{"id":4173,"date":"2011-04-15T08:30:37","date_gmt":"2011-04-15T06:30:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=4173"},"modified":"2017-03-30T21:55:28","modified_gmt":"2017-03-30T20:55:28","slug":"abmahnung-aus-der-wort-bildmarke-stfu-rechtens-oder-ist-die-marke-sogar-loschungsreif","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/markenrecht\/abmahnung-aus-der-wort-bildmarke-stfu-rechtens-oder-ist-die-marke-sogar-loschungsreif\/","title":{"rendered":"Abmahnung aus der Wort-\/Bildmarke &quot;STFU&quot; rechtens? Oder ist die Marke sogar l\u00f6schungsreif?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><img decoding=\"async\" class=\"alignleft\" src=\"http:\/\/www.memeaholic.me\/wp-content\/uploads\/2013\/04\/gtfo_clean1.png\" width=\"349\" height=\"277\" \/>Die Netzgemeinde ist einmal wieder in Aufruhr.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/netzwelt\/web\/0,1518,756312,00.html\" target=\"_blank\">Spiegel-Online<\/a> berichtet, ist der Inhaber der Wort-\/Bildmarke &#8220;STFU&#8221; gegen die Betreiber der Onlineplattform <a title=\"Getdigital\" href=\"http:\/\/www.getdigital.de\/\" target=\"_blank\">Getdigital<\/a> im Wege einer Abmahnung vorgegangen, da diese T-Shits mit eben diesem Aufdruck, n\u00e4mlich &#8220;STFU&#8221; zum Kauf anboten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Marke ist seit 6 Jahren beim DPMA unter der <a href=\"http:\/\/register.dpma.de\/DPMAregister\/marke\/register\/305517457\/DE\" target=\"_blank\">Registernummer 30551745<\/a> eingetragen und sch\u00fctzt Schmuckwaren, Bekleidungsst\u00fccke sowie Turn- und Sportartikel.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Laut Spiegel sind einige User im Netz emp\u00f6rt. Bei Getdigital bezeichnet man die Tatsache, dass ein derart allgemein gebr\u00e4uchlicher Begriff gesch\u00fctzt ist, als &#8220;Unding&#8221;, da die Abk\u00fcrzung schlie\u00dflich im Internet seit Jahren bekannt sei und somit als Teil der Sprache angesehen werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Trotzdem kam man offenbar der Unterlassungsaufforderung nach, unterzeichnete die Unterlassungserkl\u00e4rung und bezahlte auch die geforderten Anwaltskosten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit Hilfe einer Spendenaktion plant Getdigital nun jedoch, die Marke mit einem L\u00f6schungsantrag zu Fall zu bringen. Stolze 3600 \u20ac will Getdigital in den Versuch der L\u00f6schung der Marke investieren. Lediglich ein Drittel dieses Betrags m\u00f6chte man jedoch selbst tragen. F\u00fcr den Rest sollen flei\u00dfige Spender aufkommen. &#8220;Wir schwimmen eben auch nicht in Geld&#8221;, so der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Philipp Stern. Daf\u00fcr mutet Betrag aber viel an, wenn man bedenkt, dass der auf absolute Eintragungshindernisse gest\u00fctzte Antrag auf L\u00f6schung einer Marke beim DPMA lediglich eine Geb\u00fchr von 300 \u20ac verursacht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es ist daher davon auszugehen dass der mit dem L\u00f6schungsantrag beauftragte Anwalt eine Rechnung in einer Gr\u00f6\u00dfenordnung von ca. 3300 \u20ac stellen wird. Abgesehen davon ist es etwas merkw\u00fcrdig (und, wenn es funktioniert, nat\u00fcrlich genial), wenn der T\u00e4ter einer Markenrechtsverletzung sich der Netzgemeinde nicht nur PR-wirksam als Abmahnopfer pr\u00e4sentiert, sondern sich diese Werbeaktion auch noch\u00a0 zu einem Gro\u00dfteil unmittelbar von seiner Zielgruppe\u00a0 finanzieren l\u00e4sst.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Potentielle Spender sollten sich aber nicht nur vor diesem Hintergrund gut \u00fcberlegen, ob ihr Geld in die geplante Aktion weise investiert ist. Denn die Erfolgsaussichten des Vorhabens sind gering.