{"id":40867,"date":"2018-09-12T06:57:48","date_gmt":"2018-09-12T05:57:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=40867"},"modified":"2018-09-12T06:57:48","modified_gmt":"2018-09-12T05:57:48","slug":"wo-licht-ist-kann-auch-schatten-sein-ist-die-unerlaubte-verwendung-von-portraets-prominenter-zu-werbezwecken-erlaubt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/wo-licht-ist-kann-auch-schatten-sein-ist-die-unerlaubte-verwendung-von-portraets-prominenter-zu-werbezwecken-erlaubt\/","title":{"rendered":"Wo Licht ist, kann auch Schatten sein: Ist die unerlaubte Verwendung von Portr\u00e4ts Prominenter zu Werbezwecken erlaubt?"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_40872\" aria-describedby=\"caption-attachment-40872\" style=\"width: 462px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-40872 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/Fotolia_177906076_XS.jpg\" alt=\"Portr\u00e4t Prominenter Werbung\" width=\"462\" height=\"260\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/Fotolia_177906076_XS.jpg 462w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/Fotolia_177906076_XS-90x51.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 462px) 100vw, 462px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-40872\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 atik &#8211; fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Die unerlaubte Verwendung von Pers\u00f6nlichkeitsmerkmalen Prominenter taucht in der Werbung immer wieder auf. Insbesondere die Verwendung Fotos, welche Prominente zeigen, erfreut sich nicht nur gro\u00dfer Aufmerksamkeit durch das angesprochene Publikum. Das OLG Dresden hatte sich in einem aktuellen Fall mit der Frage zu besch\u00e4ftigen, ob die Werbung der haupts\u00e4chlich in der Autovermietung t\u00e4tigen \u201eSixt SE\u201c mit dem Portr\u00e4t des Bundesvorsitzenden der GDL, Claus Weselsky, die Grenzen der Zul\u00e4ssigkeit \u00fcberschritt.<\/em><\/p>\n<h2><strong>Der Mitarbeiter des Monats <\/strong><\/h2>\n<p>Im Zuge der Lokf\u00fchrerstreiks in den Jahren 2014 und 2015 bediente sich die unter anderem in der Autovermietung t\u00e4tige \u201eSixt SE\u201c einer beliebten Marketing-Masche. Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivf\u00fchrer (GDL), Claus Weselsky, wurde als Gesicht f\u00fcr eine Kampagne verwendet, die angesichts anhaltender Streiks und damit verbundene fl\u00e4chendeckende Ausf\u00e4lle des \u00f6ffentlichen Verkehrs Kunden zum Umstieg von der Schiene auf einen Mietwagen animieren sollte.<\/p>\n<p>Dabei wurden Anzeigen mit dem Foto Weselskys und der Bildunterschrift &#8220;Unser Mitarbeiter des Monats&#8221; publiziert. Da er diese Werbung als rechtswidrig erachtete, erhob Weselsky Klage und forderte die Zahlung einer fiktiven Lizenzgeb\u00fchr. Das Landgericht Leipzig wies die Klage ab, in zweiter Instanz hatte das OLG Dresden \u00fcber die Sache zu entscheiden.<\/p>\n<h2><strong>Der satirische Kontext als rechtliche Legitimierung<\/strong><\/h2>\n<p>Das OLG Dresden (OLG Dresden, Urteil v. 21.8.2018, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=4%20U%201822\/18\" title=\"OLG Dresden, 21.08.2018 - 4 U 1822\/17: Anspr&uuml;che wegen unberechtigter Verwendung eines Lichtbil...\">4 U 1822\/18<\/a>) best\u00e4tigte das Urteil des Landgerichts Leipzig und wies die Klage ab. Die Ver\u00f6ffentlichung des Bilds habe im konkreten Fall keiner Einwilligung bedurft, weiter liege auch keine Namensrechtsverletzung vor, so das Gericht. Der von der Werbung angesprochene Adressatenkreis habe die Abbildung des Bilds in Verbindung mit der Bildunterschrift \u201eUnser Mitarbeiter des Monats&#8221; in dem beabsichtigten, satirischen Kontext wahrgenommen. Deshalb sei der Werbewert Weselskys nicht ausschlie\u00dflich f\u00fcr kommerzielle Zwecke vereinnahmt worden.<\/p>\n<p>Die fl\u00e4chendeckende und zum Teil gro\u00dfformatige Abbildung des Portr\u00e4ts Weselskys verletzte nicht dessen berechtigte Interessen, da die Abw\u00e4gung zwischen dem Pers\u00f6nlichkeitsrecht des Kl\u00e4gers und der Meinungsfreiheit der Sixt SE zugunsten Letzterer ausfalle. Entscheidend hierf\u00fcr sei der wertendende, meinungsbildende Charakter der Werbung. Der offensichtliche satirische Bezug zu den der \u00d6ffentlichkeit bekannten Umst\u00e4nde des Bahnstreiks sei nicht in einer den Kl\u00e4ger herabw\u00fcrdigenden Weise erfolgt. Da Weselsky eine Person des \u00f6ffentlichen Lebens sei, m\u00fcsse er bei \u00fcberwiegendem \u00f6ffentlichen Informationsinteresse auch die <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/medienrecht-persoenlichkeitsrecht\/recht-am-eigenen-bild\">Verwendung seines Abbilds<\/a> in der Werbung dulden, so das OLG.