{"id":4319,"date":"2011-05-02T08:10:21","date_gmt":"2011-05-02T06:10:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=4319"},"modified":"2011-05-02T08:10:21","modified_gmt":"2011-05-02T06:10:21","slug":"faq-zur-spielzeugrichtlinie-200948eg-umsetzung-im-juli-2011","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/faq-zur-spielzeugrichtlinie-200948eg-umsetzung-im-juli-2011\/","title":{"rendered":"FAQ zur Spielzeugrichtlinie &#8211; 2009\/48\/EG &#8211; Umsetzung im Juli 2011!"},"content":{"rendered":"[:de]\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px\" title=\"Auch f\u00fcr Spielzeug gelten Regeln\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/11\/baer.jpg\" alt=\"Auch f\u00fcr Spielzeug gelten Regeln\" \/>Voraussichtlich ab dem 20.07.2011 wird die <a href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:170:0001:0037:de:PDF\" target=\"_blank\">Richtlinie 2009\/48\/EG<\/a> (sog. Spielzeugrichtlinie) in den europ\u00e4ischen Mitgliedstaaten umgesetzt. F\u00fcr Onlineh\u00e4ndler stellt sich die Frage, welche Neuerungen sich daraus ergeben und welche neuen Pflichten die H\u00e4ndler im Internet haben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Als erste Informationsquelle f\u00fcr Onlineh\u00e4ndler im Zusammenhang mit der Spielzeugrichtlinie kann die vom der europ\u00e4ischen Kommission herausgebrachte <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/enterprise\/sectors\/toys\/files\/tsd-guidance\/translations\/tsd_rev_1.0_explanatory_guidance_document_de.pdf\" target=\"_blank\">Leitlinie (Stand 16.04.2011)<\/a> dienen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Neben den hehren Zielen dieser Richtlinie, die darauf abzielt, den Sicherheitsstandart von Kinderspielzeug zu verbessern, besteht f\u00fcr H\u00e4ndler die Gefahr,\u00a0 wettbewerbsrechtlich in Anspruch genommen zu werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Der H\u00e4ndler, der sich also nicht mit den Inhalten und Pflichten aus der Spielzeugrichtlinie auseinandersetzt, l\u00e4uft Gefahr teure Rechtsstreitigkeiten zu verursachen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Ab wann gilt die Spielzeugrichtlinie?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Richtlinie gilt f\u00fcr Gewerbetreibende oder Privatpersonen erst ab dem Zeitpunkt der Umsetzung. Durch diesen \u201eAkt\u201c wird aus der EU-Richtlinie nationales Recht, zuvor ist der Einzelne nicht durch die Richtlinie verpflichtet \u2013 eine sog. horizontale Wirkung der Richtlinie ergibt sich vor deren Umsetzung gerade nicht. Etwas anderes gilt f\u00fcr den Staat, der sich bei einer versp\u00e4teten Umsetzung bereits Schadenersatzpflichtig gegen\u00fcber den B\u00fcrgern macht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Frist zur Umsetzung l\u00e4uft bis zum 20.07.2011. Bis zu diesem Zeitpunkt muss also auch Deutschland die Richtlinie Umgesetzt haben. Am wahrscheinlichsten erscheint die Umsetzung durch Verordnung. Am wahrscheinlichsten erscheint die Umsetzung durch Novellierung der bereits bestehenden Spielzeugverordnung (http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/spielzsiv\/index.html) .<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Was regelt die Spielzeugrichtlinie?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die neue Richtlinie soll, wie der umgangssprachliche Name bereits deutlich macht, Kinderspielzeug sicherer machen. Hierzu werden neben einheitlichen Warnhinweisen auch Inhaltsstoffe reglementiert z.B. durch Einf\u00fchrung von Grenzwerten oder Regelungen zu allergenen Inhaltsstoffen getroffen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Gilt die Richtlinie f\u00fcr jedes Spielzeug, welche Produkte sind zu kennzeichnen?<br \/>\nDie Spielzeugrichtlinie trifft in Artikel 2 Abs. 1 Aussagen dar\u00fcber, welche Spielzeuge in den Anwendungsbereich fallen:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>Artikel 2<\/em><br \/>\n<em> Geltungsbereich<\/em><br \/>\n<em> (1) Diese Richtlinie gilt f\u00fcr Produkte, die \u2014 ausschlie\u00dflich oder nicht ausschlie\u00dflich \u2014 dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden (nachstehend \u201eSpielzeuge\u201c genannt).<\/em><br \/>\n<em> Die in Anhang I aufgef\u00fchrten Produkte gelten nicht als Spielzeuge im Sinne dieser Richtlinie.