{"id":39523,"date":"2018-06-14T06:30:28","date_gmt":"2018-06-14T05:30:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=39523"},"modified":"2018-06-14T03:30:51","modified_gmt":"2018-06-14T02:30:51","slug":"netflix-eug-filmfoerderung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/kurioses-und-interessantes\/netflix-eug-filmfoerderung\/","title":{"rendered":"EuG weist Klage von Netflix gegen Abgabenpflicht der deutschen Filmf\u00f6rderung ab"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_39531\" aria-describedby=\"caption-attachment-39531\" style=\"width: 424px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-39531 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/Fotolia_158739054_XS.jpg\" alt=\"Netflix deutsche Filmf\u00f6rderung EuG\" width=\"424\" height=\"283\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/Fotolia_158739054_XS.jpg 424w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/06\/Fotolia_158739054_XS-90x60.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 424px) 100vw, 424px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-39531\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 daviles &#8211; fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Der Serienanbieter Netflix hat mit einer Klage vor dem Gericht der europ\u00e4ischen Union den Versuch unternommen, gegen die im deutschen Filmf\u00f6rderungsgesetz festgeschriebene Abgabepflicht zur Unterst\u00fctzung deutschsprachiger Filmprojekte vorzugehen.<\/em><\/p>\n<h2>Filmf\u00f6rderungsgesetz sichert finanzielle Unterst\u00fctzung deutschsprachiger Filme<\/h2>\n<p>Das deutsche Filmf\u00f6rderungsgesetz unterst\u00fctzt die Produktion, den Vertrieb und die \u00f6ffentlichen Darbietung deutscher Filmproduktionen finanziell. Dies geschieht durch eine festgesetzte Sonderabgabe, die Unternehmen der Kino-, Video-, und Rundfunkbranche zu leisten haben.<\/p>\n<p>Im Jahre 2016 wurde diese Pflicht nach erfolgter Genehmigung durch die europ\u00e4ische Kommission erweitert: Demnach sind auch solche Anbieter abgabepflichtig, die ihren Firmensitz zwar im Ausland haben, aber durch deutsches Publikum und Inhalte Ertr\u00e4ge erwirtschaften. Diese Pflicht besteht nur dann nicht, wenn der Umsatz eines entsprechenden Unternehmens bereits am Ort des Firmensitzes einer vergleichbaren Regelung unterliegt.<\/p>\n<p>Diesen Beschluss focht Netflix vor dem Gericht der europ\u00e4ischen Union in Luxemburg an. Aufgrund der Neuerungen aus dem Jahr 2016 war der Anbieter n\u00e4mlich verpflichtet, Abgaben auf solche Ums\u00e4tze zu leisten, die das Unternehmen mit deutschen Kunden und Inhalten erwirtschaftet. Angaben des Serienriesen nach handele es sich hier um einen Zusatz an Abgaben in H\u00f6he von etwa 13 Millionen Euro j\u00e4hrlich.<\/p>\n<p>Nach Ansicht von Netflix beruhe der angefochtene Beschluss auf einer unrichtigen Auslegung der Richtlinie \u00fcber audiovisuelle Mediendienste. Ferner versto\u00dfe dieser gegen den freien Dienstleistungsverkehr, gegen die Niederlassungsfreiheit sowie gegen EU-Beihilfe- und Steuerbestimmungen.<\/p>\n<h2>EuG weist Klage als unzul\u00e4ssig ab<\/h2>\n<p>Das Gericht der europ\u00e4ischen Union wies die Klage im Ergebnis jedoch als unzul\u00e4ssig ab, ohne dass die Filmf\u00f6rderung einer sachlichen Pr\u00fcfung unterzogen wurde (EuG Luxemburg, Urteil v. 16.5.2018, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=T-818\/16\" title=\"EuG, 16.05.2018 - T-818\/16: Netflix International und Netflix\/ Kommission - Nichtigkeitsklage -...\">T-818\/16<\/a>).<\/p>\n<p>Grund f\u00fcr die Unzul\u00e4ssigkeit der Klage sei die in <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/AEUV\/263.html\" title=\"Art. 263 AEUV: (ex-Artikel 230 EGV)\">Artikel 263 AEUV<\/a> festgesetzte Voraussetzung der unmittelbaren Betroffenheit des Kl\u00e4gers. Im Einzelnen bedeutet das: Ergibt sich die Betroffenheit des Kl\u00e4gers unmittelbar aus dem Beschluss der Kommission, ist diese auch zul\u00e4ssig. Erfordert der Beschluss jedoch noch Umsetzungsma\u00dfnahmen auf nationaler Ebene, ist die Klage unzul\u00e4ssig. Die Betroffenheit des Kl\u00e4gers resultiert dann n\u00e4mlich aus diesen Ma\u00dfnahmen. Entsprechend sind dann Kl\u00e4ger angehalten, sich mit ihrem Begehren an die nationalen Gerichte zu wenden.