{"id":38568,"date":"2018-04-25T07:02:00","date_gmt":"2018-04-25T06:02:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=38568"},"modified":"2018-04-24T02:09:06","modified_gmt":"2018-04-24T01:09:06","slug":"urheberrecht-jumpman-nike","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/urheber-designrecht\/urheberrecht-jumpman-nike\/","title":{"rendered":"US Gericht: Micheal \u201eAir\u201c Jordan \u201eJumpmanlogo\u201c verletzt keine Urheberrechte"},"content":{"rendered":"<p><i><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-38838\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/09\/Jumpman-1.jpg\" alt=\"\" width=\"516\" height=\"515\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/09\/Jumpman-1.jpg 516w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/09\/Jumpman-1-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/09\/Jumpman-1-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 516px) 100vw, 516px\" \/>Das weltber\u00fchmte, von dem Sportartikelhersteller Nike vermarktete sogenannte \u201eJumpmanlogo\u201c, dass den fr\u00fcheren Weltklasse-Basketballer Michael \u201eAir\u201c Jordan mit gespreizten Beinen inmitten eines \u201eDunkings\u201c als Silhouette zeigt, soll nach Ansicht des amerikanischen Fotografen Jacobus Rentmeester von Nike abgekupfert und anschlie\u00dfend kommerziell genutzt worden sein.<\/i><\/p>\n<h2><b>Basketball-Ass als Werbeikone <\/b><\/h2>\n<p>Das us-amerikanische Pendant zu \u201eDirkules\u201c Dirk Nowitzki, Michael Jordan, feierte prim\u00e4r Ende der 80er und Anfang der 90er Jahre seine gr\u00f6\u00dften Erfolge, sportlich wie kommerziell. In diesem Zeitraum startete der Sportartikelhersteller Nike eine breit angelegte Werbekampagne mit dem Profisportler.<\/p>\n<p>Aush\u00e4ngeschild war dabei das sogenannte \u201eJumpmann\u201c-Logo, dass die Schattierung Jordans\u00b4 im vollen Sprung beim Dunking darstellt. Das Emblem war fortan auf allen \u201eAir Jordan\u201c-Basketballschuhen sowie etlichen weiteren Merchandise-Artikeln zu sehen \u2013 Nike und Jordan verdienten mit den Werbeeinnahmen Millionen.<\/p>\n<h2><b>Die Herkunft des Bildes<\/b><\/h2>\n<p>Das erste <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/urheberrecht\/bilderklau-fotoklau\">Foto<\/a> des Basketballers in der markanten Pose erschien 1984 im \u201eLife\u201c-Magazin, unmittelbar vor den in diesem Jahr stattfindenden olympischen Spielen. Fotograf war damals Jacobus Rentmeester, der den Sportler f\u00fcr das Bild einen \u201eDunk\u201c vollf\u00fchren lie\u00df. Als Hintergrund wurde dabei ein dunkelblauer Abendhimmel gew\u00e4hlt, vor dem der Sportler den Dunk auf einer Rasenfl\u00e4che vollf\u00fchrte.<\/p>\n<p>Nike heuerte ein Jahr sp\u00e4ter einen professionellen Fotografen an, um Michael Jordan in der gleichen Pose, diesmal jedoch in der violetten Abendsonne vor einer Skyline, zu fotografieren. Das Bild wurde in einer F\u00fclle von Werbeanzeigen des Sportherstellers genutzt, Rentmeester selber wurde damals eine Verg\u00fctung in H\u00f6he von 15.000 US Dollar gezahlt.<\/p>\n<p>Aus diesem zweiten Foto entstand in der Folge schlie\u00dflich das weltber\u00fchmte \u201eJumpman\u201c-Logo \u2013 nach Ansicht von Rentmeester stelle eine derartige Nutzung seines urspr\u00fcnglichen Fotos einen Versto\u00df gegen seine <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/urheberrecht\">Urheberrechte<\/a> dar. Nike habe das Logo demnach widerrechtlich kopiert und vermarktet. Rentmeester zog im Januar 2015 vor Gericht, welches im Februar 2018 zu einer Entscheidung kam.<\/p>\n<h2><b>Keine widerrechtliche Nutzung des Bildes<\/b><\/h2>\n<p>Nach Ansicht des US-Gerichts lag trotz der \u00c4hnlichkeit der Bilder keine Verletzung der Urheberrechte des Fotografen vor: Die Bilder seien zun\u00e4chst zwar grunds\u00e4tzlich vergleichbar, da sie den Basketballer in der gleichen Pose zeigen, allerdings seien der Aufnahmewinkel und vor allem die Hintergrundbeleuchtung und Umgebung zu unterschiedlich \u2013 das zweite Bild, und demnach auch das Logo selbst, seien zwar offensichtlich von der Aufnahme Rentmeesters inspiriert worden, aber keinesfalls in urheberrechtlich unzul\u00e4ssiger Weise kopiert worden.