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein L\u00f6schungsantrag h\u00e4tte Erfolg, wenn eine oder mehrere der Alternativen des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/8.html\" title=\"&sect; 8 MarkenG: Absolute Schutzhindernisse\">\u00a7 8 Abs. 2 MarkenG<\/a> erf\u00fcllt w\u00e4ren, der die absoluten Schutzhindernisse, die einer Markeneintragung entgegenstehen k\u00f6nnen, enth\u00e4lt. In Betracht k\u00e4men hier das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft der Bezeichnung &#8220;STFU&#8221; nach\u00a0<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/8.html\" title=\"&sect; 8 MarkenG: Absolute Schutzhindernisse\">\u00a7 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG<\/a> und ein Freihaltebed\u00fcrfnis an der Bezeichnung gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/8.html\" title=\"&sect; 8 MarkenG: Absolute Schutzhindernisse\">\u00a7 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG<\/a>. Unterscheidungskraft und Freihaltebed\u00fcrfnis m\u00fcssen sich jedoch &#8211; und das wird oft \u00fcbersehen &#8211; auf die konkreten Waren und Dienstleistungen beziehen, f\u00fcr die die Bezeichnung als Marke eingetragen oder eben gel\u00f6scht werden soll.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie dem Markenregister zu entnehmen ist, ist die Bezeichnung &#8220;STFU&#8221; f\u00fcr Schmuck, Bekleidung sowie Turn- und Sportartikel eingetragen. Selbst wenn man davon ausginge, wie Getdigital dies tut, dass die Bezeichnung &#8220;STFU&#8221; seit Jahren bekannt ist und als Teil der deutschen Sprache angesehen werden kann, w\u00e4re damit in einem L\u00f6schungsverfahren noch nichts gewonnen. Denn es liegt auf der Hand, dass die Bezeichnung &#8220;STFU&#8221; weder f\u00fcr Schmuck, noch f\u00fcr Bekleidung oder f\u00fcr Turn- und Sportartikel beschreibend oder freihaltebed\u00fcrftig ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein bekanntes Beispiel f\u00fcr die auf den ersten Blick merkw\u00fcrdige Konstellation ist die Marke &#8220;Apple&#8221;. Bekanntlich hei\u00dft Apple auf Englisch nichts anderes als Apfel auf Deutsch. Dennoch ist die Marke zu Gunsten des Unternehmens Apple eingetragen und niemand w\u00fcrde auf die Idee kommen, einen L\u00f6schungsantrag mit der Begr\u00fcndung zu stellen, dass der Bezeichnung Apple bzw. Apfel keinerlei Unterscheidungskraft bzw. ein Freihaltebed\u00fcrfnis zukomme. Anders s\u00e4he dies freilich dann aus, wenn die Marke zum Beispiel f\u00fcr Obst bzw. Lebensmittel und nicht f\u00fcr Computer und Unterhaltungselektronik eingetragen w\u00e4re.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Abgesehen von alledem handelt es sich bei der Marke um eine Wort-\/Bildmarke, mit der folgenden Gestaltung<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-none aligncenter alignnone\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/gallery\/vpv\/stfu.jpg\" alt=\"stfu\" \/><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">bei der zur Beurteilung der Schutzf\u00e4higkeit nicht nur die Buchstabenfolge allein, sondern auch die konkrete optische Gestaltung einbezogen werden muss. Daher ist &#8220;STFU&#8221; sicherlich kein tolles, aber ein jedenfalls im hinreichenden Ma\u00dfe unterscheidungskr\u00e4ftiges Zeichen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein L\u00f6schungsantrag ist daher so gut wie sicher zum Scheitern verurteilt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das sagt aber noch nichts dar\u00fcber aus, ob die konkrete Abmahnung berechtigt war. Dazu m\u00fcsste man wissen, wie die Werbung mit der Bezeichnung &#8220;STFU&#8221; genau ausgesehen hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wir hatten Anfang des Jahres 2010 bereits anl\u00e4sslich einer Entscheidung des BGH, in der es um den Aufdruck der Bezeichnungen \u201cDDR\u201d und \u201cCCCP\u201d auf Kleidungsst\u00fccken ging, <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/2010\/01\/markenverletzung-durch-zeichen-cccp-und-ddr-auf-kleidungssstucken\/\" target=\"_blank\">hier<\/a> darauf hingewiesen, dass die Tatsache, dass ein bestimmtes Zeichen f\u00fcr eine bestimmte Klasse als Marke eingetragen wurde, nicht automatisch bedeutet, dass das konkrete Zeichen von niemandem und in keiner Weise mehr genutzt werden d\u00fcrfte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dies gilt n\u00e4mlich erstens nur im Rahmen des Schutzumfangs der Marke. Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal einer Markenrechtsverletzung ist dar\u00fcber hinaus die markenm\u00e4\u00dfige Benutzung des Zeichens. Ein markenm\u00e4\u00dfiger Gebrauch setzt voraus, dass das benutzte Zeichen aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise im Rahmen des Produktabsatzes auch dazu dient, Waren des einen Herstellers von denen anderer zu unterscheiden. An der markenm\u00e4\u00dfigen Verwendung fehlt es, wenn der Verkehr in dem\u00a0 Begriff\u00a0 keinen Hinweis auf die Herkunft der anschlie\u00dfend angebotenen Ware sieht. Wenn in einem Presseartikel \u00fcber eine bestimmte Marke berichtet wird, ist die Verwendung des Zeichnens nat\u00fcrlich zul\u00e4ssig. Aber auch Bezeichnungen auf Produkten m\u00fcssen nicht immer herkunftshinweisend benutzt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ob ein Zeichen f\u00fcr eine bestimmte Klasse als schutzf\u00e4hig angesehen und als Marke eingetragen wird, sagt noch nichts dar\u00fcber aus, ob daraus auch immer erfolgreich gegen Verwendungen des Zeichens vorgegangen werden kann. Denn ob der Aufdruck \u201cSTFU&#8221; auf einen T-Shirt als Herkunftshinweis und somit als markenm\u00e4\u00dfig oder als lustiger &#8220;Netjargon&#8221; und als Abk\u00fcrzung f\u00fcr die englischsprachige eindeutige und bestimmte Aufforderung, ruhig zu sein, erkannt wird, kann nicht abstrakt, sondern eben nur im jeweiligen Einzelfall entschieden werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es steht somit zu bef\u00fcrchten, dass es kl\u00fcger gewesen w\u00e4re, sich der Unterlassungsaufforderung nicht zu beugen und die rechtsverletzende Handlung in Frage zu stellen, als sich zu unterwerfen und nun die Marke als solche anzugreifen. Daf\u00fcr spricht jedenfalls ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts aus dem Jahr 2008.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das OLG Hamburg <a href=\"..\/..\/lbr\/entscheidungen\/markenrecht\/390\/5\/4\" target=\"_blank\">(OLG Hamburg, Beschluss v. 07.04.2008, Az 3 W 30\/08)<\/a> hatte dar\u00fcber zu befinden, ob sich ein Unterlassungsanspruch aus der eingetragenen Wortmarke \u201cMit Liebe gemacht\u201d gegen\u00fcber dem Aufdruck dieses Slogans auf einem Body f\u00fcr Babys ergebe und lehnte einen solchen Anspruch ab. Das OLG f\u00fchrt hierzu aus:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>\u201cDer hier zu beurteilende Aufdruck auf einem Body f\u00fcr Babys \u201eMit Liebe gemacht\u201d gibt dem normal informierten, durchschnittlich verst\u00e4ndigen und situationsad\u00e4quat aufmerksamen Verbraucher keinen Anlass zu der Annahme, es solle ihm mittels des Aufdrucks etwas \u00fcber die betriebliche Herkunft des Produkts gesagt werden. Denn der aufgedruckte Spruch stellt eine Beziehung zu dem Tr\u00e4ger der Textilie her, die wegen der Doppeldeutigkeit des Slogans jedermann sofort auff\u00e4llt: denn Babies werden im Regelfall sowohl in der gegenst\u00e4ndlichen Bedeutung als auch im \u00fcbertragenen Sinne des Wortes mit Liebe gemacht. Darin ersch\u00f6pft sich die Bedeutung des Spruches f\u00fcr den Konsumenten auch schon, denn er erkennt, dass der Body nur durch den Aufdruck zu einem eigenartigen Produkt wird, das sich dem Wettbewerb damit nicht im Hinblick auf die stoffliche Qualit\u00e4t und die G\u00fcte der Verarbeitung zu profilieren sucht, sondern denjenigen, der sein Baby damit einkleidet oder den Schenker des Produkts als witzigen Zeitgenossen ausweisen soll. Der Spruch kennzeichnet also nicht die Herkunft, sondern vielmehr die Eigenart des Produkts als solches. Es ist aber nicht Gegenstand der markengesetzlichen Regelungen, Produktschutz zu gew\u00e4hren.\u201d<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Schutzumfang von Marken kann \u2013 insbesondere bei Wort\/Bildmarken \u2013 so gering sein, dass eine Verletzung der Marke zwar theoretisch m\u00f6glich, in der Praxis jedoch fast undenkbar ist. Dass manche Marke somit nahezu wertlos ist, bedeutet freilich nicht, dass sich damit nicht beim ein oder anderen unliebsamen Konkurrenten Eindruck schinden lie\u00dfe. Eine solche Eintragung kann zu Abschreckungszwecken durchaus ratsam sein. Erreicht man sogar, dass der Konkurrent &#8211; wie hier &#8211; nach einer Abmahnung eine Unterlassungserkl\u00e4rung abgibt, hat man sein Ziel erreicht. Diese gilt n\u00e4mlich zwischen den Parteien unabh\u00e4ngig von einem gesetzlichen Anspruch. (la)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Netzgemeinde ist einmal wieder in Aufruhr. 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