{"id":40041,"date":"2018-07-16T07:16:23","date_gmt":"2018-07-16T06:16:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=40041"},"modified":"2020-07-06T05:35:34","modified_gmt":"2020-07-06T03:35:34","slug":"dsgvo-schufa-auskunft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/datenschutzrecht\/dsgvo-schufa-auskunft\/","title":{"rendered":"Verst\u00f6\u00dft die Auskunftspraxis der Schufa gegen die DSGVO?"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_40046\" aria-describedby=\"caption-attachment-40046\" style=\"width: 479px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-40046 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/07\/Fotolia_187597188_XS.jpg\" alt=\"DSGVO Auskunft Schufa\" width=\"479\" height=\"251\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/07\/Fotolia_187597188_XS.jpg 479w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/07\/Fotolia_187597188_XS-90x47.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 479px) 100vw, 479px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-40046\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 magele-picture &#8211; fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Wer Informationen zur Kreditw\u00fcrdigkeit und sonstige Angaben von der Schufa online einholen m\u00f6chte, muss hierf\u00fcr eine Geb\u00fchr bezahlen. Kostenlos ist lediglich eine jeweils einmalige Kopie der personenbezogenen Daten in Papierform, die zweimal im Jahr angefordert werden kann. <\/em><\/p>\n<p><em>Nach Ansicht der hessischen Datenschutzbeh\u00f6rde k\u00f6nnte hierin ein Versto\u00df gegen <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/DSGVO\/15.html\" title=\"Art. 15 DSGVO: Auskunftsrecht der betroffenen Person\">Artikel 15 der DSGVO<\/a> liegen.\u00a0<\/em><\/p>\n<h2>DSGVO: Kostenfreie Informationen in allen Formaten<\/h2>\n<p>In <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/DSGVO\/15.html\" title=\"Art. 15 DSGVO: Auskunftsrecht der betroffenen Person\">Artikel 15 Absatz 3 DSGVO<\/a> hei\u00dft es:<\/p>\n<blockquote><p>Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verf\u00fcgung. F\u00fcr alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem g\u00e4ngigen elektronischen Format zur Verf\u00fcgung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.<\/p><\/blockquote>\n<p>Ein solches &#8220;g\u00e4ngiges elektronisches Format&#8221; bietet die Schufa als &#8220;Verantwortliche&#8221; allerdings lediglich in Form der Online-Auskunft gegen Bezahlung einer Geb\u00fchr an. Unentgeltliche Angaben erh\u00e4lt der Nutzer nur maximal zweimal j\u00e4hrlich und per Post, wobei die Zusendung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Die DSGVO sieht aber eine kostenlose Auskunft \u00fcber alle Informationen vor, die ein Unternehmen \u00fcber Verbraucher gespeichert hat.<\/p>\n<h2>Schufa: Postweg sichert Datenschutz<\/h2>\n<p>Nach Angaben der Wirtschafsauskunftei hat diese Praxis <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/datenschutzrecht \">datenschutzrechtliche<\/a> Gr\u00fcnde: Beim kostenlosen Download der Informationen lasse sich nicht zweifelsfrei kl\u00e4ren, wer genau die angeforderten Daten erh\u00e4lt. Nur auf dem postalischen Wege k\u00f6nne sichergestellt werden, dass der richtige Empf\u00e4nger in den Besitz der Ausk\u00fcnfte gelangt. Beim kostenpflichtigen Dienst bestehe dieses Problem nicht, da sich der Nutzer hier mit den Pr\u00fcfziffern seines Personalausweises verifizieren muss. Auch erfolge die Zustellung im Wege der Online-Auskunft nicht unbedingt schneller als auf dem postalischen Weg. F\u00fcr einen Zugang im Internet auf dem eigens daf\u00fcr eingerichteten Portal &#8220;MeineSchufa.de&#8221; ist eine Verifizierung per Post vor der Erstanmeldung n\u00f6tig. Diese nehme dabei \u00e4hnlich viel Zeit in Anspruch wie die Versendung der Ausk\u00fcnfte in Briefform.