{"id":4077,"date":"2011-04-11T08:57:38","date_gmt":"2011-04-11T06:57:38","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=4077"},"modified":"2017-04-08T19:17:44","modified_gmt":"2017-04-08T18:17:44","slug":"neue-abmahnwelle-wegen-falscher-widerrufsbelehrung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/neue-abmahnwelle-wegen-falscher-widerrufsbelehrung\/","title":{"rendered":"Neue Abmahnwelle wegen falscher Widerrufsbelehrung?"},"content":{"rendered":"<p><!--:de--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-30737\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/04\/welle.jpg\" alt=\"\" width=\"150\" height=\"150\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/04\/welle.jpg 150w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/04\/welle-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/04\/welle-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 150px) 100vw, 150px\" \/>Uns liegen zurzeit mehrere Abmahnungen vor, die sich nach l\u00e4ngerer Zeit mal wieder mit der Widerrufsbelehrung besch\u00e4ftigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Geltend gemacht wird ein Unterlassungsanspruch wegen der so genannten 40-Euro-R\u00fccksendeklausel. Genauer gesagt wegen der unzureichenden vertraglichen Regelung der R\u00fccksendung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/357.html\" title=\"&sect; 357 BGB: Rechtsfolgen des Widerrufs von au&szlig;erhalb von Gesch&auml;ftsr&auml;umen geschlossenen Vertr&auml;gen und Fernabsatzvertr&auml;gen mit Ausnahme von Vertr&auml;gen &uuml;ber Finanzdienstleistungen\">\u00a7 357 Abs. 2 BGB<\/a> d\u00fcrfen dem Verbraucher die regelm\u00e4\u00dfigen Kosten der R\u00fccksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zur\u00fcckzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht \u00fcbersteigt. Diese Regelung soll den H\u00e4ndler entlasten, der bei einer Transaktion mit geringem Wert auch nur einen geringeren Gewinn hat und dann nicht auch noch die Kosten \u00fcbernehmen soll, die dadurch entstehen, dass der Verbraucher die Ware zur\u00fcckschickt (zu unterscheiden davon sind die so genannten Hinsendekosten, also die Versandkosten, die entstanden sind, die Ware zum Verbraucher hin zusenden. Diese soll nach einer <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/2010\/04\/eugh-verkaufer-muss-dem-kaufer-nach-widerruf-auch-die-hinsendekosten-erstatten\/\" target=\"_blank\">Entscheidung des EuGH<\/a> immer der H\u00e4ndler tragen m\u00fcssen.)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Februar 2010 hatte das OLG Hamburg <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/2010\/03\/olg-hamburg-40-euro-klausel-innerhalb-der-widerrufsbelehrung-innerhalb-agb-ist-uberraschend-und-intransparent\/\" target=\"_blank\">entschieden<\/a>, dass die blo\u00dfe Belehrung dar\u00fcber, dass der Verbraucher die R\u00fccksendekosten zu tragen habe, falls der er Preis der zur\u00fcckzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht \u00fcbersteigt, nicht ausreicht, sondern es notwendig ist, dass der H\u00e4ndler mit dem Verbraucher eine explizite getrennte vertragliche Regelung dar\u00fcber trifft. Daraufhin hatten es sich einige H\u00e4ndler zur Aufgabe gemacht, f\u00fcr ihre Mandanten Mitbewerber kostenpflichtig dazu anzuhalten, die 40-Euro-Regelung nicht nur in der Widerrufsbelehrung zu erw\u00e4hnen, sondern auch an anderer Stelle mit den Verbrauchern vertraglich zu vereinbaren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Urteil des OLG Hamburg scheint sich herumgesprochen zu haben, denn entsprechende Abmahnungen sind selten geworden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein\u00a0 aktuelles Urteil des OLG Brandenburg (OLG Brandenburg, Urteil v. 22. Februar 2011,\u00a0 Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=6%20U%2080\/10\" title=\"6 U 80\/10 (6 zugeordnete Entscheidungen)\">6 U 80\/10<\/a>) besch\u00e4ftigt sich jedoch mit einem weiteren Problem in Bezug auf die 