{"id":4269,"date":"2011-04-22T09:00:22","date_gmt":"2011-04-22T07:00:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=4269"},"modified":"2017-03-13T01:10:48","modified_gmt":"2017-03-13T00:10:48","slug":"der-kampf-um-den-osterhasen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/der-kampf-um-den-osterhasen\/","title":{"rendered":"Der Kampf um den Osterhasen"},"content":{"rendered":"[:de]\n<p style=\"text-align: justify\"><img class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px\" title=\"Bitte ausschreiben\" alt=\"\" \/>Der Osterhase an sich kommt meist friedlich daher und soll unter anderem f\u00fcr das Anrichten der Osternester verantwortlich sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Doch im Markenrecht ist das anders:<br \/>\nHier ist ein regelrechter Streit um den Osterhasen und vor allem seine optische Gestaltung ausgebrochen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die Vertreter der \u201eSchokoladenosterhasen\u201c aus der weitreichenden Hasenfamilie.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Auch die Gewandung, die den Schokok\u00f6rper des Osterhasen ziert, ist im Markenrecht hei\u00df umk\u00e4mpft und die meisten Scharm\u00fctzel werden unter den Vertretern der \u201eGoldhasen\u201c ausgetragen. Sowohl das Bundespatentgericht, Beschl. v. 25.02.2010, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=25%20W%20(pat)%2033\/09\" title=\"BPatG, 25.02.2010 - 25 W (pat) 33\/09: Goldhase in neutraler Aufmachung - Markenbeschwerdeverfah...\">25 W (pat) 33\/09<\/a> , als auch der BGH, Urt. v. 15.07.2010, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2057\/08\" title=\"BGH, 15.07.2010 - I ZR 57\/08: Goldhase II\">I ZR 57\/08<\/a> und selbst der EuGH (Rechtssache <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=T-336\/08\" title=\"EuG, 17.12.2010 - T-336\/08: Die Formen eines Hasen oder Rentiers aus Schokolade mit einem rotem...\">T-336\/08<\/a>) hatten sich bereits mit dem \u201eHasenkampf\u201c einmal zu befassen:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Bundespatentgericht<\/strong><br \/>\nDas Bundespatentgericht musste in einem L\u00f6schungsverfahren entscheiden, in dem die 3D-Marke \u201eGoldhase\u201c der Firma Lindt, die unter der <a href=\"http:\/\/register.dpma.de\/DPMAregister\/marke\/register\/303405937\/DE\" target=\"_blank\">Registernummer 303405937<\/a> eingetragen ist, angegriffen wurde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Im Kern hat das BPatG hier entschieden, dass die Marke nicht gel\u00f6scht wird, da sich die Marke im Zeitpunkt des L\u00f6schungsantrags in den beteiligten Verkehrskreisen bereits im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/8.html\" title=\"&sect; 8 MarkenG: Absolute Schutzhindernisse\">\u00a7 8 Abs. 3 MarkenG<\/a> durchgesetzt habe:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>\u201eVerkehrsdurchsetzung nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/8.html\" title=\"&sect; 8 MarkenG: Absolute Schutzhindernisse\">\u00a7 8 III MarkenG<\/a> erfordert bei einer solchen Warenform keinen nahezu einhelligen Durchsetzungsgrad (im Anschluss an BGH, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=GRUR%202010,%20138\" title=\"BGH, 09.07.2009 - I ZB 88\/07: ROCHER-Kugel\">GRUR 2010, 138<\/a>, Tz. 42 &#8211; ROCHER-Kugel). Ein Kennzeichnungsgrad von 67,3 %, reicht hierf\u00fcr aus. F\u00fcr die Feststellung der Verkehrsdurchsetzung einer ausschlie\u00dflich saisonal vertriebenen Warenform ist eine Verkehrsbefragung geeignet, die in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem jeweiligen Saisongesch\u00e4ft durchgef\u00fchrt wurde, zumal entsprechende Produkte nur zu dieser Zeit sich auf dem Markt in Konkurrenz gegen\u00fcberstehen.