{"id":41518,"date":"2018-11-19T07:14:04","date_gmt":"2018-11-19T06:14:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=41518"},"modified":"2022-07-14T18:47:31","modified_gmt":"2022-07-14T16:47:31","slug":"welche-erwartungen-weckt-check24-an-die-nirgendwo-guenstiger-garantie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/welche-erwartungen-weckt-check24-an-die-nirgendwo-guenstiger-garantie\/","title":{"rendered":"Welche Erwartungen weckt Check24 an die \u201eNirgendwo G\u00fcnstiger Garantie\u201c?"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_41789\" aria-describedby=\"caption-attachment-41789\" style=\"width: 425px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-41789\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/Fotolia_46061703_XS.jpg\" alt=\"Irref\u00fchrung Werbung Garantie Check24 KFZ-Versicherung\" width=\"425\" height=\"282\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/Fotolia_46061703_XS.jpg 425w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/11\/Fotolia_46061703_XS-90x60.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 425px) 100vw, 425px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-41789\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 Stockwerk-Fotodesign &#8211; fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><i>Das Vergleichsportal Check24 darf nicht mit der \u201eNirgendwo G\u00fcnstiger Garantie\u201c f\u00fcr seinen Vergleich zu Autoversicherungen werben. <\/i><\/p>\n<p><i>Das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/glossar\/lg-landgericht\">Landgericht<\/a> K\u00f6ln hat in der k\u00fcrzlich ver\u00f6ffentlichten Entscheidung der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/glossar\/klage\">Klage<\/a> der Versicherungsgesellschaft HUK-COBURG teilweise stattgegeben, da diese tats\u00e4chlich g\u00fcnstigere als die im Vergleich gelisteten Tarife anbiete (LG K\u00f6ln, Urteil v. 18.09.2018, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=31%20O%20376\/17\" title=\"LG K&ouml;ln, 18.09.2018 - 31 O 376\/17: Irref&uuml;hrende Werbung mit &quot;Nirgendwo G&uuml;nstiger Garantie&quot;\">31 O 376\/17<\/a>).<\/i><\/p>\n<h2><b>K\u00f6nnen Sie sich die Suche sparen?<\/b><\/h2>\n<p>Check24 bietet u.a. einen Vergleich f\u00fcr KFZ-Versicherungen an. Das Unternehmen erstellt eine Liste, die einen \u00dcberblick \u00fcber Versicherungsprodukte verschiedener Anbieter enth\u00e4lt. Die Versicherungsprodukte der HUK-COBURG tauchen ebenfalls in den Vergleichsergebnissen auf. Die Versicherungsgesellschaft erscheint dabei auf den letzten Seiten der Vergleichsliste mit dem Hinweis, dass eine Preisberechnung nicht m\u00f6glich sei.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus wirbt Check24 f\u00fcr seine KFZ-Versicherungsvergleiche mit einer \u201eNIRGENDWO G\u00dcNSTIGER GARANTIE\u201c. Auf der Internetseite des Vergleichsportals befindet sich hinter dem Wort \u201eGarantie\u201c ein kleines Symbol. Streicht man mit der Maus \u00fcber dieses Symbol erscheint folgender Hinweis (\u201emouseover-Effekt\u201c):<\/p>\n<blockquote><p><i>\u201e[\u2026] liefert Ihnen die besten Preise: Wir garantieren Ihnen, dass die ausgewiesenen Tarife der einzelnen Versicherer nirgendwo g\u00fcnstiger zu erhalten sind &#8211; auch nicht direkt beim Versicherer oder anderen Vergleichsportalen. (\u2026)\u201c<\/i><\/p><\/blockquote>\n<p>\u00dcber einen weiteren Link gelangt der Nutzer auf eine Webseite, auf der die einzelnen Voraussetzungen der Garantie genannt sind. In den TV-Werbespots des Unternehmens erfolgt kein entsprechender Hinweis auf die Bedingungen der Garantie. Stattdessen erfolgt die Einblendung:<\/p>\n<blockquote><p><i>\u201eDank der Nirgendwo G\u00fcnstiger Garantie immer die g\u00fcnstigsten Autoversicherungstarife.