<\/p>\n<h2><b>Die Bewertung des Rechtsstreits aus der Sicht des deutschen Urheberrechts<\/b><\/h2>\n<p>Auch aus Sicht des hier geltenden Urheberrechts d\u00fcrfte sich keine andere Bewertung ergeben.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist in F\u00e4llen, in denen ein K\u00fcnstler ein Werk eines anderen als Vorlage benutzt, haupts\u00e4chlich zwischen zwei verschieden Erscheinungsformen zu unterscheiden: Der Bearbeitung und der freien Benutzung.<\/p>\n<p>Bei einer Bearbeitung handelt es sich um eine Abwandlung eines Werkes, die sich aber bez\u00fcglich der Gestaltungsh\u00f6he (genauer gesagt hinsichtlich des Ma\u00dfes an Individualit\u00e4t und eigener kreativer Kraft, die der K\u00fcnstler in das Werk flie\u00dfen l\u00e4sst) deutlich genug vom Original absetzt, um selber als eigenst\u00e4ndiges Werk zu gelten. F\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung und Verwertung des Werkes ist aber dennoch stets die Zustimmung des urspr\u00fcnglichen Urhebers erforderlich. Als klassischstes Beispiel w\u00e4re hier die \u00dcbersetzung eines Textes oder Buches zu nennen.<\/p>\n<p>Die freie Benutzung hingegen bedeutet eine so weit fortgeschrittene Neubearbeitung des Stoffes, dass das urspr\u00fcngliche Werk zwar noch als Vorlage dient, in dem neuen Werk jedoch nur bedingt zu erkennen ist.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gestaltet sich die Abgrenzung hier oftmals schwierig, da sie von vielen individuellen Merkmalen des Einzelfalles abh\u00e4ngt. Im Falle der Bilder des Basketballers Michael Jordan d\u00fcrfte wohl trotz der zun\u00e4chst annehmbaren \u00c4hnlichkeit von einer freien Benutzung ausgegangen werden: Die unterschiedliche Beleuchtung, die Skyline im Hintergrund, sowie die leicht abge\u00e4nderte Pose des Sportlers sprechen f\u00fcr eine neuartige Sch\u00f6pfungsleistung im Falle des zweiten Bildes. Auch die Tatsache, dass das erste Bild an sich keine allzu hohe Individualit\u00e4t aufweist (hier wird \u201enur\u201c ein Sportler beim \u201eDunk\u201c gezeigt) spricht f\u00fcr eine freie Benutzung: umso weniger individuell das Ausgangswerk ist, desto eher k\u00f6nnen sich vermeintliche Nachahmungen von diesem abgrenzen lassen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das weltber\u00fchmte, von dem Sportartikelhersteller Nike vermarktete sogenannte \u201eJumpmanlogo\u201c, dass den fr\u00fcheren Weltklasse-Basketballer Michael \u201eAir\u201c Jordan mit gespreizten Beinen inmitten eines \u201eDunkings\u201c als Silhouette zeigt, soll nach Ansicht des amerikanischen Fotografen Jacobus Rentmeester von Nike abgekupfert und anschlie\u00dfend kommerziell genutzt worden sein. Basketball-Ass als Werbeikone Das us-amerikanische Pendant zu \u201eDirkules\u201c Dirk Nowitzki, Michael Jordan, feierte [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":56,"featured_media":38838,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[5],"tags":[3012,212,1820,2451,17247,17248],"class_list":["post-38568","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-urheber-designrecht","tag-urheberrecht","tag-werbung","tag-freie-benutzung","tag-bearbeitung","tag-jumpman","tag-nike"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/38568","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/56"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=38568"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/38568\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/38838"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=38568"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=38568"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=38568"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}