{"id":4225,"date":"2009-01-29T23:47:55","date_gmt":"2009-01-29T21:47:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=653"},"modified":"2009-01-29T23:47:55","modified_gmt":"2009-01-29T21:47:55","slug":"wettbewerbsrecht-auf-ostwestfalisch-toll-das-lg-bielefeld-meldet-sich-mal-wieder","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-auf-ostwestfalisch-toll-das-lg-bielefeld-meldet-sich-mal-wieder\/","title":{"rendered":"Wettbewerbsrecht auf Ostwestf\u00e4lisch. Toll: Das LG Bielefeld meldet sich mal wieder!"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-24314\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2009\/01\/Bielefeld.jpg\" alt=\"Herzlich Willkommen in Bielefeld Schild Hintergrund\" width=\"411\" height=\"292\" \/>Eigentlich m\u00fcsste man einen solchen Unsinn mit Nichtachtung strafen. Die Entscheidungen aus Bielefeld sind aber immer sowas von schlecht, dass es Spa\u00df macht, an ihrem Beispiel das Wettbewerbsrecht zu erl\u00e4utern, da selbst Laien merken, dass hier etwas nicht stimmen kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Der schlechte Ruf Bielefelds stammt bei mir noch aus dem Studium. Zu Zeiten der zentralen Studienplatzvergabe kam man in NRW nach Bielefeld, wenn der NC nicht passte. Schon damals war also der Zusammenhang Jura und Bielefeld schon (nat\u00fcrlich eher scherzhaft) mit einem Makel behaftet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Ganz nach dem Motto &#8220;Ist der Ruf erst ruiniert&#8230;&#8221; kommt aus Bielefeld auch heute in Sachen Recht &#8211; vorsichtig ausgedr\u00fcckt &#8211; Merkw\u00fcrdiges. Den Anfang machte 2006 die 15. Zivilkammer des Landgerichts mit einer in Abmahngegnerkreisen viel gefeierten Entscheidung zur Rechtsmissbr\u00e4uchlichkeit der bis dahin begrifflich noch nicht existenten &#8220;Massenabmahnung&#8221;. <a href=\"\/lbr\/entscheidungen\/wettbewerbsrecht\/113\/5\/2\">Wir berichteten.<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Damals schon h\u00e4tte ich den Kl\u00e4ger gerne gefragt, weshalb er bei einem Internetversto\u00df ausgerechnet in das tiefste Westfalen zieht, wo doch der <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/32.html\" title=\"&sect; 32 ZPO: Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung\">\u00a7 32 ZPO<\/a> eine Inanspruchnahme an allen 116 deutschen Landgerichten erm\u00f6glicht h\u00e4tte. Aber auch heute scheint es doch tats\u00e4chlich optimistische Juristen zu geben, die den Standort Bielefeld nicht ganz aufgeben wollen und das dortige Gericht bem\u00fchen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Bielefeld (LG Bielefeld, Urteil v. 5.11.2008, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=18%20O%2034\/08\" title=\"LG Bielefeld, 05.11.2008 - 18 O 34\/08: Abmahnungen wegen der Verwendung der alten Muster-Widerr...\">18 O 34\/08<\/a>) f\u00e4ngt gar nicht so schlecht an. Es werden Rechtsmissbrauchs- und Bagatellerw\u00e4gungen angestellt, die zwar insofern in einem Urteil nichts zu suchen haben, als dass das Landgericht die Pr\u00fcfung schon h\u00e4tte aufh\u00f6ren k\u00f6nnen, nachdem es das eine oder das andere jeweils f\u00fcr sich f\u00fcr gegeben erachtete und auch sonst eher abwegig sind. Aber gut: In Bielefeld macht man Wettbewerbsrecht nicht so h\u00e4ufig, da will man die Sache auf m\u00f6glichst viele &#8220;F\u00fc\u00dfe&#8221; stellen und geht davon aus, dass die m\u00f6glichst h\u00e4ufige Benutzung der Worte \u201eBagatellversto\u00df\u201c und \u201erechtsmissbr\u00e4uchlich\u201c vom Eigentlichen ablenkt. Nicht sehr elegant, aber\u00a0 nachvollziehbar.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Der eigentliche Knaller kommt somit, wie es sich geh\u00f6rt, am Schluss. Dort sagt das Landgericht doch tats\u00e4chlich sinngem\u00e4\u00df, dass es der Ausf\u00fchrungen zum Rechtsmissbrauch und zum angeblichen Bagatellversto\u00df gar nicht bedurft h\u00e4tte, da die Wiederholungsgefahr bereits mit Schreiben der Beklagten vor Rechtsh\u00e4ngigkeit entfallen sei, die mitgeteilt habe, dass sie sich zuk\u00fcnftig rechtskonform verhalten wolle. Davon, dass die Wiederholungsgefahr im Wettbewerbsrecht nur mit einer strafbewehrten Unterlassungserkl\u00e4rung ausger\u00e4umt werden kann, jedenfalls die blo\u00dfe Aufgabe des rechtswidrigen Verhaltens nicht gen\u00fcgt, hat man in Bielefeld offensichtlich noch nichts geh\u00f6rt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Erschreckend aber irgendwie auch sympathisch.