{"id":40727,"date":"2018-09-11T17:24:28","date_gmt":"2018-09-11T16:24:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=40727"},"modified":"2018-09-11T17:24:28","modified_gmt":"2018-09-11T16:24:28","slug":"inkassobriefe-bhg-zulaessig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/inkassobriefe-bhg-zulaessig\/","title":{"rendered":"Herzinfarkt und Panikattacken zum Trotz: Inkassobriefe bleiben zul\u00e4ssig"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_40794\" aria-describedby=\"caption-attachment-40794\" style=\"width: 424px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-40794\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/Fotolia_180743336_XS.jpg\" alt=\"Inkassobriefe BGH zul\u00e4ssig\" width=\"424\" height=\"283\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/Fotolia_180743336_XS.jpg 424w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/Fotolia_180743336_XS-90x60.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 424px) 100vw, 424px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-40794\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 stadtratte &#8211; fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung festgelegt, dass die allseits gef\u00fcrchteten Inkassobriefe auch weiterhin zul\u00e4ssig bleiben. Voraussetzung ist allerdings, dass dem Verbraucher nur mit rechtlich zul\u00e4ssigen Ma\u00dfnahmen gedroht wird. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen dem Empf\u00e4nger Mittel zur Verf\u00fcgung gestellt werden, um gegen die Zahlungsaufforderung vorgehen zu k\u00f6nnen.\u00a0<\/em><\/p>\n<h2>Inkasso bittet zur Kasse<\/h2>\n<p>Briefe von Inkassounternehmen werden generell ungern in der eigenen Hauspost vorgefunden. W\u00e4hrend dem Empf\u00e4nger Zwangsma\u00dfnahmen in Aussicht gestellt werden, wird dieser in aller Deutlichkeit zur Begleichung offener Forderungen gedr\u00e4ngt. Der bedrohliche Charakter solcher Zahlungserinnerungen kann Unbehagen und Schwei\u00dfausbr\u00fcche nach sich ziehen. Grund genug f\u00fcr den Bundesgerichtshof, sich der Frage der Zul\u00e4ssigkeit der l\u00e4stigen Schreiben erneut anzunehmen.<\/p>\n<p>Ganz so samaritanisch kommen die Karlsruher Richter allerdings nicht daher. Dass sich der BGH mit den Inkassobriefen auseinandergesetzt hat, beruht auf einer Klage der Verbraucherzentrale Bayern. Diese sieht in den Mitteilungen eine &#8220;aggressive gesch\u00e4ftliche Handlung&#8221;, und damit einen Versto\u00df gegen das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/wettbewerbsrecht\">Wettbewerbsrecht<\/a>. Die Entscheidungsfreiheit des Empf\u00e4ngers werde in unzul\u00e4ssiger Weise beeintr\u00e4chtigt &#8211; ein vermeintlicher Versto\u00df gegen <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/4a.html\" title=\"&sect; 4a UWG: Aggressive gesch&auml;ftliche Handlungen\">\u00a7 4a Abs.1 S.1<\/a> des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). In der Vorschrift hei\u00dft es konkret:<\/p>\n<blockquote><p>(1) Unlauter handelt, wer eine aggressive gesch\u00e4ftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer gesch\u00e4ftlichen Entscheidung zu veranlassen, die dieser andernfalls nicht getroffen h\u00e4tte. <span class=\"n\">Eine<\/span> gesch\u00e4ftliche Handlung ist aggressiv, wenn sie im konkreten Fall unter Ber\u00fccksichtigung aller Umst\u00e4nde geeignet ist, die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers oder sonstigen Marktteilnehmers erheblich zu beeintr\u00e4chtigen durch<\/p>\n<ol>\n<li><em>Bel\u00e4stigung,<\/em><\/li>\n<li><em>N\u00f6tigung einschlie\u00dflich der Anwendung k\u00f6rperlicher Gewalt oder<\/em><\/li>\n<li><em>unzul\u00e4ssige Beeinflussung.