{"id":38964,"date":"2018-05-04T07:06:52","date_gmt":"2018-05-04T06:06:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=38964"},"modified":"2018-05-15T14:15:01","modified_gmt":"2018-05-15T13:15:01","slug":"selfie-urheberrecht-peta","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/urheber-designrecht\/selfie-urheberrecht-peta\/","title":{"rendered":"Affe kann nicht klagen: PETA verliert Streit um Dschungel-Selfie"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_38968\" aria-describedby=\"caption-attachment-38968\" style=\"width: 424px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-38968 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/04\/Fotolia_166100342_XS.jpg\" alt=\"Peta Urheberrecht Selfie\" width=\"424\" height=\"283\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/04\/Fotolia_166100342_XS.jpg 424w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/04\/Fotolia_166100342_XS-90x60.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 424px) 100vw, 424px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-38968\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 seregraff &#8211; fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><i>Der nunmehr seit 2015 in San Francisco gef\u00fchrte Rechtsstreit zwischen der Tierrechtsorganisation PETA und dem Fotografen David J. Slater scheint nun sein Ende gefunden zu haben.<\/i><\/p>\n<h2><b>Dschungel-Selfie wird weltbekannt<\/b><\/h2>\n<p>Ausgangspunkt des am\u00fcsanten Affentheaters war ein im Jahre 2011 entstandenes Selfie des Makaken \u201eNaruto\u201c. Wie die Bezeichnung bereits vermuten l\u00e4sst, dr\u00fcckte dieser den Ausl\u00f6ser selbst. Zuvor hatte der Tierfotograf David J. Slater seine Kamera im indonesischen Dschungel entsprechend pr\u00e4pariert und die tierischen Anwohner mittels K\u00f6der zum Shooting gebeten.<\/p>\n<p>Das Bild erlangte innerhalb k\u00fcrzester Zeit gro\u00dfe Ber\u00fchmtheit. Nach Ansicht der Tierrechtsorganisation allerdings stehen jegliche <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/urheberrecht\">Urheberrechte<\/a> dem Affen selber zu, hatte er das Selfie zuvor ja selbst geknipst. PETA zog in der Folge in Los Angeles vor Gericht, wir berichteten:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheberrecht\/affen-selfie-ruiniert-fotografen-situation-der-urheberschaft-ist-unklar\">Affen-Selfie ruiniert Fotografen \u2013 Situation der Urheberschaft ist unklar<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<h2><b>Kein Urheberrecht f\u00fcr Tiere<\/b><\/h2>\n<p>Besagte Klage wurde jedoch im Januar 2016 abgewiesen.\u00a0Ausschlaggebendes Kriterium f\u00fcr diese Entscheidung war die fehlende Rechtsf\u00e4higkeit des Dschungelbewohners: Nach Auffassung des US-Gerichts stehen Tieren keine eigenen Rechte zu, es sei denn, dies sei gesetzlich gesondert geregelt. F\u00fcr den Fall von Urheberrechten an Fotografien existiere eine solche jedoch nicht. Die Tierrechtsorganisation legte daraufhin vor dem &#8220;Ninth Circuit Court of Appeals&#8221; in Los Angeles Berufung ein, zog diese aber kurze Zeit sp\u00e4ter wieder zur\u00fcck. Laut beider Seiten hatte man sich auf einen au\u00dfergerichtlichen Vergleich geeinigt. Slater versprach, ein Viertel der Einnahmen an die Erhaltung des Lebensraumes der Affen in Indonesien zu spenden. Wir berichteten hierzu im September vergangenen Jahres:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheberrecht\/streit-um-affen-selfies-ist-beendet\">Streit um Affen-Selfies ist beendet<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<h2>Berufungsgericht verwirft au\u00dfergerichtliche Einigung<\/h2>\n<p>Das Bundesberufungsgericht in San Francisco erkl\u00e4rte diesen Vergleich jedoch f\u00fcr ung\u00fcltig: \u201eNaruto\u201c und dessen Interessen seien f\u00fcr den Vergleich irrelevant gewesen. PETA habe hier prim\u00e4r in Eigeninteresse agiert, demnach k\u00f6nne die Einigung keine Wirksamkeit entfalten. Das Berufungsgericht entschied sich, trotz der Absprache ein Urteil zu f\u00e4llen. Die Urheberrechte an dem Selfie wurden nun g\u00e4nzlich dem britischen Fotografen zugesprochen. Argumentiert wurde hier gleicherma\u00dfen mit der fehlenden Rechtsf\u00e4higkeit des Makaken.