{"id":40769,"date":"2018-09-07T07:52:10","date_gmt":"2018-09-07T06:52:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=40769"},"modified":"2018-09-06T07:15:24","modified_gmt":"2018-09-06T06:15:24","slug":"cathy-hummels-markenrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/markenrecht\/cathy-hummels-markenrecht\/","title":{"rendered":"Wieder eine Lehrstunde f\u00fcr Cathy Hummels &#8211; diesmal im Markenrecht"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_40808\" aria-describedby=\"caption-attachment-40808\" style=\"width: 424px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-40808 size-full\" title=\"Hummels-Klatsche\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/Fliegenklatsche.jpg\" alt=\"Hummels-Klatsche\" width=\"424\" height=\"283\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/Fliegenklatsche.jpg 424w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/Fliegenklatsche-90x60.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 424px) 100vw, 424px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-40808\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 Birgit Reitz-Hofmann \u2013 Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Cathy Hummels muss erneut einen R\u00fcckschlag einstecken: Das LG Hamburg hat Hummels auf Antrag eines bekannten Sportartikelherstellers vorerst untersagt, ihre Schuhkollektion mit \u201eHummels\u201c-Schriftzug unter die zahlungswillige Kundschaft zu bringen. Hummels hingegen sieht sich im Recht und m\u00f6chte gegen den Beschluss des Landgerichts vorgehen.<\/em><\/p>\n<h2><strong>Sportartikelhersteller geht gegen Hummels vor<br \/>\n<\/strong><\/h2>\n<p>Cathy Hummels, bekannt als umtriebige Spielerfrau, Influencerin, Model und neuerdings Urheberin einer Schuhkollektion, erlitt <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/social-media-recht\/lg-muenchen-verlinkunen-auf-instagram-doch-keine-schleichwerbung\">erneut eine Niederlage vor Gericht<\/a>. Sie hatte Freizeitschuhe, sogenannte Sneakers, mit &#8220;Hummels&#8221;-Schriftzug und aufgedruckten Hummeln entworfen und ihre Schuhkollektion im Sommer 2018 pr\u00e4sentiert.<\/p>\n<p>Auf Antrag des bekannten Herstellers von Sportbekleidung \u201eHummel\u201c erlie\u00df das Landgericht Hamburg (LG Hamburg Beschluss v. 30.7.2018, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=327%20O%20271\/18\" title=\"LG Hamburg, 30.07.2018 - 327 O 271\/18: Wieder eine Lehrstunde f&uuml;r Cathy Hummels - diesmal im Ma...\">327 O 271\/18<\/a>) eine einstweilige Verf\u00fcgung zugunsten des mittlerweile in D\u00e4nemark ans\u00e4ssigen Unternehmens. Cathy Hummels wurde es untersagt, ihre Kollektion mit dem Schriftzug \u201eHummels\u201c weiter zu vertreiben. Der Sportartikelhersteller <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/markenrecht\/verfolgung-von-markenrechtsverstoessen\">sah seine Markenrechte verletzt<\/a> und setzte sein Begehren hinsichtlich vorl\u00e4ufigen Rechtsschutzes gegen die Influencerin durch.<\/p>\n<h2><strong>Hummel vs. Hummels &#8211; Verwechslungsgefahr offensichtlich<\/strong><\/h2>\n<p>Das LG Hamburg stellte fest, dass nach Art. 9 Abs. 2 lit. b) in Verbindung mit Art. 182, 189 UMV die Unionsmarke ihrem Inhaber ein ausschlie\u00dfliches Recht einr\u00e4ume, welches dem Inhaber unter anderem gestatte, Dritten zu verbieten,<\/p>\n<ul>\n<li>ohne seine Zustimmung im gesch\u00e4ftlichen Verkehr<\/li>\n<li>ein Zeichen f\u00fcr Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, wenn das Zeichen mit der Unionsmarke identisch oder ihr \u00e4hnlich ist und f\u00fcr Waren oder Dienstleistungen benutzt wird,<\/li>\n<li>die mit denjenigen identisch oder ihnen \u00e4hnlich sind, f\u00fcr die die Unionsmarke eingetragen ist,<\/li>\n<li>und f\u00fcr das Publikum die Gefahr einer Verwechslung besteht, die die Gefahr einschlie\u00dft, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese Voraussetzungen sah das Gericht im Hinblick auf das Inverkehrbringen der Schuhe mit dem Schriftzug \u201eHummels\u201c erf\u00fcllt. Die zu vergleichenden Waren seien identisch, da es sich sowohl bei den von Cathy Hummels angebotenen Schuhen als auch den Produkten des Antragsstellers um Freizeitschuhe handele.