{"id":40403,"date":"2018-08-15T13:44:39","date_gmt":"2018-08-15T12:44:39","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=40403"},"modified":"2018-08-15T03:48:24","modified_gmt":"2018-08-15T02:48:24","slug":"werbung-award-fundstelle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/werbung-award-fundstelle\/","title":{"rendered":"Werbung mit Award bedarf keiner Angabe der konkreten Fundstelle"},"content":{"rendered":"
\"Werbung
\u00a9 maximmmmum – fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n

Bei der Werbung mit Awards oder Testergebnissen ist einiges zu beachten, um einem Wettbewerbsversto\u00df und somit der Gefahr einer Abmahnung aus dem Weg zu gehen. Wird mit einem Award geworben, ist die Angabe der Fundstelle im Gegensatz zu Testergebnissen allerdings entbehrlich, urteilte das LG N\u00fcrnberg-F\u00fcrth (LG N\u00fcrnberg-F\u00fcrth, Urt. v. 22.3.2018, Az. 3 HK O 6582\/17<\/a>).<\/em><\/p>\n

Der \u201eAward\u201c als Kundenmagnet<\/strong><\/h2>\n

Ein H\u00e4ndler vertrieb ein Beautyprodukt und bewarb dieses auf der Produktseite mit dem Hinweis, dass dieses den “Gala Spa Award 2017” gewonnen hatte. Eine der Oscar-Statue nachempfundene Visualisierung untermauerte den Gewinn des Awards in grafischer Hinsicht.<\/p>\n

Unter \u201emehr erfahren\u201c wurde folgende Erkl\u00e4rung ersichtlich:<\/p>\n

Bereits zum 21. Mal wurden am 25. M\u00e4rz 2017 die GALA SPA AWARDS verliehen. Unser Klassiker im neuen rosegoldenen Gewand hat in der Kategorie \u201aCult Concepts\u2018 gewonnen. Wir freuen uns sehr, dass die Jury der GALA SPA AWARDS 2017 unser Pflege\u00f6l zum Sieger gek\u00fcrt hat. In der Kategorie \u201aCult Concepts\u2018 werden besonders ausgefallene Spa-Konzepte, Produkte oder Pflegelinien pr\u00e4miert, die Akzente setzen und f\u00fcr einen modernen Lifestyle stehen. Es m\u00fcssen folgende Eigenschaften erf\u00fcllt sein:<\/em><\/p>\n