<\/p>\n<p>Das Court of Appeal setzte sich hier wohl nicht ohne Grund \u00fcber die au\u00dfergerichtliche Einigung hinweg. In einer entsprechenden Erkl\u00e4rung kritisierten die Richter das Verhalten von PETA: Offenkundig habe die Organisation prim\u00e4r eigene Interessen verfolgt, anstatt die des Makaken. Dar\u00fcber hinaus sei es durchaus bedenklich, dass eine offensichtlich die Niederlage vorhersehende Partei aus taktischen Gr\u00fcnden einen Vergleich anstrebe. Im Lichte des in den USA geltenden &#8220;case law&#8221; hatte man einen entsprechenden Pr\u00e4zedenzfall mit der Entscheidung bilden wollen.<\/p>\n<p>Ein solches &#8220;Hinwegsetzen&#8221; des Gerichts \u00fcber einen Vergleich w\u00e4re in Deutschland \u00fcbrigens nicht m\u00f6glich. Nach geltendem Prozessrecht haben die streitenden Parteien stets die Hoheit \u00fcber das Verfahren. Gemessen an diesem w\u00e4re es in einem deutschen Gerichtssaal gar nicht erst zu gro\u00dfen Diskussionen zur materiellen Rechtslage gekommen: \u00c4hnlich wie vor dem erstinstanzlichen Gericht in San Francisco w\u00e4re eine Klage mangels Prozessf\u00e4higkeit des Affen abgewiesen worden.<\/p>\n<h2>Slater d\u00fcrfte nach deutschem Recht wohl Urheber gewesen sein<\/h2>\n<p>Aus Sicht des deutschen Urheberrechts ergibt sich zun\u00e4chst keine andere Bewertung hinsichtlich der Rechtsf\u00e4higkeit des Makaken: Urheberrechte k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich nur Menschen zustehen. Dass \u201eNaruto\u201c demnach auch keine Abmahnungen aussprechen kann, liegt auf der Hand. Wir berichteten:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"&quot;https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheberrecht\/makake-affe-mahnt-unzulassige-veroffentlichung-seiner-fotos-ab-wir-sind-doch-hier-nicht-im-urwald\">Makake-Affe mahnt unzul\u00e4ssige Ver\u00f6ffentlichung seiner Fotos ab<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Abgesehen davon d\u00fcrfte das gezielte Aufstellen und Einstellen der Kamera nebst Auslegung von K\u00f6dern als sch\u00f6pferischer Akt zu sehen sein.\u00a0Urheber war demnach letztlich Slater. Ginge man theoretisch von einer Rechtsf\u00e4higkeit des Makaken aus, l\u00e4gen die Urheberrechte dennoch bei dem britischen Fotografen.<\/p>\n<p>Werden Fotografien im Zuge automatischer Vorg\u00e4nge aufgenommen wie dies z.\u00a0B. bei Ausl\u00f6sung mittels Fernsteuerung, Zeitprogrammierung oder Selbstausl\u00f6ser, bei \u00dcberwachungskameras, bei Aufnahmen wissenschaftlicher Experimente oder bei Satellitenfotos der Fall sein kann, wird dennoch in der Regel eine pers\u00f6nliche Sch\u00f6pfung vorliegen, weil die Grundeinstellungen, die zum Ausl\u00f6sen der Kamera gef\u00fchrt haben, durch einen Menschen vorgenommen worden sein werden; er ist dann als Lichtbildner anzusehen. Das Kriterium der pers\u00f6nlichen Sch\u00f6pfung ist damit immer dann erf\u00fcllt, wenn ein Mensch f\u00fcr die Fotografie urs\u00e4chlich gewesen ist (LG Berlin, Urteil v. 30.05.1989, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=16%20O%2033\/89\" title=\"LG Berlin, 30.05.1989 - 16 O 33\/89: Satellitenfoto\">16 O 33\/89<\/a>\u2013 Satellitenfoto).<\/p>\n<p>Die Kamera wurde hier mit der Intention aufgestellt, m\u00f6glichst spektakul\u00e4re Tieraufnahmen zu ergattern. Zwar bet\u00e4tigte der fr\u00f6hliche Dschungelfreund den Ausl\u00f6ser selbst. Die relevante Sch\u00f6pfungsleistung lag aber darin, dies gezielt zu erm\u00f6glichen. Dies ist letztlich (ohne den ein oder anderen Tierfreund ver\u00e4rgern zu wollen) auf das \u00fcberlegene Bewusstsein des Fotografen zur\u00fcckzuf\u00fchren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der nunmehr seit 2015 in San Francisco gef\u00fchrte Rechtsstreit zwischen der Tierrechtsorganisation PETA und dem Fotografen David J. Slater scheint nun sein Ende gefunden zu haben. Dschungel-Selfie wird weltbekannt Ausgangspunkt des am\u00fcsanten Affentheaters war ein im Jahre 2011 entstandenes Selfie des Makaken \u201eNaruto\u201c. Wie die Bezeichnung bereits vermuten l\u00e4sst, dr\u00fcckte dieser den Ausl\u00f6ser selbst. 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