{"id":40340,"date":"2018-08-08T09:47:30","date_gmt":"2018-08-08T08:47:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=40340"},"modified":"2018-08-08T10:11:11","modified_gmt":"2018-08-08T09:11:11","slug":"xaxier-naidoo-antisemit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/xaxier-naidoo-antisemit\/","title":{"rendered":"Xaxier Naidoo darf nicht als Antisemit bezeichnet werden"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_40341\" aria-describedby=\"caption-attachment-40341\" style=\"width: 424px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-40341 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/07\/Fotolia_214529438_XS.jpg\" alt=\"Xaxier Naidoo Antisemit\" width=\"424\" height=\"283\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/07\/Fotolia_214529438_XS.jpg 424w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/07\/Fotolia_214529438_XS-90x60.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 424px) 100vw, 424px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-40341\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 ajr_images &#8211; fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><em>Xavier Naidoo darf nicht als Antisemit bezeichnet werden, wie das LG Regensburg am 17.07.2018 verk\u00fcndete. Die Referentin einer Stiftung, welche sich gegen Antisemitismus einsetzt, bezeichnete den S\u00e4nger als Antisemiten. Das Gericht sah diese Behauptung als nicht erwiesen an und gab der Klage auf Unterlassung statt.<\/em><\/p>\n<h2><strong>Der K\u00fcnstler ist umstritten<\/strong><\/h2>\n<p>Der S\u00e4nger der Band \u201eS\u00f6hne Mannheims\u201c ist in der \u00d6ffentlichkeit teils sehr umstritten. Er ist bereits in Verbindung mit den sog. Reichb\u00fcrgern in Erscheinung getreten, was einen Sturm der Entr\u00fcstung ausgel\u00f6st hatte. Seine Nominierung zur Vertretung Deutschlands beim Eurovision Song Contest 2016 lehnte der S\u00e4nger nach massiver \u00f6ffentlicher Kritik ab.<\/p>\n<p>Eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung, welche sich unter anderem gegen Antisemitismus stark macht, bezeichnete den K\u00fcnstler Xavier Naidoo \u00f6ffentlich als Antisemiten:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eEr ist Antisemit, das ist strukturell nachweisbar.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Als\u00a0Antisemitismus wird\u00a0eine mit Nationalismus, Sozialdarwinismus, Verschw\u00f6rungstheorie und Rassismus begr\u00fcndete Judenfeindlichkeit bezeichnet, die seit etwa 1800 in Europa auftritt. \u00a0Verst\u00e4ndlich daher, dass sich Xavier Naidoo diese \u00c4usserung nicht gefallen lassen wollte und schlie\u00dflich aus gerichtlich dagegen vorging.<\/p>\n<h2><strong>Antisemitische Gesinnung nicht nachgewiesen<\/strong><\/h2>\n<p>Das Gericht stellte fest, dass die Bezeichnung als Antisemit in das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/medienrecht-persoenlichkeitsrecht\">allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht<\/a> eingreife. Auch der Schutz der Kunstfreiheit, auf die sich der Musiker berufen k\u00f6nne, sei dabei im Blick zu behalten.<\/p>\n<p>Xavier Naidoo legte dar, dass er sich aktiv gegen Rassismus einsetze. Dar\u00fcber hinaus trage sein eigener Sohn einen hebr\u00e4ischen Namen, woraus sich ableiten lasse, dass ihm eine rassistische Gesinnung fernliege.<\/p>\n<p>Die Beklagte hatte Naidoo vorgeworfen, dass dieser in Liedtexten antisemitische Codes und Chiffren verwende, was die antisemitische Haltung des K\u00fcnstlers beweise. Dass solche versteckten Aussagen in seinen Songs enthalten sein sollen, bestritt Naidoo vehement.<\/p>\n<p>Der Vorwurf, Antisemit zu sein, sei in Deutschland ein sehr schwerer. Da seine Distanzierung von den Vorw\u00fcrfen glaubhaft sei, habe die Beklagte diesen zu unterlassen.