{"id":39744,"date":"2018-06-20T05:53:19","date_gmt":"2018-06-20T04:53:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=39744"},"modified":"2024-02-20T15:33:54","modified_gmt":"2024-02-20T13:33:54","slug":"wie-journalisten-unserioese-berichterstattung-zur-auflagensteigerung-missbrauchen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/pressemitteilungen\/wie-journalisten-unserioese-berichterstattung-zur-auflagensteigerung-missbrauchen\/","title":{"rendered":"Wie Journalisten unseri\u00f6se Berichterstattung zur Auflagensteigerung missbrauchen"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_22052\" aria-describedby=\"caption-attachment-22052\" style=\"width: 456px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-22052 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2014\/07\/rechtsverdreherg.jpg\" alt=\"Unseri\u00f6se Berichterstattung zur Auflagensteigerung\" width=\"456\" height=\"320\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2014\/07\/rechtsverdreherg.jpg 456w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2014\/07\/rechtsverdreherg-90x63.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 456px) 100vw, 456px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-22052\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 cristina \u2013 Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p>Die <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/datenschutzrecht\/eu-datenschutz-grundverordnung-dsgvo\/\">Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)<\/a> hat \u00d6ffentlichkeit, Medien und Politik in geh\u00f6rige Aufregung versetzt.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Wer von der DSGVO bis dato noch nichts geh\u00f6rt hatte, erfuhr sp\u00e4testens aktuell nicht nur, dass es sich dabei um ein \u201cB\u00fcrokratie-Monster\u201d handele, das bereits f\u00fcr sich genommen nur schwer zu verstehen und noch schwieriger umzusetzen sei.<\/p>\n<p>Sondern auch, dass eine \u201cAbmahnwelle\u201d zu bef\u00fcrchten sei, die von gierigen \u201cAbmahnanw\u00e4lten\u201d zu Lasten der wirtschaftlichen Existenz \u201ckleiner Handwerker\u201d durch das Land gejagt werden w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Zum Beispiel hier\u00a0<a href=\"https:\/\/www.welt.de\/wirtschaft\/article177050396\/DSGVO-Politik-will-DSGVO-Abmahnungen-schnell-stoppen.html\">Politik will DSGVO-Abmahnungen schnell stoppen<\/a>, oder hier <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/DSGVO-Innenminister-Seehofer-draengt-auf-rasche-Loesung-des-Abmahnproblems-4074168.html\">DSGVO: Innenminister Seehofer dr\u00e4ngt auf rasche L\u00f6sung des Abmahnproblem.<\/a><\/p>\n<p>Wir hatten bereits darauf hingewiesen, dass die vielbeschworene Abmahnwelle nicht existiert und auch wahrscheinlich nie kommen wird:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/datenschutzrecht\/3-dinge-die-man-zur-dsgvo-abmahnwelle-wissen-muss\">3 Dinge, die man zur DSGVO-Abmahnwelle wissen muss.<\/a><\/p>\n<h2>S\u00fcddeutsche Zeitung \u00fcber Abmahner, Anw\u00e4lte und Abzocker<\/h2>\n<p>Die vermeintlichen Unannehmlichkeiten f\u00fcr Unternehmer durch die DSGVO waren aber offenbar nicht genug. Das Thema Abmahnungen musste demnach noch weiter ausgeschlachtet werden.<\/p>\n<p>Am 13.6.2018 erschien in der S\u00fcddeutschen Zeitung ein Kommentar von Nils Wischmeyer<\/p>\n<ul>\n<li><strong><a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/digital\/abmahnungen-onlineshops-1.4010771\">Wie Anw\u00e4lte mit Abmahnungen abzocken<\/a><\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>in dem der Autor die These aufstellt, dass Anw\u00e4lte auch \u00fcber die DSGVO hinaus das \u201cKonzept der Abmahnungen missbrauchten\u201d.