\u201c<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Zudem kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass eine L\u00f6schung auch nicht wegen B\u00f6sgl\u00e4ubigkeit im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/8.html\" title=\"&sect; 8 MarkenG: Absolute Schutzhindernisse\">\u00a7 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG<\/a> vorgenommen werden musste:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">\u201eDie Anmeldung einer Warenform, die von verschiedenen Mitbewerbern \u00e4hnlich oder sogar identisch benutzt wird, erfolgt nicht ohne weiteres b\u00f6sgl\u00e4ubig i. S. des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/8.html\" title=\"&sect; 8 MarkenG: Absolute Schutzhindernisse\">\u00a7 8<\/a> II Nr, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/10.html\" title=\"&sect; 10 MarkenG: Notorisch bekannte Marken\">10 MarkenG<\/a>. Benutzt der Anmelder die angemeldete Warenform bereits vor der Anmeldung im Rahmen eines intensiven Marktauftritts und hat er zudem Anlass, davon auszugehen, dass diese Warenform von einem relevanten Teil des Verkehrs als Hinweis auf seinen Betrieb wahrgenommen wird, so stellt die markenm\u00e4\u00dfige Absicherung eine Ma\u00dfnahme zur F\u00f6rderung der eigenen Position im Wettbewerb dar und kann in aller Regel nicht ais unlautere und rechtsmissbr\u00e4uchliche Handlung angesehen werden. Sofern den Wettbewerbern &#8211; wie vorliegend &#8211; ausreichende weitere M\u00f6glichkeiten der Warengestaltung verbleiben, werden sie durch das mit der Eintragung im Markenregister verbundene Ausschlie\u00dflichkeitsrecht nicht unzumutbar eingeschr\u00e4nkt. Dies setzt allerdings auch eine sachgerechte Bemessung des Schutzumfangs der Formmarke voraus.\u201c<\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Bundesgerichtshof<\/strong><br \/>\nIn der oben angegebenen Entscheidung, die als Goldhase II bekannt geworden ist, hatte der I. Zivilsenat des BGH dar\u00fcber zu entscheiden, ob aus der f\u00fcr Schokoladenwaren eingetragenen dreidimensionalen Marke &#8220;Lindt-Goldhase&#8221; der Vertrieb \u00e4hnlicher Schokoladenhasen untersagt werden kann. Die Vorinstanz hatte die Klage der Firma Lindt mangels hinreichender Verwechslungsgefahr abgewiesen, da die Gestaltungen nicht zu \u00e4hnlich seien. Die Richter des BGH hoben die Entscheidung jedoch auf und verwiesen die Sache zur\u00fcck. Zum einen konnte der BGH die \u00c4hnlichkeit in der Farbgebung der streitgegenst\u00e4ndlichen Folien nicht mehr nachpr\u00fcfen. Denn der Hase war mittlerweile \u2013 vielleicht einer Naschkatze zum Opfer gefallen \u2013 jedenfalls aber aus der Akte verschwunden. Zum Anderen war ausschlaggebend, dass die Begr\u00fcndung des Berufungsgerichts zur Verneinung der Verwechslungsgefahr nicht ausreichte. Denn, so der BGH:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Bedeutung, die einem einzelnen Bestandteil f\u00fcr den Gesamteindruck eines mehrgliedrigen Zeichens zukommt, h\u00e4ngt ma\u00dfgeblich auch davon ab, in welcher Beziehung er innerhalb der konkreten Gestaltung des jeweiligen Gesamtzeichens zu den \u00fcbrigen Zeichenbestandteilen steht. Dabei kann sich insbesondere der Grad der Kennzeichnungskraft eines Zeichenbestandteils im Verh\u00e4ltnis zur Kennzeichnungskraft anderer Zeichenbestandteile auf den Gesamteindruck des mehrgliedrigen Zeichens auswirken.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Eben diesen Gesamteindruck der beiden Gestaltungen hat das Berufungsgericht aber nach Auffassung der Bundesrichter nichtausreichend ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Europ\u00e4ischer Gerichtshof<\/strong><br \/>\nDer EuGH hatte in einer Rechtssache zu entscheiden, in der Lind gegen das Harmonisierungsamt f\u00fcr den Binnenmarkt (HABM) vorgegangen ist, da das HABM die Anmeldung einer dreidimensionalen Marke in Hasenform zuvor abgelehnt hatte. Im Ergebnis war allerdings auch der EuGH wie zuvor das HABM der Auffassung, dass die Unterscheidungskraft fehle und best\u00e4tigte somit die Entscheidung durch das HABM.