{"id":38611,"date":"2018-04-12T08:00:50","date_gmt":"2018-04-12T07:00:50","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=38611"},"modified":"2018-04-11T14:36:39","modified_gmt":"2018-04-11T13:36:39","slug":"was-ist-ein-ausruestervertrag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/sportrecht\/was-ist-ein-ausruestervertrag\/","title":{"rendered":"Beitragsreihe Sportrecht: Was ist ein Ausr\u00fcstervertrag?"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_38612\" aria-describedby=\"caption-attachment-38612\" style=\"width: 346px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-38612 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/04\/Fotolia_118445510_XS.jpg\" alt=\"Was ist ein Ausr\u00fcstervertrag?\" width=\"346\" height=\"346\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/04\/Fotolia_118445510_XS.jpg 346w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/04\/Fotolia_118445510_XS-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/04\/Fotolia_118445510_XS-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 346px) 100vw, 346px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-38612\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 sirikornt &#8211; fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Ausr\u00fcstervertr\u00e4ge geh\u00f6ren im kommerzialisierten Sport seit langer Zeit zum Repertoire der h\u00e4ufig zu findenden Vereinbarungen. Egal ob Nike, adidas, PUMA oder New Balance: Die gro\u00dfen Ausr\u00fcster sind st\u00e4ndig auf der Suche nach aktuellen oder aufstrebenden Stars, die ihre Produkte tragen und die eigene Marke repr\u00e4sentieren. Das Sportrecht besch\u00e4ftigt sich mit der rechtlichen Einordnung und Ausgestaltung eines solchen Ausr\u00fcstervertrages, um f\u00fcr die Parteien eine m\u00f6glichst g\u00fcnstige Vereinbarung zu erzielen.<\/em><\/p>\n<h2>Individuelle Vereinbarung zwischen Spieler und Marke<\/h2>\n<p>Der Ausr\u00fcstervertrag ist ein Unterfall des klassischen Sponsoringvertrages und ist \u00fcberwiegend eine individuelle Vereinbarung zwischen einem Sportartikelhersteller und einem Sportler. \u00dcber eine eindeutige rechtliche Beurteilung des Sponsoringvertrages besteht noch keine Einigkeit. Typisch f\u00fcr den Sponsoringvertrages sind zum einen die F\u00f6rderleistung und zum anderen die kommunikative Gegenleistung.<\/p>\n<p>Bei einem Ausr\u00fcstervertrag stellt der Sponsor im Grunde dem Gesponserten zur F\u00f6rderung seiner sportlichen Aktivit\u00e4ten meistens Sachmittel zur Verf\u00fcgung und der Gesponserte verpflichtet sich, in bestimmter Weise \u00fcber die Entfaltung der gef\u00f6rderten Aktivit\u00e4ten die kommunikativen Ziele des Sponsors zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<h2>Grundlegende Vereinbarungen<\/h2>\n<p>Auch wenn sich der Ausr\u00fcstervertrag durch die individuelle Vereinbarungen bez\u00fcglich der Leistungen der Vertragsparteien (s.u.) auszeichnet, gibt es Vereinbarungen, die in jedem Ausr\u00fcstervertrag zu finden sind und auch zu finden sein sollten.<\/p>\n<p>Die Laufzeit des Ausr\u00fcstervertrages ist zu bestimmen. Die Parteien m\u00fcssen sich dar\u00fcber einigen, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Vertrag handelt.<\/p>\n<p>Wegen der rechtlichen Unsicherheit \u00fcber die Einordnung des Ausr\u00fcstervertrages sollten in jedem Fall Regelungen bez\u00fcglich einer (vorzeitigen) Vertragsbeendigung getroffen werden. Besonders Gr\u00fcnde f\u00fcr eine au\u00dferordentliche K\u00fcndigung sind dabei relevant. F\u00fcr Sportler ist hier zum Beispiel die Thematik eines Dopingvergehens zu nennen, was in der Regel einen Grund f\u00fcr eine Vertragsbeendigung seitens des Ausr\u00fcsters darstellt.<\/p>\n<p>Daran ankn\u00fcpfend legen die Vertragsparteien auch Vertragsstrafen fest, die einen Versto\u00df gegen eine der geschlossenen Vereinbarungen sanktionieren soll. Die schuldhafte Nichterf\u00fcllung von vereinbarten Leistungen ist in der Regel der Hauptfall einer solchen Vertragsstrafe. Die genaue Ausgestaltung der Vertragsstrafe treffen die Parteien jeweils individuell.<\/p>\n<h2><strong>Individuelle Leistungen der Vertragsparteien<\/strong><\/h2>\n<p>Der Sportartikelhersteller verpflichtet sich, dem Sportler unentgeltlich Produkte zur Verf\u00fcgung zu stellen. Welche und wie viele Ausr\u00fcstungs- oder Lifestyle-Produkte der Spieler erh\u00e4lt, ist in der individuellen Absprache festzulegen. Ebenso treffen die Parteien eine Vereinbarung dar\u00fcber, ob die zur Verf\u00fcgung gestellten Produkte in das Eigentum des Sportlers \u00fcbergehen oder nicht.<\/p>\n<p>Im Gegenzug verpflichtet sich der Athlet, die <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/markenrecht\">Marke<\/a> medienwirksam und in einigen F\u00e4llen auch branchenexklusiv zu vertreten. Branchenexklusivit\u00e4t bedeutet, dass der Spieler keine Produkte von konkurrierenden Marken bei Spielen, Wettk\u00e4mpfen oder medienwirksamen Veranstaltungen verwendet. Zudem darf der Ausr\u00fcster den Sportler nach R\u00fccksprache f\u00fcr Werbezwecke einsetzen (z.B. Foto-Shooting oder Live-Event).<\/p>\n<h2>Ausr\u00fcstervertr\u00e4ge sind Standard im Profifu\u00dfball<\/h2>\n<p>Besonders im Zuge der Kommerzialisierung haben Ausr\u00fcstervertr\u00e4ge im Fu\u00dfball stetig an Bedeutung gewonnen. Heutzutage wird jeder Spieler, der im Profibereich aktiv oder auf dem Sprung in den Profibereich ist, von einem Ausr\u00fcster ausgestattet. Nicht nur die weltbekannten Spieler wie Cristiano Ronaldo (Nike) oder Lionel Messi (adidas) m\u00fcssen sich mit Ausr\u00fcstervertr\u00e4gen auseinandersetzen \u2013 ein Ausr\u00fcster ist f\u00fcr den Profifu\u00dfballer zum Standard geworden.<\/p>\n<p><i>Dieser Beitrag ist der erste von insgesamt vier Artikeln des ersten Teils unserer neuen Beitragsreihe zum Sportrecht. Der erste Teil unserer Beitragsreihe besch\u00e4ftigt sich mit Ausr\u00fcstervertr\u00e4gen. Die Artikel des\u00a0ersten Teils unserer Beitragsreihe werden im Wochentakt jeweils donnerstags um 08:00 Uhr ver\u00f6ffentlicht.\u00a0<\/i><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ausr\u00fcstervertr\u00e4ge geh\u00f6ren im kommerzialisierten Sport seit langer Zeit zum Repertoire der h\u00e4ufig zu findenden Vereinbarungen. Egal ob Nike, adidas, PUMA oder New Balance: Die gro\u00dfen Ausr\u00fcster sind st\u00e4ndig auf der Suche nach aktuellen oder aufstrebenden Stars, die ihre Produkte tragen und die eigene Marke repr\u00e4sentieren. 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