{"id":41,"date":"2006-10-05T18:56:00","date_gmt":"2006-10-05T16:56:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/wordpress\/?p=41"},"modified":"2006-10-05T18:56:00","modified_gmt":"2006-10-05T16:56:00","slug":"vergehen-lohnen-sich-nicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/vergehen-lohnen-sich-nicht\/","title":{"rendered":"Vergehen lohnen sich nicht"},"content":{"rendered":"
Worauf die Verbraucherzentrale und ihre Mitstreiter mit ihrer Kampagne “Privat Kopieren ist kein Verbrechen<\/a>” hinaus wollen, ist klar. Eine Kriminalisierung von “Privatleuten” soll verhindert werden. So weit so gut. Nun d\u00fcrfen die Delinquenten in den virtuellen Knast einchecken und lustig den virtuellen Widerstand \u00fcben.<\/div>\n

So am\u00fcsant dieses Vorhaben scheint – problematisch ist dies gerade im Hinblick darauf, dass das Unrechtsbewusstsein bei Urheberrechtsverletzungen in der Bev\u00f6lkerung ohnehin so gut wie nicht ausgepr\u00e4gt ist, obwohl die Rechtslage zum Beispiel bei ungenehmigter Nutzung fremder Fotografien<\/a> v\u00f6llig eindeutig ist. Nach geltendem Recht, insbesondere nach den Paragrafen 106<\/a> sowie den folgenden Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes<\/a> , sind private Kopien zwar in der Regel keine Verbrechen, sondern – wenn \u00fcberhaupt strafbar – meist Vergehen<\/a> mit relativ milder Strafandrohung. Damit muss man sich jedenfalls zurzeit abfinden.<\/p>\n

Dennoch haben die “Privatkopierer” meist kaum Grund<\/a>, sich vor der Staatsanwaltschaft oder der Strafjustiz zu f\u00fcrchten. Diese Verfahren werden bei Bagatellf\u00e4llen in der Regel eingestellt. Teuer und Schmerzhaft wird es erst, wenn die Rechteinhaber zuschlagen und Schadensersatz f\u00fcr Ihre Leistungen sowie die Anwaltskosten f\u00fcr die Verfolgung des Versto\u00dfes fordern. Dies mag man dann moralisch verwerflich finden. Sp\u00e4testens vor Gericht wird man mit rechtspolitischen oder moralischen Argumenten bei der eindeutigen Rechtslage aber scheitern.<\/div>\n
So passiert es uns dann auch immer wieder, dass ungl\u00e4ubige Mandanten uns mit einer Abmahnung besuchen und noch ungl\u00e4ubiger schauen, wenn man ihnen r\u00e4t, eine Unterlassungserkl\u00e4rung abzugeben um einen teuren Prozess zu vermeiden, statt mit wehenden Fahnen im Prozess unterzugehen: “Das macht doch Jeder. Im Internet habe ich au\u00dferdem gelesen, dass Abmahnungen unseri\u00f6s sind. Damit k\u00f6nnen die doch nicht durchkommen”, hei\u00dft es dann etwa. Einige suchen dann lieber einen anderen Anwalt, der ihrer Meinung ist und Robin Hood spielt.<\/div>\n
Die Kampagne der Verbraucherzentrale k\u00f6nnte also weiter zur Versch\u00e4rfung der Probleme beitragen, wenn sie als Ermutigung zu privaten Urheberrechtsverletzungen verstanden wird. N\u00f6tig ist eine Aufkl\u00e4rung dar\u00fcber, was erlaubt und was verboten ist. Denn in der Tat sind Privatkopien kein Verbrechen. Ein Zivilprozess ist aber eine teure Angelegenheit, in dem eines fast immer klar wird: Auch Vergehen lohnen sich nicht. (zie<\/a>)<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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