten Kennzeichen vertriebenen Ware oder Dienstleistung darstellt.<\/p><\/blockquote>\n<\/dt>\n<\/dl>\n<p>Regelm\u00e4\u00dfig zul\u00e4ssig sind demnach auch Preisvergleiche im Rahmen der eigenen Werbung. Unternehmer sind also berechtigt, die eigenen, niedrigeren Preise den h\u00f6heren der Konkurrenz gegen\u00fcberzustellen. Dies darf auch in aller Ausdr\u00fccklichkeit geschehen. So warb die Supermarktkette &#8220;Netto&#8221; mit dem Slogan &#8220;Du willst g\u00fcnstigere Preise als bei Globus? Dann geh doch zu Netto!&#8221;. Eine Unlauterkeit wird in vergleichbaren F\u00e4llen aus zwei Gr\u00fcnden nicht angenommen.<\/p>\n<p>Erstens wird durch die Gegen\u00fcberstellung von tats\u00e4chlichen Fakten, namentlich den Preisunterschieden, die Konkurrenz nicht in unsachlicher Weise herabgesetzt. Selbstverst\u00e4ndlich impliziert auch ein &#8220;neutraler&#8221; Vergleich stets eine Besserstellung des Werbenden gegen\u00fcber dem fremden Anbieter. Dies muss aber bis zu einem gewissen Grad hingenommen werden. Dar\u00fcber hinaus verbindet der Durchschnittsverbraucher mit h\u00f6heren Preisen oftmals auch eine h\u00f6here Qualit\u00e4t. Zweitens hat der K\u00e4ufer ein berechtigtes Interesse daran, sich am Markt fundiert informieren zu k\u00f6nnen. Hierzu z\u00e4hlt eben auch, \u00fcber unterschiedliche Preise genau im Bilde sein zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2>Globus schl\u00e4gt zur\u00fcck!<\/h2>\n<p>Freilich war die Anzeige dem Discounter &#8220;Globus&#8221; dennoch ein Dorn im Auge. Und dieser reagierte auf den Preisvergleich ausgesprochen clever. Im Wissen, dass der Schriftzug durchaus zul\u00e4ssig ist, senkte der Konkurrent seine Preise. Dies hatte zur Folge, dass die Aussage, Netto biete die g\u00fcnstigeren Preise, nun schlicht nicht mehr den Tatsachen entsprach. Ab diesem Zeitpunkt war die Reklame nicht l\u00e4nger zul\u00e4ssig, da unwahre Aussagen im Rahmen von Werbung grunds\u00e4tzlich als irref\u00fchrend eingestuft werden.<\/p>\n<p>Die bereits im Vorfeld durch &#8220;Globus&#8221; erhobene Klage hatte vor dem N\u00fcrnberger Oberlandesgericht letztinstanzlich nunmehr Erfolg (OLG N\u00fcrnberg, Urteil v. 16.10.2018, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=3%20U%20761\/18\" title=\"OLG N&uuml;rnberg, 16.10.2018 - 3 U 761\/18: Irref&uuml;hrende Preisvergleichswerbung, wenn das in dem Ver...\">3 U 761\/18<\/a>). Denn die Richter erkannten: Eine zun\u00e4chst zul\u00e4ssige Werbung wird auch dann wettbewerbswidrig, wenn sie anf\u00e4nglich eigentlich stimmte, w\u00e4hrend des Geltungszeitraums dann jedoch nicht mehr zutrifft.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Mit vergleichender Werbung sollte durchaus vorsichtig umgegangen werden. Zwar ist diese grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig. Neben einem blo\u00dfen Vergleich m\u00fcssen also weitere, die Unlauterkeit begr\u00fcndende Umst\u00e4nde hinzutreten. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein anderes Unternehmen in unsachlicher Weise herabgesetzt, dessen sozialer Geltungsanspruch verletzt oder eine Verwechslungsgefahr begr\u00fcndet wird.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus besteht oftmals eine feine Linie zwischen satirisch ironischer Gegen\u00fcberstellung und blo\u00dfer Schm\u00e4hkritik. Ausschlaggebend f\u00fcr die Frage nach der Unlauterkeit ist stets eine Abw\u00e4gung aller Umst\u00e4nde sowie den Interessen der Beteiligten, prim\u00e4r den Unternehmen und dem Verbraucher.<\/p>\n<p>Wie dargestellt, sind auch Preisvergleiche im Rahmen von Werbung durchaus rechtens. Dies gilt allerdings nur, solange auch tats\u00e4chlich niedrigere Preise angeboten werden. Dies ist im \u00dcbrigen auch f\u00fcr alle anderen dem Beweis zug\u00e4nglichen Aussagen der Fall (beispielsweise &#8220;schnelleres Internet als bei der Telekom&#8221;, oder &#8220;energieeffizientere K\u00fchlschranke als bei MediaMarkt&#8221;, etc.), die \u00fcber die eigenen Erzeugnisse getroffen werden, und einen Vergleich zur Konkurrenz darstellen. \u00c4ndert sich allerdings die Sachlage, wird auch die Werbung unzul\u00e4ssig. Entspricht also eine in der Anzeige get\u00e4tigte Aussage nicht mehr der Wahrheit, wird sie irref\u00fchrend im Sinne des Wettbewerbsrechts. Daraus k\u00f6nnen sich f\u00fcr den fremden Unternehmer dann Unterlassungs- und gegebenenfalls auch Schadensersatzanspr\u00fcche ergeben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Werbung stellt in der freien Marktwirtschaft ein zentrales Mittel zur Kundengewinnung dar. Nicht selten werden hier die Unterschiede zwischen den eigenen Produkte und Leistungen und denen der Konkurrenz aufgezeigt. 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