{"id":39886,"date":"2018-07-02T06:49:44","date_gmt":"2018-07-02T05:49:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=39886"},"modified":"2018-07-02T02:53:31","modified_gmt":"2018-07-02T01:53:31","slug":"die-fifa-und-der-schutz-der-fussball-weltmeisterschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/markenrecht\/die-fifa-und-der-schutz-der-fussball-weltmeisterschaft\/","title":{"rendered":"Die FIFA und der Schutz der Fu\u00dfball-Weltmeisterschaft"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_39887\" aria-describedby=\"caption-attachment-39887\" style=\"width: 346px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-39887 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/Fotolia_209084760_XS.jpg\" alt=\"FIFA WM Markenrecht Urheberrecht\" width=\"346\" height=\"346\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/Fotolia_209084760_XS.jpg 346w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/Fotolia_209084760_XS-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/Fotolia_209084760_XS-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 346px) 100vw, 346px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-39887\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 graphit &#8211; fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p style=\"text-align: left;\"><i>Auch ohne weitere deutsche Beteiligung kann sich kaum jemand derzeit der Fu\u00dfball-Weltmeisterschaft in Russland entziehen. Das Ereignis ist allgegenw\u00e4rtig \u2013 im TV, in Kneipen und besonders in der Werbung. Kein Wunder, dass die FIFA ein Interesse daran hat, aus der WM auch neben dem Platz wirtschaftliches Kapital zu schlagen. Dieser Beitrag zeigt auf, worauf in den n\u00e4chsten Wochen u.a. bei Werbung mit Bezug auf die Weltmeisterschaft zu achten ist.<\/i><\/p>\n<h2>Das (finanzielle) Sport-Gro\u00dfereignis<\/h2>\n<p>Als Veranstalter der Fu\u00dfball-Weltmeisterschaft 2018 in Russland verdient die FIFA nicht nur mit den Eintrittsgeldern in die WM-Stadien Geld. Auch der Verkauf der TV-\u00dcbertragungsrechte und nat\u00fcrlich das Sponsoring des Gro\u00dfereignisses tragen zu den Einnahmen in Milliardenh\u00f6he bei.<\/p>\n<p>Im Rahmen des Sponsorings verkauft die FIFA als alleinige Inhaberin diverser Schutzrechte, die in Verbindung mit den Weltmeisterschaften stehen, <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/markenrecht\/lizenzvertrag\">exklusive Vermarktungsrechte<\/a> an Unternehmen. Diese erhalten dadurch das Recht, sich \u201eoffizielle Sponsoren der Fu\u00dfball-Weltmeisterschaft\u201c zu nennen und sowohl mit dem WM-Logo als auch mit der Marke \u201eFIFA\u201c zu werben.<\/p>\n<h2>Das Gesch\u00e4ft mit dem Platz<\/h2>\n<p>Den Verkaufsschlager \u201eFu\u00dfball-Weltmeisterschaft\u201c m\u00f6chten auch andere Unternehmen f\u00fcr sich nutzen, die keine offiziellen Sponsoren der FIFA sind. Schnell ist in der eigenen Werbung das offizielle Logo des FIFA World Cup Russia 2018 und der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wie-die-fifa-so-der-dfb-real-will-den-adler-loeschen-lassen\">Pokal des 2018 FIFA World Cup<\/a>\u00a0integriert. Auch Einzelbegriffe und Wortkombinationen wie &#8220;FIFA Fu\u00dfball-Weltmeisterschaft Russland 2018&#8221; finden ihren Weg in die Werbung von Nicht-Sponsoren.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Es ist jedoch Vorsicht geboten: Die FIFA hat sich die WM kennzeichen- und <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/markenrecht\">markenrechtlich<\/a> sch\u00fctzen lassen. Wer daher ohne Erlaubnis der FIFA deren Embleme oder Begriffe f\u00fcr eigene kommerzielle Zwecken nutzt, muss damit rechnen, dass die FIFA ihrerseits\u00a0<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/markenrecht\/verfolgung-von-markenrechtsverstoessen\">Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatz-Anspr\u00fcche<\/a> geltend macht.