{"id":43137,"date":"2019-01-29T06:34:47","date_gmt":"2019-01-29T05:34:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=43137"},"modified":"2022-07-14T18:42:26","modified_gmt":"2022-07-14T16:42:26","slug":"abwerben-von-mitarbeitern-wie-weit-duerfen-headhunter-gehen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/abwerben-von-mitarbeitern-wie-weit-duerfen-headhunter-gehen\/","title":{"rendered":"Abwerben von Mitarbeitern: Wie weit d\u00fcrfen Headhunter gehen?"},"content":{"rendered":"<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"alignleft is-resized\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/01\/Fotolia_188490718_XS.jpg\" alt=\"Headhunter Abwerben Regeln\" class=\"wp-image-43179\" width=\"376\" height=\"189\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/01\/Fotolia_188490718_XS.jpg 490w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/01\/Fotolia_188490718_XS-90x45.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 376px) 100vw, 376px\" \/><figcaption>@ artinspiring -Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<\/div>\n<p><em>Das Auffinden und Abwerben von qualifiziertem Personal geh\u00f6rt grunds\u00e4tzlich zu den anerkannten Prinzipien der freien Marktwirtschaft. Doch wie weit d\u00fcrfen Headhunter im Einzelnen gehen, insbesondere wenn diese potentielle Arbeitnehmer direkt an ihrem Arbeitsplatz kontaktieren? Wir kl\u00e4ren auf. <\/em>\n<\/p>\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Rosenkrieg&nbsp;unter&nbsp;Arbeitgebern<\/h2>\n<p>Gutes Personal ist auf dem Arbeitsmarkt \u00e4hnlich begehrt wie die &#8220;Hauptdarsteller&#8221; des RTL-Quotenhits &#8220;Der Bachelor&#8221;. W\u00e4hrend im Falle der Fernsehshow die Dschungelcamp-Bewohner von morgen um die Gunst des Objekts der Tr\u00e4ume werben, l\u00e4uft dies in der Wirtschaft professioneller ab. Headhunter sind hier spezialisierte Experten, die gezielt nach Fachkr\u00e4ften auf dem Arbeitsmarkt suchen. Die Arbeit der Dienstleister wird dabei angesichts sinkender Zahlen von Besch\u00e4ftigungslosen immer begehrter.<\/p>\n<p>Zwangsl\u00e4ufig kollidieren hier oftmals die Interessen konkurrierender Unternehmen miteinander. Arbeitgeber, die Stellen besetzen wollen, geraten in Konflikte mit solchen, die ihr Personal zu halten versuchen. W\u00e4hrend die einsamen Kandidaten bei RTL jeden Mittwoch Abend ohne jegliche Hilfe auskommen m\u00fcssen, wendet sich der versierte Personalchef an besagte Headhunter. <\/p>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Lizenz zum Abwerben<\/strong><\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt: Das Abwerben von Arbeitnehmern ist als anerkanntes Prinzip der freien Marktwirtschaft durchaus zul\u00e4ssig. Dies hat zwei einfache Gr\u00fcnde. Einerseits steht es jedem Arbeitnehmer frei, wem er letztlich seine metaphorische Rose \u00fcberreichen, ergo f\u00fcr wen er im Einzelnen arbeiten will. Auf der anderen Seite d\u00fcrfen Unternehmen, die neues Personal suchen, auch bei der Konkurrenz die Augen offenhalten und potentiellen Arbeitnehmern lukrative Offerten machen.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend beim Privatsender-Casanova besonders unverfrorenes Herangehen mit guten Quoten belohnt wird, gelten im Falle der Headhunter bestimmte Regeln. So hat der Bundesgerichtshof bereits 2007 diverse Grunds\u00e4tze f\u00fcr das Abwerben von Personal via Festnetztelefon oder Handy unmittelbar am Arbeitsplatz aufgestellt (BGH, Urteil v. 22.11.2007, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20183\/04\" title=\"I ZR 183\/04 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">I ZR 183\/04<\/a>).