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Handelsgericht in Wien<\/strong><br \/>\nZuletzt hatte sich ein \u00f6sterreichisches Gericht mit dem \u201eHasenstreit\u201c zu befassen, wie das <a href=\"http:\/\/www.wirtschaftsblatt.at\/home\/oesterreich\/branchen\/lindt-spruengli-gewinnt-den-osterhasen-streit-466343\/index.do\" target=\"_blank\">Wirtschafsblatt<\/a> unl\u00e4ngst berichtete.\u00a0 Das Handelsgericht in Wien hatte einer Klage der Firma Lindt &amp; Spr\u00fcngli gegen den Konkurrenten Hauswirth stattgegeben. Summa summarum darf der Osterhase von Hauswirth, der seinerseits edel und in gold gekleidet, mit roter Halsschleife verziert ist nicht mehr hergestellt werden. Zu gro\u00df sei die Verwechslungsgefahr mit der Gemeinschaftsmarke \u201eGoldhase\u201c aus dem Hause Lindt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Fazit:<\/strong><br \/>\nDer Osterhase besch\u00e4ftigt daher nicht nur an Ostern die Kinder, sondern auch in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden eine Vielzahl von Gerichten. Manchmal ist ein Hase, auch wenn er aus Schokolade ist, also gar nicht so friedlich wie der erste Anschein dies vermuten l\u00e4sst. Und auch wenn es an Ostern durchaus statthaft ist, dass ein Ei dem anderen gleicht, sollte dies \u2013 aus markenrechtlicher Sicht \u2013 nicht f\u00fcr die Hasen aus Schokolade gelten. (cs)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">(Bild: \u00a9 by-studio &#8211; Fotolia.com)<\/p>\n[:en]\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px\" title=\"Bitte ausschreiben\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/gallery\/vpv\/hase.jpg\" alt=\"Bitte ausschreiben\" \/>Der Osterhase an sich kommt meist friedlich daher und soll unter anderem f\u00fcr das Anrichten der Osternester verantwortlich sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Doch im Markenrecht ist das anders:<br \/>\nHier ist ein regelrechter Streit um den Osterhasen und vor allem seine optische Gestaltung ausgebrochen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die Vertreter der \u201eSchokoladenosterhasen\u201c aus der weitreichenden Hasenfamilie.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Auch die Gewandung, die den Schokok\u00f6rper des Osterhasen ziert, ist im Markenrecht hei\u00df umk\u00e4mpft und die meisten Scharm\u00fctzel werden unter den Vertretern der \u201eGoldhasen\u201c ausgetragen. Sowohl das Bundespatentgericht, Beschl. v. 25.02.2010, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=25%20W%20(pat)%2033\/09\" title=\"BPatG, 25.02.2010 - 25 W (pat) 33\/09: Goldhase in neutraler Aufmachung - Markenbeschwerdeverfah...\">25 W (pat) 33\/09<\/a> , als auch der BGH, Urt. v. 15.07.2010, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2057\/08\" title=\"BGH, 15.07.2010 - I ZR 57\/08: Goldhase II\">I ZR 57\/08<\/a> und selbst der EuGH (Rechtssache <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=T-336\/08\" title=\"EuG, 17.12.2010 - T-336\/08: Die Formen eines Hasen oder Rentiers aus Schokolade mit einem rotem...\">T-336\/08<\/a>) hatten sich bereits mit dem \u201eHasenkampf\u201c einmal zu befassen:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Bundespatentgericht<\/strong><br \/>\nDas Bundespatentgericht musste in einem L\u00f6schungsverfahren entscheiden, in dem die 3D-Marke \u201eGoldhase\u201c der Firma Lindt, die unter der <a href=\"http:\/\/register.dpma.de\/DPMAregister\/marke\/register\/303405937\/DE\" target=\"_blank\">Registernummer 303405937<\/a> eingetragen ist, angegriffen wurde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Im Kern hat das BPatG hier entschieden, dass die Marke nicht gel\u00f6scht wird, da sich die Marke im Zeitpunkt des L\u00f6schungsantrags in den beteiligten Verkehrskreisen bereits im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/8.html\" title=\"&sect; 