<\/p>\n<h2><strong>Das zweischneidige Schwert des Prominentenstatus<\/strong><\/h2>\n<p>Aus der Rechtsprechung l\u00e4sst sich erkennen, dass das kommerzielle Pers\u00f6nlichkeitsrecht am eigenen Bild von Personen, die in der \u00d6ffentlichkeit stehen, nicht nur ihnen selbst, sondern auch in gewisser Weise der Allgemeinheit zusteht. Die Sixt SE ist im Zusammenhang mit der Werbung prominenter Gesichter nicht zum ersten Mal aufgefallen. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/egmr-erlaubt-satirische-werbekampagne-von-lucky-strike-strassburger-richter-weisen-klage-von-dieter-bohlen-und-ernst-august-von-hannover-ab\">Bereits 2006 ging Oskar Lafontaine bis zum BGH<\/a> wegen der unerlaubten Verwendung seines Abbilds, blieb jedoch erfolglos. Auch vor geschmacklosen Marketingaktionen machte Sixt nicht Halt, wie <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/mollath-erst-unfreiwillig-in-der-psychiatrie-dann-in-einer-sixt-werbekampagne\">der tragische Fall des Gustl Mollath<\/a> zeigte.<\/p>\n<h2><strong>Verliert Schutz von Individualinteressen an Gewicht?<br \/>\n<\/strong><\/h2>\n<p>W\u00e4hrend das Abbild einer Person grunds\u00e4tzlich zum <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/medienrecht-persoenlichkeitsrecht\">Ausdruck ihrer Pers\u00f6nlichkeit<\/a> z\u00e4hlt, stellt es f\u00fcr in der \u00d6ffentlichkeit stehende Personen au\u00dferdem oft ein wertvolles Wirtschaftsgut dar, welches sehr gerne monetarisiert wird. Sofern die Selbstvermarktung aus eigenem Antrieb heraus erfolgt, ergeben sich keine Probleme. Sobald jedoch der Werbewert eines Prominenten ohne dessen Zustimmung von findigen Marketingexperten entsprechend kommerziell verwertet wird, wird das Erfordernis einer interessengerechten Beurteilung auf den Plan gerufen.<\/p>\n<p>Oft wird der Grundsatz angef\u00fchrt, dass in der \u00d6ffentlichkeit stehende Personen, die diesen Umstand auch entsprechend wirtschaftlich \u201eausschlachten\u201c, die damit einhergehenden Schattenseiten in gewissen Grenzen hinzunehmen haben. Die Grenzen dieser unfreiwilligen Vermarktung finden sich jeweils in der Abw\u00e4gung der widerstreitenden Interessen in Form des Pers\u00f6nlichkeitsrechts im Verh\u00e4ltnis zur Meinungsfreiheit.<\/p>\n<p>Der Pers\u00f6nlichkeitsrechtsschutz musste in der Vergangenheit in F\u00e4llen, in denen die Werbung mit Elementen der Meinungs-, Presse- oder Kunstfreiheit angereichert wurde, oft hinter die Allgemeininteressen zur\u00fccktreten. Es steht deshalb die nicht zu untersch\u00e4tzende Gefahr im Raum, dass durch die &#8220;Anreicherung&#8221; mit durch die Meinungs-, Presse- oder Kunstfreiheit gesch\u00fctzte Inhalte ein Zustand geschaffen wird, welcher praktisch jede Verwendung von Pers\u00f6nlichkeitsmerkmalen Prominenter billigt. Ob der Schutz der Individualinteressen durch einen solchen \u201eTrick\u201c hinter kommerziell motivierte Allgemeininteressen zur\u00fccktreten soll, l\u00e4sst insbesondere vor dem Hintergrund der nicht umsonst am Anfang des Grundgesetz stehende W\u00fcrde (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/1.html\" title=\"Art. 1 GG\">Art. 1 GG<\/a>) des Menschen und das Selbstbestimmungsrecht aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/2.html\" title=\"Art. 2 GG\">Art. 2 Abs. 1 GG<\/a> zumindest Zweifel aufkommen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die unerlaubte Verwendung von Pers\u00f6nlichkeitsmerkmalen Prominenter taucht in der Werbung immer wieder auf. Insbesondere die Verwendung Fotos, welche Prominente zeigen, erfreut sich nicht nur gro\u00dfer Aufmerksamkeit durch das angesprochene Publikum. Das OLG Dresden hatte sich in einem aktuellen Fall mit der Frage zu besch\u00e4ftigen, ob die Werbung der haupts\u00e4chlich in der Autovermietung t\u00e4tigen \u201eSixt SE\u201c [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":58,"featured_media":40872,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[13],"tags":[212,17529,17530,17531],"class_list":["post-40867","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht","tag-werbung","tag-portraet","tag-prominenter","tag-claus-weselsky"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/40867","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/58"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=40867"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/40867\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/40872"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=40867"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=40867"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=40867"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}