{"id":4259,"date":"2011-04-21T08:27:02","date_gmt":"2011-04-21T06:27:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=4259"},"modified":"2017-03-12T21:26:19","modified_gmt":"2017-03-12T20:26:19","slug":"natascha-k-ein-phantombild-und-das-urheberrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/natascha-k-ein-phantombild-und-das-urheberrecht\/","title":{"rendered":"Natascha K., ein Phantombild und das Urheberrecht"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify\">Das Handelsgericht Wien hat dem EuGH <a href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2010:148:0017:0018:DE:PDF\" target=\"_blank\">(Rechtssache C-145\/10)<\/a> u.a. die Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob ein Phantombild, das auf der Grundlage einer Fotografie erstellt worden ist, ohne Zustimmung der Urheberin der Fotografie in Zeitungen, Zeitschriften und dem Internet ver\u00f6ffentlicht werden darf.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Hierbei spielen zwei interessante Teilfragen eine Rolle, zum einen, ob auch die Ver\u00f6ffentlichung des streitgegenst\u00e4ndlichen Phantombilds eine Vervielf\u00e4ltigung der Fotografie sein kann, die als Vorlage f\u00fcr seine Erstellung gedient hat, und zum anderen, ob die Verwendung eventuell durch Art. 5 Abs. 3 Buchst. e der Richtlinie 2001\/29\/EG des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft gedeckt ist:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>(3) Die Mitgliedstaaten k\u00f6nnen in den folgenden F\u00e4llen Ausnahmen oder Beschr\u00e4nkungen in Bezug auf die in den Artikeln 2 und 3 vorgesehenen Rechte vorsehen:<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em> e.\tf\u00fcr die Nutzung zu Zwecken der \u00f6ffentlichen Sicherheit oder zur Sicherstellung des ordnungsgem\u00e4\u00dfen Ablaufs von Verwaltungsverfahren, parlamentarischen Verfahren oder Gerichtsverfahren oder der Berichterstattung dar\u00fcber <\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Generalanw\u00e4ltin ist in Ihrem <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/jurisp\/cgi-bin\/gettext.pl?lang=de&amp;num=79889587C19100145&amp;doc=T&amp;ouvert=T&amp;seance=CONCL\" target=\"_blank\">Schlussantrag<\/a> der Ansicht, dass eine urheberrechtlich gesch\u00fctzte Vervielf\u00e4ltigung naheliege, wenn zun\u00e4chst die streitgegenst\u00e4ndliche Fotografie eingescannt und dieser Scan dann mit Hilfe eines Programms modifiziert worden ist, das Phantombild somit unmittelbar aus dem eingescannten Bild entstanden ist. Voraussetzung sei jedoch, dass in dem Phantombild weiterhin die pers\u00f6nliche geistige Sch\u00f6pfung verk\u00f6rpert ist, die den urheberrechtlichen Schutz der fotografischen Vorlage begr\u00fcndet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Hinsichtlich der Anwendbarkeit des Art. 5 Abs. 3 Buchst. e der Richtlinie 2001\/29 sei zu beachten, dass sich die mit der Fahndung verfolgten Zwecke nicht erledigt haben d\u00fcrfen (wie etwa durch den Tod des T\u00e4ters) und die Vervielf\u00e4ltigung objektiv geeignet sein muss, diese Zwecke zu verfolgen.<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>\u201eAllerdings kann trotz der Umst\u00e4nde, dass eine nationale Sicherheitsbeh\u00f6rde in der Vergangenheit zur Fahndung aufgerufen und in diesem Zusammenhang Bilder zur Ver\u00f6ffentlichung aufgelegt hat, eine objektive Eignung zur Verfolgung eines Zwecks der \u00f6ffentlichen Sicherheit dann nicht mehr angenommen werden, wenn sich dieser Fahndungsaufruf bereits erledigt hat. Das vorlegende Gericht wird somit pr\u00fcfen m\u00fcssen, welche Zwecke mit dem urspr\u00fcnglichen Fahndungsaufruf verfolgt worden sind und ob diese Zwecke sich mit der Flucht von Natascha K. und der sich unmittelbar anschlie\u00dfenden Selbstt\u00f6tung ihres Entf\u00fchrers nicht bereits erledigt hatten.<\/em><br \/>\n<em> Sollte das vorlegende Gericht zu dem Ergebnis kommen, dass mit der Fahndung noch weitere Zwecke verfolgt wurden, die sich nicht erledigt hatten, wie etwa die Fahndung nach einem potenziellen Mitt\u00e4ters, so wird es weiter pr\u00fcfen m\u00fcssen, ob die Ver\u00f6ffentlichung der streitgegenst\u00e4ndlichen Fotografien in den Zeitungen und der Zeitschrift objektiv geeignet war, zu diesem weiteren Fahndungszweck beizutragen. Zwar ist nicht ausgeschlossen, dass auch Zeitungsartikel, in denen selbst nicht zu einer Fahndung aufgerufen wird, objektiv geeignet sind, zu einer Fahndung der \u00f6ffentlichen Sicherheitsbeh\u00f6rden beizutragen. In dem Artikel muss aber zumindest ein Bezug zu einer weiterhin laufenden Fahndung hergestellt werden. Weiter muss die Ver\u00f6ffentlichung der Bilder objektiv geeignet sein, diesen weiteren Fahndungszweck zu f\u00f6rdern. Das nationale Gericht w\u00fcrde in dieser Konstellation somit insbesondere pr\u00fcfen m\u00fcssen, ob die Ver\u00f6ffentlichung von acht Jahre alten Fotografien und eines Phantombilds der Entf\u00fchrten objektiv geeignet sein kann, einen potenziellen Mitt\u00e4ter aufzufinden, der unter Einsatz derselben Fotografien bereits vor acht Jahren nicht aufgefunden worden ist.\u201c<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Zudem k\u00f6nnten sich Medien nicht unmittelbar \u201e\u00fcber den Kopf der zust\u00e4ndigen Sicherheitsbeh\u00f6rden hinweg\u201c auf diese Bestimmung berufen, um eine Vervielf\u00e4ltigung ohne Zustimmung des Urhebers zu rechtfertigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Ausf\u00fchrungen sind nachvollziehbar und im Ergebnis sicherlich sachgerecht. Ob es der EuGH auch so sieht, werden wir nach der Urteilsverk\u00fcndung berichten. (be)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Handelsgericht Wien hat dem EuGH (Rechtssache C-145\/10) u.a. die Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob ein Phantombild, das auf der Grundlage einer Fotografie erstellt worden ist, ohne Zustimmung der Urheberin der Fotografie in Zeitungen, Zeitschriften und dem Internet ver\u00f6ffentlicht werden darf. Hierbei spielen zwei interessante Teilfragen eine Rolle, zum einen, ob auch die Ver\u00f6ffentlichung des [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1,13],"tags":[3012,173,368,369,370],"class_list":["post-4259","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-magazin","category-medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht","tag-urheberrecht","tag-eugh","tag-natascha","tag-phantombild","tag-wien"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4259","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4259"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4259\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4259"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4259"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4259"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}