{"id":42273,"date":"2019-01-09T08:18:46","date_gmt":"2019-01-09T07:18:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=42273"},"modified":"2019-01-15T20:53:51","modified_gmt":"2019-01-15T19:53:51","slug":"friseur-verbietet-facebook-erfolgreich-fuer-ihn-zu-werben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/friseur-verbietet-facebook-erfolgreich-fuer-ihn-zu-werben\/","title":{"rendered":"Haarig: Facebook zahlt 50.000 \u20ac Ordnungsgeld wegen Werbung f\u00fcr Friseursalon"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_42317\" aria-describedby=\"caption-attachment-42317\" style=\"width: 425px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-42317\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/Fotolia_116382595_XS.jpg\" alt=\"Facebook Friseur Werbung\" width=\"425\" height=\"282\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/Fotolia_116382595_XS.jpg 425w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/Fotolia_116382595_XS-90x60.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 425px) 100vw, 425px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-42317\" class=\"wp-caption-text\">@ ac3ju &#8211; Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Facebook generiert regelm\u00e4\u00dfig automatisch Informationsseiten \u00fcber bestimmte Orte, nachdem diese von Nutzern der Plattform besucht worden sind. Prim\u00e4r betrifft dies Gesch\u00e4fte oder andere Einrichtungen von \u00f6ffentlichem Interesse, wie beispielsweise Restaurants oder Caf\u00e9s. <\/em><\/p>\n<p><em>Auf diesen Seiten k\u00f6nnen Angaben wie \u00d6ffnungszeiten oder die genaue Anschrift eingesehen werden. Das OLG Celle hat nun entschieden, dass diese Inhalte nach Aufforderung der Eigent\u00fcmer der \u00d6rtlichkeiten entfernt werden m\u00fcssen.\u00a0<\/em><\/p>\n<h2>Kamm in und haireinspaziert? Ungewollte Anzeige f\u00fcr Friseursalon bei Facebook<\/h2>\n<p>Werbung l\u00e4sst sich heutzutage nicht mehr nur im abendlichen Fernsehprogramm oder auf der klassischen Litfa\u00dfs\u00e4ule finden, sondern auch mit zunehmender Beliebtheit auf sozialen Medien wie Facebook oder Instagram. Gerade letztgenannte App wird dank der &#8220;Influencer&#8221; vermehrt als Plattform f\u00fcr Anzeigen genutzt. Wird dabei oftmals eine breit angelegte Anzahl von Kunden erreicht, ist dies dennoch nicht jedermanns Sache.<\/p>\n<p>Der aus Niedersachsen stammende Friseur Gezim Ukshini entdeckte so im Jahre 2016 Werbung f\u00fcr seinen Haarsalon in Hannover auf Facebook im Rahmen einer automatisch generierten Seite. Neben Angaben zur Adresse und \u00d6ffnungszeiten waren auch Bilder des Barbier-Shops auf der Plattform erschienen. All das\u00a0 geschah ohne die Zustimmung des Eigent\u00fcmers, der mit der Anzeige so gar nicht einverstanden war. &#8220;Ich brauche die Werbung nicht, die Kunden kommen ohnehin&#8221;, so der Coiffeur.<\/p>\n<p>Facebook richtet regelm\u00e4\u00dfig automatisch sogenannte &#8220;nicht verwaltete&#8221; Seiten ein. Im Einzelnen werden f\u00fcr Orte oder Gesch\u00e4fte von selbst Informationspages angelegt, wenn diese keine eigene Pr\u00e4senz auf der sozialen Plattform haben. Um die Inhalte aus der Welt zu schaffen, muss sich der betroffenen Nutzer einen Account zulegen. Anschlie\u00dfend kann er die Seite f\u00fcr sich beanspruchen, und letztlich l\u00f6schen. Diesen Weg wollte der Frisurenmeister jedoch nicht gehen. Stattdessen forderte er Facebook auf, s\u00e4mtliche Angaben zu seinem Salon zu entfernen. Als der Internetriese dieser Anfrage nicht nach kam, erhob Ukshini Klage vor dem Landgericht Hannover.<\/p>\n<h2>Facebook wird rasiert, Niedersachsen kassiert<\/h2>\n<p>Mit Erfolg: Die Kammer gab dem Kl\u00e4ger Recht, und verpflichtete Facebook, die Inhalte zu entfernen (LG Hannover, Urteil v. 28.02.2018, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=6%20O%20111\/16\" title=\"LG Hannover, 28.02.2018 - 6 O 111\/16: Einspruchsfrist l&auml;uft auch ohne Urteilsgr&uuml;nde (Auslandsbe...