{"id":4131,"date":"2011-04-13T08:00:08","date_gmt":"2011-04-13T06:00:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=4131"},"modified":"2017-03-30T21:55:28","modified_gmt":"2017-03-30T20:55:28","slug":"groser-bluff-bei-abmahnungen-aus-der-marke-texas-holdem","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/groser-bluff-bei-abmahnungen-aus-der-marke-texas-holdem\/","title":{"rendered":"Gro\u00dfer Bluff bei Abmahnungen aus der Marke Texas Hold\u00b4em?"},"content":{"rendered":"
Bluffen geh\u00f6rt – bei dem mittlerweile auch in Deutschland sehr beliebten Kartenspiel Poker \u2013 ohne Zweifel dazu.<\/p>\n
Bei der Geltendmachung von (markenrechtlichen) Anspr\u00fcchen ist dies jedoch eher ungew\u00f6hnlich und oft auch nicht zielf\u00fchrend, da der Gl\u00e4ubiger in einer au\u00dfergerichtlichen Abmahnung, anders als beim Pokerspiel, die Karten von Anfang an offen auf den Tisch legen muss, um nicht sp\u00e4testens in einem nachfolgenden Gerichtsverfahren b\u00f6se \u00dcberraschungen zu erleben.<\/p>\n
Derzeit erreichen uns verst\u00e4rkt Beratungsanfragen, in denen es um Abmahnungen wegen der Marke \u201eTexas Hold\u00b4em\u201c geht. Diese sind inhaltlich alle sehr \u00e4hnlich gehalten. Im Kern geht es um die Geltendmachung von Markenrechtsverletzungen. Bis zu 4.000 \u20ac werden daf\u00fcr als Schadenersatz verlangt.<\/p>\n