{"id":38773,"date":"2018-04-30T07:30:22","date_gmt":"2018-04-30T06:30:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=38773"},"modified":"2018-04-30T04:32:31","modified_gmt":"2018-04-30T03:32:31","slug":"rechtsstreit-zwischen-getty-images-und-google-um-vorschau-bilder-bei-suchergebnissen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/urheber-designrecht\/rechtsstreit-zwischen-getty-images-und-google-um-vorschau-bilder-bei-suchergebnissen\/","title":{"rendered":"Rechtsstreit zwischen Getty-Images und Google um Vorschau-Bilder bei Suchergebnissen"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_38774\" aria-describedby=\"caption-attachment-38774\" style=\"width: 502px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-38774 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/04\/Fotolia_169967458_XS.jpg\" alt=\"Google Getty-Images Bildersuche\" width=\"502\" height=\"239\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/04\/Fotolia_169967458_XS.jpg 502w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/04\/Fotolia_169967458_XS-90x43.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 502px) 100vw, 502px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-38774\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 warmworld &#8211; fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><i>Der seit Jahren vor der EU-Kommission gef\u00fchrte Rechtsstreit zwischen Getty-Images und Google hat sein Ende gefunden.<\/i><\/p>\n<p>Grund f\u00fcr die Auseinandersetzung war, dass Google bei der Bildersuche die gefundenen Fotos immer weiter aus dem Kontext der Webseiten, auf denen sich die betreffenden Bilder befanden, herausgel\u00f6st hatte.<\/p>\n<h2>\u201e<b>Thumbnails\u201c und Vorschaubilder<\/b><\/h2>\n<p>Konkret bedeutet dies, dass bei Nutzung der Google-Bildersuche die Suchergebnisse zun\u00e4chst als sogenannte \u201eThumbnails\u201c angezeigt werden. Dabei handelt es sich um verkleinerte Versionen der Bilder als Ergebnisanzeige. Die Links hinter diesen Vorschaubildern f\u00fchren allerdings seit Anfang 2016 nicht direkt zur urspr\u00fcnglichen Webseite, sondern lediglich zu einer vergr\u00f6\u00dferten Version der Vorschauanzeige. Die Nutzer brauchen die urspr\u00fcngliche Webseite des Bildes folglich nicht mehr zu besuchen.<\/p>\n<p>User k\u00f6nnen sich mit Hilfe des Browsers diese Bilder anzeigen lassen oder direkt speichern, ohne die Plattform Google hierf\u00fcr verlassen zu m\u00fcssen. Nach Ansicht von Getty-Images f\u00f6rdere dieser Umstand die Piraterie solcher Bilder und verletze demnach <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/urheberrecht\">Urheberrechte<\/a> der Bildagentur.<\/p>\n<p>Im Februar 2017 hatten wir bereits \u00fcber einige Neuerungen in der Google-Bildersuche berichtet, die K\u00fcnstler und Fotografen ver\u00e4rgerte:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheberrecht\/neue-google-bildersuche-empoert-kuenstler-und-fotografen\">Neue Google-Bildersuche emp\u00f6rt K\u00fcnstler und Fotografen: &#8220;Google will alles!&#8221;<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<h2><b>Vorw\u00fcrfe von Getty-Images werden durch andere Bildagenturen best\u00e4tigt <\/b><\/h2>\n<p>Auch die Konkurrenz sieht sich durch Google in ihren Rechten beschr\u00e4nkt, so unterscheide sich die Bildersuche nach Ansicht der Agentur Panther Media erheblich von der Suche nach Texten: Bei letzteren werde dem Nutzer lediglich ein stark verk\u00fcrzter Ausschnitt des betreffenden Textes als Suchergebnis angezeigt, um den vollen Inhalt abrufen zu k\u00f6nnen, m\u00fcsse auf die entsprechende Webseite zugegriffen werden.<\/p>\n<p>Ferner reiche der blo\u00dfe Hinweis bei den Vorschaubildern \u201eDie Bilder sind eventuell urheberrechtlich gesch\u00fctzt\u201c nicht aus. Es fehle hier an konkreten Angaben zum Urheber und der Reichweite der Nutzungsrechte, vielmehr sei der Hinweis irref\u00fchrend und lade geradezu zum Missbrauch der Bilder ein.<\/p>\n<h2><b>BGH-Entscheidung zu \u201eThumbnails\u201c bereits im Jahre 2010<\/b><\/h2>\n<p>Zu den verkleinerten Versionen der Bilder, die bei der Suche als erstes Ergebnis angezeigt werden, entschied der Bundesgerichtshof bereits im Jahre 2010: Nach Ansicht der Karlsruher Richter seien diese zul\u00e4ssig, da sie das Fundament der Funktionsweise der Suchmaschine darstellten.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus stimme jeder Betreiber, der gesch\u00fctzte Bilder ins Internet stellt, einer Nutzung durch Dritte in gewissem Rahmen zu, so die Richter.\u00a0Schlie\u00dflich sei es den Betreibern der entsprechenden Webseiten m\u00f6glich, den Zugriff der Suchmaschine auf diese mit Hilfe bestimmter Skripts zu unterbinden.<\/p>\n<h2><b>Getty-Images einigt sich mit Google <\/b><\/h2>\n<p>Im erw\u00e4hnten Rechtsstreit ist es derweil zu einer Einigung gekommen, so tritt die Bildagentur nach Abschluss eines Linzenvertrages heute als Partner der Suchmaschine auf. Entsprechend passte Google die ungesch\u00fctzte Anzeige der Bilder von Getty-Images an.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus entfernte der Internetriese den \u201eBild ansehen\u201c-Button, welcher es zuvor erm\u00f6glichte, die Bilder in der maximal verf\u00fcgbaren Aufl\u00f6sung anzusehen, ohne Google verlassen zu m\u00fcssen. Will der Nutzer das Bild in seiner Originalgr\u00f6\u00dfe betrachten, muss er fortan auf die urspr\u00fcngliche Webseite zugreifen.<\/p>\n<h2><b>M\u00f6glichkeiten zum Schutz der Bilder <\/b><\/h2>\n<p>Entschlie\u00dft sich ein Webseiten-Betreiber seine Bilder vor dem Zugriff durch Google zu sch\u00fctzen, zieht dies freilich auch negative Konsequenzen nach sich: Bei einem umfassenden Ausschluss aus dem Index erscheinen die Bilder weder im Rahmen der Bild- noch der Textsuche, dar\u00fcber hinaus entf\u00e4llt das sogenannte Google \u201eRanking\u201c, was letztlich geringere Besucherzahlen bedeutet.<\/p>\n<p>Als Alternative k\u00f6nnen daher verschiedene technische Ma\u00dfnahmen zum Schutz der Bilder ergriffen werden, ohne auf die Vorz\u00fcge der Google-Suchergebnisse verzichten zu m\u00fcssen. So kann der Betreiber per Skript die Nutzung der rechten Maustaste und damit die Kopierfunktion unterbinden. Ferner ist die \u00dcberlagerung des Bildes mit einer unsichtbaren Grafik g\u00e4ngige Schutzma\u00dfnahme.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus kann das Bild selbst auch entsprechend bearbeitet werden, so kann ein Logo oder Wasserzeichen integriert werden, sowie Hinweise auf den Urheber und die Reichweite der Nutzungsrechte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der seit Jahren vor der EU-Kommission gef\u00fchrte Rechtsstreit zwischen Getty-Images und Google hat sein Ende gefunden. 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