\u00a0Meiner Meinung zu dem Elaborat habe ich dann mit dem folgenden Tweet Ausdruck verliehen:<\/p>\n<blockquote class=\"twitter-tweet\" data-lang=\"de\">\n<p dir=\"ltr\" lang=\"de\">Der Artikel ist so unfassbar schlecht recherchiert, dass es einem fast die Sprache verschl\u00e4gt. Jedes Klischee wird bedient \u2013 Abmahnungen sind lebensgef\u00e4hrlich? DAS l\u00e4uft falsch im Journalismus, <a href=\"https:\/\/twitter.com\/wischmeyer_n?ref_src=twsrc%5Etfw\">@wischmeyer_n<\/a>. <a href=\"https:\/\/t.co\/K00713nD8q\">https:\/\/t.co\/K00713nD8q<\/a><\/p>\n<p>\u2014 RALampmann (@RALampmann) <a href=\"https:\/\/twitter.com\/RALampmann\/status\/1007034745622937600?ref_src=twsrc%5Etfw\">13. Juni 2018<\/a><\/p><\/blockquote>\n<p><script async src=\"https:\/\/platform.twitter.com\/widgets.js\" charset=\"utf-8\"><\/script><\/p>\n<h2>Warum der Kommentar in der SZ nicht akzeptabel ist<\/h2>\n<p>Ich m\u00f6chte hier der \u00fcber Twitter an mich herangetragenen Bitte des Autors\u00a0nachkommen, ihm zu erl\u00e4utern, was an dem Artikel alles falsch ist. Dies insbesondere deswegen, da Herr Wischmeyer mit einem in seinem <a href=\"https:\/\/twitter.com\/wischmeyer_n\">Twitterprofil<\/a> oben \u201cangehefteten\u201d <a href=\"https:\/\/twitter.com\/wischmeyer_n\/status\/1003205914814566401\">Tweet<\/a> zwar \u00f6ffentlichkeitswirksam darauf aufmerksam macht, dass seiner Meinung nach etwas \u201cfalsch l\u00e4uft im Journalismus\u201d, sich aber offenbar nicht als Teil des Problems sieht.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt: Als Gegenst\u00fcck zur Pressefreiheit, die dem Journalisten umfassende Privilegien einr\u00e4umt, sind die journalistischen Sorgfaltspflichten zu beachten. Das kann dazu f\u00fchren, dass der Journalist vor einer Ver\u00f6ffentlichung weiter recherchieren, oder sogar ganz von einer Ver\u00f6ffentlichung absehen muss.<\/p>\n<p>Man muss es zur Einhaltung dieser Pflichten nicht als verpflichtend ansehen, neben den Tatsachen auch die Rechtslage vor der Ver\u00f6ffentlichung eines Beitrags sorgf\u00e4ltig\u00a0zu recherchieren bzw. fachkundigen Rat einzuholen \u2013 schlechte Berichterstattung ist nicht per se verboten. Ein Journalist bei der SZ sollte aber doch selbst dem Qualit\u00e4tsanspruch gen\u00fcgen, den er bei anderen einfordert.<\/p>\n<p>Jeder, der sich im gewerblichen Rechtsschutz oder dem <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/urheberrecht\">Urheber<\/a>&#8211; und <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/medienrecht-persoenlichkeitsrecht\">Medienrecht<\/a> auskennt, sieht dem Artikel sofort an, dass im Vorfeld kein solcher fachlicher Rat eingeholt wurde. Den Artikel durchzieht eine Darstellungsweise, die \u2013 wenn nicht schlicht falsch \u2013 im Einzelfall am Punkt vorbeigeht. Jedenfalls kann derart harsche Kritik an \u201cAbmahnungen\u201d nicht auf eine derartige Grundlage gestellt werden.<\/p>\n<p>Im Einzelnen werden Behauptungen aufgestellt, die jedenfalls in ihrer Pauschalit\u00e4t nicht haltbar sind bzw. journalistischen Anspr\u00fcchen nicht gerecht werden.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Lediglich beispielhaft sollen die folgenden 13 Aussagen aufgegriffen, analysiert und korrigiert werden.<\/p>\n<h2>1. \u00dcberschrift: \u201cWie Anw\u00e4lte mit Abmahnungen abzocken\u201d<\/h2>\n<p>Mit dieser Formulierung wird beim Leser der Eindruck erweckt, dass es\u00a0Anw\u00e4lte seien, die <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/markenrecht\/lhr-ratgeber-abmahnungen\">Abmahnungen<\/a> aussprechen. Das Ger\u00fccht, dass es (spezialisierte) (Abmahn-)Anw\u00e4lte gebe, die in eigenem Namen und auf eigene Rechnung im Internet Verst\u00f6\u00dfe aufsp\u00fcren und kostenpflichtig abmahnen k\u00f6nnten, h\u00e4lt sich in Politik und sogar seri\u00f6sen Medien hartn\u00e4ckig. Es trifft aber nicht zu und wird durch den Artikel dennoch gef\u00f6rdert.