<\/p>\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Abwerben nach Regeln<\/h2>\n<p>Demnach ist der Arbeitgeber zun\u00e4chst verpflichtet, ein solches Herantreten zu dulden. Dies gilt allerdings nur in einem bestimmten Ma\u00dfe. So d\u00fcrfen Headhunter lediglich eine einmalige, kurze Kontaktaufnahme initiieren. Hier darf zun\u00e4chst nach einem grunds\u00e4tzliche Interesse gefragt werden. Besteht ein solches, darf die freie Stelle kurz erl\u00e4utert und gegebenenfalls der Termin eines Treffens nach B\u00fcroschluss besprochen werden. <\/p>\n<p>Geht das Telefonat \u00fcber diese Vorgaben hinaus, beispielsweise wenn der Angeworbenen nach seinen Qualifikationen und Referenzen befragt wird, liegt ein Versto\u00df gegen das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/\">Wettbewerbsrecht<\/a> vor. Dann n\u00e4mlich handelt es sich nicht mehr um ein &#8220;Recruiting&#8221;-Gespr\u00e4ch, sondern bereits um ein konkretes Abwerben. Ein solches stellt am Arbeitsplatz des Konkurrenten eine unlautere gesch\u00e4ftliche Handlung dar, die bewusst und zielgerichtet den Mitbewerber sch\u00e4digen kann und soll.<\/p>\n<p>Hierunter fallen grunds\u00e4tzlich alle Handlungen, die im Zuge der Kontaktaufnahme mit Arbeitnehmern prim\u00e4r die Leistungsf\u00e4higkeit des Mitbewerbers schw\u00e4chen sollen, wie etwa die Erschleichung von Gesch\u00e4ftsgeheimnissen oder das Abwerben von Kunden. Auch die Art und Weise des Herantretens ist hier entscheidend. Werden beispielsweise verunglimpfende Aussagen \u00fcber den bisherigen Arbeitgeber getroffen oder werden irref\u00fchrende und unwahre Angaben zur neuen Stelle gemacht, ist dies stets unlauter.<\/p>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Arbeitskollege ad\u00e9<\/strong><\/h2>\n<p>Vollends unzul\u00e4ssig ist dagegen das Abwerben von Arbeitskollegen durch den Arbeitnehmer selber. Dies gilt beispielsweise dann, wenn ein solcher bereits seine K\u00fcndigung eingereicht hat. Wird nun der neuen Stelle bereits eifrig entgegengefiebert, d\u00fcrfen beliebte Kollegen nicht dazu bewegt werden, ebenso dem Arbeitgeber den R\u00fccken zu kehren. Dies folgt aus der im Arbeitsvertrag verankerten Treuepflicht zu Unternehmen und Arbeitgeber. Eine solche existiert beim &#8220;Bachelor&#8221; \u00fcbrigens nicht&#8230;<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus ist auch ein pers\u00f6nlicher Besuch des Headhunters in den R\u00e4umlichkeiten des Arbeitgebers stets unzul\u00e4ssig. Neben vermeintlichen Verst\u00f6\u00dfen gegen die Hausordnung wird hier das Wettbewerbsrecht verletzt, da aktiv in die Betriebsabl\u00e4ufe eingegriffen wird und diese gest\u00f6rt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Fazit<\/strong><\/h2>\n<p>Die Kontaktaufnahme und damit potentielle \u00dcbernahme des eigenen Personals ist also zumindest in gewissem Ma\u00dfe zul\u00e4ssig. Fraglich ist, wann sich der Arbeitgeber gegen ein unzul\u00e4ssiges Herantreten am effektivsten zur Wehr setzen kann. Die Schwelle ist hier immer dann \u00fcberschritten, wenn eine zielgerichtete Sch\u00e4digung der Konkurrenz im Vordergrund steht und nicht die Suche nach neuen Fachkr\u00e4ften.<\/p>\n<p>In diesem Fall stehen dem Arbeitgeber wettbewerbsrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzanspr\u00fcche gegen den Headhunter zu. In bestimmten Konstellationen kann auch ein tempor\u00e4res Besch\u00e4ftigungsverbot f\u00fcr den abgeworbenen Ex-Kollegen erlassen werden.<\/p>\n<p>Soll dar\u00fcber hinaus auch verhindert werden, dass Personal auf legalem Wege abgeworben wird, k\u00f6nnen besondere K\u00fcndigungsfristen im Arbeitsvertrag f\u00fcr mehr Sicherheit sorgen. <\/p>\n<p>Am einfachsten ist aber wohl, dem Arbeitnehmer ein angenehmes und erstrebenswertes Arbeitsumfeld anzubieten. Zufriedene Mitarbeiter lassen sich schwerer abwerben. Hier besteht auch beim &#8220;Bachelor&#8221; noch Aufkl\u00e4rungsbedarf: S\u00e4mtliche durch die Fernsehshow zustande gekommenen Traumpaare sind inzwischen wieder getrennt&#8230;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Auffinden und Abwerben von qualifiziertem Personal geh\u00f6rt grunds\u00e4tzlich zu den anerkannten Prinzipien der freien Marktwirtschaft. Doch wie weit d\u00fcrfen Headhunter im Einzelnen gehen, insbesondere wenn diese potentielle Arbeitnehmer direkt an ihrem Arbeitsplatz kontaktieren? Wir kl\u00e4ren auf. Rosenkrieg&nbsp;unter&nbsp;Arbeitgebern Gutes Personal ist auf dem Arbeitsmarkt \u00e4hnlich begehrt wie die &#8220;Hauptdarsteller&#8221; des RTL-Quotenhits &#8220;Der Bachelor&#8221;. 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