{"id":38509,"date":"2018-04-09T18:52:15","date_gmt":"2018-04-09T17:52:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=38509"},"modified":"2018-04-09T18:52:15","modified_gmt":"2018-04-09T17:52:15","slug":"google-persoenlichkeitsverletzung-durch-irrefuehrende-snippets","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/google-persoenlichkeitsverletzung-durch-irrefuehrende-snippets\/","title":{"rendered":"Google: Pers\u00f6nlichkeitsverletzung durch irref\u00fchrende Snippets"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_38602\" aria-describedby=\"caption-attachment-38602\" style=\"width: 387px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-38602 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/04\/Fotolia_109331251_XS.jpg\" alt=\"Pers\u00f6nlichkeitsverletzung Snippets\" width=\"387\" height=\"310\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/04\/Fotolia_109331251_XS.jpg 387w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/04\/Fotolia_109331251_XS-90x72.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 387px) 100vw, 387px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-38602\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 DigiClack &#8211; fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Die von Google automatisch erstellten Snippets k\u00f6nnen in ihrem Zusammenspiel mit der URL einer Seite und dem Seitentitel zu einer Verletzung des <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/persoenlichkeitsrecht\">Pers\u00f6nlichkeitsrechts<\/a> f\u00fchren. Dies ist zumindest immer dann der Fall, wenn eine eigenst\u00e4ndige Aussage mit Verletzungsgehalt entsteht.<\/em><\/p>\n<h2>Ung\u00fcnstige Zusammenstellung des Suchergebnisses<\/h2>\n<p>Der Kl\u00e4ger wurde, wegen mehrfachen versuchten Bandendiebstahls, im Jahr 1995 zu sieben Jahren Haft mit anschlie\u00dfender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Bei der Eingabe seines Namens in Google erschien als ein Suchergebnis, jedoch sein Name zusammen mit dem Seitentitel:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eNicht-Therapierbarer Sext\u00e4ter greif M\u00e4dchen an \u2013 Politcally\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Die URL wies auch die Formulierung \u201enicht-therapierbarer-sext\u00e4ter-greift-m\u00e4dchen-an\u201c auf. Der Bericht auf der Seite besch\u00e4ftigte sich gar nicht mit dem Kl\u00e4ger. \u00a0Der Name des Kl\u00e4gers wurde lediglich in einem Kommentar genannt, in dem sich eine Nutzerin \u00fcber die Justiz eschauffierte. Es sei eine Schande, dass \u201eLadendiebe\u201c, wie der Kl\u00e4ger, in Sicherheitsverwahrung genommen w\u00fcrden, w\u00e4hrend Sexualverbrecher nicht belangt w\u00fcrden. In diesem Zusammenhang zitierte sie auch einen Bericht \u00fcber den Beklagten. Dieser nannte sowohl seinen Namen als auch sein Geburtsjahr. Inhaltlich besch\u00e4ftigte sich der Artikel mit der erfolgreichen Beschwerde des Kl\u00e4gers vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte. In Folge des vom Kl\u00e4ger erstrittenen Urteils musste die Sicherheitsverwahrung in Deutschland neu geregelt werden. Ein Ausschnitt dieses Kommentars wurde von Google als Snippet verwendet, dadurch kam es zu der Zusammenstellung des Suchergebnisses.<\/p>\n<p>Vor dem Landgericht scheiterte der Kl\u00e4ger. Durch das Snippet \u2013 den im Zusammenhang mit dem Titel und der URL stehende Ausschnitt der Internetseite \u2013 werde nicht der eindeutige Eindruck erweckt, dass der Kl\u00e4ger ein Sexualstraft\u00e4ter sei. Zudem sei dies auch in keiner Weise Inhalt des hinterlegten Artikels.<\/p>\n<p>Gegen dieses Urteil ging der Kl\u00e4ger mittels der Berufung jetzt vor dem Oberlandesgericht K\u00f6ln vor (OLG K\u00f6ln, Urteil v. 25.1.2018, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=15%20U%2056\/17\" title=\"OLG K&ouml;ln, 25.01.2018 - 15 U 56\/17: Internationale Zust&auml;ndigkeit der deutschen Gerichte f&uuml;r die ...\">15 U 56\/17<\/a>).<\/p>\n<h2>Eigene Aussage durch Snippets?