{"id":39223,"date":"2018-05-22T09:53:56","date_gmt":"2018-05-22T08:53:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=39223"},"modified":"2018-05-24T23:19:25","modified_gmt":"2018-05-24T22:19:25","slug":"bgh-haftung-youtube","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/urheber-designrecht\/bgh-haftung-youtube\/","title":{"rendered":"Haftet Youtube f\u00fcr Rechtsverletzungen von Uploadern? Erste Ergebnisse der m\u00fcndlichen Verhandlung vor dem BGH"},"content":{"rendered":"<blockquote>\n<figure id=\"attachment_39224\" aria-describedby=\"caption-attachment-39224\" style=\"width: 499px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-39224 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/05\/Fotolia_82331582_XS.jpg\" alt=\"BGH Urheberrecht Youtube\" width=\"499\" height=\"240\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/05\/Fotolia_82331582_XS.jpg 499w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/05\/Fotolia_82331582_XS-90x43.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 499px) 100vw, 499px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-39224\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 kamasigns &#8211; fotolia.com<\/figcaption><\/figure><\/blockquote>\n<p><i>Der seit 2010 andauernde Rechtsstreit zwischen einem Hamburger Musikproduzenten und der Videoplattform Youtube wurde am 9. Mai vor dem Bundesgerichtshof neu verhandelt. Dabei soll entschieden werden, inwiefern Youtube f\u00fcr Inhalte von Nutzern haftet, die gegen <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/urheberrecht\">Urheberrechte<\/a> versto\u00dfen. <\/i><\/p>\n<h2><b>Bisheriger Verlauf der Verfahren<\/b><\/h2>\n<p>Der Hamburger Musikproduzent Hans Peterson hatte 2010 vor dem Hamburger Landgericht Klage gegen Youtube eingereicht (LG Hamburg, Urteil v. 3.9.2010, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=308%20O%2027\/09\" title=\"LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27\/09: Youtube haftet f&uuml;r Urheberrechtsverletzungen\">308 O 27\/09<\/a>). Der Grund: Nach eigener Aussage habe der Produzent im Jahre 1996 einen Exklusivvertrag mit der K\u00fcnsterlin Sara Brightman geschlossen. Inhalt dieses Vertrag sei es unter anderem gewesen, Peterson s\u00e4mtliche Nutzungsrechte an Aufnahmen von Darbietungen der K\u00fcnstlerin einzur\u00e4umen. Konkret ging es dabei um das im Jahre 2008 ver\u00f6ffentlichte Album &#8220;a winter symphony&#8221;, sowie Videoaufnahmen der dem Album folgenden Konzerttour &#8220;symphony tour&#8221;.<\/p>\n<p>Anfang 2008 erschienen nun auf Youtube diverse Videos der K\u00fcnstlerin, so unter anderem Mitschnitte der Konzertauftritte und Tonaufnahmen aus dem Album &#8220;a winter symphony&#8221;. Peterson verlangte das Entfernen der Videos, Auskunftserteilung hinsichtlich der Uploader sowie Feststellung der Schadensersatzpflicht. Lediglich hinsichtlich dreier Videos gab das Hamburger Landgericht der Klage statt, wies diese im \u00dcbrigen jedoch ab. Der Musikproduzent legte daraufhin Berufung vor dem OLG Hamburg ein\u00a0(OLG Hamburg, Urteil v. 1.7.2015, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=5%20U%2087\/12\" title=\"5 U 87\/12 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">5 U 87\/12<\/a>). Wir berichteten:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheberrecht\/bgh-youtube-urheberrecht\">Bundesgerichtshof: Haftet Youtube f\u00fcr Urheberrechtsverletzungen von Uploadern?<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<h2><b>OLG Hamburg: Youtube haftet lediglich als St\u00f6rer<\/b><\/h2>\n<p>Der Antr\u00e4gen gab das Oberlandesgericht letztlich jedoch nur teilweise statt: Peterson hatte zun\u00e4chst im Wege der Unterlassungsklage begehrt, Youtube die \u00f6ffentliche Wiedergabe der betreffenden Videos zu untersagen. Dar\u00fcber hinaus beantragte er hilfsweise, Youtube zu verbieten, Dritten das Ver\u00f6ffentlichen von weiteren Videos der K\u00fcnstlerin zu erm\u00f6glichen. Schlie\u00dflich verlangte der Kl\u00e4ger auch hier Ausk\u00fcnfte \u00fcber die Uploader sowie Schadensersatz.<\/p>\n<p>Nach Ansicht der Hamburger Richter hafte Youtube hier jedoch weder als T\u00e4ter noch als Mitt\u00e4ter. Zun\u00e4chst habe Youtube die Videos nicht selber hochgeladen. Dar\u00fcber hinaus habe sich die Videoplattform die betreffenden Inhalte auch nicht zu eigen gemacht. Dies w\u00e4re beispielsweise der Fall gewesen, wenn den Videos Werbeanzeigen vorgeschaltet gewesen w\u00e4ren. Schlie\u00dflich sei auf die Urheberrechtsverletzungen zun\u00e4chst nicht hingewiesen worden, der Anbieter habe also in Unkenntnis gehandelt.<\/p>\n<p>Das Oberlandesgericht ging gleichwohl jedoch von einer St\u00f6rerhaftung der Plattform aus. Das Ver\u00f6ffentlichen der Videos stelle zweifelsfrei eine Verletzung der Urheberrechte Petersons dar, und Youtube habe hier durch das Bereitstellen der technischen M\u00f6glichkeiten einen Beitrag geleistet. Es seien hier nicht alle m\u00f6glichen und zumutbaren Ma\u00dfnahmen ergriffen worden, um derartige Rechtsverletzungen zu verhindern.