40-Euro-Klausel. Viele H\u00e4ndler machen n\u00e4mlich den Fehler und verwenden f\u00fcr die vertragliche Vereinbarung der Abw\u00e4lzung der Versandkosten auf den Verbraucher die Formulierung aus der Widerrufsbelehrung so oder so \u00e4hnlich :<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>&#8220;Sie haben <span style=\"text-decoration: underline;\">die Kosten der R\u00fccksendung<\/span> zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zur\u00fcckzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht \u00fcbersteigt oder wenn Sie bei einem h\u00f6heren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.&#8221;<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\">In \u00a7 357 ABs. 2 BGB hei\u00dft es aber:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>&#8220;Wenn ein Widerrufsrecht nach \u00a7 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, d\u00fcrfen dem Verbraucher die <span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>regelm\u00e4\u00dfigen <\/strong>Kosten der R\u00fccksendung<\/span> vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zur\u00fcckzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht \u00fcbersteigt.&#8221;<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das OLG Brandenburg sieht darin einen wettbewerbsrechtlich relevanten Rechtsversto\u00df und gab einer entsprechenden Unterlassungsklage statt. Die Kollegen von Dr. Damm und Partner haben bereits im M\u00e4rz 2011 zutreffend darauf <a href=\"http:\/\/www.damm-legal.de\/olg-brandenburg-die-agb-klausel-der-kaufer-tragt-bei-widerruf-die-kosten-der-rucksendung-ist-unwirksam-und-unlauter-zur-sog-40-eur-klausel\" target=\"_blank\">hingewiesen<\/a>, dass die Richtigkeit dieser Rechtsprechung sehr zweifelhaft ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein <a href=\"http:\/\/www.kuehne-rechtsanwaelte.de\/rechtsanwaelte.php\" target=\"_blank\">Rechtsanwaltsp\u00e4rchen aus Dresden<\/a> &#8211; laut Homepage &#8220;schwerpunktm\u00e4\u00dfig&#8221; in den Fachgebieten Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Wettbewerbsrecht und allgemeines Zivilrecht t\u00e4tig -, bei dem man sich auch mal <a href=\"http:\/\/www.kuehne-rechtsanwaelte.de\/fachgebiete.php\" target=\"_blank\">f\u00fcr 10,00 \u20ac erstberaten<\/a> lassen kann, hat diese &#8211; unseres Erachtens merkw\u00fcrdige Rechtsprechung &#8211; nun zum Anlass genommen, f\u00fcr ihren Mandanten, der Firma Oliver Steffens, die Konkurrenz kostenpflichtig zur Unterlassung der fehlerhaften Formulierung aufzufordern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Geltend gemacht wird selbstbewusst ein Streitwert von &#8220;mindestens&#8221; 25.000,00 \u20ac, wobei man sich aber mit dem pauschalen Betrag von etwas mehr als 10,00 \u20ac, die f\u00fcr eine Erstberatung anfallen, n\u00e4mlich 700,00 \u20ac zufrieden gibt, wenn dieser innerhalb einer bestimmten Frist gezahlt werde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Interessanterweise finden sich beim abmahnenden H\u00e4ndler ausweislich seiner (lieblos zusammengeschusterten) <a href=\"http:\/\/automattenonline.de\/\" target=\"_blank\">Online-Pr\u00e4senz<\/a> &#8211; wie so oft &#8211; einige, viel schwerer wiegende Rechtsverst\u00f6\u00dfe, so dass sich die Abmahnung als Bumerang erweisen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vor dem Hintergrund des &#8220;fliegenden Gerichtsstands&#8221;\u00a0 sind die Abmahnungen dennoch ernst zu nehmen. Denn der Abmahner kann sich den Gerichtsstand aussuchen und wird voraussichtlich ein Gericht im OLG-Bezirk Brandenburg w\u00e4hlen. Mit dem Einwand, dass der Abmahner selbst Fehler mache, ist der Unterlassungsschuldner im Prozess nicht zu h\u00f6ren. Zudem ist der Nachweis, dass der Shop des Abmahners nur als Mittel zum Zweck betrieben wird, schwierig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wir beraten sie gerne. Unsere Mandanten haben \u00fcbrigens\u00a0 immer schon die richtige Formulierung in ihren Rechtstexten. (la)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">(Bild: \u00a9 Irina Belousa &#8211; Fotolia.com)<\/p>\n<p><!