<\/p>\n<h2>Abgabepflicht resultiert erst aus Ma\u00dfnahmen auf nationaler Ebene<\/h2>\n<p>Nach Ansicht der Richter haben sich die &#8220;spezifischen und tats\u00e4chlichen Folgen&#8221; des Beschlusses letztlich erst aus den Durchf\u00fchrungsma\u00dfnahmen auf deutscher, also nationaler Ebene ergeben. Im Einzelnen bedeutet dies die auf Anbieter mit Firmensitz im Ausland ausgeweitete Abgabepflicht zur F\u00f6rderung deutscher Filmproduktionen. Nur diese legten die Zahlungspflicht der betroffenen Unternehmen pr\u00e4zise und nachhaltig fest.<\/p>\n<p>Eben gegen diese Pflichten k\u00f6nne Netflix jedoch nach Ansicht der Richter am EuG vor den deutschen Gerichten vorgehen. Sollten sich im Rahmen der Verhandlungen rechtliche Fragen auf europ\u00e4ischer Ebene stellen, k\u00f6nne das deutsche Gericht diese dem europ\u00e4ischen Gerichtshof vorlegen.<\/p>\n<h2>Marktstellung von Netflix auf deutscher Ebene nicht wesentlich beeintr\u00e4chtigt<\/h2>\n<p>Als weitere Voraussetzung f\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit einer Klage vor dem EuG nennt <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/AEUV\/263.html\" title=\"Art. 263 AEUV: (ex-Artikel 230 EGV)\">Artikel 263 AEUV<\/a> neben der unmittelbaren auch die individuelle Betroffenheit des Kl\u00e4gers.\u00a0Individuelle Betroffenheit liegt\u00a0dann vor, wenn der Rechtsakt den Kl\u00e4ger wegen bestimmter pers\u00f6nlicher Eigenschaften oder besonderer, ihn aus dem Kreis aller \u00fcbrigen Personen heraushebender Umst\u00e4nde ber\u00fchrt. Nach Ansicht der Richter sei dies vorliegend jedoch nicht der Fall. Netflix habe nicht nachweisen k\u00f6nnen, dass die Stellung des Anbieters auf dem deutschen Markt durch die Regelung wesentlich beeintr\u00e4chtigt wurde.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Die Zul\u00e4ssigkeitsvoraussetzungen f\u00fcr eine Klage auf europ\u00e4ischer Ebene sind nach wie vor hoch. Auch mit dieser aktuellen Entscheidung d\u00fcrfte ein gewisser Abschreckungseffekt geplant gewesen sein. Kl\u00e4ger werden angehalten, ihre rechtliche Anliegen zun\u00e4chst auf nationaler Ebene vorzutragen.<\/p>\n<p>W\u00e4re die Klage zugelassen worden, w\u00e4re wohl auf materieller Ebene ein Urteil mit \u00e4hnlichem Ausgang w\u00fcnschenswert gewesen: Wer wie Netflix im gro\u00dfen Stil auf dem hiesigen Markt t\u00e4tig ist, sollte auch entsprechende Beihilfeleistungen zur F\u00f6rderung deutscher Projekte zu zahlen haben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Serienanbieter Netflix hat mit einer Klage vor dem Gericht der europ\u00e4ischen Union den Versuch unternommen, gegen die im deutschen Filmf\u00f6rderungsgesetz festgeschriebene Abgabepflicht zur Unterst\u00fctzung deutschsprachiger Filmprojekte vorzugehen. Filmf\u00f6rderungsgesetz sichert finanzielle Unterst\u00fctzung deutschsprachiger Filme Das deutsche Filmf\u00f6rderungsgesetz unterst\u00fctzt die Produktion, den Vertrieb und die \u00f6ffentlichen Darbietung deutscher Filmproduktionen finanziell. Dies geschieht durch eine festgesetzte Sonderabgabe, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":56,"featured_media":39531,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[3382],"tags":[877,2077,17389,17390,17391],"class_list":["post-39523","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-kurioses-und-interessantes","tag-eug","tag-zulassigkeit","tag-netflix","tag-deutsche-filmfoerderung","tag-betroffenheit"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/39523","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/56"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=39523"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/39523\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/39531"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=39523"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=39523"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=39523"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}