<\/p>\n<p>Youtube sei als St\u00f6rer jedoch verpflichtet, entsprechende Inhalte nach Hinweis umgehend zu l\u00f6schen sowie Pr\u00e4ventivma\u00dfnahmen zu ergreifen. Letztlich bejahten die Richter eine Haftung jedoch lediglich hinsichtlich eines Teils der hochgeladenen Videos, Peterson hatte Anspr\u00fcche f\u00fcr insgesamt 36 Videos geltend gemacht. Der Musikproduzent gab sich mit dem Urteil des OLG nicht zufrieden. Am 9. Mai verhandelte der BGH nun erneut \u00fcber den Rechtsstreit (BGH, 9.5.18, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20140\/15\" title=\"I ZR 140\/15 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">I ZR 140\/15<\/a>).<\/p>\n<h2><b>Erste Ergebnisse der Verfahren<\/b><\/h2>\n<p>Den Antr\u00e4gen des Musikproduzenten hat das OLG Hamburg bis lediglich teilweise statt gegeben. Eine St\u00f6rerhaftung und die damit verbundene Pflicht zur L\u00f6schung urheberrechtlich gesch\u00fctzter Inhalte nebst Pr\u00e4ventivma\u00dfnahmen hatten die Richter weitestgehend angenommen.\u00a0Bez\u00fcglich der Videoaufnahmen der Konzertauftritte ging das Oberlandesgericht gar g\u00e4nzlich von keiner Haftung aus, Youtube komme hier auch nicht als St\u00f6rer in Betracht. Die begehrten Auskunftsanspr\u00fcchen wurden ebenso nur teilweise gew\u00e4hrt, etwaige Schadensersatzforderungen wiesen die Richter letztlich vollumf\u00e4nglich ab.<\/p>\n<h2>Zwischenergebnis der m\u00fcndlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof<\/h2>\n<p>Einer ersten Mitteilung des vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof am 9. Mai nach wird eine m\u00f6gliche T\u00e4ter- oder Mitt\u00e4terhaftung von Youtube allerdings nicht mehr grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen.<\/p>\n<p>F\u00fcr Betreiber von Plattformen, auf die Internetnutzer Inhalte zur \u00f6ffentlichen Wiedergabe hochladen k\u00f6nnen, d\u00fcrfte ein entsprechendes Urteil entscheidende Folgen haben. Aus einer solchen Haftung k\u00f6nnten sich m\u00f6glicherweise neben einem Unterlassungs- und Auskunftsanspruch auch Anspr\u00fcche auf Schadensersatz ableiten lassen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus d\u00fcrften entsprechende weitreichende\u00a0 Pr\u00e4ventiv- und Gegenma\u00dfnahmen fortan gang und g\u00e4be sein. In diesem Zusammenhang hat der BGH auch zu entscheiden, wie derartige \u00dcberwachungspflichten konkret aussehen w\u00fcrden. Angesichts der schieren Masse an m\u00f6glichen Uploads auf Plattformen m\u00fcssten diese technisch durchf\u00fchrbar sowie finanziell zumutbar sein.<\/p>\n<p>Andererseits muss bei der Urteilsfindung auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Betreiber von derartigen Plattformen \u00fcberhaupt erst die technischen Voraussetzungen f\u00fcr Urheberrechtsverletzungen schaffen. Dar\u00fcber hinaus werden von den Betreibern in diesem Zusammenhang unter Umst\u00e4nden auch finanzielle Vorteile erwirtschaftet, w\u00e4hrend diese nach aktueller Rechtslage als St\u00f6rer nicht f\u00fcr die Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Im konkreten Fall wird der Hamburger Musikproduzenten einen Anspruch auf Schadensersatz dem Verlauf der m\u00fcndlichen Verhandlungen nach wohl dennoch nicht durchsetzen k\u00f6nnen. Nach Ansicht der Richter fehle es vorliegend an einer direkten Verm\u00f6gensverschiebung. Der finanzielle Vorteil, den Youtube durch die illegalen Uploads erhalten habe, sei nicht mit dem Verm\u00f6gensverlust auf Kl\u00e4gerseite vergleichbar. Ein finales Urteil wurde am 9. Mai jedoch noch nicht gef\u00e4llt, wann dieses ergehen wird steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. M\u00f6glich ist dabei auch, dass der BGH den Rechtsstreit dem europ\u00e4ischen Gerichtshof zur Entscheidung vorlegen wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der seit 2010 andauernde Rechtsstreit zwischen einem Hamburger Musikproduzenten und der Videoplattform Youtube wurde am 9. Mai vor dem Bundesgerichtshof neu verhandelt. Dabei soll entschieden werden, inwiefern Youtube f\u00fcr Inhalte von Nutzern haftet, die gegen Urheberrechte versto\u00dfen. Bisheriger Verlauf der Verfahren Der Hamburger Musikproduzent Hans Peterson hatte 2010 vor dem Hamburger Landgericht Klage gegen Youtube [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":56,"featured_media":39224,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[5],"tags":[34,3012,898,17302],"class_list":["post-39223","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-urheber-designrecht","tag-bgh","tag-urheberrecht","tag-youtube","tag-verhandlung"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/39223","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/56"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=39223"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/39223\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/39224"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=39223"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=39223"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=39223"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}