8 MarkenG: Absolute Schutzhindernisse\">\u00a7 8 Abs. 3 MarkenG<\/a> durchgesetzt habe:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>\u201eVerkehrsdurchsetzung nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/8.html\" title=\"&sect; 8 MarkenG: Absolute Schutzhindernisse\">\u00a7 8 III MarkenG<\/a> erfordert bei einer solchen Warenform keinen nahezu einhelligen Durchsetzungsgrad (im Anschluss an BGH, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=GRUR%202010,%20138\" title=\"BGH, 09.07.2009 - I ZB 88\/07: ROCHER-Kugel\">GRUR 2010, 138<\/a>, Tz. 42 &#8211; ROCHER-Kugel). Ein Kennzeichnungsgrad von 67,3 %, reicht hierf\u00fcr aus. F\u00fcr die Feststellung der Verkehrsdurchsetzung einer ausschlie\u00dflich saisonal vertriebenen Warenform ist eine Verkehrsbefragung geeignet, die in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem jeweiligen Saisongesch\u00e4ft durchgef\u00fchrt wurde, zumal entsprechende Produkte nur zu dieser Zeit sich auf dem Markt in Konkurrenz gegen\u00fcberstehen.\u201c<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Zudem kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass eine L\u00f6schung auch nicht wegen B\u00f6sgl\u00e4ubigkeit im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/8.html\" title=\"&sect; 8 MarkenG: Absolute Schutzhindernisse\">\u00a7 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG<\/a> vorgenommen werden musste:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">\u201eDie Anmeldung einer Warenform, die von verschiedenen Mitbewerbern \u00e4hnlich oder sogar identisch benutzt wird, erfolgt nicht ohne weiteres b\u00f6sgl\u00e4ubig i. S. des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/8.html\" title=\"&sect; 8 MarkenG: Absolute Schutzhindernisse\">\u00a7 8<\/a> II Nr, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/10.html\" title=\"&sect; 10 MarkenG: Notorisch bekannte Marken\">10 MarkenG<\/a>. Benutzt der Anmelder die angemeldete Warenform bereits vor der Anmeldung im Rahmen eines intensiven Marktauftritts und hat er zudem Anlass, davon auszugehen, dass diese Warenform von einem relevanten Teil des Verkehrs als Hinweis auf seinen Betrieb wahrgenommen wird, so stellt die markenm\u00e4\u00dfige Absicherung eine Ma\u00dfnahme zur F\u00f6rderung der eigenen Position im Wettbewerb dar und kann in aller Regel nicht ais unlautere und rechtsmissbr\u00e4uchliche Handlung angesehen werden. Sofern den Wettbewerbern &#8211; wie vorliegend &#8211; ausreichende weitere M\u00f6glichkeiten der Warengestaltung verbleiben, werden sie durch das mit der Eintragung im Markenregister verbundene Ausschlie\u00dflichkeitsrecht nicht unzumutbar eingeschr\u00e4nkt. Dies setzt allerdings auch eine sachgerechte Bemessung des Schutzumfangs der Formmarke voraus.\u201c<\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Bundesgerichtshof<\/strong><br \/>\nIn der oben angegebenen Entscheidung, die als Goldhase II bekannt geworden ist, hatte der I. Zivilsenat des BGH dar\u00fcber zu entscheiden, ob aus der f\u00fcr Schokoladenwaren eingetragenen dreidimensionalen Marke &#8220;Lindt-Goldhase&#8221; der Vertrieb \u00e4hnlicher Schokoladenhasen untersagt werden kann. Die Vorinstanz hatte die Klage der Firma Lindt mangels hinreichender Verwechslungsgefahr abgewiesen, da die Gestaltungen nicht zu \u00e4hnlich seien. Die Richter des BGH hoben die Entscheidung jedoch auf und verwiesen die Sache zur\u00fcck. Zum einen konnte der BGH die \u00c4hnlichkeit in der Farbgebung der streitgegenst\u00e4ndlichen Folien nicht mehr nachpr\u00fcfen. Denn der Hase war mittlerweile \u2013 vielleicht einer Naschkatze zum Opfer gefallen \u2013 jedenfalls aber aus der Akte verschwunden. Zum Anderen war ausschlaggebend, dass die Begr\u00fcndung des Berufungsgerichts zur Verneinung der Verwechslungsgefahr nicht ausreichte. Denn, so der BGH:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Bedeutung, die einem einzelnen Bestandteil f\u00fcr den Gesamteindruck eines mehrgliedrigen Zeichens zukommt, h\u00e4ngt ma\u00dfgeblich auch davon ab, in welcher Beziehung er innerhalb der konkreten Gestaltung des jeweiligen Gesamtzeichens zu den \u00fcbrigen Zeichenbestandteilen steht. Dabei kann sich insbesondere der Grad der Kennzeichnungskraft eines Zeichenbestandteils im Verh\u00e4ltnis zur Kennzeichnungskraft anderer Zeichenbestandteile auf den Gesamteindruck des mehrgliedrigen Zeichens auswirken.