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>(2) Diese Richtlinie gilt nicht f\u00fcr folgende Spielzeuge:<\/em><br \/>\n<em> a) Spielplatzger\u00e4te zur \u00f6ffentlichen Nutzung;<\/em><br \/>\n<em> b) Spielautomaten, ob m\u00fcnzbetrieben oder nicht, zur \u00f6ffentlichen Nutzung;<\/em><br \/>\n<em> c) mit Verbrennungsmotoren ausger\u00fcstete Spielzeugfahrzeuge;<\/em><br \/>\n<em> d) Spielzeugdampfmaschinen; und<\/em><br \/>\n<em> e) Schleudern und Steinschleudern.<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Kein Spielzeug und damit die Ausnahmen zu Artikel 2 Abs. 1, finden sich in Anhang I der Richtlinie:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>ANHANG I<\/em><br \/>\n<em> Liste von Produkten, die insbesondere im Sinne dieser Richtlinie nicht als Spielzeug gelten<\/em><br \/>\n<em> (gem\u00e4\u00df Artikel 2 Absatz 1)<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>1. Dekorative Gegenst\u00e4nde f\u00fcr festliche Anl\u00e4sse und Feierlichkeiten;<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>2. Produkte f\u00fcr Sammler, sofern auf dem Produkt oder seiner Verpackung ein sichtbarer und leserlicher Hinweis angebracht ist, wonach das Produkt f\u00fcr Sammler, die mindestens 14 Jahre alt sind, bestimmt ist. Zu dieser Kategorie geh\u00f6ren:<\/em><br \/>\n<em> a) original- und ma\u00dfstabsgetreue Kleinmodelle,<\/em><br \/>\n<em> b) Baus\u00e4tze von original- und ma\u00dfstabsgetreuen Kleinmodellen,<\/em><br \/>\n<em> c) Folklore- und Dekorationspuppen und \u00e4hnliche Artikel,<\/em><br \/>\n<em> d) Nachbildungen von historischem Spielzeug und<\/em><br \/>\n<em> e) Nachahmungen echter Schusswaffen.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>3. Sportger\u00e4te einschlie\u00dflich Rollschuhe, Inlineskates und Skateboards f\u00fcr Kinder mit einem K\u00f6rpergewicht \u00fcber 20 kg<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>4. Fahrr\u00e4der mit einer maximalen Sattelh\u00f6he von mehr als 435 mm, gemessen als vertikaler Abstand vom Boden bis hin zum oberen Teil der Sitzfl\u00e4che, mit dem Sitz in horizontaler Position und mit dem Sitzkissen in seiner kleinsten Einraststellung<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>5. Roller und andere Fortbewegungsmittel, die als Sportger\u00e4te konzipiert sind oder die f\u00fcr die Fortbewegung auf \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen oder \u00f6ffentlichen Wegen bestimmt sind<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>6. elektrisch betriebene Fahrzeuge, die zur Fortbewegung auf \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen und Wegen oder auf den \u00f6ffentlichen Gehsteigen bestimmt sind<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>7. Wassersportger\u00e4te zur Verwendung in tiefem Wasser und Schwimmlernmittel f\u00fcr Kinder, wie Schwimmsitze und Schwimmhilfen<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>8. Puzzlespiele mit mehr als 500 Teilen<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>9. mit Druckgas betriebene Gewehre und Pistolen mit Ausnahme von Wassergewehren und -pistolen sowie Bogen zum Bogenschie\u00dfen, die \u00fcber 120 cm lang sind<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>10. Feuerwerksk\u00f6rper einschlie\u00dflich Amorces, die nicht speziell f\u00fcr Spielzeug bestimmt sind<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>11. Produkte und Spiele mit spitz zulaufenden Wurfgeschossen, wie Pfeilspiele, bei denen Pfeile mit Metallspitzen verwendet werden<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>12. funktionelle Lernprodukte, wie Kochherde, B\u00fcgeleisen und andere funktionelle Produkte, die mit einer Nennspannung von mehr als 24 Volt betrieben und ausschlie\u00dflich f\u00fcr didaktische Zwecke zur Verwendung unter Aufsicht eines Erwachsenen verkauft werden<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>13. Produkte, die f\u00fcr den Unterricht an Schulen und f\u00fcr sonstige Ausbildungssituationen unter der Aufsicht eines erwachsenen Ausbildners bestimmt sind, wie wissenschaftliche Ger\u00e4te<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>14. elektronische Ger\u00e4te wie Personalcomputer und Spielkonsolen