\">6 O 111\/16<\/a>). Nach Ansicht der Richter seien Pers\u00f6nlichkeitsrechte des Haarexperten verletzt worden, nicht zuletzt da Angaben wie die Telefonnummer ver\u00f6ffentlicht worden waren. Die Plattform l\u00f6schte die Seite allerdings wieder nicht aus dem Netz, und legte &#8211; allerdings erfolglos &#8211; Einspruch in Hannover ein. Auch die daraufhin betriebene Zwangsvollstreckung lie\u00df das Social-Network kalt. Anstatt wie gefordert 50.000 Euro an die nieders\u00e4chsische Landeskasse zu zahlen, legte Facebook\u00a0 vor dem OLG Celle Berufung ein.<\/p>\n<p>Aber auch hier biss man auf Granit (OLG Celle, Beschluss v. 19.09.2018, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=13%20U%2071\/18\" title=\"OLG Celle, 23.08.2018 - 13 U 71\/18: Beginn der Einspruchsfrist bei Zustellung eines nicht mit T...\">13 U 71\/18<\/a>). Der Senat schloss sich den Ansichten aus Hannover auf ganzer Linie an. Der inzwischen rechtskr\u00e4ftigen Entscheidung nach wurde Facebook nun final verpflichtet, die 50.000 Euro an das Bundesland zu zahlen. Dar\u00fcber hinaus sind die strittigen Inhalte um den Friseursalon inzwischen von der Plattform entfernt worden.<\/p>\n<h2>Fazit: Hairlich!<\/h2>\n<p>Der Beschluss aus Celle ist im Ergebnis zu begr\u00fc\u00dfen. Zwar stellen 50.000 Euro eine stolze Summe da, diese h\u00e4tte durch eine einfache L\u00f6schung aber ohne Weiteres verhindert werden k\u00f6nnen. Im Zuge des Rechtsstreits verwies Facebook mehrfach auf die eigenen Richtlinien. Hier hei\u00dft es, dass f\u00fcr von Nutzern besuchte Orte (meist &#8220;Points of Interest&#8221;, wie zB. Imbissbuden, Friseursalons, etc.) ohne eigene Pr\u00e4senz auf der Plattform automatisch diverse Informationen zu\u00a0 einer Seite zusammengetragen werden.<\/p>\n<p>Inwieweit Facebook auf seiner Internetpr\u00e4senz ein eigenes &#8220;Hausrecht&#8221; zusteht, lesen Sie hier:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/social-media-recht\/lg-offenburg-facebook-darf-rechtmaessige-beitraege-nicht-loeschen\">Hat Facebook ein virtuelles Hausrecht<\/a>?<\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Regelfall d\u00fcrfte dies die betroffenen Personen jedoch kaum st\u00f6ren, wird ja so die Bekanntheit und damit der potentielle Kundenkreis erweitert. Trotzdem werden pers\u00f6nliche Informationen ohne vorherige Genehmigung ver\u00f6ffentlicht. Wer wie im Falle des Kl\u00e4gers mit sozialen Medien &#8220;nichts zu tun haben will&#8221;, muss die M\u00f6glichkeit haben, die Weitergabe derartiger Inhalte zu verhindern. Der Weg \u00fcber die Erstellung eines eigenen Accounts kann dabei freilich nicht die einzige Option sein. Schlie\u00dflich waren im Umfeld der strittigen Seite auch Informationen zu umliegenden Salons zu finden. Dass hier aus Sicht des Kl\u00e4gers nicht \u00fcber einen Kamm geschoren werden sollte, versteht sich von selbst.<\/p>\n<p>Die Pflicht zum L\u00f6schen von Inhalten kann im \u00dcbrigen auch f\u00fcr den Eigent\u00fcmer von entsprechenden Lokalit\u00e4ten bestehen, der bewusst eine eigene Facebook-Pr\u00e4senz betreibt. Nach der neuen DSGVO d\u00fcrfen hier nicht ohne Weiteres Bilder von Personen ver\u00f6ffentlicht werden &#8211; wir berichteten:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/datenschutzrecht\/dsgvo-einwilligung-dokumentarpflicht\">Haare schneiden ist keine Kunst &#8211; DSGVO\/KUG Urteil zur Ver\u00f6ffentlichung von Werbevideos<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Facebook generiert regelm\u00e4\u00dfig automatisch Informationsseiten \u00fcber bestimmte Orte, nachdem diese von Nutzern der Plattform besucht worden sind. Prim\u00e4r betrifft dies Gesch\u00e4fte oder andere Einrichtungen von \u00f6ffentlichem Interesse, wie beispielsweise Restaurants oder Caf\u00e9s. Auf diesen Seiten k\u00f6nnen Angaben wie \u00d6ffnungszeiten oder die genaue Anschrift eingesehen werden. 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