\u201c<\/i><\/p><\/blockquote>\n<h2><b>Ergebnisse sind nicht vollst\u00e4ndig<\/b><\/h2>\n<p>Die HUK-COBURG h\u00e4lt die Werbung mit der \u201eNIRGENDWO G\u00dcNSTIGER GARANTIE\u201c f\u00fcr irref\u00fchrend, da ein durchschnittlicher Internetnutzer die Angabe so verstehe, dass Check24 garantiere, dass er nirgendwo anders eine g\u00fcnstigere KFZ-Versicherung finde als in den Aufstellungen des Vergleichsportals. Die Versicherung klagte nach erfolgloser <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/glossar\/abmahnung\">Abmahnung<\/a> u.a. auf Unterlassung, die KFZ-Versicherungsvergleiche mit der \u201eNIRGENDWO G\u00dcNSTIGER GARANTIE\u201c zu bewerben.<\/p>\n<p>Das LG K\u00f6ln bejahte einen Anspruch der HUK-COBURG auf Unterlassung. Nach Ansicht des Gerichts ist die \u201eNIRGENDWO G\u00dcNSTIGER GARANTIE\u201c in ihrer konkreten Ausgestaltung irref\u00fchrend gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\" title=\"&sect; 5 UWG: Irref&uuml;hrende gesch&auml;ftliche Handlungen\">\u00a7 5 Abs. 1 und 2 UWG<\/a>. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/glossar\/irrefuehrende-werbung\">Irref\u00fchrend<\/a> ist Werbung, wenn das Verst\u00e4ndnis, das sie bei den Verkehrskreisen erweckt, an die sie sich richtet, mit den tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnissen nicht \u00fcbereinstimmt.<\/p>\n<h2><b>\u201eNirgendwo\u201c bezieht sich auf den Gesamtmarkt<\/b><\/h2>\n<p>Die angesprochenen Verkehrskreise, die den TV-Spot sehen oder die Homepage des Vergleichsportals aufrufen und das Versprechen \u201enirgendwo g\u00fcnstiger\u201c wahrnehmen, nehmen nach Ansicht des LG K\u00f6ln an, Check24 \u00fcbern\u00e4hme die Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass nirgendwo sonst im Markt eine g\u00fcnstigere KFZ-Versicherung zu finden sei als auf dem Vergleichsportal. Daf\u00fcr spricht nach Auffassung der Richter das Zusammenspiel zwischen dem Wortlaut der Garantie und dem Versicherungsvergleich. Das Vergleichsportal beabsichtige mit seinem Versicherungsvergleich den Verbrauchern einen m\u00f6glichst weitgehenden Markt\u00fcberblick zu verschaffen.<\/p>\n<p>Dieses Verbraucherverst\u00e4ndnis eines Vergleichsportals hat zuletzt der BGH in seiner Entscheidung \u201ePreisportal\u201c (BGH, Urteil v. 27.4.2017, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2055\/16\" title=\"BGH, 27.04.2017 - I ZR 55\/16: Zu Informationspflichten eines Preisvergleichsportals im Internet\">I ZR 55\/16<\/a> (KG)) festgestellt:<\/p>\n<blockquote><p><i>\u201eDer Verbraucher nutzt Preisvergleichsportale und Preissuchmaschinen im Internet, um einen schnellen \u00dcberblick dar\u00fcber zu erhalten, welche Anbieter es f\u00fcr ein bestimmtes Produkt gibt und welchen Preis der jeweilige Anbieter f\u00fcr das fragliche Produkt letztlich fordert. Aus der Sicht des Verbrauchers bezieht ein Preisvergleichsportal im Internet seine Aussagekraft gerade aus dem Umstand, dass eine m\u00f6glichst gro\u00dfe Zahl von Anbietern, die ihre Waren oder Dienstleistungen \u00fcber das Internet vermarkten, in den Preisvergleich einbezogen wird.\u201c<\/i><\/p><\/blockquote>\n<p>Ausgehend von diesem Verbraucherverst\u00e4ndnis geht der Verkehr aufgrund der beworbenen Garantie davon aus, dass er sich allein auf den von Check24 angebotenen Vergleich verlassen kann. Eine Garantie, die sich &#8211; richtigerweise &#8211; nur auf die dargestellten Tarife bezieht, ist f\u00fcr den Nutzer wertlos. Er kann sich nicht sicher sein, au\u00dferhalb des Vergleichsportals nicht doch weitere g\u00fcnstigere Tarife zu finden.