<\/p>\n<p>Sowohl visuell als auch klanglich sei eine hochgradige \u00c4hnlichkeit zwischen \u201eHummel\u201c und \u201eHummels\u201c gegeben. Das Gericht merkte an, dass der \u201estimmlose Schluss\u201c&#8217; des Wortes \u201eHummels\u201c bei m\u00fcndlicher Aussprache leicht \u201everschluckt\u201c bzw. \u00fcberh\u00f6rt werden k\u00f6nne, was eine <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/markenrecht\">markenrechtliche Verwechslungsgefahr<\/a> beg\u00fcnstige. Die Wortzeichen stimmten in sechs von sieben Buchstaben \u00fcberein, wobei der Teil \u201eHummel\u201c vollst\u00e4ndig in \u201eHummels\u201c enthalten sei.<\/p>\n<h2><strong>Breaking-News: Auch f\u00fcr Influencer gilt das Markenrecht!<\/strong><\/h2>\n<p>Cathy Hummels k\u00fcndigte angesichts der Niederlage vor Gericht bei Instagram an, dass sie f\u00fcr ihren \u201eNamen, in dem nunmal die Hummel steckt&#8221; k\u00e4mpfen werde. Hummels Anwalt teilte mit, dass seine Mandantin <a href=\"https:\/\/rp-online.de\/panorama\/leute\/sportschuh-hersteller-hummel-geht-gegen-cathy-hummels-vor_aid-24902123\">&#8220;selbstverst\u00e4ndlich&#8221; gegen die einstweilige Verf\u00fcgung vorgehen<\/a> wolle. Der Anwalt vertritt die Auffassung, dass der Sportartikelhersteller Hummel seiner Mandantin nicht die die Benutzung ihres Familiennamens verbieten k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Auf welche Rechtsgrundlage er sich dabei beruft, bleibt offen und hinterl\u00e4sst ein gro\u00dfes Fragezeichen. Falls damit <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/MarkenG\/23.html\" title=\"&sect; 23 MarkenG: Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben; Ersatzteilgesch&auml;ft\">\u00a7 23 MarkenG<\/a> gemeint ist, so trifft zwar zu, dass dieser in Nr. 1 \u00a0regelt, dass der Inhaber einer Marke oder einer gesch\u00e4ftlichen Bezeichnung nicht das Recht hat, einem Dritten zu untersagen, im gesch\u00e4ftlichen Verkehr\u00a0dessen Namen oder Anschrift zu benutzen. Das Namensprivileg erlaubt allerdings allein die Benutzung der Firma als Handelsname und nicht auch als Marke. Abgesehen davon darf die Benutzung nicht gegen die guten Sitten versto\u00dfen, was bei einer mit einer verwechslungsf\u00e4higen Bezeichnung von fast identischen Waren jedenfalls der Fall sein d\u00fcrfte.<\/p>\n<p>Im Markenrecht gilt vereinfacht gesagt:\u00a0&#8220;Wer zuerst <span class=\"st\">kommt, mahlt zuerst&#8221;. Man muss demnach\u00a0schnell sein und sich seine <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/markenrecht\/marke-anmelden\">favorisierte Marke als erster sichern.<\/a><\/span><\/p>\n<h2><strong>Neues Fettn\u00e4pfchen f\u00fcr Influencer?<br \/>\n<\/strong><\/h2>\n<p>Cathy Hummels l\u00e4sst in letzter Zeit kein rechtliches Fettn\u00e4pfchen aus und \u00fcberrascht immer wieder mit ihrer ganz eigenen Rechtsauffassung. Neben dem Wettbewerbsrecht in Bezug auf Instagram &#8211; <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht\/lg-berlin-vreni-frosts-instagram-posts-sind-schleichwerbung\">wie der Fall von Vreni Frost zeigte<\/a> &#8211; scheint sich angesichts der einstweiligen Verf\u00fcgung gegen Cathy Hummels auch das Markenrecht als potentieller <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht\/schleichwerbung-influencer\">Fallstrick der Gattung der Influencer<\/a> zu entpuppen.<\/p>\n<p>Abzuwarten bleibt, ob Hummels tats\u00e4chlich gegen den Beschluss des LG Hamburg vorgehen wird. Da sie sich das Recht auf Verwendung ihres Nachnamens als Wortmarke selbst zuzusprechen scheint, stehen die Zeichen wohl auf \u201eAngriff\u201c.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Cathy Hummels muss erneut einen R\u00fcckschlag einstecken: Das LG Hamburg hat Hummels auf Antrag eines bekannten Sportartikelherstellers vorerst untersagt, ihre Schuhkollektion mit \u201eHummels\u201c-Schriftzug unter die zahlungswillige Kundschaft zu bringen. Hummels hingegen sieht sich im Recht und m\u00f6chte gegen den Beschluss des Landgerichts vorgehen. 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