{"id":41933,"date":"2018-12-03T07:12:11","date_gmt":"2018-12-03T06:12:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=41933"},"modified":"2018-11-30T19:12:57","modified_gmt":"2018-11-30T18:12:57","slug":"lg-berlin-wikipedia-muss-fehlerhafte-artikel-nach-hinweis-korrigieren-oder-entfernen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/lg-berlin-wikipedia-muss-fehlerhafte-artikel-nach-hinweis-korrigieren-oder-entfernen\/","title":{"rendered":"Wikipedia haftet f\u00fcr Fehler in Artikeln wie die professionelle Presse"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_41989\" aria-describedby=\"caption-attachment-41989\" style=\"width: 424px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-41989 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/Fotolia_76996915_XS.jpg\" alt=\"\" width=\"424\" height=\"283\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/Fotolia_76996915_XS.jpg 424w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/Fotolia_76996915_XS-90x60.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 424px) 100vw, 424px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-41989\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 ArtemSam &#8211; fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Das Landgericht Berlin hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Wikipedia fehlerhafte Artikel nach erfolgtem Hinweis entsprechend korrigieren oder l\u00f6schen muss. <\/em><\/p>\n<p><em>In diesem Zusammenhang seien an die Beitr\u00e4ge und deren Verfasser die gleichen Sorgfaltsma\u00dfst\u00e4be zu setzen, wie an professionelle Presseberichte.\u00a0<\/em><\/p>\n<h2>Karlsruher Professor in geheimer Mission?<\/h2>\n<p>Das allseits bekannte Online-Lexikon Wikipedia ist nach dem Prinzip aufgebaut, dass grunds\u00e4tzlich jedermann Artikel auf der Seite ver\u00f6ffentlichen kann. Die Beitr\u00e4ge werden also von &#8211; teils auch anonymen &#8211; Nutzern im Internet erstellt.<\/p>\n<p>Auf Richtigkeit kontrolliert werden diese ebenfalls von Besuchern der Seite. Zwar existieren Admins mit erweiterten Rechten, diese geh\u00f6ren aber ebenso wenig zu Wikipedia. Betrieben wird die Datenbank von der Wikimedia Foundation mit Sitz in San Francisco, finanziert wird die Plattform prim\u00e4r durch Spenden.<\/p>\n<p>Ausgangspunkt f\u00fcr die Entscheidung aus Berlin war die Klage eines Professors, der unter anderem Computerwissenschaften am Karlsruher Institut f\u00fcr Technologie lehrt. Diverse Nutzer hatten \u00fcber den IT-Wissenschaftler einen Wikipedia-Artikel verfasst.<\/p>\n<p>Das Brisante: Dem Beitrag nach habe der Dozent stellenweise im Rahmen seiner T\u00e4tigkeit f\u00fcr den amerikanischen Geheimdienst, im Einzelnen das Regierungsprogramm &#8220;Total Information Awareness&#8221; recherchiert. Nachdem diese Behauptung zuvor in einem Fernsehbeitrag des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) im Rahmen der Serie &#8220;FAKT&#8221; aufgestellt wurde, \u00fcbernahmen die Verfasser die Information wenig sp\u00e4ter in die Online-Enzyklop\u00e4die.<\/p>\n<p>Diese vermeintlich unzutreffenden Tatsachen wollte der Professor nun richtig gestellt wissen, da er das Zusammenbringen seiner Forschung mit Spionageprogrammen als rufsch\u00e4digend empfand. In der Folge erhob dieser daher erfolgreich Unterlassungsklage gegen die Betreiber von Wikipedia (Landgericht Berlin, Urteil v. 28.8.2018, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=27%20O%2012\/17\" title=\"27 O 12\/17 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">27 O 12\/17<\/a>).<\/p>\n<h2>Hase wei\u00df von nichts, &#8220;gildet&#8221; nicht!<\/h2>\n<p>Nach Ansicht der Richter haftet Wikipedia in solchen F\u00e4llen grunds\u00e4tzlich zwar nicht deliktsrechtlich als T\u00e4ter, wohl aber als St\u00f6rer. Aus einer solchen Haftung lassen sich sowohl Pr\u00fcfpflichten f\u00fcr den St\u00f6rer als auch Unterlassungsanspr\u00fcche des Betroffenen ableiten. So war das Berliner Landgericht der Auffassung, dass die Betreiber der Datenbank grunds\u00e4tzlich nach erfolgtem Hinweis auf vermeintlich unrichtige Beitr\u00e4ge einem solchen nachzugehen habe.<\/p>\n<p>Daran \u00e4ndere auch das System von Wikipedia nichts: Dass die Betreiber die Beitr\u00e4ge nicht selbst erstellen und demnach auch nicht ohne Weiteres auf Richtigkeit \u00fcberpr\u00fcfen k\u00f6nnen, resultiere aus der eigens so geschaffenen Organisationsstruktur und gehe damit zu Lasten der Enzyklop\u00e4die. Nach erfolgter \u00dcberpr\u00fcfung m\u00fcsse das Online-Lexikon demnach auch entsprechende Korrekturen an den Artikeln vornehmen.