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Denn w\u00e4hrend man sp\u00e4testens an dieser Stelle die Peinlichkeit h\u00e4tte enden lassen k\u00f6nnen, l\u00e4sst das Gericht die Gelegenheit nicht aus, nach populistischem Geschwafel neben der Sache auch noch erkennen zu geben, dass es von der behandelten Materie nicht einmal Grundz\u00fcge beherrscht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">F\u00fcr den Kl\u00e4ger ist ein solches Urteil nat\u00fcrlich schlimm. Andererseits hat hier wohl mal wieder Not gegen Elend gek\u00e4mpft. Dass der Kl\u00e4ger nicht optimal vertreten war, erkennt man n\u00e4mlich nicht nur an der Gerichtswahl, sondern auch am Klageantrag:<\/p>\n<blockquote><p>(\u2026) die Beklagte zu verurteilen, es bei Vermeidung eines vom Gericht f\u00fcr jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu <strong>3.000,00 \u20ac, <\/strong>ersatzweise Ordnungshaft, zu unterlassen, im Wege des Verkaufes bei dem Online-Auktionshaus \u201eeBay\u201c Verk\u00e4ufe zu t\u00e4tigen ohne <strong>ordnungsgem\u00e4\u00dfe Belehrung <\/strong>\u00fcber den Beginn der Widerrufsfrist erst nach Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/312c.html\" title=\"&sect; 312c BGB: Fernabsatzvertr&auml;ge\">\u00a7\u00a7 312c Abs. 2<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/355.html\" title=\"&sect; 355 BGB: Widerrufsrecht bei Verbrauchervertr&auml;gen\">355 Abs. 2 Satz 1<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/356.html\" title=\"&sect; 356 BGB: Widerrufsrecht bei au&szlig;erhalb von Gesch&auml;ftsr&auml;umen geschlossenen Vertr&auml;gen und Fernabsatzvertr&auml;gen\">356 BGB<\/a> i.V.m. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB-InfoV\/1.html\" title=\"&sect; 1 BGB-InfoV: (weggefallen)\">\u00a7\u00a7 1 Abs. 1 Nr. 11 Abs. 4 Satz 2 BGB InfoV<\/a>;\u00a0(\u2026)<\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">(la)<\/p>\n<p><!--:--><!--:en--><\/p>\n<p><p style=\"text-align: justify\">Eigentlich m\u00fcsste man einen <a href=\"\/lbr\/entscheidungen\/wettbewerbsrecht\/342\/5\/2\">solchen Unsinn<\/a> mit Nichtachtung strafen. Die Entscheidungen aus Bielefeld sind aber immer sowas von schlecht, dass es Spa\u00df macht, an ihrem Beispiel das Wettbewerbsrecht zu erl\u00e4utern, da selbst Laien merken, dass hier etwas nicht stimmen kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Der schlechte Ruf Bielefelds stammt bei mir noch aus dem Studium. Zu Zeiten der zentralen Studienplatzvergabe kam man in NRW nach Bielefeld, wenn der NC nicht passte. Schon damals war also der Zusammenhang Jura und Bielefeld schon (nat\u00fcrlich eher scherzhaft) mit einem Makel behaftet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Ganz nach dem Motto &#8220;Ist der Ruf erst ruiniert&#8230;&#8221; kommt aus Bielefeld auch heute in Sachen Recht &#8211; vorsichtig ausgedr\u00fcckt &#8211; Merkw\u00fcrdiges. Den Anfang machte 2006 die 15. Zivilkammer des Landgerichts mit einer in Abmahngegnerkreisen viel gefeierten Entscheidung zur Rechtsmissbr\u00e4uchlichkeit der bis dahin begrifflich noch nicht existenten &#8220;Massenabmahnung&#8221;. <a href=\"\/lbr\/entscheidungen\/wettbewerbsrecht\/113\/5\/2\">Wir berichteten.