<\/h2>\n<p>Das Oberlandesgericht sprach dem Kl\u00e4ger einen Unterlassungsanspruch gegen die konkrete Zusammenstellung von Titel, URL und Snippet zu. Google hafte in diesem Fall als unmittelbarer St\u00f6rer. Die Suchmaschine k\u00f6nne zwar keine eigenst\u00e4ndigen Aussagen treffen, wohl aber durch die Zusammenstellung der Bestandteile des Suchergebnisses den Eindruck einer eigenen Sachaussage erwecken. Es entstehe durch die Zusammenstellung der Eindruck einer vom Artikel abweichenden Aussage \u00fcber den Kl\u00e4ger. Daraus ergebe sich eine Haftung als unmittelbarer St\u00f6rer, da nicht blo\u00df eine fremde \u00c4u\u00dferung wiedergegeben werde, sondern eine neue Aussage entstehe. Die Entstehung durch einen Algorithmus sei nicht erheblich. Die Beklagte habe auf Hinweis des Kl\u00e4gers ihren Pr\u00fcf- und L\u00f6schungspflichten nachkommen m\u00fcssen. Das Unterlassen der Wahrnehmung dieser Verkehrssicherungspflichten begr\u00fcnde die unmittelbare St\u00f6rerhaftung.<\/p>\n<p>Die Entscheidung solle aber nicht allgemein gelten. Nicht jedes Snippet habe einen eigenen Aussagegehalt im Zusammenspiel mit der URL und dem Titel. Insbesondere, wenn nur Satzfetzen angegeben w\u00fcrden sei dies nicht der Fall. Die Besonderheit des vorliegenden Falles liege darin, dass durch die Gesamtschau vollst\u00e4ndige S\u00e4tze vorliegen, die der durchschnittliche Nutzer als einheitliche Aussage verstehe.<\/p>\n<h2>Weder Sexualstraft\u00e4ter noch in Sicherheitsverwahrung<\/h2>\n<p>Bei einer Gesamtbetrachtung des Snippets, mit dem Seitentitel und der URL, komme ein durchschnittlicher Leser zu dem unzutreffenden Eindruck, dass der Kl\u00e4ger ein Sexualstraft\u00e4ter sei. Die Sicherheitsverwahrung werde allgemein mit Sexualstraftaten in Verbindung gebracht, wodurch ein direkter Bezug zwischen Titel der Seite und dem Snippet entstehe. Durch den Wortlaut des Snippets &#8211;<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDer Beschwerdef\u00fchrer [Name des Kl\u00e4gers] ist deutscher Staatsb\u00fcrger, 1945 geboren, und derzeit [\u2026] in Sicherheitsverwahrung\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>&#8211; entstehe der Eindruck, dass der Kl\u00e4ger sich aktuell noch wegen eines Sexualdelikts in Sicherheitsverwahrung befinde. Dies sei offensichtlich eine falsche Behauptung, da es nie eine Verurteilung des Kl\u00e4gers wegen eines Sexualdelikts gegeben habe. Zudem befinde sich der Kl\u00e4ger nach dem Urteil des EMRK auch nicht mehr in einer Sicherheitsverwahrung. Das anprangern des Kl\u00e4gers als Sexualstraft\u00e4ter, der M\u00e4dchen angreift, stelle eine erhebliche Verletzung seines allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts dar. Eine Sicherheitsverwahrung wegen Ladendiebstahls sei eine g\u00e4nzlich andere Sache, als eine wegen eines Sexualdelikts. Diese Verletzung k\u00f6nne weder \u00fcber Haftungsprivilegien des Telemediengesetzes, noch durch Interessen der Beklagten \u2013 in einer Abw\u00e4gung \u2013 gerechtfertigt werden.<\/p>\n<h2>Gesamtbild wichtiger als einzelne Faktoren<\/h2>\n<p>Dieser Fall zeigt, dass im Rahmen des \u00c4u\u00dferungsrechts und bei Verletzungen des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts immer der Gesamtkontext zu beurteilen ist. W\u00e4hrend einzelne Teile einer Aussage f\u00fcr sich genommen wom\u00f6glich zul\u00e4ssig sind, kann deren Zusammensetzung aber sehr wohl eine Verletzung darstellen. Eine genaue Betrachtung der einzelnen Faktoren ist zwar wichtig, die Auslegung des Gesamtbildes letztendlich aber wesentlich f\u00fcr ein erfolgreiches <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/reputationsmanagement-2\">Reputationsmanagement.<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die von Google automatisch erstellten Snippets k\u00f6nnen in ihrem Zusammenspiel mit der URL einer Seite und dem Seitentitel zu einer Verletzung des Pers\u00f6nlichkeitsrechts f\u00fchren. Dies ist zumindest immer dann der Fall, wenn eine eigenst\u00e4ndige Aussage mit Verletzungsgehalt entsteht. 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