<\/p>\n<p>Anspr\u00fcche (seien es Schadensersatzanspr\u00fcche zB nach einem Verkehrsunfall oder Unterlassungsanspr\u00fcche \u00a0bei einer <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/wettbewerbsrecht\">Wettbewerbsrechtsverletzung<\/a>) k\u00f6nnen nur deren Inhaber geltend machen und durchsetzen. Das k\u00f6nnen sie auf eigene Faust oder mithilfe eines Anwalts machen, dessen Kosten \u2013 unter bestimmten Voraussetzungen \u2013 vom Anspruchsgegner erstattet werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Wenn Anspr\u00fcche \u2013 gegebenenfalls im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen vermeintlichem Wettbewerber und Rechtsanwalt \u2013 lediglich vorget\u00e4uscht werden, um damit Geld zu verdienen \u2013 und das meinen offenbar die meisten, die von \u201cAbzocke\u201d sprechen \u2013 \u00a0handelt es sich nicht um den Missbrauch eines Rechts, sondern um einen strafbaren Betrug,\u00a0dem, soweit er tats\u00e4chlich wie behauptet begangen wird, mit den Mitteln des Strafrechts Einhalt geboten werden kann. Gesetzgeberischer Ma\u00dfnahmen bedarf es daf\u00fcr nicht.<\/p>\n<h2><b>2.\u00a0\u201cAnw\u00e4lte und Vereine \u00fcberziehen Kleinunternehmer mit Abmahnungen. Es drohen Unterlassungserkl\u00e4rungen und hohe Strafen.\u201d<\/b><\/h2>\n<p>Siehe Ziffer 1. W\u00e4hrend es stimmt, dass Vereine unter bestimmten Voraussetzungen eine eigene Aktivlegitimation haben, trifft dies f\u00fcr Anw\u00e4lte nicht zu.<\/p>\n<p>Die Behauptung, dass mit Abmahnungen gezielt &#8220;Kleinunternehmer&#8221; bzw., wie weiter unten im Artikel behauptet, &#8220;kleine Onlineshops&#8221; bzw.\u00a0\u201cExistenzgr\u00fcnder\u201d oder \u201cTeilzeit-Selbst\u00e4ndige\u201d angegangen w\u00fcrden, ist nicht belegt. Sie liegt auch nicht nahe. Es ist n\u00e4mlich nicht ausgeschlossen, dass &#8220;gestandene&#8221; Unternehmer schlicht professioneller damit umgehen. Selbst, wenn es zutreffen w\u00fcrde, dass Anf\u00e4nger verst\u00e4rkt von Abmahnungen betroffen sind, k\u00f6nnte das<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>auch schlicht daran liegen, dass diese sich nicht genug um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften k\u00fcmmern. Das w\u00e4re allerdings kein Grund, das \u201cAbmahnwesen\u201d, also die Durchsetzung dieser Vorschriften zu erschweren,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0 <\/span>sondern, dar\u00fcber nachzudenken, die entsprechenden Gesetze zu \u00e4ndern. Kritik an denjeinigen, die sich an die geltenden Gesetze halten, ist jedenfalls nicht zielf\u00fchrend.<\/p>\n<p>Der Begriff \u201c\u00fcberziehen\u201d suggeriert zudem, dass eine Abmahnung \u00e4hnliche Rechtswirkungen habe, wie eine Klage, mit der man f\u00fcr gew\u00f6hnlich seinen Gegner \u201c\u00fcberzieht\u201d. Das stimmt nicht. Eine Abmahnung entfaltet\u00a0grunds\u00e4tzlich keinerlei rechtliche Pflichten, schon gar nicht\u00a0irgendwelche Rechtsfolgen, die der einer Klage \u00e4hneln w\u00fcrden. Abgesehen vom fehlerhaften Gebrauch des Wortes wird\u00a0damit ein v\u00f6llig falscher Eindruck erweckt.<\/p>\n<p>Und durch den n\u00e4chsten Satz noch verst\u00e4rkt.\u00a0Eine Unterlassungserkl\u00e4rung \u201cdroht\u201d n\u00e4mlich nie, auch wenn sie vorformuliert in einer Abmahnung enthalten sein mag. Sie ist eine freiwillige M\u00f6glichkeit f\u00fcr den Schuldner, sich einem Rechtsstreit zu entziehen. Sie sollte, wenn \u00fcberhaupt, nur mit Bedacht und wohlformuliert abgegeben werden. Vor Abgabe einer solchen weitreichenden und mindestens 30 Jahre wirksamen Erkl\u00e4rung kann man sich anwaltlich beraten lassen.