{"id":40566,"date":"2018-08-24T06:41:33","date_gmt":"2018-08-24T05:41:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=40566"},"modified":"2018-11-07T19:59:45","modified_gmt":"2018-11-07T18:59:45","slug":"vernichtung-werkstueck-entstellung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/urheber-designrecht\/vernichtung-werkstueck-entstellung\/","title":{"rendered":"Ist das Kunst oder kann das weg? Wenn die Vernichtung eines Kunstwerks weniger problematisch ist als dessen Entstellung"},"content":{"rendered":"

\"VernichtungDer BGH hat ab Ende November die interessante Frage zu beantworten, inwiefern die Vernichtung eines nach dem Urheberrecht gesch\u00fctzten Werks rechtlich im Verh\u00e4ltnis zu dessen Entstellung zu werten ist. <\/em><\/p>\n

Zwei K\u00fcnstler forderten in den Vorinstanzen erfolglos Schmerzensgeld, weil ihre k\u00fcnstlerischen Installationen im Geb\u00e4ude des Eigent\u00fcmers durch diesen zerst\u00f6rt wurden<\/em>.<\/p>\n

Eskalation durch Deinstallation <\/strong><\/h2>\n

Die Kl\u00e4ger sind bildende K\u00fcnstler und verklagten den Betreiber einer Minigolf-Anlage auf Schmerzensgeld. Die Anlage befand sich in einem vom Unternehmen gepachteten Geb\u00e4ude und wurde durch die K\u00fcnstler mit mehreren k\u00fcnstlerischen Installationen ausgestattet. Im Zuge einer Umgestaltung der Anlage wurden die Installationen durch den P\u00e4chter vollst\u00e4ndig entfernt und damit zerst\u00f6rt.<\/p>\n