{"id":39989,"date":"2018-07-13T06:53:31","date_gmt":"2018-07-13T05:53:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=39989"},"modified":"2018-07-13T19:04:41","modified_gmt":"2018-07-13T18:04:41","slug":"northrup-bilderklau-urheberrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/urheber-designrecht\/northrup-bilderklau-urheberrecht\/","title":{"rendered":"Fotografen entdecken eigene Aufnahme auf Produktverpackung: 60.000 Dollar Schadensersatz"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_39990\" aria-describedby=\"caption-attachment-39990\" style=\"width: 424px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-39990 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/07\/Fotolia_130501602_XS.jpg\" alt=\"Northrup Urheberrecht Bilderklau\" width=\"424\" height=\"283\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/07\/Fotolia_130501602_XS.jpg 424w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/07\/Fotolia_130501602_XS-90x60.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 424px) 100vw, 424px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-39990\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 Peter Atkins &#8211; fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Das Ehepaar Tony und Chelsea Northrup hat in den USA erfolgreich gegen die widerrechtliche Nutzung eines ihrer Bilder geklagt. Das Foto war zuvor von einer Handyfirma ohne Kenntnis der Kl\u00e4ger auf diversen Artikeln zu Werbezwecken abgedruckt worden. Der Hersteller musste daraufhin etwa 60.000 australische Dollar zahlen.<\/em><\/p>\n<h2>Wenn einem das eigene Antlitz entgegenlacht<\/h2>\n<p>Zum Hergang: Im Mai 2016 wurde das Ehepaar von einem Instagram-Nutzer auf ein bestimmtes Bild aufmerksam gemacht, welches dieser zuf\u00e4llig auf der Verpackung von Handy-Schutzh\u00fcllen f\u00fcr das Apple IPhone in einem australischen Gesch\u00e4ft entdeckt hatten. Der aufmerksame User erkannte auf dem Bild Chelsea Northrup. Die Fotografie zeigt das Gesicht der jungen Frau in Frontalaufnahme. Besagtes Werk war zuvor von den Northrups erstellt und bearbeitet worden. Genutzt wurde es als Cover f\u00fcr die Verpackung einer Trainingssoftware des Ehepaares f\u00fcr Fotografen.<\/p>\n<p>Da bez\u00fcglich des Bildes nie eine Lizenz oder sonstige Einwilligung zur Nutzung seitens der Betroffenen abgegeben wurde, wandten diese sich schriftlich an den Hersteller der Handy-&#8220;Cases&#8221;. Hier stellten die Northrups gegen\u00fcber der australischen Firma klar, nie bez\u00fcglich einer Verwendung des Fotos kontaktiert worden zu sein. Die Betroffenen sahen sich in ihren <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/urheberrecht\">Urheberrechten<\/a> verletzt. Dementsprechend verlangten sie den R\u00fcckruf aller Handyschalen, die L\u00f6schung aller bestehenden Auftr\u00e4ge sowie Kompensation und Schadensersatz f\u00fcr die widerrechtliche Nutzung ihres geistigen Eigentums.<\/p>\n<h2>Von der Herkunft des Bildes keine Kenntnis<\/h2>\n<p>Das zeitlich verz\u00f6gerte Antwortschreiben der Firma fiel ern\u00fcchternd aus. \u00dcber einen Anwalt lie\u00df diese die Betroffenen wissen, dass keine Kenntnis hinsichtlich der Herkunft des Bildes bestanden habe. So sei man davon ausgegangen, dass es sich um eine frei nutzbare Fotografie gehandelt habe. F\u00fcr das Layout der Verpackung sei ein externer Designer engagiert worden, den man nach Erhalt der Aufforderungen kontaktiert habe. Dieser teilte dem Hersteller mit, er habe das Foto von einer Webseite kopiert und anschlie\u00dfend in die Aufmachung der Verpackung eingef\u00fcgt. Die Firma sicherte den Northrups zu, das Bild k\u00fcnftig nicht mehr zu nutzen und alle bedruckten Produkte aus dem Verkehr zu nehmen. Auf die Forderungen nach Kompensation und Schadensersatz ging der Anwalt jedoch nicht weiter ein. Vielmehr brachte er seine Hoffnung zum Ausdruck, dass die Angelegenheit nun als erledigt betrachtet werden k\u00f6nne.<\/p>\n<h2>Einigung \u00fcber 30.000 USD<\/h2>\n<p>Das Ehepaar verklagte den Hersteller daraufhin auf Schadensersatz und Ausgleich f\u00fcr die Nutzung des Bildes. Das Ergebnis: Beide Seiten einigten sich nach z\u00e4hen Verhandlungen auf eine Zahlung der Firma in H\u00f6he von 30.000 australischen Dollar.\u00a0 Selber einstecken konnten die Fotografen davon allerdings lediglich rund 7.500 Dollar. Der Rest entfiel auf Anwaltsgeb\u00fchren und sonstige Kosten des Verfahrens. Insgesamt zahlte der Hersteller der Handyschutzh\u00fcllen etwa 60.000 Dollar.