<\/p>\n<p>Selbst nach Abschluss eines Unterlassungsvertrags droht dem Schuldner keine \u201cStrafe\u201d (im strafrechtlichen Sinne), sondern eine sogenannte Vertragsstrafe, d.h. eine Geldzahlung, deren H\u00f6he der Schuldner zudem in seiner eigenen Erkl\u00e4rung entweder selbst bestimmen oder durch den sogenannten Hamburger Brauch in das Ermessen eines Gerichts legen kann.<\/p>\n<p>Die Vertragsstrafe &#8220;droht&#8221; wiederum aber auch nur, wenn der Schuldner\u00a0sich an die selbst bestimmte Unterlassungsverpflichtung nicht h\u00e4lt.<\/p>\n<h2><b>3.\u00a0\u201cEine Petition fordert, Betroffene besser zu sch\u00fctzen und die Abmahn-Industrie einzubremsen.\u201d<\/b><\/h2>\n<p>Bereits der Begriff \u201cBetroffene\u201d ist irref\u00fchrend.\u00a0Er verniedlicht die Tatsache, dass es sich bei dem Abgemahnten \u2013 unterstellt, ausgesprochene Abmahnung ist berechtigt (ist sie es nicht, kann man sie getrost ignorieren) \u2013 nicht um einen von einer Handlung eines Dritten unbedarften \u201cBetroffenen\u201d handelt,\u00a0sondern um den T\u00e4ter einer von der Rechtsordnung sanktionierten Rechtsverletzung.<\/p>\n<p>Interessanterweise wird der genaue Grund f\u00fcr die gegen\u00fcber dem Computerzubeh\u00f6rh\u00e4ndler ausgesprochene Abmahnung im Artikel nicht gennant. Es habe sich um einen &#8220;Fehler in der R\u00fcckgabebelehrung&#8221; gehandelt. Der Verbraucherschutz gebietet es aber nun einmal, bestimmte Informationen richtig und transparent anzugeben. H\u00e4tte sich der H\u00e4ndler bei der Erstellung der Belehrung anwaltlicher Hilfe bedient, h\u00e4tte sich der &#8220;Fehler&#8221; vermeiden lassen. Bei einer Falschberatung w\u00e4re der Anwalt haftbar gewesen.<\/p>\n<p>Man fragt sich, warum die Verpflichtung, einen Experten zu Rate zu ziehen, zugunsten professioneller (Online-)H\u00e4ndler beim Thema &#8220;Abmahnungen&#8221; immer wieder (subtil) in Zweifel gezogen wird. Niemand k\u00e4me auf die Idee, ohne Architekt ein Haus zu bauen oder sich bei einer ernsthaften Krankheit selbst zu diagnostizieren. (Online-)H\u00e4ndlern wird demgegen\u00fcber zugestanden, die rechtlichen Vorgaben \u2013 mehr schlecht als recht \u2013 selbst umzusetzen.<\/p>\n<p>Auch der Begriff &#8220;Abmahn-Industrie&#8221; st\u00f6\u00dft bei einem Experten f\u00fcr gewerblichen Rechtsschutz auf Unverst\u00e4ndnis. Es ist vom Gesetzgeber insbesondere des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gewollt, dass Mitbewerber sich untereinander auf die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften \u00fcberpr\u00fcfen und abmahnen. Und dies (Achtung!) auch &#8220;massenhaft&#8221;, wenn Verst\u00f6\u00dfe zahlreich begangen werden.<\/p>\n<p>In anderen L\u00e4ndern mag das anders sein. In Kanada zum Beispiel gibt es den &#8220;Competition Act&#8221;, der vom Competition Bureau Canada \u00fcberwacht wird. Abmahnungen von Vereinen, Verb\u00e4nden oder Mitbewerbern kennt man dort nicht. Ob deutsche Onlineh\u00e4ndler mit ihren kanadischen Kollegen wirklich tauschen wollen, darf dennoch bezweifelt werden.<\/p>\n<p>Unsere Kanzlei vertritt aktuell einen deutschen H\u00e4ndler, der seine Produkte unter anderem auch in Kanada anbietet. Er befindet sich zurzeit in einer Auseinandersetzung mit besagtem Competition Bureau, das sich an einer bestimmten Preiswerbung st\u00f6rt und damit droht, die Webseite des H\u00e4ndlers abzuschalten. Die Kosten allein des kanadischen Kollegen belaufen sich \u2013 nur in Bezug auf das inoffizielle Vorverfahren \u2013 auf mittlerweile ca. 6.000 \u20ac.<\/p>\n<h2>4.