<\/p>\n<p>Die Schufa argumentiert weiter, dass die aktuell g\u00e4ngige Praxis entsprechend abgesprochen sei. \u201eDass wir die Datenkopie nur postalisch zustellen, ist sowohl mit der f\u00fcr die Schufa zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rde in Hessen, als auch mit der zust\u00e4ndigen Arbeitsgruppe des D\u00fcsseldorfer Kreises abgestimmt\u201c, so ein Sprecher.<\/p>\n<h2>Datenschutzbeh\u00f6rde will Praxis der Schufa \u00fcberpr\u00fcfen<\/h2>\n<p>Nach Angaben der hessischen Datenschutzbeh\u00f6rde existiert eine solche abschlie\u00dfende Abstimmung allerdings nicht.\u00a0\u201eIch halte die Frage f\u00fcr nicht abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt&#8221;, so der zust\u00e4ndige Referent in Hessen, Martin Buchter.<\/p>\n<p>Die Vorgehensweise der Schufa will die Beh\u00f6rde nun \u00fcberpr\u00fcfen lassen. Nach eigener Aussage wurde bereits zu einer entsprechenden Stellungnahme aufgefordert:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Eine datenschutzrechtliche Auskunft nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/DSGVO\/15.html\" title=\"Art. 15 DSGVO: Auskunftsrecht der betroffenen Person\">Art. 15<\/a> der Datenschutz-Grundverordnung muss in einem g\u00e4ngigen elektronischen Format erteilt werden, wenn die betroffene Person den entsprechenden Antrag elektronisch stellt\u201c, erkl\u00e4rte Buchter.\u00a0\u201eDie Schufa gibt auf ihren Webseiten jedoch an, dass Ausk\u00fcnfte nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/DSGVO\/15.html\" title=\"Art. 15 DSGVO: Auskunftsrecht der betroffenen Person\">Art. 15 DSGVO<\/a> grunds\u00e4tzlich nur postalisch erteilt w\u00fcrden. Ich habe das Unternehmen diesbez\u00fcglich bereits zur Stellungnahme aufgefordert und pr\u00fcfe, inwiefern diese Praxis der Schufa zul\u00e4ssig ist oder nicht.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Ein Ergebnis dieser \u00dcberpr\u00fcfung steht aktuell noch aus. Allerdings ist die Argumentation der Schufa nur bedingt nachvollziehbar.<\/p>\n<p>Richtig ist, dass eine \u00dcberpr\u00fcfung der Identit\u00e4t bei einem &#8220;einfachen&#8221; Download der Daten nur schwer m\u00f6glich ist. Aus diesem Grund hat die Wirtschaftsauskunftei die H\u00fcrde der vorherigen postalischen Identifikation eingef\u00fchrt. Warum der Online-Zugang dann allerdings &#8211; im Gegensatz zur Versendung der Daten per Brief- nur kostenpflichtig zug\u00e4nglich ist, leuchtet nicht ein. Zwar werden dem Nutzer hier einige Vorteile, wie beispielsweise individuelle Informationen zu Speicherfristen oder Benachrichtigungen bei ausgew\u00e4hlten \u00c4nderungen zur Verf\u00fcgung gestellt. Der weit \u00fcberwiegende Teil der Besucher d\u00fcrfte allerdings ausschlie\u00dflich Interesse an der Schufa-Auskunft selbst haben.\u00a0Im Einklang mit der DSGVO w\u00e4re daher ein kostenloser Online-Zugang zu den Informationen bei &#8220;MeineSchufa.de&#8221; angebracht.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus w\u00e4ren die Informationen entgegen der Ansicht der Schufa schneller abrufbar. Der erste Identifikationsvorgang per Post mag zwar durchaus \u00e4hnlich viel Zeit in Anspruch nehmen wie die Versendung der Informationen selbst, jede weitere Auskunft k\u00f6nnte ab dann aber k\u00fcnftig online deutlich schneller abgerufen werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer Informationen zur Kreditw\u00fcrdigkeit und sonstige Angaben von der Schufa online einholen m\u00f6chte, muss hierf\u00fcr eine Geb\u00fchr bezahlen. Kostenlos ist lediglich eine jeweils einmalige Kopie der personenbezogenen Daten in Papierform, die zweimal im Jahr angefordert werden kann. 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