zum Zugriff auf interaktive Software und angeschlossene Peripherieger\u00e4te, sofern die elektronischen Ger\u00e4te oder die angeschlossenen Peripherieger\u00e4te nicht speziell f\u00fcr Kinder konzipiert und f\u00fcr diese bestimmt sind, wie speziell konzipierte Personalcomputer, Tastaturen, Joysticks oder Lenkr\u00e4der<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>15. interaktive Software f\u00fcr Freizeit und Unterhaltung wie Computerspiele und ihre Speichermedien (etwa CDs)<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>16. Schnuller f\u00fcr S\u00e4uglinge<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>17. Leuchten, die von Kindern f\u00fcr Spielzeug gehalten werden k\u00f6nnen<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>18. elektrische Transformatoren f\u00fcr Spielzeug<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>19. Mode-Accessoires f\u00fcr Kinder, die nicht als Spielzeug gedacht sind<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Welche Warnhinweise m\u00fcssen beachtet werden?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Warnhinweise sind eines der Kernst\u00fccke der Spielzeugrichtlinie. Sie m\u00fcssen auch durch den Onlineh\u00e4ndler beachtet und eingehalten werden, wenn er nicht Gefahr laufen will, eine Abmahnung zu erhalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Warnhinweise sind unterteilt in \u201eAllgemeine Warnhinweise\u201c und \u201eBesondere Warnhinweise und Gebrauchsvorschriften f\u00fcr die Benutzung bestimmter Spielzeugkategorien\u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">In der Spielzeugrichtlinie sind diese Warnhinweise im Anhang V abgedruckt. Hier lohnt sich ein Blick in die Richtlinie. Um einen ersten Eindruck zu vermitteln, werden im Folgenden die \u201eBesondere Warnhinweise und Gebrauchsvorschriften f\u00fcr die Benutzung bestimmter Spielzeugkategorien\u201c \u00fcberblickartig aufgelistet. Zu beachten ist, dass der Anhang V hier nicht vollst\u00e4ndig wiedergegeben wird \u2013 die Aufz\u00e4hlung dient lediglich der Sensibilisierung auf das Thema:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>1. Spielzeug, das nicht zur Verwendung durch Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist<\/em><br \/>\n<em> \u201eNicht f\u00fcr Kinder unter 36 Monaten geeignet.\u201c oder \u201eNicht f\u00fcr Kinder unter drei Jahren geeignet.\u201c oder mittels geeigneter Abbildung<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>2. Aktivit\u00e4tsspielzeug<\/em><br \/>\n<em> \u201eNur f\u00fcr den Hausgebrauch.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>3. Funktionelles Spielzeug<\/em><br \/>\n<em> \u201eBenutzung unter unmittelbarer Aufsicht von Erwachsenen.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>4. Chemisches Spielzeug<\/em><br \/>\n<em> Unbeschadet der Anwendung der Bestimmungen, die in den geltenden Gemeinschaftsvorschriften \u00fcber die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung bestimmter Stoffe und Gemische vorgesehen sind, verweist die Gebrauchsanweisung f\u00fcr Spielzeug, das an sich gef\u00e4hrliche Stoffe oder Gemische enth\u00e4lt, auf den gef\u00e4hrlichen Charakter dieser Stoffe oder Gemische sowie auf die von dem Benutzer einzuhaltenden Vorsichtsma\u00dfregeln, damit die mit dem Gebrauch des Spielzeugs verbundenen Gefahren, die je nach dessen Art kurz zu beschreiben sind, ausgeschaltet werden. Es werden auch die bei schweren Unf\u00e4llen aufgrund der Verwendung dieser Spielzeugart erforderlichen Erste- Hilfe-Ma\u00dfnahmen angef\u00fchrt. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass das Spielzeug au\u00dfer Reichweite von Kindern unter einem bestimmten \u2014 vom Hersteller festzulegenden \u2014 Alter gehalten werden muss.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>Neben den in Absatz 1 vorgesehenen Angaben muss chemisches Spielzeug auf der Verpackung den folgenden Warnhinweis tragen:<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>\u201eNicht geeignet f\u00fcr Kinder unter \u2026 Jahren (*). Benutzung unter Aufsicht von Erwachsenen.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>(*) Das Alter ist vom Hersteller festzulegen.