<\/p>\n<h2><b>Das Kleingedruckte ist zu klein<\/b><\/h2>\n<p>Daneben ist das Landgericht der Ansicht, dass die bei den TV-Spots eingeblendete Aussage den Eindruck einer Spitzenstellungsbehauptung des Vergleichsportals auf dem gesamten Markt erwecke.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Letztendlich will Check24 nur die Garantie \u00fcbernehmen, dass die auf der Webseite ausgewiesenen Tarife nirgendwo anders g\u00fcnstiger zu erhalten sind. Aus diesem Grund liegt mit der Werbung der \u201eNIRGENDWO G\u00dcNSTIGER GARANTIE\u201c eine <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/verfolgung-unlauterer-werbung\">Irref\u00fchrung des Verkehrskreises<\/a> vor. Die Irref\u00fchrung wird auch nicht durch den Hinweis auf der Webseite des Vergleichsportals ausger\u00e4umt.<\/p>\n<p>Den Ausf\u00fchrungen des Gerichts folgend ist das Symbol hinter dem Wort \u201eGarantie\u201c kaum erkennbar. Ebenfalls ist das Symbol nicht als \u201ei\u201c [f\u00fcr \u201eInformation\u201c] zu erkennen. Auch die \u201eSternchen-Form\u201c bietet keinen Anlass, auf das Garantielogo zu scrollen. Der angesprochene Verkehrskreis geht bei einem Sternchen vielmehr davon aus, am Ende der Webseite \u00fcber etwaige Bedingungen und Voraussetzungen aufgekl\u00e4rt zu werden. Dies ist vorliegend aber nicht der Fall.<\/p>\n<h2><b>Im \u00dcbrigen wird der Wettbewerb rechtm\u00e4\u00dfig \u201egelebt\u201c<\/b><\/h2>\n<p>Die neben der Unterlassung geltend gemachten Anspr\u00fcche der Versicherungsgesellschaft wegen wettbewerbswidriger Darstellung der Vergleichsliste und der Benutzung ihrer (Bild-)Marken durch das Vergleichsportal lehnte das LG K\u00f6ln ab.<\/p>\n<p>So handelt es sich bei den Vergleichslisten um zul\u00e4ssige vergleichende Werbung gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/6.html\" title=\"&sect; 6 UWG: Vergleichende Werbung\">\u00a7 6 UWG<\/a>. Trotz der fehlenden Preisangaben bzgl. der Angebote der HUK-COBURG ist der Vergleich ein zul\u00e4ssiges Mittel zur Unterrichtung der Verbraucher \u00fcber Eigenschaften und Vorteile einer Ware oder Dienstleistung, denn sie vergleicht objektiv wesentliche, relevante, nachpr\u00fcfbare und typische Eigenschaften der in die Gegen\u00fcberstellung einbezogenen konkurrierenden Produkte und ist nicht irref\u00fchrend.<\/p>\n<p>Die Nutzung der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/glossar\/bildmarke\">Bildmarken<\/a> der Versicherungsgesellschaft durch Check24 ist auch nicht unzul\u00e4ssig. Zum einen kann es f\u00fcr eine wirksame vergleichende Werbung unerl\u00e4sslich sein, die Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers dadurch erkennbar zu machen, dass auf eine ihm geh\u00f6rende Marke oder auf seinen Handelsnamen Bezug genommen wird. Und zum anderen liegt auch keine Ausnutzung der Wertsch\u00e4tzung der streitgegenst\u00e4ndlichen Marken vor. Vielmehr wird die Bildmarke der HUK-COBURG daf\u00fcr genutzt, um einen schnellen \u00dcberblick dar\u00fcber zu erhalten, welche Anbieter es f\u00fcr ein bestimmtes Produkt gibt und welchen Preis der jeweiligen Anbieter f\u00fcr das fragliche Produkt letztlich fordert.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Vergleichsportal Check24 darf nicht mit der \u201eNirgendwo G\u00fcnstiger Garantie\u201c f\u00fcr seinen Vergleich zu Autoversicherungen werben. Das Landgericht K\u00f6ln hat in der k\u00fcrzlich ver\u00f6ffentlichten Entscheidung der Klage der Versicherungsgesellschaft HUK-COBURG teilweise stattgegeben, da diese tats\u00e4chlich g\u00fcnstigere als die im Vergleich gelisteten Tarife anbiete (LG K\u00f6ln, Urteil v. 18.09.2018, Az. 31 O 376\/17). 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