<\/p>\n<p>Ebenso entschieden die Richter auch im Falle des Computerwissenschaftlers. So habe sich Wikipedia &#8211; prim\u00e4r durch Bereitstellen der technischen Rahmenbedingungen und fehlende, klare Distanzierung &#8211; die Aussagen des im Text zitierten MDR-Beitrags zu eigen gemacht, und sei damit St\u00f6rer. Zwar wurde im Artikel auf diesen als Quelle verwiesen, und der Konjunktiv verwendet. Trotzdem werde beim Leser der Eindruck erweckt, es handele sich um Tatsachenbehauptungen und nicht um Verdachts\u00e4u\u00dferungen, so das Landgericht.<\/p>\n<h2>Wikipedia-Virtuosen als professionelle Publizisten?<\/h2>\n<p>Das Urteil aus Berlin beruht auf einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2011 (BGH, Urteil v. 25.10.2011, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=VI%20ZR%2093\/10\" title=\"BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93\/10: Pr&uuml;fpflichten f&uuml;r Hostprovider - Blogspot\">VI ZR 93\/10<\/a>). Hier hatten die Richter eine St\u00f6rerhaftung von Host-Providern hinsichtlich diverser das Pers\u00f6nlichkeitsrecht verletzender Blogeintr\u00e4ge angenommen. Das Bereitstellen der technischen M\u00f6glichkeiten der Ver\u00f6ffentlichung dieser Posts begr\u00fcnde auch hier sowohl Pr\u00fcfpflichten der Anbieter als auch Unterlassungsanspr\u00fcche der Nutzer. Voraussetzung war allerdings ebenfalls, dass die Provider im Vorfeld auf die Inhalte hingewiesen wurden. Pr\u00e4ventivma\u00dfnahmen erachteten die Karlsruher Richter als nicht zumutbar.<\/p>\n<p>Insofern schloss sich das Berliner Landgericht dem BGH-Urteil an. Interessant ist allerdings, aus welchen Gr\u00fcnden die Kammer den strittigen Artikel im Einzelnen als fehlerhaft und damit als korrekturw\u00fcrdig erachtete. Die Richter nahmen hier eine Abw\u00e4gung zwischen dem <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/medienrecht-persoenlichkeitsrecht\">Pers\u00f6nlichkeitsrecht<\/a> des Kl\u00e4gers und der Meinungsfreiheit der Verfasser vor. Letztere musste dabei im Ergebnis zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p>Der Vorwurf, mit deutschen Steuergeldern f\u00fcr den US-amerikanischen Geheimdienst t\u00e4tig zu sein, sei in hohem Ma\u00dfe rufsch\u00e4digend und stelle eine \u00fcble Nachrede dar. Dar\u00fcber hinaus seien die Verfasser nicht mit der erforderlichen <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/medienrecht-persoenlichkeitsrecht\/presserecht\">presserechtlichen<\/a> Sorgfalt vorgegangen, was den Eingriff intensiviere. Die Autoren hatten ihre Aussagen lediglich mit Presseartikeln belegt, was grunds\u00e4tzlich nicht ausreiche. Vielmehr m\u00fcssten Behauptungen mit privilegierten Quellen, wie beh\u00f6rdlichen Mitteilungen oder bestimmten Presseagenturen belegt werden, um den Ma\u00dfst\u00e4ben gerecht zu werden.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Durch das Bereitstellen der Plattform haftet Wikipedia grunds\u00e4tzlich als St\u00f6rer. Wann ein Artikel allerdings gel\u00f6scht oder korrigiert werden muss, h\u00e4ngt dem Urteil nach auch von der presserechtlichen Sorgfalt ab, mit der die Autoren ihre Beitr\u00e4ge erstellen. Demnach werden an die Verfasser die gleichen Ma\u00dfst\u00e4be gesetzt, wie an professionelle Pressemitteilungen. Wikipedia wird so als journalistisches Medium qualifiziert.<\/p>\n<p>Als Konsequenz m\u00fcssen der Entscheidung nach privilegierte Quellen und fachgerechte Recherche als Grundlage f\u00fcr die Artikel dienen. Angesichts der organisatorischen Struktur von Wikipedia ist dies eine durchaus gewagte Ansicht. Die meisten Beitr\u00e4ge der Enzyklop\u00e4die werden als Gruppenarbeit von einer Vielzahl Nutzer erstellt, darunter regelm\u00e4\u00dfig auch eine F\u00fclle von nicht-professionellen Journalisten oder &#8220;Hobby&#8221;-Autoren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Landgericht Berlin hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Wikipedia fehlerhafte Artikel nach erfolgtem Hinweis entsprechend korrigieren oder l\u00f6schen muss. In diesem Zusammenhang seien an die Beitr\u00e4ge und deren Verfasser die gleichen Sorgfaltsma\u00dfst\u00e4be zu setzen, wie an professionelle Presseberichte.\u00a0 Karlsruher Professor in geheimer Mission? 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