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>5. Schlittschuhe, Rollschuhe, Inline-Skates, Skate-Boards, Roller und Spielzeugfahrr\u00e4der f\u00fcr Kinder<\/em><br \/>\n<em> Werden diese Produkte als Spielzeug verkauft, so m\u00fcssen sie folgenden Warnhinweis tragen:<\/em><br \/>\n<em> \u201eMit Schutzausr\u00fcstung zu benutzen. Nicht im Stra\u00dfenverkehr zu verwenden.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>6. Wasserspielzeug<\/em><br \/>\n<em> Wasserspielzeug muss folgenden Warnhinweis tragen:<\/em><br \/>\n<em> \u201eNur im flachen Wasser unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>7. Spielzeug in Lebensmitteln<\/em><br \/>\n<em> In Lebensmitteln enthaltenes Spielzeug oder zusammen mit einem Lebensmittel angebotenes Spielzeug muss folgenden Warnhinweis tragen: \u201eEnth\u00e4lt Spielzeug. Beaufsichtigung durch Erwachsene empfohlen.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>8. Imitationen von Schutzmasken oder -helmen<\/em><br \/>\n<em> Imitationen von Schutzmasken oder -helmen m\u00fcssen folgenden Warnhinweis tragen:<\/em><br \/>\n<em> \u201eDieses Spielzeug bietet keinen Schutz.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>9. Spielzeug, das dazu bestimmt ist, mittels Schn\u00fcren, B\u00e4ndern, elastischen B\u00e4ndern oder Gurten an Wiegen, Kinderbetten oder Kinderwagen befestigt zu werden<\/em><br \/>\n<em> Spielzeug, das dazu bestimmt ist, mittels Schn\u00fcren, B\u00e4ndern, elastischen B\u00e4ndern oder Gurten an Wiegen, Kinderbetten oder Kinderwagen befestigt zu werden, tr\u00e4gt folgenden Warnhinweis auf der Verpackung, der auch dauerhaft an dem Spielzeug angebracht ist:<\/em><br \/>\n<em> \u201eUm m\u00f6gliche Verletzungen durch Verheddern zu verhindern, ist dieses Spielzeug zu entfernen, wenn das Kind beginnt, auf allen vieren zu krabbeln.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>10. Verpackung f\u00fcr Duftstoffe in Brettspielen f\u00fcr den Geruchsinn, Kosmetikkoffern und Spielen f\u00fcr den Geschmacksinn<\/em><br \/>\n<em> Die Verpackung von Duftstoffen in Brettspielen f\u00fcr den Geruchssinn, Kosmetikkoffern und Spielen f\u00fcr den Geschmacksinn, die die in den Nummern 41 bis 55 der Liste in Anhang II Teil III Nummer 11 Absatz 1 aufgef\u00fchrten Duftstoffe sowie die in den Nummern 1 bis 11 der Liste in Absatz 3 der genannten Nummer aufgef\u00fchrten Duftstoffe enthalten, muss folgenden Warnhinweis tragen: \u201eEnth\u00e4lt Duftstoffe, die Allergien ausl\u00f6sen k\u00f6nnen\u201c.<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Gibt es bestimmte Formulierungen, die eingehalten werden m\u00fcssen?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Ja! H\u00e4ndler sollten sich bei der Formulierung an den Vorgaben der Richtlinie (vgl. z.B. Anhang V) orientieren. In Artikel 11 der Spielzeugrichtlinie werden insbesondere in Abs. 2 weitere Besonderheiten geregelt:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>Artikel 11<\/em><br \/>\n<em> Warnhinweise<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>(2) Der Hersteller bringt die Warnhinweise deutlich sichtbar, leicht lesbar, verst\u00e4ndlich und in zutreffender Form auf dem Spielzeug, einem fest angebrachten Etikett oder auf der Verpackung an und, falls erforderlich, auf der beigef\u00fcgten Gebrauchsanweisung. Bei ohne Verpackung verkauften kleinen Spielzeugen ist der geeignete Warnhinweis direkt am Spielzeug anzubringen.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>Die Warnhinweise beginnen mit dem Wort \u201eAchtung\u201c.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>F\u00fcr die Entscheidung zum Kauf eines Spielzeugs ma\u00dfgebliche Warnhinweise, wie etwa zur Angabe des Mindest- und H\u00f6chstalters der Benutzer, sowie die sonstigen einschl\u00e4gigen Warnhinweise gem\u00e4\u00df Anhang V, sind auf der Verpackung anzugeben oder m\u00fcssen in anderer Form f\u00fcr den Verbraucher vor dem Kauf klar erkennbar sein, auch bei einem Online-Kauf.<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Erkennbar ist, dass auch der Onlineverk\u00e4ufer im Zusammenhang mit der Richtlinie 2009\/48\/EG gefordert sein wird. Haben Sie Fragen zur konkreten Umsetzung oder Gestaltung im Zusammenhang mit Ihrem Onlineangebot? Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite. (cs)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">(Bild: \u00a9 M.Rosenwirth &#8211; Fotolia.com)<\/p>\n[:en]\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px\" title=\"Auch f\u00fcr Spielzeug gelten Regeln\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/gallery\/vpv\/baer1.jpg\" alt=\"Auch f\u00fcr Spielzeug gelten Regeln\" \/>Voraussichtlich ab dem 20.07.2011 wird die <a href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:170:0001:0037:de:PDF\" target=\"_blank\">Richtlinie 2009\/48\/EG<\/a> (sog. Spielzeugrichtlinie) in den europ\u00e4ischen Mitgliedstaaten umgesetzt. F\u00fcr Onlineh\u00e4ndler stellt sich die Frage, welche Neuerungen sich daraus ergeben und welche neuen Pflichten die H\u00e4ndler im Internet haben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Als erste Informationsquelle f\u00fcr Onlineh\u00e4ndler im Zusammenhang mit der Spielzeugrichtlinie kann die vom der europ\u00e4ischen Kommission herausgebrachte <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/enterprise\/sectors\/toys\/files\/tsd-guidance\/translations\/tsd_rev_1.0_explanatory_guidance_document_de.pdf\" target=\"_blank\">Leitlinie (Stand 16.04.2011)<\/a> dienen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Neben den hehren Zielen dieser Richtlinie, die darauf abzielt, den Sicherheitsstandart von Kinderspielzeug zu verbessern, besteht f\u00fcr H\u00e4ndler die Gefahr,\u00a0 wettbewerbsrechtlich in Anspruch genommen zu werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Der H\u00e4ndler, der sich also nicht mit den Inhalten und Pflichten aus der Spielzeugrichtlinie auseinandersetzt, l\u00e4uft Gefahr teure Rechtsstreitigkeiten zu verursachen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Ab wann gilt die Spielzeugrichtlinie?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Richtlinie gilt f\u00fcr Gewerbetreibende oder Privatpersonen erst ab dem Zeitpunkt der Umsetzung. Durch diesen \u201eAkt\u201c wird aus der EU-Richtlinie nationales Recht, zuvor ist der Einzelne nicht durch die Richtlinie verpflichtet \u2013 eine sog. horizontale Wirkung der Richtlinie ergibt sich vor deren Umsetzung gerade nicht. Etwas anderes gilt f\u00fcr den Staat, der sich bei einer versp\u00e4teten Umsetzung bereits Schadenersatzpflichtig gegen\u00fcber den B\u00fcrgern macht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Frist zur Umsetzung l\u00e4uft bis zum 20.07.2011. Bis zu diesem Zeitpunkt muss also auch Deutschland die Richtlinie Umgesetzt haben. Am wahrscheinlichsten erscheint die Umsetzung durch Verordnung. Am wahrscheinlichsten erscheint die Umsetzung durch Novellierung der bereits bestehenden Spielzeugverordnung (http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/spielzsiv\/index.html) .<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Was regelt die Spielzeugrichtlinie?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die neue Richtlinie soll, wie der umgangssprachliche Name bereits deutlich macht, Kinderspielzeug sicherer machen. Hierzu werden neben einheitlichen Warnhinweisen auch Inhaltsstoffe reglementiert z.B. durch Einf\u00fchrung von Grenzwerten oder Regelungen zu allergenen Inhaltsstoffen getroffen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Gilt die Richtlinie f\u00fcr jedes Spielzeug, welche Produkte sind zu kennzeichnen?<br \/>\nDie Spielzeugrichtlinie trifft in Artikel 2 Abs. 1 Aussagen dar\u00fcber, welche Spielzeuge in den Anwendungsbereich fallen:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>Artikel 2<\/em><br \/>\n<em> Geltungsbereich<\/em><br \/>\n<em> (1) \tDiese Richtlinie gilt f\u00fcr Produkte, die \u2014 ausschlie\u00dflich oder nicht ausschlie\u00dflich \u2014 dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden (nachstehend \u201eSpielzeuge\u201c genannt).<\/em><br \/>\n<em> Die in Anhang I aufgef\u00fchrten Produkte gelten nicht als Spielzeuge im Sinne dieser Richtlinie.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>(2)\t Diese Richtlinie gilt nicht f\u00fcr folgende Spielzeuge:<\/em><br \/>\n<em> a) Spielplatzger\u00e4te zur \u00f6ffentlichen Nutzung;<\/em><br \/>\n<em> b) Spielautomaten, ob m\u00fcnzbetrieben oder nicht, zur \u00f6ffentlichen Nutzung;<\/em><br \/>\n<em> c) mit Verbrennungsmotoren ausger\u00fcstete Spielzeugfahrzeuge;<\/em><br \/>\n<em> d) Spielzeugdampfmaschinen; und<\/em><br \/>\n<em> e) Schleudern und Steinschleudern.