\u00a0\u201cAm Ende brach Ferhat Kalpaslan zusammen, innere Blutungen, Krankenhaus. Er \u00fcberlebte nur knapp. Mehrere Nebenjobs hatte er zwischenzeitlich, arbeitete sieben Tage die Woche und alles nur, um Abmahnungen zu\u00a0bezahlen.\u201d<\/h2>\n<p>Diese \u00c4u\u00dferungen sind ebenfalls in einem seri\u00f6sen Artikel inakzeptabel. Es ist selbstverst\u00e4ndlich, dass die Gesundheit bzw. das Lebens eines Menschen wichtiger ist, als die Einhaltung von Verbraucherschutzvorschriften zur R\u00fcckgabem\u00f6glichkeit von Kaufsachen. Dass die konkrete kausale Verkn\u00fcpfung von &#8220;Abmahnungen&#8221; und &#8220;inneren Blutungen&#8221; nicht statthaft ist, d\u00fcrfte indes ebenso auf der Hand liegen.<\/p>\n<p>Dies insbesondere deswegen, weil der abgemahnte Computerzubeh\u00f6rh\u00e4ndler sogar nach den Ausf\u00fchrungen des Autors eben nicht \u2013 erstens \u2013 blo\u00df abgemahnt worden war, sondern (anscheinend ohne anwaltlichen Rat) \u2013 zweitens \u2013 eine Unterlassungserkl\u00e4rung abgegeben hatte, an die er sich dann \u2013 drittens \u2013 offenbar nicht hielt. Die Behauptung, dass er sieben Tage die Woche arbeite, nur um die &#8220;Abmahnungen&#8221; zu bezahlen, trifft somit nicht zu.<\/p>\n<h2><b>5.\u00a0\u201cDurch Zufall wurden Anw\u00e4lte und Vereine auf ihn aufmerksam, die mit Abmahnungen ihr Geld verdienen. Sie durchst\u00f6berten seinen Onlineshop, fanden den Fehler und mahnten ihn ab, er musste eine Unterlassungserkl\u00e4rung\u00a0unterschreiben.\u201d<\/b><\/h2>\n<p>Auch diese S\u00e4tze werden einer seri\u00f6sen Berichterstattung\u00a0vielfacher Hinsicht nicht gerecht.<\/p>\n<p>Die &#8220;Vereine&#8221;, mit denen der Autor offenbar die in <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8.html\" title=\"&sect; 8 UWG: Beseitigung und Unterlassung\">\u00a7 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG<\/a> genannten\u00a0rechtsf\u00e4higen Verb\u00e4nde zur F\u00f6rderung gewerblicher oder selbst\u00e4ndiger beruflicher Interessen meint, d\u00fcrfen mit Abmahnungen gerade kein Geld verdienen, sondern m\u00fcssen im Gegenteil\u00a0nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung selbst imstande sein, ihre satzungsm\u00e4\u00dfigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbst\u00e4ndiger beruflicher Interessen tats\u00e4chlich wahrzunehmen.<\/p>\n<p>Dass im gewerblichen Rechtsschutz t\u00e4tige Anw\u00e4lte (unter anderem) &#8220;mit Abmahnungen ihr Geld verdienen&#8221; ist demgegen\u00fcber eine Binsenweisheit, die im konkreten Kontext den Eindruck erweckt, als sei daran etwas auszusetzen. Hier \u00fcbersieht der Autor vermutlich, dass \u2013 wie unter Ziffer 1 bereits erl\u00e4utert \u2013\u00a0Anwaltskosten nicht vom Gegner bzw. vom &#8220;Abgemahnten&#8221;, sondern zun\u00e4chst einmal von demjenigen bezahlt werden m\u00fcssen, der den Anwalt in Anspruch nimmt und nur unter bestimmten Voraussetzungen vom Anspruchsgegner erstattet werden m\u00fcssen. Das ist \u00fcbrigens nicht nur bei &#8220;Abmahnungen&#8221; der Fall, sondern auch immer dann, wenn ein Anwalt in einem Schadensfall t\u00e4tig wird (zB bei einem Verkehrsunfall oder einer Vertragsverletzung).<\/p>\n<p>Auch mit der Formulierung \u201csie durchst\u00f6berten seinen Onlineshop, fanden den Fehler und mahnten ihn ab, er musste eine Unterlassungserkl\u00e4rung\u00a0unterschreiben.\u201d wird ein Vorwurf in den Raum gestellt wird, der auf einem grunds\u00e4tzlichen Missverst\u00e4ndnis des Wettbewerbsrechts beruht. Der Gesetzgeber des Wettbewerbsrechts wollte, dass sich Mitbewerber gegenseitig kontrollieren. Wenn ein Onlineh\u00e4ndler weder Kosten noch M\u00fchen scheut, alle f\u00fcr ihn geltenden Vorschriften genau einzuhalten, ist nichts daran auszusetzen, wenn er auch seine Mitbewerber ebenso zur Einhaltung der Vorschriften anhalten m\u00f6chte.