\u00a0 20.000 Dollar gingen an die Anw\u00e4lte, 10.000 Dollar an Vermittler , und die restlichen 30.000 an die Sch\u00f6pfer des Fotos bzw. deren Anw\u00e4lte.<\/p>\n<p>Diese hohen Summen h\u00e4tten bei einer einfacheren Einigung wohl vermieden werden k\u00f6nnen. Gemessen an den \u00fcblichen Verg\u00fctungen f\u00fcr Fotografen w\u00e4re es durchaus m\u00f6glich gewesen, mit Hilfe eines fachkundigen Anwalts einen angemessenen Schadensersatzanspruch zu errechnen. Nach Angaben des Paares sei dies nicht der erste Fall eines &#8220;Bilderklaus&#8221;, meistens k\u00f6nne man sich aber au\u00dfergerichtlich verst\u00e4ndigen.<\/p>\n<h2>Die Bewertung des Falls aus Sicht des deutschen Rechts<\/h2>\n<p>Betrachtet man den Rechtsstreit aus Sicht des deutschen Urheberrechts, ergeben sich zun\u00e4chst keine gro\u00dfen Unterschiede. Die Fotografie w\u00e4re auch hier unstreitig rechtlich gesch\u00fctzt. Demnach st\u00fcnde dem Fotograf allein das Recht auf Verwertung zu. Da dem Unternehmen weder eine Lizenz oder sonst eine Erlaubnis zur Nutzung einger\u00e4umt wurde, k\u00f6nnten die Northrups auch nach dem UrhG Unterlassung und Schadensersatz einfordern. \u00dcber den &#8220;Fotoklau&#8221; im Internet berichteten wir hier:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheberrecht\/fotoklau-im-internet\">Fotoklau im Internet: das \u00c4rgernis der Berufsfotografen<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die H\u00f6he dieses Anspruches w\u00fcrde sich anhand der durch das Bild erzielten Einnahmen ermitteln lassen. Als Orientierung gilt hier die Verg\u00fctung, die die beiden Parteien vern\u00fcnftigerweise bei Abschluss eines Lizenzvertrages wohl vereinbart h\u00e4tten. Als Hilfestellung fungiert hier die sogenannte &#8220;MFM&#8221;-Tabelle. Wir berichteten:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheberrecht\/lg-koeln-mfm-tabelle-darf-zur-berechnung-eines-schadensersatzes-weiterhin-als-orientierungshilfe-dienen\">LG K\u00f6ln: MFM-Tabelle zur Berechnung eines Schadensersatzes bei Bilderklau weiterhin anwendbar<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheberrecht\/schadensersatz-fuer-fotos\">Schadensersatz f\u00fcr Fotos: Die Frage nach der H\u00f6he<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Derart hohe Anwaltsgeb\u00fchren (die Kosten beliefen sich hier auf etwa 2\/3 des von der Beklagten gezahlten Summe) w\u00e4ren nach deutscher Rechtslage wohl nicht angefallen. Insbesondere bei einem festgesetzten Stundenlohn und einer au\u00dfergerichtlichen Einigung w\u00e4ren diese deutlich geringer ausgefallen.<\/p>\n<p>Auch die Tatsache, dass der Hersteller einen Designer zur Gestaltung der Verpackung engagiert hatte, \u00e4ndert nichts an der Rechtswidrigkeit des Verhaltens der Firma. Nach deutschem Urheberrecht kann auch auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wer fahrl\u00e4ssig handelt. Da sich die Firma erst nach Erhalt der Mahnung bei dem Designer nach der Herkunft des Bildes erkundigte, handelte diese sorgfaltswidrig. Bevor ein m\u00f6glicherweise urheberrechtlich gesch\u00fctztes Werk derart breit angelegt kommerziell genutzt wird, sollte sich \u00fcber die Herkunft daher genauestens informiert werden.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich scheint der Hersteller der &#8220;Cases&#8221; den Weg zum Anwalt aus \u00e4u\u00dferst fraglichen Motiven heraus gew\u00e4hlt zu haben. M\u00f6glicherweise war dies mit der Hoffnung verbunden, ein anwaltliches Schreiben werde die Fotografen abschrecken und die Northrups so zur Beilegung der Angelegenheit bringen. Unter Umst\u00e4nden wurde hier auch versucht, das Paar von der juristischen Abgeschlossenheit des Falls zu \u00fcberzeugen. Zweifellos ist ein solches Gegenhalten in einem derart eindeutig gelagerten (und dreisten) Sachverhalt keineswegs zu empfehlen, ein fr\u00fchzeitiges Einlenken auf Seiten des Rechteinhabers freilich noch weniger.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Ehepaar Tony und Chelsea Northrup hat in den USA erfolgreich gegen die widerrechtliche Nutzung eines ihrer Bilder geklagt. Das Foto war zuvor von einer Handyfirma ohne Kenntnis der Kl\u00e4ger auf diversen Artikeln zu Werbezwecken abgedruckt worden. Der Hersteller musste daraufhin etwa 60.000 australische Dollar zahlen. 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