{"id":4223,"date":"2008-09-15T16:02:24","date_gmt":"2008-09-15T14:02:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=366"},"modified":"2017-03-13T01:10:51","modified_gmt":"2017-03-13T00:10:51","slug":"urheberrechtsverletzung-bzgl-werken-von-ed-hardy-begrundet-streitwert-von-5000000-euro","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/urheberrechtsverletzung-bzgl-werken-von-ed-hardy-begrundet-streitwert-von-5000000-euro\/","title":{"rendered":"Urheberrechtsverletzung bzgl. Werken von Ed Hardy begr\u00fcndet Streitwert von 50.000,00 EURO"},"content":{"rendered":"<div style=\"text-align: justify\">Eine interessante Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr\/entscheidungen\/urheberrecht\/305\/5\/3\">(AG Frankfurt, Urteil v. 11.04.2008, Az. 31 C 2456\/07)<\/a> hatte sich unter anderem mit der Streitwertbestimmung bei einer Urheberrechtsverletzung zu befassen. Die Beklagte hatte ein T-Shirt mit einer von dem K\u00fcnstler Don Ed Hardy gerschaffenen Grafik bei eBay zum Verkauf eingestellt. Es handelte sich dabei um ein Plagiat. Anspr\u00fcche aus Markenrecht schieden jedoch mangels Handlens im gesch\u00e4ftlichen Verkehrs aus, so dass man die Anspr\u00fcche pfiffigerweise auf das Urheberrecht st\u00fctzte, bei dem ein Handeln im gesch\u00e4ftlichen Verkehr anders als im Markenrecht nicht erforderlich ist.<\/p>\n<p>Bemerkenswert an dem Fall ist, dass das Gericht die Streitwertbemessung trotz allem an der Bekanntheit der Marke &#8220;Ed Hardy&#8221; vorgenommen hat. So f\u00fchrt das Gericht in aller K\u00fcrze aus:<\/p>\n<blockquote style=\"font-style: italic\"><p>&#8220;Der anwaltlichen Kostennote zugrunde gelegte Gegenstandswert von 50.000,00 \u20ac ist ebenfalls nicht zu beanstanden [s. auch LG Frankfurt am Main, Beschl. v, 23.11.2007, Az. 2-<a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=18%200%20427\/07\" title=\"LG Frankfurt\/Main, 23.11.2007 - 18 O 427\/07: Bei Versto&szlig; gegen Urheberrechte an Ed-Hardy-Produk...\">18 0 427\/07<\/a>]. Ma\u00dfgeblich ist das Interesse des Kl\u00e4gers an einer Unterbindung des Eingriffs in das ihm zustehende Urheberrecht. Die Marke Ed Hardy ist weltweit bekannt und hat auch in Deutschland an Bekanntheit und Beliebtheit gewonnen.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Das Ergebnis mag richtig sein, denn die Grafiken im Tattoo-Stil sind tats\u00e4chlich innovativ und entsprechend beliebt. Die Begr\u00fcndung ist m.E. jedoch nicht ganz nachvollziehbar. Denn es wurde vorliegend gerade nicht aus der Marke, sondern lediglich aus dem Urheberrecht an der konkreten Zeichnung vorgegangen. Bewertungsgegenstand kann somit auch nur das konkrete urheberrechtliche Werk sein.<\/p>\n<p>Wei dem auch sei, anerkennenswert ist jedenfalls, dass das Amtsgericht den Stellenwert des Urheberrechts angemessen hoch angesiedelt hat. Oft tun sich Amtsgerichte mit den hohen Streitwerten schwer. Im Urheberrecht wird dies in Bezug auf die Anwaltskosten oft relevant, da das Amtsgericht auf Basis eines vergleichsweise geringen Streitwerts (wie hier ca. 1.600,00 \u20ac) inzidenter den 50.000,00 \u20ac teuren Anspruch pr\u00fcfen muss. Der mit allem M\u00f6glichen befasste und manchmal von Allmachtsfantasien befallene (und nat\u00fcrlich auch vielbesch\u00e4ftigte aber m.E. auch angemessen bezahlte) Amtsrichter nutzt dann gerne einmal die Gelegenheit, den vermeintlich hohen Verdienst des Anwalts mit der Festsetzung eines bestimmten Streitwerts nach unten zu korrigieren. (la) <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr\/entscheidungen\/urheberrecht\/305\/5\/3\"><span style=\"font-weight: bold\">Zum Urteil<\/span><\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine interessante Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt (AG Frankfurt, Urteil v. 11.04.2008, Az. 31 C 2456\/07) hatte sich unter anderem mit der Streitwertbestimmung bei einer Urheberrechtsverletzung zu befassen. Die Beklagte hatte ein T-Shirt mit einer von dem K\u00fcnstler Don Ed Hardy gerschaffenen Grafik bei eBay zum Verkauf eingestellt. Es handelte sich dabei um ein Plagiat. 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