--:--><!--:en--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px; margin-bottom: 10px;\" title=\"Manchmal schwappt die Welle zur\u00fcck - Halten die Elbdeiche, oder Flut?\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/gallery\/vpv\/welle.jpg\" alt=\"Manchmal schwappt die Welle zur\u00fcck - Halten die Elbdeiche, oder Flut?\" \/>Uns liegen zurzeit mehrere Abmahnungen vor, die sich nach l\u00e4ngerer Zeit mal wieder mit der Widerrufsbelehrung besch\u00e4ftigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Geltend gemacht wird ein Unterlassungsanspruch wegen der so genannten 40-Euro-R\u00fccksendeklausel. Genauer gesagt wegen der unzureichenden vertraglichen Regelung der R\u00fccksendung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/357.html\" title=\"&sect; 357 BGB: Rechtsfolgen des Widerrufs von au&szlig;erhalb von Gesch&auml;ftsr&auml;umen geschlossenen Vertr&auml;gen und Fernabsatzvertr&auml;gen mit Ausnahme von Vertr&auml;gen &uuml;ber Finanzdienstleistungen\">\u00a7 357 Abs. 2 BGB<\/a> d\u00fcrfen dem Verbraucher die regelm\u00e4\u00dfigen Kosten der R\u00fccksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zur\u00fcckzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht \u00fcbersteigt. Diese Regelung soll den H\u00e4ndler entlasten, der bei einer Transaktion mit geringem Wert auch nur einen geringeren Gewinn hat und dann nicht auch noch die Kosten \u00fcbernehmen soll, die dadurch entstehen, dass der Verbraucher die Ware zur\u00fcckschickt (zu unterscheiden davon sind die so genannten Hinsendekosten, also die Versandkosten, die entstanden sind, die Ware zum Verbraucher hin zusenden. Diese soll nach einer <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/2010\/04\/eugh-verkaufer-muss-dem-kaufer-nach-widerruf-auch-die-hinsendekosten-erstatten\/\" target=\"_blank\">Entscheidung des EuGH<\/a> immer der H\u00e4ndler tragen m\u00fcssen.)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Februar 2010 hatte das OLG Hamburg <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/2010\/03\/olg-hamburg-40-euro-klausel-innerhalb-der-widerrufsbelehrung-innerhalb-agb-ist-uberraschend-und-intransparent\/\" target=\"_blank\">entschieden<\/a>, dass die blo\u00dfe Belehrung dar\u00fcber, dass der Verbraucher die R\u00fccksendekosten zu tragen habe, falls der er Preis der zur\u00fcckzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht \u00fcbersteigt, nicht ausreicht, sondern es notwendig ist, dass der H\u00e4ndler mit dem Verbraucher eine explizite getrennte vertragliche Regelung dar\u00fcber trifft. Daraufhin hatten es sich einige H\u00e4ndler zur Aufgabe gemacht, f\u00fcr ihre Mandanten Mitbewerber kostenpflichtig dazu anzuhalten, die 40-Euro-Regelung nicht nur in der Widerrufsbelehrung zu erw\u00e4hnen, sondern auch an anderer Stelle mit den Verbrauchern vertraglich zu vereinbaren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Urteil des OLG Hamburg scheint sich herumgesprochen zu haben, denn entsprechende Abmahnungen sind selten geworden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein\u00a0 aktuelles Urteil des OLG Brandenburg (OLG Brandenburg, Urteil v. 22. Februar 2011,\u00a0 Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=6%20U%2080\/10\" title=\"6 U 80\/10 (6 zugeordnete Entscheidungen)\">6 U 80\/10<\/a>) besch\u00e4ftigt sich jedoch mit einem weiteren Problem in Bezug auf die 40-Euro-Klausel. Viele H\u00e4ndler machen n\u00e4mlich den Fehler und verwenden f\u00fcr die vertragliche Vereinbarung der Abw\u00e4lzung der Versandkosten auf den Verbraucher die Formulierung aus der Widerrufsbelehrung so oder so \u00e4hnlich :<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>&#8220;Sie haben <span style=\"text-decoration: underline;\">die Kosten der R\u00fccksendung<\/span> zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zur\u00fcckzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht \u00fcbersteigt oder wenn Sie bei einem h\u00f6heren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.