<\/p>\n<p>Zu der Behauptung, dass der Onlineh\u00e4ndler eine Unterlassungserkl\u00e4rung unterschreiben \u201cmusste\u201d, gilt das unter Ziffer 2 Gesagte. Niemand kann gezwungen werden, einem Mitbewerber gegen\u00fcber eine Unterlassungserkl\u00e4rung abzugeben. Wenn man es tut, muss man sich daran halten.<\/p>\n<h2>6. \u201cF\u00fcr jeden weiteren Fehler in seinem Onlineshop muss er 5000 Euro zahlen. Schon bald fanden die Anw\u00e4lte zwei kleine Verst\u00f6\u00dfe, und Kalpaslan musste zahlen.\u201d<\/h2>\n<p>Die Formulierung suggeriert, dass der Schuldner eines Unterlassungsvertrags f\u00fcr <strong>jeden<\/strong> irgendwie gearteten weiteren Fehler eine Vertragsstrafe schulde. Das trifft nicht zu. Selbstverst\u00e4ndlich wird eine Vertragsstrafe nur f\u00fcr die Wiederholung des Verhaltens verwirkt, zu dessen Unterlassung man sich verpflichtet hat. Zudem erscheint die Summe von 5.000 \u20ac insbesondere f\u00fcr die Formfehler, die im Onlineshop des H\u00e4ndlers angeblich vorhanden waren, sehr hoch. Wie bereits unter Ziffer 2 erl\u00e4utert, wird die H\u00f6he der Vertragsstrafe nicht, wie suggeriert, zwingend vom Gl\u00e4ubiger vorgegeben, sondern kann vom (anwaltlich beratenen) Schuldner modifiziert werden.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Selbst wenn der Gl\u00e4ubiger meint, mehrere Verst\u00f6\u00dfe gegen den Unterlassungsvertrag festgestellt zu haben, muss der der Schuldner nicht zwingend das jeweilige Vielfache der versprochenen Vertragsstrafe zahlen. Auch wenn der Schuldner die H\u00f6he der Vertragsstrafe nicht bereits in das Ermessen des Gerichts gestellt sondern sie beziffert hat, kann diese in mehrfacher Hinsicht noch auf ihre Angemessenheit \u00fcberpr\u00fcft (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/343.html\" title=\"&sect; 343 BGB: Herabsetzung der Strafe\">\u00a7\u00a7 343<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/242.html\" title=\"&sect; 242 BGB: Leistung nach Treu und Glauben\">242 BGB<\/a>) oder bei Vorliegen einer sogenannten Handlungseinheit zu einem herabgesetzten Betrag zusammengefasst werden.<\/p>\n<h2>7. \u201cDie Abmahner, so sagt er, haben ihn ins Krankenhaus\u00a0gebracht.\u201d<\/h2>\n<p>Wie oben bereits erw\u00e4hnt, geht die Gesundheit der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften nat\u00fcrlich vor. Im vorliegenden Fall scheint die Kausalit\u00e4t zwischen Abmahnung und den gesundheitlichen Problemen \u2013 vorsichtig ausgedr\u00fcckt \u2013 jedoch durch einige selbstverschuldete Vorkommnisse durchbrochen worden zu sein.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h2><b>8. \u201cKalpaslan ist nur einer von Abertausenden Selbstst\u00e4ndigen, die die Anw\u00e4lte und Abmahnvereine systematisch wegen Kleinigkeiten abmahnen und so in den Ruin treiben.&#8221;<\/b><\/h2>\n<p>Das Lauterkeitsrecht ist vom Gesetzgeber darauf angelegt, dass Mitbewerber sich gegenseitig \u201csystematisch\u201d und falls n\u00f6tig auch massenhaft abmahnen und damit au\u00dfergerichtlich zu gesetzeskonformen Verhalten anhalten. Abmahnungen treiben niemanden \u201cin den Ruin\u201d. Unbedacht abgegebene Unterlassungskl\u00e4rungen, an die man sich dann nicht h\u00e4lt, schon eher.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h2>9. \u201cSeit etwa zwei Jahren versch\u00e4rft sich das Problem drastisch, wie Zahlen des H\u00e4ndlerbundes zeigen. 2015 noch war es jeder f\u00fcnfte H\u00e4ndler, der abgemahnt wurde, 2017 war fast jeder Dritte betroffen.\u201d<\/h2>\n<p>Der Autor scheint das \u201cProblem\u201d allein in den Abmahnungen als solchen zu sehen, von denen Onlineh\u00e4ndler \u201cbetroffen\u201d seien.