<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Kein Spielzeug und damit die Ausnahmen zu Artikel 2 Abs. 1, finden sich in Anhang I der Richtlinie:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>ANHANG I<\/em><br \/>\n<em> Liste von Produkten, die insbesondere im Sinne dieser Richtlinie nicht als Spielzeug gelten<\/em><br \/>\n<em> (gem\u00e4\u00df Artikel 2 Absatz 1)<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>1. Dekorative Gegenst\u00e4nde f\u00fcr festliche Anl\u00e4sse und Feierlichkeiten;<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>2. Produkte f\u00fcr Sammler, sofern auf dem Produkt oder seiner Verpackung ein sichtbarer und leserlicher Hinweis angebracht ist, wonach das Produkt f\u00fcr Sammler, die mindestens 14 Jahre alt sind, bestimmt ist. Zu dieser Kategorie geh\u00f6ren:<\/em><br \/>\n<em> a) original- und ma\u00dfstabsgetreue Kleinmodelle,<\/em><br \/>\n<em> b) Baus\u00e4tze von original- und ma\u00dfstabsgetreuen Kleinmodellen,<\/em><br \/>\n<em> c) Folklore- und Dekorationspuppen und \u00e4hnliche Artikel,<\/em><br \/>\n<em> d) Nachbildungen von historischem Spielzeug und<\/em><br \/>\n<em> e) Nachahmungen echter Schusswaffen.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>3. Sportger\u00e4te einschlie\u00dflich Rollschuhe, Inlineskates und Skateboards f\u00fcr Kinder mit einem K\u00f6rpergewicht \u00fcber 20 kg<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>4. Fahrr\u00e4der mit einer maximalen Sattelh\u00f6he von mehr als 435 mm, gemessen als vertikaler Abstand vom Boden bis hin zum oberen Teil der Sitzfl\u00e4che, mit dem Sitz in horizontaler Position und mit dem Sitzkissen in seiner kleinsten Einraststellung<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>5. Roller und andere Fortbewegungsmittel, die als Sportger\u00e4te konzipiert sind oder die f\u00fcr die Fortbewegung auf \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen oder \u00f6ffentlichen Wegen bestimmt sind<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>6. elektrisch betriebene Fahrzeuge, die zur Fortbewegung auf \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen und Wegen oder auf den \u00f6ffentlichen Gehsteigen bestimmt sind<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>7. Wassersportger\u00e4te zur Verwendung in tiefem Wasser und Schwimmlernmittel f\u00fcr Kinder, wie Schwimmsitze und Schwimmhilfen<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>8. Puzzlespiele mit mehr als 500 Teilen<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>9. mit Druckgas betriebene Gewehre und Pistolen mit Ausnahme von Wassergewehren und -pistolen sowie Bogen zum Bogenschie\u00dfen, die \u00fcber 120 cm lang sind<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>10. Feuerwerksk\u00f6rper einschlie\u00dflich Amorces, die nicht speziell f\u00fcr Spielzeug bestimmt sind<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>11. Produkte und Spiele mit spitz zulaufenden Wurfgeschossen, wie Pfeilspiele, bei denen Pfeile mit Metallspitzen verwendet werden<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>12. funktionelle Lernprodukte, wie Kochherde, B\u00fcgeleisen und andere funktionelle Produkte, die mit einer Nennspannung von mehr als 24 Volt betrieben und ausschlie\u00dflich f\u00fcr didaktische Zwecke zur Verwendung unter Aufsicht eines Erwachsenen verkauft werden<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>13. Produkte, die f\u00fcr den Unterricht an Schulen und f\u00fcr sonstige Ausbildungssituationen unter der Aufsicht eines erwachsenen Ausbildners bestimmt sind, wie wissenschaftliche Ger\u00e4te<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>14. elektronische Ger\u00e4te wie Personalcomputer und Spielkonsolen zum Zugriff auf interaktive Software und angeschlossene Peripherieger\u00e4te, sofern die elektronischen Ger\u00e4te oder die angeschlossenen Peripherieger\u00e4te nicht speziell f\u00fcr Kinder konzipiert und f\u00fcr diese bestimmt sind, wie speziell konzipierte Personalcomputer, Tastaturen, Joysticks oder Lenkr\u00e4der<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>15. interaktive Software