{"id":38623,"date":"2018-04-26T08:00:52","date_gmt":"2018-04-26T07:00:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=38623"},"modified":"2018-04-11T14:38:53","modified_gmt":"2018-04-11T13:38:53","slug":"verpflichtungen-aus-ausruestervertraegen-konflikt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/sportrecht\/verpflichtungen-aus-ausruestervertraegen-konflikt\/","title":{"rendered":"Beitragsreihe Sportrecht: Verpflichtungen aus Ausr\u00fcstervertr\u00e4gen &#8211; Spieler und Vereine im Konflikt"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_38624\" aria-describedby=\"caption-attachment-38624\" style=\"width: 412px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-38624 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/04\/Fotolia_112298941_XS.jpg\" alt=\"Verpflichtungen aus Ausr\u00fcstervertr\u00e4gen Konflikt \" width=\"412\" height=\"291\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/04\/Fotolia_112298941_XS.jpg 412w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/04\/Fotolia_112298941_XS-90x64.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 412px) 100vw, 412px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-38624\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 siraanamwong &#8211; fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Aufgrund der Verpflichtung des einzelnen Sportlers, die Produkte eines bestimmten Sportartikelherstellers branchenexklusiv zu vertreten, kann es zu einem Konflikt zwischen dem Athleten und seinem Heimverein kommen. <\/em><\/p>\n<p><em>Besonders bei Mannschaftssportarten, in denen die Vereine h\u00e4ufig eigene Trikot- und Schuhsponsoren besitzen, besteht bei Wettk\u00e4mpfen und offiziellen Terminen ein Konkurrenzverh\u00e4ltnis mit dem Sponsor des Sportlers. Hier gilt es im Sportrecht die Rechte der jeweiligen Sponsoren f\u00fcr einen solchen Fall konkret zu benennen und zu regeln.<\/em><\/p>\n<h2><strong>Konflikt-Beispiele<\/strong><\/h2>\n<p>Gerade im Fu\u00dfball sind derartige Konfliktsituationen zum Teil unausweichlich. W\u00e4hrend der FC Bayern M\u00fcnchen seit Langem eine Zusammenarbeit mit adidas pflegt, hat Mario G\u00f6tze einen eigenen langfristigen Vertrag mit Nike. Als Mario G\u00f6tze im Sommer 2013 als neuer Spieler beim FC Bayern vorgestellt wurde trug er zu diesem offiziellen Termin des adidas-Partners ein Shirt mit einem gro\u00dfen Aufdruck seines eigenen Sponsors.<\/p>\n<p>Auch beim 1. FC K\u00f6ln kam es in der Vergangenheit zu Unstimmigkeiten. Der Torwart Timo Horn erschien zu einem offiziellen Termin des Vereins im Fr\u00fchling 2017 in Nike-Klamotten und nicht in einem Outfit des Vereinssponsors Erima. Zwar gilt beim 1. FC K\u00f6ln freie Schuhwahl bei Spielen, bei offiziellen Terminen muss aber Erima repr\u00e4sentiert werden.<\/p>\n<h2><strong>Konsequenzen solcher Konfliktsituationen<\/strong><\/h2>\n<p>In den oben genannten Beispielsf\u00e4llen liegt jeweils eine Vertragsverletzung des gesponserten Vereins vor. Dieser hat sich vertraglich verpflichtet, zu offiziellen Terminen und Veranstaltungen den Vereinssponsor medienwirksam und exklusiv zu repr\u00e4sentieren. Wenn jedoch einzelne Sportler zu Vereinsterminen mit Produkten des eigenen (anderen) Sponsors erscheinen, ist eine solche Exklusivit\u00e4t nicht mehr gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<p>Der eigene Sponsor wird den Athleten nicht abstrafen, da die <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/markenrecht\">Marke<\/a> im \u00f6ffentlichen Fokus stand und der Sportartikelhersteller von der Aktion in den meisten F\u00e4llen sogar gewusst haben wird. Ambush-Marketing ist ein immer wieder vorkommender Teil von Marketing-Strategien.<\/p>\n<p>Der Verein kann in einen solchem Fall aber vom eigenem Sponsor abgestraft werden, da er seine Vertragspflichten verletzt hat. Der Spieler wird dann wiederum in Konflikte mit dem Verein geraten, was letztlich sogar zu sportlichen Abstrafungen f\u00fchren kann.<\/p>\n<h2><strong>L\u00f6sung solcher Konfliktsituationen<\/strong><\/h2>\n<p>Um derartige Konflikte vorzubeugen, m\u00fcssen die einzelnen Ausr\u00fcstervertr\u00e4ge genaue Sonderregelungen enthalten und im Falle eines Vereins- oder Sponsorenwechsels zeitnah angepasst werden.<\/p>\n<p>Ein Beispiel f\u00fcr eine solche vorbeugende Regelung haben der Deutsche Fu\u00dfballbund (DFB) und der Sportartikelhersteller adidas getroffen. Bis 2006 mussten die Spieler der deutschen Nationalmannschaft Produkte von adidas tragen. Der DFB passte diesen Aspekt kurz darauf aber an und \u00f6ffnete die Schuh-Auswahl f\u00fcr seine Spieler.<\/p>\n<p><em>\u201eAdidas wird im Rahmen des neuen Vertragsverh\u00e4ltnisses auch weiterhin die komplette Spiel-, Trainings- und Freizeitbekleidung aller DFB-Auswahlmannschaften stellen sowie Spielerinnen und Spielern der A-, Frauen- und U 21-Nationalmannschaft mit sofortiger Wirkung freie Schuh- und Torwart-Handschuhwahl erm\u00f6glichen.\u201c (DFB-Pressemittelung 2006)<\/em><\/p>\n<h2><strong>Wichtig: Kommunikation<\/strong><\/h2>\n<p>Die L\u00f6sung derartiger Konfliktf\u00e4lle liegt im Detail. Ausr\u00fcster werden immer versuchen, ihre Pr\u00e4senz bei einem bekannten Athleten auf ein Maximum zu erh\u00f6hen. F\u00fcr den Sportler ist es wichtig, die Interessen seines Ausr\u00fcsters zu vertreten, den Verein aber dabei nicht in Schwierigkeiten zu bringen. Gute rechtliche Beratung beim Vertragsabschluss und eine ehrliche Kommunikation sind dann die Schl\u00fcssel zu einer guten Zusammenarbeit mit allen Parteien.<\/p>\n<p><i>Dieser Beitrag ist der dritte von insgesamt vier Artikeln des ersten Teils unserer neuen Beitragsreihe zum Sportrecht. Der erste Teil unserer Beitragsreihe besch\u00e4ftigt sich mit Ausr\u00fcstervertr\u00e4gen. Die Artikel des\u00a0ersten Teils unserer Beitragsreihe werden im Wochentakt jeweils donnerstags um 08:00 Uhr ver\u00f6ffentlicht.\u00a0<\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aufgrund der Verpflichtung des einzelnen Sportlers, die Produkte eines bestimmten Sportartikelherstellers branchenexklusiv zu vertreten, kann es zu einem Konflikt zwischen dem Athleten und seinem Heimverein kommen. 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