&#8221;<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\">In \u00a7 357 ABs. 2 BGB hei\u00dft es aber:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>&#8220;Wenn ein Widerrufsrecht nach \u00a7 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, d\u00fcrfen dem Verbraucher die <span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>regelm\u00e4\u00dfigen <\/strong>Kosten der R\u00fccksendung<\/span> vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zur\u00fcckzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht \u00fcbersteigt.&#8221;<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das OLG Brandenburg sieht darin einen wettbewerbsrechtlich relevanten Rechtsversto\u00df und gab einer entsprechenden Unterlassungsklage statt. Die Kollegen von Dr. Damm und Partner haben bereits im M\u00e4rz 2011 zutreffend darauf <a href=\"http:\/\/www.damm-legal.de\/olg-brandenburg-die-agb-klausel-der-kaufer-tragt-bei-widerruf-die-kosten-der-rucksendung-ist-unwirksam-und-unlauter-zur-sog-40-eur-klausel\" target=\"_blank\">hingewiesen<\/a>, dass die Richtigkeit dieser Rechtsprechung sehr zweifelhaft ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein <a href=\"http:\/\/www.kuehne-rechtsanwaelte.de\/rechtsanwaelte.php\" target=\"_blank\">Rechtsanwaltsp\u00e4rchen aus Dresden<\/a> &#8211; laut Homepage &#8220;schwerpunktm\u00e4\u00dfig&#8221; in den Fachgebieten Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Wettbewerbsrecht und allgemeines Zivilrecht t\u00e4tig -, bei dem man sich auch mal <a href=\"http:\/\/www.kuehne-rechtsanwaelte.de\/fachgebiete.php\" target=\"_blank\">f\u00fcr 10,00 \u20ac erstberaten<\/a> lassen kann, hat diese &#8211; unseres Erachtens merkw\u00fcrdige Rechtsprechung &#8211; nun zum Anlass genommen, f\u00fcr ihren Mandanten, der Firma Oliver Steffens, die Konkurrenz kostenpflichtig zur Unterlassung der fehlerhaften Formulierung aufzufordern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Geltend gemacht wird selbstbewusst ein Streitwert von &#8220;mindestens&#8221; 25.000,00 \u20ac, wobei man sich aber mit dem pauschalen Betrag von etwas mehr als 10,00 \u20ac, die f\u00fcr eine Erstberatung anfallen, n\u00e4mlich 700,00 \u20ac zufrieden gibt, wenn dieser innerhalb einer bestimmten Frist gezahlt werde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Interessanterweise finden sich beim abmahnenden H\u00e4ndler ausweislich seiner (lieblos zusammengeschusterten) <a href=\"http:\/\/automattenonline.de\/\" target=\"_blank\">Online-Pr\u00e4senz<\/a> &#8211; wie so oft &#8211; einige, viel schwerer wiegende Rechtsverst\u00f6\u00dfe, so dass sich die Abmahnung als Bumerang erweisen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vor dem Hintergrund des &#8220;fliegenden Gerichtsstands&#8221;\u00a0 sind die Abmahnungen dennoch ernst zu nehmen. Denn der Abmahner kann sich den Gerichtsstand aussuchen und wird voraussichtlich ein Gericht im OLG-Bezirk Brandenburg w\u00e4hlen. Mit dem Einwand, dass der Abmahner selbst Fehler mache, ist der Unterlassungsschuldner im Prozess nicht zu h\u00f6ren. Zudem ist der Nachweis, dass der Shop des Abmahners nur als Mittel zum Zweck betrieben wird, schwierig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wir beraten sie gerne. Unsere Mandanten haben \u00fcbrigens\u00a0 immer schon die richtige Formulierung in ihren Rechtstexten. (la)<\/p>\n<p><!--:--><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Uns liegen zurzeit mehrere Abmahnungen vor, die sich nach l\u00e4ngerer Zeit mal wieder mit der Widerrufsbelehrung besch\u00e4ftigen. Geltend gemacht wird ein Unterlassungsanspruch wegen der so genannten 40-Euro-R\u00fccksendeklausel. Genauer gesagt wegen der unzureichenden vertraglichen Regelung der R\u00fccksendung. 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