<\/p>\n<p>Der kennzeichen- und markenrechtliche Schutz verbietet jedoch nicht jede Bezugnahme auf die Fu\u00dfball-Weltmeisterschaft in Russland. So genie\u00dft die Marke \u201eWM 2018\u201c in Deutschland aufgrund ihrer <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/kanzlei-lhr-greift-marke-fan-fest-der-fifa-an\">beschreibenden Eigenschaft<\/a> keinen markenrechtlichen Schutz. Es ist auch m\u00f6glich, die Begriffe \u201eFu\u00dfball-WM&#8221; oder \u201eWeltmeister\u201c in der Werbung als Nicht-Sponsor zu verwenden. Jedoch stets unter der Voraussetzung, dass nicht der Eindruck erweckt wird, der Werbende sei offizieller Sponsor des Gro\u00dfereignisses.<\/p>\n<h2>Rudelgucken in der Kneipe und zu Hause<\/h2>\n<p>Da die TV-\u00dcbertragungsrechte an der Fu\u00dfball-Weltmeisterschaft ebenfalls bei der FIFA liegen, kann diese f\u00fcr gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen eine kostenpflichtige Lizenz von dem Veranstalter verlangen. Eine gewerbliche Veranstaltung liegt vor, wenn f\u00fcr die Spiel-\u00dcbertragung direkt oder indirekt Eintrittsgelder (z.B. Unkostenbeitr\u00e4ge, erh\u00f6hte Speisen- und Getr\u00e4nkepreise) verlangt, Sponsorenrechte genutzt bzw. Sponsoren eingebunden werden und die Veranstaltung auf mehr als 5.000 Besucher ausgerichtet ist.<\/p>\n<p>Die Regelungen der FIFA sind dabei strenger als die des deutschen <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/urheberrecht\">Urheberrechts<\/a>. Dies sieht eine Lizenzpflicht n\u00e4mlich nur bei Veranstaltungen mit Eintrittsgeldern vor. Veranstaltungen von Sponsoren sind hiervon ausgenommen. Daraus folgt, dass Veranstalter, die keinen Eintritt verlangen, auch keine Lizenz f\u00fcr die \u00dcbertragung der Spiele brauchen. Das gilt sowohl f\u00fcr die Lieblingskneipe als auch f\u00fcr die WM-Party beim Nachbarn. Wer aus reiner Vorsicht jedoch einen Lizenzvertrag mit der FIFA abschlie\u00dft, ist dann an diesen gebunden.<\/p>\n<p>Beim geplanten Rudelgucken ist dann noch an die Verwertungsgesellschaften <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/glossar\/gema\">GEMA<\/a> und VG Wort zu denken. Diese k\u00f6nnen wegen der \u00dcbertragung des WM-Songs, der Hymnen und der Werbemusik urheberrechtliche Anspr\u00fcche gegen den gewerblichen Veranstalter des Public-Viewing geltend machen. F\u00fcr Private und diejenigen, die bereits Geb\u00fchren an die GEMA zahlen, f\u00e4llt die WM-Sondergeb\u00fchr nicht an. F\u00fcr alle anderen kann unter bestimmten Bedingungen, die auf der Webseite der GEMA beschrieben sind, die zus\u00e4tzliche Lizenz erforderlich sein.<\/p>\n<h2>Erstmal: Ruhe bewahren<\/h2>\n<p>Auch wenn die FIFA sich etliche Zeichen und Begriffe kennzeichen- und markenrechtlich hat sch\u00fctzen lassen, bedeutet das nicht, dass andere als die FIFA-Sponsoren von dem Verkaufsschlager \u201eFu\u00dfball-Weltmeisterschaft\u201c nicht profitieren k\u00f6nnen. Die konkrete Ausgestaltung der Werbung sollte jedoch gut \u00fcberlegt sein: Jede Konkretisierung bzw. jeder engere Zusammenhang zu der FIFA Fu\u00dfball-Weltmeisterschaft, der \u00fcber die beschreibende Art des benutzten Begriffes hinaus geht, kann Schutzrechte der FIFA verletzen.<\/p>\n<p>Veranstalter vom Rudelgucken sollten zudem auf die Einnahme von Eintrittsgeldern und die Erh\u00f6hung ihrer Produktpreise verzichten, um der Lizenzpflicht f\u00fcr die \u00dcbertragung der Fu\u00dfballspiele zu unterliegen. Auch an die GEMA sollte kurz gedacht werden, um sicher zu gehen, dass keine Sonder-Geb\u00fchren bezahlt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Zwar ist &#8220;die Mannschaft&#8221; mittlerweile aus dem Turnier ausgeschieden, aber mit Belgien sind immerhin die gleichen Farben der Nationalflagge im Achtelfinale vertreten. Die schwarz-rot-gold gestaltete Werbung steht einer spannenden und entspannten Fu\u00dfball-Weltmeisterschaft also nicht im Wege.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auch ohne weitere deutsche Beteiligung kann sich kaum jemand derzeit der Fu\u00dfball-Weltmeisterschaft in Russland entziehen. Das Ereignis ist allgegenw\u00e4rtig \u2013 im TV, in Kneipen und besonders in der Werbung. Kein Wunder, dass die FIFA ein Interesse daran hat, aus der WM auch neben dem Platz wirtschaftliches Kapital zu schlagen. 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