{"id":4227,"date":"2009-03-19T22:49:10","date_gmt":"2009-03-19T20:49:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=701"},"modified":"2009-03-19T22:49:10","modified_gmt":"2009-03-19T20:49:10","slug":"echtheitsgarantie-in-internetangeboten-ist-werbung-mit-selbstverstandlichkeiten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/echtheitsgarantie-in-internetangeboten-ist-werbung-mit-selbstverstandlichkeiten\/","title":{"rendered":"LG Bochum: Echtheitsgarantie in Internetangeboten ist Werbung mit Selbstverst\u00e4ndlichkeiten"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Wer kennt sie nicht? Die Hinweise auf Plattformen wie eBay oder Yatego!, dass man &#8220;selbstverst\u00e4ndlich&#8221; nur Originalware verkaufe bzw. f\u00fcr die Echtheit der Waren &#8220;garantiere&#8221;. Was selbst einem Laien schon komisch vorkommen musste, hat jetzt auch das Landgericht Bochum in einer von uns erwirkten einstweiligen Verf\u00fcgung verboten (LG Bochum, Urteil v. 12.02.2009, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I-12%20O%2012\/09\" title=\"LG Bochum, 12.02.2009 - 12 O 12\/09: Werbung mit Echtheitsgarantie 100% Originalware unzul&auml;ssig\">I-12 O 12\/09<\/a>).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Das Landgericht f\u00fchrt aus:<\/p>\n<blockquote style=\"text-align: justify\"><p><em>&#8220;Die Kammer verkennt nicht, dass es gerade bei Verk\u00e4ufen \u00fcber eBay h\u00e4ufig um gef\u00e4lschte Markenware geht. Dies \u00e4ndert aber nichts daran, dass grunds\u00e4tzlich jeder Verk\u00e4ufer \u2013 wenn er nicht etwas anderes mitteilt \u2013 verpflichtet ist, Originalware zu liefern. Mit seiner auff\u00e4llig herausgestellten Garantiezusage t\u00e4uscht der Verf\u00fcgungsbeklagte vor, seinen Kunden einen besonderen Vorteil zu bieten. Gerade auch aus der Sicht redlicher Mitbewerber verschafft der Verf\u00fcgungsbeklagte sich damit einen ungerechtfertigten Vorteil.&#8221;<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Alles andere w\u00e4re ja auch noch sch\u00f6ner. Man stelle sich vor, dass sich irgendwann die \u00dcbung einstellt, dass der K\u00e4ufer eines Markenartikels keinen Anspruch auf ordnungsgem\u00e4\u00dfe Lieferung hat, nur weil im Angebot nicht ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnt ist, dass es sich um Originalware handelt. Das sch\u00f6ne am Fall ist, dass das Pr\u00fcfungsergebnis eines Juristen mit dem eines normalen Menschen sogar in der Terminologie \u00fcbereinstimmen d\u00fcrfte. Denn, dass der Verk\u00e4ufer von Markenware auch dann wirklich Originalware liefert, ist vielleicht auf eBay unwahrscheinlich, m\u00fcsste aber in einem Rechtsstaat &#8230; &#8220;selbstverst\u00e4ndlich&#8221; sein. (la)<\/p>\n<p><!--:--><!--:en--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Wer kennt sie nicht? Die Hinweise auf Plattformen wie eBay oder Yatego!, dass man &#8220;selbstverst\u00e4ndlich&#8221; nur Originalware verkaufe bzw. f\u00fcr die Echtheit der Waren &#8220;garantiere&#8221;. Was selbst einem Laien schon komisch vorkommen musste, hat jetzt auch das Landgericht Bochum in einer von uns erwirkten einstweiligen Verf\u00fcgung verboten <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr\/entscheidungen\/wettbewerbsrecht\/347\/5\/2\">(LG Bochum, Urteil v. 12.02.2009, Az. I-12 O 12\/09)<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Das Landgericht f\u00fchrt aus:<\/p>\n<blockquote style=\"text-align: justify\">\n<p><em>&#8220;Die Kammer verkennt nicht, dass es gerade bei Verk\u00e4ufen \u00fcber eBay h\u00e4ufig um gef\u00e4lschte Markenware geht. Dies \u00e4ndert aber nichts daran, dass grunds\u00e4tzlich jeder Verk\u00e4ufer \u2013 wenn er nicht etwas anderes mitteilt \u2013 verpflichtet ist, Originalware zu liefern. Mit seiner auff\u00e4llig herausgestellten Garantiezusage t\u00e4uscht der Verf\u00fcgungsbeklagte vor, seinen Kunden einen besonderen Vorteil zu bieten. Gerade auch aus der Sicht redlicher Mitbewerber verschafft der Verf\u00fcgungsbeklagte sich damit einen ungerechtfertigten Vorteil.&#8221;<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Alles andere w\u00e4re ja auch noch sch\u00f6ner. Man stelle sich vor, dass sich irgendwann die \u00dcbung einstellt, dass der K\u00e4ufer eines Markenartikels keinen Anspruch auf ordnungsgem\u00e4\u00dfe Lieferung hat, nur weil im Angebot nicht ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnt ist, dass es sich um Originalware handelt. Das sch\u00f6ne am Fall ist, dass das Pr\u00fcfungsergebnis eines Juristen mit dem eines normalen Menschen sogar in der Terminologie \u00fcbereinstimmen d\u00fcrfte. Denn, dass der Verk\u00e4ufer von Markenware auch dann wirklich Originalware liefert, ist vielleicht auf eBay unwahrscheinlich, m\u00fcsste aber in einem Rechtsstaat &#8230; &#8220;selbstverst\u00e4ndlich&#8221; sein. (la) <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr\/entscheidungen\/wettbewerbsrecht\/347\/5\/2\">Zum Urteil<\/a><\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer kennt sie nicht? 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