<\/p>\n<p>Wenn man ausgewogen berichten wollte, k\u00f6nnte man die Frage aufwerfen, ob die H\u00e4ndler Abmahnungen nicht durch die Einhaltung der einschl\u00e4gigen Vorschriften selbst vermeiden k\u00f6nnten und sollten. Oder man k\u00f6nnte die Verbraucherschutzvorschriften, deren Zahl insbesondere in letzter Zeit immer weiter zugenommen hat und die Onlineh\u00e4ndlern das Leben schwer machen, kritisieren und deren Abschaffung fordern.<\/p>\n<p>Die Kritik an der rechtskonformen Durchsetzung bestehender Gesetze hat so allenfalls Stammtischniveau.<\/p>\n<h2>10. \u201cZuerst durchsuchen sie kleine Onlineshops nach winzigen Fehlern, beispielsweise abgek\u00fcrzten Namen im Impressum oder Fehlern in der Widerrufsbelehrung. Dann folgen serienweise Abmahnungen, berichtet Hildegard Reppelmund, Rechtsanw\u00e4ltin bei der\u00a0DIHK.\u201d<\/h2>\n<p>Unabh\u00e4ngig davon, ob es zutrifft oder nicht, dass \u201csie\u201d (gemeint sind wohl Verb\u00e4nde und Anw\u00e4lte) \u201ckleine\u201d Onlineshops nach \u201cwinzigen\u201d Fehlern \u201cdurchsuchen\u201d, sind die Beispiele f\u00fcr die vermeintlichen Kleinigkeiten schlecht gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Ein abgek\u00fcrzter Vorname im Impressum kann im Einzelfall eine Bagatelle darstellen, ist es im Regelfall jedoch nicht, da damit der Vertragspartner f\u00fcr den Verbraucher nicht eindeutig identifizierbar ist und im Ernstfall auch nicht gerichtlich in Anspruch genommen werden kann.<\/p>\n<p>Es ist auch nicht einzusehen, weshalb einem professionellen H\u00e4ndler nicht zugemutet werden soll, die klaren und verst\u00e4ndlichen Vorschriften zur Impressumspflicht einzuhalten. Das<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Gleiche gilt f\u00fcr die Widerrufsbelehrung. H\u00e4ndler m\u00fcssen hier lediglich das vom Gesetzgeber vorgegebene Muster \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>F\u00fcr beide Verst\u00f6\u00dfe gilt wie f\u00fcr alle anderen Vorschriften auch, dass von einem seri\u00f6sen H\u00e4ndler erwartet werden kann, dass er einen gewissen Betrag in eine fachkundige Beratung investiert, anstatt die Schuld f\u00fcr die Konsequenzen von Gesezesverst\u00f6\u00dfen bei der (gesetzestreuen) Konkurrenz zu suchen. Mit einer ordentlichen Beratung k\u00f6nnen Abmahnungen im besten Fall v\u00f6llig vermieden werden. Falls der H\u00e4ndler dennoch von einem Mitbewerber in Anspruch genommen wird, kann er seinen Anwalt wegen eines etwaigen Beratungsfehlers in Regress nehmen.<\/p>\n<p>Zu dem Begriff \u201cserienweise\u201d gilt das oben unter Ziffer 3 gesagte: \u201cSerienweise\u201d begangene Rechtsverst\u00f6\u00dfe rechtfertigen \u201cserienweise\u201d ausgesprochene Abmahnungen. Dieser Realit\u00e4t muss sich ein Journalist, der sich mit den Besonderheiten des Lauterkeitsrechts besch\u00e4ftigt, stellen.<\/p>\n<p>An dieser Stelle nochmals der Hinweis: Das Vort\u00e4uschen einer unternehmerischen T\u00e4tigkeit allein zum Zwecke der Abmahnung von Onlineh\u00e4ndlern stellt weder eine \u201cAbzocke\u201d noch \u201cRechtsmissbrauch\u201d dar. Dabei handelt es sich um Betrug.<\/p>\n<h2>11. \u201cOb Letztere [Wettbewerbsvereine] aber klageberechtigt sind, ist oft nicht zu erkennen. &#8220;Hier besteht dringend gesetzgeberischer Handlungsbedarf&#8221;, sagt\u00a0Reppelmund.\u201d<\/h2>\n<p>Die Frage, ob ein Wettbewerbsverein klagebefugt ist oder nicht, stellt sich naturgem\u00e4\u00df erst dann, wenn dieser eine in der Sache berechtigte Abmahnung ausgesprochen hat. Wer als Onlineh\u00e4ndler an dieser Berechtigung zweifelt, sollte diesem Verein gegen\u00fcber schlicht keine Unterlassungserkl\u00e4rung abgeben.