<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Damals schon h\u00e4tte ich den Kl\u00e4ger gerne gefragt, weshalb er bei einem Internetversto\u00df ausgerechnet in das tiefste Westfalen zieht, wo doch der <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/32.html\" title=\"&sect; 32 ZPO: Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung\">\u00a7 32 ZPO<\/a> eine Inanspruchnahme an allen 116 deutschen Landgerichten erm\u00f6glicht h\u00e4tte. Aber auch heute scheint es doch tats\u00e4chlich optimistische Juristen zu geben, die den Standort Bielefeld nicht ganz aufgeben wollen und das dortige Gericht bem\u00fchen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Bielefeld <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr\/entscheidungen\/wettbewerbsrecht\/342\/5\/2\">(LG Bielefeld, Urteil v. 05.11.2008, Az. 18 O 34\/08)<\/a> f\u00e4ngt gar nicht soo schlecht an. Es werden Rechtsmissbrauchs- und Bagatellerw\u00e4gungen angestellt, die zwar insofern in einem Urteil nichts zu suchen haben, als dass das Landgericht die Pr\u00fcfung schon h\u00e4tte aufh\u00f6ren k\u00f6nnen, nachdem es das eine oder das andere jeweils f\u00fcr sich f\u00fcr gegeben erachtete und auch sonst eher abwegig sind. Aber gut: In Bielefeld macht man Wettbewerbsrecht nicht so h\u00e4ufig, da will man die Sache auf m\u00f6glichst viele &#8220;F\u00fc\u00dfe&#8221; stellen und geht davon aus, dass die m\u00f6glichst h\u00e4ufige Benutzung der Worte \u201eBagatellversto\u00df\u201c und \u201erechtsmissbr\u00e4uchlich\u201c vom Eigentlichen ablenkt. Nicht sehr elegant, aber\u00a0 nachvollziehbar.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Der eigentliche Knaller kommt somit, wie es sich geh\u00f6rt, am Schluss. Dort sagt das Landgericht doch tats\u00e4chlich sinngem\u00e4\u00df, dass es der Ausf\u00fchrungen zum Rechtsmissbrauch und zum angeblichen Bagatellversto\u00df gar nicht bedurft h\u00e4tte, da die Wiederholungsgefahr bereits mit Schreiben der Beklagten vor Rechtsh\u00e4ngigkeit entfallen sei, die mitgeteilt habe, dass sie sich zuk\u00fcnftig rechtskonform verhalten wolle. Davon, dass die Wiederholungsgefahr im Wettbewerbsrecht nur mit einer strafbewehrten Unterlassungserkl\u00e4rung ausger\u00e4umt werden kann, jedenfalls die blo\u00dfe Aufgabe des rechtswidrigen Verhaltens nicht gen\u00fcgt, hat man in Bielefeld offensichtlich noch nichts geh\u00f6rt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Erschreckend aber irgendwie auch sympathisch.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Denn w\u00e4hrend man sp\u00e4testens an dieser Stelle die Peinlichkeit h\u00e4tte enden lassen k\u00f6nnen, l\u00e4sst das Gericht die Gelegenheit nicht aus, nach populistischem Geschwafel neben der Sache auch noch erkennen zu geben, dass es von der behandelten Materie nicht einmal Grundz\u00fcge beherrscht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">F\u00fcr den Kl\u00e4ger ist ein solches Urteil nat\u00fcrlich schlimm. Andererseits hat hier wohl mal wieder Not gegen Elend gek\u00e4mpft. Dass der Kl\u00e4ger nicht optimal vertreten war, erkennt man n\u00e4mlich nicht nur an der Gerichtswahl, sondern auch am Klageantrag:<\/p>\n<blockquote>\n<p><em>(\u2026)die Beklagte zu verurteilen, es bei Vermeidung eines vom Gericht f\u00fcr jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu <strong>3.000,00 \u20ac, <\/strong>ersatzweise Ordnungshaft, zu unterlassen, im Wege des Verkaufes bei dem Online-Auktionshaus \u201eeBay\u201c Verk\u00e4ufe zu t\u00e4tigen ohne <strong>ordnungsgem\u00e4\u00dfe Belehrung <\/strong>\u00fcber den Beginn der Widerrufsfrist erst nach Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/312c.html\" title=\"&sect; 312c BGB: Fernabsatzvertr&auml;ge\">\u00a7\u00a7 312c Abs. 2<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/355.html\" title=\"&sect; 355 BGB: Widerrufsrecht bei Verbrauchervertr&auml;gen\">355 Abs. 2 Satz 1<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/356.html\" title=\"&sect; 356 BGB: Widerrufsrecht bei au&szlig;erhalb von Gesch&auml;ftsr&auml;umen geschlossenen Vertr&auml;gen und Fernabsatzvertr&auml;gen\">356 BGB<\/a> i.V.m. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB-InfoV\/1.html\" title=\"&sect; 1 BGB-InfoV: (weggefallen)\">\u00a7\u00a7 1 Abs. 1 Nr. 11 Abs. 4 Satz 2 BGB InfoV<\/a>;<\/em><em>(\u2026)<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">(la) <a href=\"\/lbr\/entscheidungen\/wettbewerbsrecht\/342\/5\/2\">Zum Urteil<\/a><\/p>\n<\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eigentlich m\u00fcsste man einen solchen Unsinn mit Nichtachtung strafen. 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