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Eben diesen Gesamteindruck der beiden Gestaltungen hat das Berufungsgericht aber nach Auffassung der Bundesrichter nichtausreichend ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Europ\u00e4ischer Gerichtshof<\/strong><br \/>\nDer EuGH hatte in einer Rechtssache zu entscheiden, in der Lind gegen das Harmonisierungsamt f\u00fcr den Binnenmarkt (HABM) vorgegangen ist, da das HABM die Anmeldung einer dreidimensionalen Marke in Hasenform zuvor abgelehnt hatte. Im Ergebnis war allerdings auch der EuGH wie zuvor das HABM der Auffassung, dass die Unterscheidungskraft fehle und best\u00e4tigte somit die Entscheidung durch das HABM.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Handelsgericht in Wien<\/strong><br \/>\nZuletzt hatte sich ein \u00f6sterreichisches Gericht mit dem \u201eHasenstreit\u201c zu befassen, wie das <a href=\"http:\/\/www.wirtschaftsblatt.at\/home\/oesterreich\/branchen\/lindt-spruengli-gewinnt-den-osterhasen-streit-466343\/index.do\" target=\"_blank\">Wirtschafsblatt<\/a> unl\u00e4ngst berichtete.\u00a0 Das Handelsgericht in Wien hatte einer Klage der Firma Lindt &amp; Spr\u00fcngli gegen den Konkurrenten Hauswirth stattgegeben. Summa summarum darf der Osterhase von Hauswirth, der seinerseits edel und in gold gekleidet, mit roter Halsschleife verziert ist nicht mehr hergestellt werden. Zu gro\u00df sei die Verwechslungsgefahr mit der Gemeinschaftsmarke \u201eGoldhase\u201c aus dem Hause Lindt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Fazit:<\/strong><br \/>\nDer Osterhase besch\u00e4ftigt daher nicht nur an Ostern die Kinder, sondern auch in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden eine Vielzahl von Gerichten. Manchmal ist ein Hase, auch wenn er aus Schokolade ist, also gar nicht so friedlich wie der erste Anschein dies vermuten l\u00e4sst. Und auch wenn es an Ostern durchaus statthaft ist, dass ein Ei dem anderen gleicht, sollte dies \u2013 aus markenrechtlicher Sicht \u2013 nicht f\u00fcr die Hasen aus Schokolade gelten. (cs)<\/p>\n[:]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[:de] Der Osterhase an sich kommt meist friedlich daher und soll unter anderem f\u00fcr das Anrichten der Osternester verantwortlich sein. Doch im Markenrecht ist das anders: Hier ist ein regelrechter Streit um den Osterhasen und vor allem seine optische Gestaltung ausgebrochen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die Vertreter der \u201eSchokoladenosterhasen\u201c aus der weitreichenden Hasenfamilie. Auch die [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":6,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1,10],"tags":[301,331,332,333,334],"class_list":["post-4269","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-magazin","category-markenrecht","tag-markenrecht","tag-goldhase","tag-lindt","tag-osterhase","tag-schokohase"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4269","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/6"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4269"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4269\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4269"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4269"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4269"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}