<\/p>\n<p>Sp\u00e4testens in einem gerichtlichen Verfahren wird die Aktivlegitimation vom Gericht gepr\u00fcft. Aus welchem Grund Frau Reppelmund hier gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht, und vor allem, welche Ma\u00dfnahmen sie diesbez\u00fcglich f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt, erf\u00e4hrt der Leser leider nicht.<\/p>\n<h2><b>12. \u201cAlternativ zerren die Anw\u00e4lte die Betroffenen vor m\u00f6glichst weit entfernte Gerichte, was die Verteidigung kostspielig macht.\u201d<\/b><\/h2>\n<p>Diese Behauptung ist unzutreffend. Sie entspringt einem rein subjektiven Empfinden, das zwar nachvollziehbar ist, in der Realit\u00e4t aber keinerlei St\u00fctze hat.<\/p>\n<p>Erstens ist bereits der durch die Darstellung, dass \u201cBetroffene\u201d vor Gerichte \u201cgezerrt\u201d werden, erweckte Eindruck falsch. Der Rat an den Mandanten, ein bestimmtes Gericht auszuw\u00e4hlen, gr\u00fcndet jedenfalls in den uns bekannten F\u00e4llen nicht auf der \u00dcberlegung, dem Gegner durch diese Wahl gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen Aufwand und Kosten entstehen zu lassen, sondern darauf, dort auf g\u00fcnstige Rechtssprechung zu sto\u00dfen, die den geltend gemachten Anspruch st\u00fctzt.<\/p>\n<p>Zweitens ist auch nicht einzusehen, weshalb ein Onlineh\u00e4ndler, der seine T\u00e4tigkeiten nicht regional einschr\u00e4nkt, sondern bundesweit entfaltet, den Gl\u00e4ubiger auf ein bestimmtes Gericht verweisen k\u00f6nnen sollte.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h2>13. \u201cVera Dietrich unterzeichnete die Unterlassungserkl\u00e4rung nicht und erhielt kurz vor Weihnachten 2017 ein neuerliches Schreiben. Sollte sie den Fehler erneut begehen, drohen die Abmahner mit einer Strafe von bis zu 250 000 Euro.\u201d<\/h2>\n<p>In diesem Passus gipfelt die Ignoranz, mit der der Autor an die Aufarbeitung des Sachverhalts gegangen ist. Denn Frau Dietrich erhielt nat\u00fcrlich kein \u201cneuerliches Schreiben\u201d der \u201cAbmahner\u201d (mehrere? Kurz vor Weihnachten?), sondern eine einstweilige Verf\u00fcgung des zust\u00e4ndigen Landgerichts, somit einen gerichtlichen Verbotstitel. Denn nur dieser ist mit der gesetzlich vorgesehenen Sanktion, n\u00e4mlich einem Ordnungsmittel von bis zu 250.000 \u20ac bedroht.<\/p>\n<p>Hier w\u00e4re es f\u00fcr den Leser zudem interessant gewesen, zu erfahren, dass das Ordnungsgeld in dieser H\u00f6he die ultima ratio darstellt und dies bei einem ersten Versto\u00df eines kleinen H\u00e4ndlers gegen Formvorschriften selten 1.000 \u20ac \u00fcbersteigt.<\/p>\n<h2>Eigentlich selbstverst\u00e4ndlich: Journalisten sollten vorher jemanden fragen, der sich auskennt!<\/h2>\n<p>Die Aufz\u00e4hlung k\u00f6nnte man sicherlich noch um einige Punkte erg\u00e4nzen. Sie erhebt daher keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit. Es soll insbesondere nicht der Eindruck entstehen, dass der Kommentar im \u00dcbrigen in Ordnung ginge. Das ist nicht der Fall. Es handelt sich um ein in jeder Hinsicht inakzeptables, jedenfalls der SZ unw\u00fcrdiges Arbeitsergebnis.<\/p>\n<p>Es gibt neben unserer Kanzlei zahlreiche Kollegen, die jederzeit bereit sind, Journalisten zu Fragen Rede und Antwort zu stehen. Man muss nur wollen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat \u00d6ffentlichkeit, Medien und Politik in geh\u00f6rige Aufregung versetzt.\u00a0 Wer von der DSGVO bis dato noch nichts geh\u00f6rt hatte, erfuhr sp\u00e4testens aktuell nicht nur, dass es sich dabei um ein \u201cB\u00fcrokratie-Monster\u201d handele, das bereits f\u00fcr sich genommen nur schwer zu verstehen und noch schwieriger umzusetzen sei. 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