f\u00fcr Freizeit und Unterhaltung wie Computerspiele und ihre Speichermedien (etwa CDs)<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>16. Schnuller f\u00fcr S\u00e4uglinge<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>17. Leuchten, die von Kindern f\u00fcr Spielzeug gehalten werden k\u00f6nnen<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>18. elektrische Transformatoren f\u00fcr Spielzeug<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>19. Mode-Accessoires f\u00fcr Kinder, die nicht als Spielzeug gedacht sind<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Welche Warnhinweise m\u00fcssen beachtet werden?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Warnhinweise sind eines der Kernst\u00fccke der Spielzeugrichtlinie. Sie m\u00fcssen auch durch den Onlineh\u00e4ndler beachtet und eingehalten werden, wenn er nicht Gefahr laufen will, eine Abmahnung zu erhalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Warnhinweise sind unterteilt in \u201eAllgemeine Warnhinweise\u201c und \u201eBesondere Warnhinweise und Gebrauchsvorschriften f\u00fcr die Benutzung bestimmter Spielzeugkategorien\u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">In der Spielzeugrichtlinie sind diese Warnhinweise im Anhang V abgedruckt. Hier lohnt sich ein Blick in die Richtlinie. Um einen ersten Eindruck zu vermitteln, werden im Folgenden die \u201eBesondere Warnhinweise und Gebrauchsvorschriften f\u00fcr die Benutzung bestimmter Spielzeugkategorien\u201c \u00fcberblickartig aufgelistet. Zu beachten ist, dass der Anhang V hier nicht vollst\u00e4ndig wiedergegeben wird \u2013 die Aufz\u00e4hlung dient lediglich der Sensibilisierung auf das Thema:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>1. Spielzeug, das nicht zur Verwendung durch Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist<\/em><br \/>\n<em> \u201eNicht f\u00fcr Kinder unter 36 Monaten geeignet.\u201c oder \u201eNicht f\u00fcr Kinder unter drei Jahren geeignet.\u201c oder mittels geeigneter Abbildung<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>2. Aktivit\u00e4tsspielzeug<\/em><br \/>\n<em> \u201eNur f\u00fcr den Hausgebrauch.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>3. Funktionelles Spielzeug<\/em><br \/>\n<em> \u201eBenutzung unter unmittelbarer Aufsicht von Erwachsenen.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>4. Chemisches Spielzeug<\/em><br \/>\n<em> Unbeschadet der Anwendung der Bestimmungen, die in den geltenden Gemeinschaftsvorschriften \u00fcber die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung bestimmter Stoffe und Gemische vorgesehen sind, verweist die Gebrauchsanweisung f\u00fcr Spielzeug, das an sich gef\u00e4hrliche Stoffe oder Gemische enth\u00e4lt, auf den gef\u00e4hrlichen Charakter dieser Stoffe oder Gemische sowie auf die von dem Benutzer einzuhaltenden Vorsichtsma\u00dfregeln, damit die mit dem Gebrauch des Spielzeugs verbundenen Gefahren, die je nach dessen Art kurz zu beschreiben sind, ausgeschaltet werden. Es werden auch die bei schweren Unf\u00e4llen aufgrund der Verwendung dieser Spielzeugart erforderlichen Erste- Hilfe-Ma\u00dfnahmen angef\u00fchrt. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass das Spielzeug au\u00dfer Reichweite von Kindern unter einem bestimmten \u2014 vom Hersteller festzulegenden \u2014 Alter gehalten werden muss.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>Neben den in Absatz 1 vorgesehenen Angaben muss chemisches Spielzeug auf der Verpackung den folgenden Warnhinweis tragen:<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>\u201eNicht geeignet f\u00fcr Kinder unter \u2026 Jahren (*). Benutzung unter Aufsicht von Erwachsenen.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>(*) Das Alter ist vom Hersteller festzulegen.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>5. Schlittschuhe, Rollschuhe, Inline-Skates, Skate-Boards, Roller und Spielzeugfahrr\u00e4der f\u00fcr Kinder<\/em><br \/>\n<em> Werden diese Produkte als Spielzeug verkauft, so m\u00fcssen sie folgenden Warnhinweis tragen:<\/em><br \/>\n<em> \u201eMit Schutzausr\u00fcstung zu benutzen. Nicht im Stra\u00dfenverkehr zu verwenden.