<\/em><\/li>\n<\/ol>\n<p>Eine unzul\u00e4ssige Beeinflussung liegt vor, wenn der Unternehmer eine Machtposition gegen\u00fcber dem Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zur Aus\u00fcbung von Druck, auch ohne Anwendung oder Androhung von k\u00f6rperlicher Gewalt, in einer Weise ausnutzt, die die F\u00e4higkeit des Verbrauchers oder sonstigen Marktteilnehmers zu einer informierten Entscheidung wesentlich einschr\u00e4nkt.<\/p><\/blockquote>\n<h2>Inkassobriefe trotz Stressreaktion zul\u00e4ssig<\/h2>\n<p>Der Bundesgerichtshof sah in der Stellung von Inkassounternehmen zun\u00e4chst eine solche Machtposition. Auch werde durch die Benachrichtigungen bewusst Druck auf den Empf\u00e4nger ausge\u00fcbt. Letztendlich legte der BGH dennoch in seinem Urteil fest, dass dies f\u00fcr die Annahme einer wettbewerbswidrigen Handlung nicht ausreiche (BGH, Urteil v. 22.3.2018, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2025\/17\" title=\"BGH, 22.03.2018 - I ZR 25\/17: Wettbewerbsversto&szlig;: Schreiben eines Inkassounternehmens mit Zahlu...\">I ZR 25\/17<\/a>).<\/p>\n<p>Zu diesem Ergebnis kamen die Richter insbesondere unter Beachtung der europarechtlichen Richtlinie \u00fcber unlautere Gesch\u00e4ftspraktiken (2005\/29\/EG). Diese geht nur dann von einer aggressiven gesch\u00e4ftlichen Handlung aus, wenn dem Empf\u00e4nger der Briefe mit rechtlich nicht zul\u00e4ssigen Ma\u00dfnahmen gedroht wird. Unter eine unzul\u00e4ssige Ma\u00dfnahme fallen unter anderem die Androhung von Anwalts- oder Portokosten. Eine Zahlungserinnerung unter Inaussichtstellen von legitimen Ma\u00dfnahmen k\u00f6nne aber ebenso rechtswidrig sein, so der BGH. Dies sei dann der Fall, wenn der Verbraucher nicht fl\u00e4chendeckend \u00fcber seine Abwehrm\u00f6glichkeiten aufgekl\u00e4rt wird und dadurch der Eindruck erweckt wird, er stehe der Aufforderung schutzlos gegen\u00fcber.<\/p>\n<p>Abgesehen davon stelle der Inkassobrief grunds\u00e4tzlich keine aggressive gesch\u00e4ftliche Handlung dar, und versto\u00dfe daher auch nicht gegen das Wettbewerbsrecht.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Der Bundesgerichtshof best\u00e4tigt durch sein Grundsatzurteil die Legitimit\u00e4t des Inkassobriefes. Auch wenn diese ungern im Briefkasten gefunden werden, muss die Konstellation auch aus Sicht der versendenden Unternehmen betrachtet werden. Diese erbringen Dienstleistungen oder Warenlieferungen, und werden hierf\u00fcr schlicht nicht bezahlt. Nach mehreren Aufforderungen muss den Unternehmen ein effektives Druckmittel zur Seite gestellt werden, um die ihnen zustehende Verg\u00fctung erhalten zu k\u00f6nnen. Unter Einbeziehung der vom BGH aufgestellten Grunds\u00e4tze stellen die Inkassobriefe demnach eine nach wie vor legitime und notwendige Institution dar.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung festgelegt, dass die allseits gef\u00fcrchteten Inkassobriefe auch weiterhin zul\u00e4ssig bleiben. Voraussetzung ist allerdings, dass dem Verbraucher nur mit rechtlich zul\u00e4ssigen Ma\u00dfnahmen gedroht wird. 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