<\/p>\n<h2><strong>Darlegungs- und Beweislast liegt bei der Beklagten<\/strong><\/h2>\n<p>Zwar k\u00f6nne sich die Beklagte hinsichtlich ihrer Aussage auf Meinungsfreiheit berufen, jedoch m\u00fcsse eine Abw\u00e4gung im Verh\u00e4ltnis zum Pers\u00f6nlichkeitsrecht Naidoos erfolgen. Der Schutz der Pers\u00f6nlichkeit und <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/reputationsmanagement\/\">damit auch des Rufs<\/a> des S\u00e4ngers wiege im Ergebnis schwerer, so die Richterin.<\/p>\n<p>Den Beweis, dass Xavier Naidoo Antisemit sei, habe die Beklagte nicht entsprechend erbringen k\u00f6nnen, so die Richterin. Diese Aussage deutet in die Richtung, dass das Gericht die Darlegungs- und Beweislast bei der Beklagten gesehen hat.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich trifft die Darlegungs- und Beweislast denjenigen, der gegen die unwahren Behauptungen gerichtlich vorgeht. Insofern w\u00e4re im vorliegenden Fall Xavier Naidoo in der Pflicht gewesen, zu beweisen, dass er <strong>kein<\/strong> Antisemit ist.<\/p>\n<p>Etwas anderes ergibt sich jedoch, wenn angenommen wird, dass der Tatbestand der \u00fcblen Nachrede (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/186.html\" title=\"&sect; 186 StGB: &Uuml;ble Nachrede\">\u00a7 186 StGB<\/a>) erf\u00fcllt ist. Dies ist der Fall, wenn die aufgestellten Behauptungen dazu geeignet sind, den Betroffenen ver\u00e4chtlich zu machen oder die Aussagen den Adressaten in der \u00f6ffentlichen Meinung herabw\u00fcrdigen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Den Beweis der Wahrheit der Aussage <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/rufschadigende-behauptungen-muss-der-ausernde-beweisen\">muss in diesem Fall grunds\u00e4tzlich der sich \u00c4u\u00dfernde erbringen<\/a>. In Streitigkeiten im \u00c4u\u00dferungsrecht l\u00e4sst sich in vielen F\u00e4llen nicht genau bestimmen, ob eine Behauptung der Wahrheit entspricht oder nicht. Dieses Risiko hat der \u00c4u\u00dfernde zu tragen. Ihm wird es n\u00e4mlich aufgetragen, die <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/reputationsmanagement\/schutz-von-unternehmen\">ehrbeeintr\u00e4chtigenden Behauptungen<\/a> mit hinreichenden Beweisen zu untermauern.<\/p>\n<h2><strong>Fazit<br \/>\n<\/strong><\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich tr\u00e4gt derjenige im Prozess die Darlegungs- und Beweislast, der sich auf die f\u00fcr ihn g\u00fcnstigen Umst\u00e4nde beruft. Ist der Gegenstand der Klage auf Unterlassung jedoch eine ehrverletzende Behauptung im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/186.html\" title=\"&sect; 186 StGB: &Uuml;ble Nachrede\">\u00a7 186 StGB<\/a>, kehrt sich die Darlegungs- und Beweislast zugunsten des Kl\u00e4gers um. Somit hat der \u00c4u\u00dfernde die schwere Aufgabe, seine Aussagen entsprechend zu belegen, was in der Praxis schwierig ist.<\/p>\n<p>Abzuwarten bleibt, ob das LG Regensburg tats\u00e4chlich den Tatbestand der \u00fcblen Nachrede als erf\u00fcllt angesehen hat &#8211; <a href=\"https:\/\/rsw.beck.de\/aktuell\/meldung\/lg-regensburg-xavier-naidoo-wehrt-sich-erfolgreich-gegen-bezeichnung-als-antisemit\">die Pressemitteilung<\/a> deutet zumindest stark darauf hin. Sobald der Volltext der Entscheidung vorliegt, werden wir uns mit dessen Beleuchtung zur\u00fcckmelden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a0Xavier Naidoo darf nicht als Antisemit bezeichnet werden, wie das LG Regensburg am 17.07.2018 verk\u00fcndete. Die Referentin einer Stiftung, welche sich gegen Antisemitismus einsetzt, bezeichnete den S\u00e4nger als Antisemiten. Das Gericht sah diese Behauptung als nicht erwiesen an und gab der Klage auf Unterlassung statt. 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