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>6. Wasserspielzeug<\/em><br \/>\n<em> Wasserspielzeug muss folgenden Warnhinweis tragen:<\/em><br \/>\n<em> \u201eNur im flachen Wasser unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>7. Spielzeug in Lebensmitteln<\/em><br \/>\n<em> In Lebensmitteln enthaltenes Spielzeug oder zusammen mit einem Lebensmittel angebotenes Spielzeug muss folgenden Warnhinweis tragen: \u201eEnth\u00e4lt Spielzeug. Beaufsichtigung durch Erwachsene empfohlen.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>8. Imitationen von Schutzmasken oder -helmen<\/em><br \/>\n<em> Imitationen von Schutzmasken oder -helmen m\u00fcssen folgenden Warnhinweis tragen:<\/em><br \/>\n<em> \u201eDieses Spielzeug bietet keinen Schutz.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>9. Spielzeug, das dazu bestimmt ist, mittels Schn\u00fcren, B\u00e4ndern, elastischen B\u00e4ndern oder Gurten an Wiegen, Kinderbetten oder Kinderwagen befestigt zu werden<\/em><br \/>\n<em> Spielzeug, das dazu bestimmt ist, mittels Schn\u00fcren, B\u00e4ndern, elastischen B\u00e4ndern oder Gurten an Wiegen, Kinderbetten oder Kinderwagen befestigt zu werden, tr\u00e4gt folgenden Warnhinweis auf der Verpackung, der auch dauerhaft an dem Spielzeug angebracht ist:<\/em><br \/>\n<em> \u201eUm m\u00f6gliche Verletzungen durch Verheddern zu verhindern, ist dieses Spielzeug zu entfernen, wenn das Kind beginnt, auf allen vieren zu krabbeln.\u201c<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>10. Verpackung f\u00fcr Duftstoffe in Brettspielen f\u00fcr den Geruchsinn, Kosmetikkoffern und Spielen f\u00fcr den Geschmacksinn<\/em><br \/>\n<em> Die Verpackung von Duftstoffen in Brettspielen f\u00fcr den Geruchssinn, Kosmetikkoffern und Spielen f\u00fcr den Geschmacksinn, die die in den Nummern 41 bis 55 der Liste in Anhang II Teil III Nummer 11 Absatz 1 aufgef\u00fchrten Duftstoffe sowie die in den Nummern 1 bis 11 der Liste in Absatz 3 der genannten Nummer aufgef\u00fchrten Duftstoffe enthalten, muss folgenden Warnhinweis tragen: \u201eEnth\u00e4lt Duftstoffe, die Allergien ausl\u00f6sen k\u00f6nnen\u201c.<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Gibt es bestimmte Formulierungen, die eingehalten werden m\u00fcssen?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Ja! H\u00e4ndler sollten sich bei der Formulierung an den Vorgaben der Richtlinie (vgl. z.B. Anhang V) orientieren. In Artikel 11 der Spielzeugrichtlinie werden insbesondere in Abs. 2 weitere Besonderheiten geregelt:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>Artikel 11<\/em><br \/>\n<em> Warnhinweise<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>(2) Der Hersteller bringt die Warnhinweise deutlich sichtbar, leicht lesbar, verst\u00e4ndlich und in zutreffender Form auf dem Spielzeug, einem fest angebrachten Etikett oder auf der Verpackung an und, falls erforderlich, auf der beigef\u00fcgten Gebrauchsanweisung. Bei ohne Verpackung verkauften kleinen Spielzeugen ist der geeignete Warnhinweis direkt am Spielzeug anzubringen.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>Die Warnhinweise beginnen mit dem Wort \u201eAchtung\u201c.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>F\u00fcr die Entscheidung zum Kauf eines Spielzeugs ma\u00dfgebliche Warnhinweise, wie etwa zur Angabe des Mindest- und H\u00f6chstalters der Benutzer, sowie die sonstigen einschl\u00e4gigen Warnhinweise gem\u00e4\u00df Anhang V, sind auf der Verpackung anzugeben oder m\u00fcssen in anderer Form f\u00fcr den Verbraucher vor dem Kauf klar erkennbar sein, auch bei einem Online-Kauf.<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Erkennbar ist, dass auch der Onlineverk\u00e4ufer im Zusammenhang mit der Richtlinie 2009\/48\/EG gefordert sein wird. Haben Sie Fragen zur konkreten Umsetzung oder Gestaltung im Zusammenhang mit Ihrem Onlineangebot? Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite. (cs)<\/p>\n[:]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[:de] Voraussichtlich ab dem 20.07.2011 wird die Richtlinie 2009\/48\/EG (sog. Spielzeugrichtlinie) in den europ\u00e4ischen Mitgliedstaaten umgesetzt. F\u00fcr Onlineh\u00e4ndler stellt sich die Frage, welche Neuerungen sich daraus ergeben und welche neuen Pflichten die H\u00e4ndler im Internet haben. 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