{"id":38391,"date":"2018-03-22T07:22:10","date_gmt":"2018-03-22T06:22:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=38391"},"modified":"2018-04-03T18:27:48","modified_gmt":"2018-04-03T17:27:48","slug":"das-fotoparadies-foto-paradies-erhaelt-keinen-markenrechtlichen-schutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/markenrecht\/das-fotoparadies-foto-paradies-erhaelt-keinen-markenrechtlichen-schutz\/","title":{"rendered":"Bezeichnung &#8220;Foto Paradies&#8221; erh\u00e4lt keinen markenrechtlichen Schutz"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_38394\" aria-describedby=\"caption-attachment-38394\" style=\"width: 424px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-38394 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/03\/Fotolia_192133267_XS.jpg\" alt=\"Foto Paradies Marke\" width=\"424\" height=\"283\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/03\/Fotolia_192133267_XS.jpg 424w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/03\/Fotolia_192133267_XS-90x60.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 424px) 100vw, 424px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-38394\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 zephyr_p &#8211; fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Eine <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/markenrecht\/warum-sollte-man-eine-marke-schuetzen-lassen\">Marke<\/a> muss um den markenrechtlichen Schutz durch die Eintragung zu erlangen, Unterscheidungskraft aufweisen. An dieser Unterscheidungskraft mangle es bei der Marke \u201eFoto Paradies\u201c &#8211; unter anderem wegen des deutschen Wortes Fotoparadies &#8211; so das EuG.<\/em><\/p>\n<h2>dm meldet \u201eFoto Paradies\u201c an<\/h2>\n<p>Ausl\u00f6ser f\u00fcr die Entscheidung des europ\u00e4ischen Gerichts war die Eintragung der Marke \u201eFoto Paradies\u201c durch die dm-drogerie markt GmbH und Co. KG. Das Unternehmen meldete die Marke im Jahre 2012 beim Amt der Europ\u00e4ischen Union f\u00fcr geistiges Eigentum (EUIPO) als Wortmarke an. Die Anmeldung erfolgte umfassend f\u00fcr alle Waren und Dienstleistungen, die mit Fotographie zusammenh\u00e4ngen. Die Marke wurde zun\u00e4chst auch ver\u00f6ffentlicht und im europ\u00e4ischen Markenregister eingetragen.<\/p>\n<p>Wenige Tage sp\u00e4ter ging ein drittes Unternehmen gegen die Eintragung der Marke mittels eines Antrags zur Nichtigerkl\u00e4rung vor der Nichtigkeitsabteilung des EUIPO vor. Diese lehnte den Antrag ab. Daraufhin reichte das Unternehmen eine Beschwerde ein, diese hatte Erfolg und die Beschwerdekammer des EUIPO erkl\u00e4rte die Eintragung f\u00fcr nichtig. Gegen die Nichtigerkl\u00e4rung ging dm jetzt vor dem EuG vor.<\/p>\n<h2>Unterscheidungskraft von Marken<\/h2>\n<p>Die wirksame Anmeldung einer Marke ist nur dann m\u00f6glich, wenn keine Eintragungshindernisse vorliegen. Ein Eintragungshindernis f\u00fcr europ\u00e4ische Marken ist in Artikel 7 Absatz 1 Buchst. b der Verordnung \u00fcber die Gemeinschaftsmarke vorliegt. Danach k\u00f6nnen keine Marken eingetragen werden, die keine Unterscheidungskraft haben.<\/p>\n<p>An einer Unterscheidungskraft fehlt es, wenn der Verbraucher die Herkunft der Ware oder Dienstleistung nicht ohne Verwechslungsgefahr unterscheiden kann. Der Verbraucher muss anhand der Marke die Ware oder Dienstleistung einem einzelnen Unternehmen klar zuordnen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Bei Marken, die werbende Bestandteile beinhalten, ergeben sich aus diesen Grund\u00fcberlegungen Besonderheiten. Der Verbraucher muss bei diesen Bezeichnungen erkennen k\u00f6nnen, dass es sich nicht nur um einen Werbeslogan handelt. Das zu Grunde liegende Unternehmen muss f\u00fcr den Verbraucher ohne weiteres erkennbar sein. Die Funktion der Bezeichnung muss folglich \u00fcber die blo\u00dfe Werbefunktion hinausgehen.<\/p>\n<h2>Das \u201eFotoparadies\u201c \u201eFoto Paradies\u201c?<\/h2>\n<p>Das EuG hat in seinem Urteil angenommen, dass die Bezeichnung \u201eFoto Paradies\u201c keine Unterscheidungskraft hat und daher nicht als Marke eingetragen werden kann (EuG, Urteil v. 28.2.2018, Az. T 834-16).<\/p>\n<p>Zur Beurteilung der Unterscheidungskraft sei das Gesamtbild der Marke ausschlaggebend, eine Betrachtung der einzelnen Elemente sei jedoch hier auch zweckdienlich. Das Wort \u201eFoto\u201c sei in der deutschen Sprache eine g\u00e4ngige Abk\u00fcrzung f\u00fcr das Wort \u201eFotographie\u201c. Bei dem zweiten Bestandteil, dem Wort \u201eParadies\u201c, handle es sich um ein rein deutsches Wort, weshalb auch insgesamt auf die Bedeutung in Deutschland abgestellt werde. Unter einem Paradies verstehe der Verbraucher, wenn ein anderes Substantiv vorangestellt wird, einen Ort, der perfekte Bedingungen f\u00fcr eine T\u00e4tigkeit bietet.<\/p>\n<p>Bei einer gemeinsamen Betrachtung der Begriffe komme man zu derselben Bedeutung, wie das Wort \u201eFotoparadies\u201c. Darunter verstehe der deutsche Verbraucher im Zusammenhang:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eeinen f\u00fcr die Welt der Fotografie idealen Ort oder auch ein besonders g\u00fcnstiges, gutes oder umfangreiches Angebot im Bereich der Fotografie.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>In diesem Sinngehalt der Bezeichnung sahen die Richter eine rein werbende Aussage, da die betriebliche Herkunft \u2013 das Unternehmen hinter der Aussage \u2013 nicht erkennbar sei. Auf die grafische Gestaltung, zum Beispiel durch das Getrenntschreiben der beiden Worte, k\u00f6nne dm sich bei einer reinen Wortmarke nicht berufen. Die Eigenart der Wortmarke sei, dass es nur auf die Worte in normaler Schrift, unabh\u00e4ngig von der Gestaltung ankomme. Zudem seien zwar andere Bedeutungen von \u201eFoto Paradies\u201c denkbar, es reiche aber aus, wenn es bei einer Bedeutung an einer Unterscheidungskraft fehle.<\/p>\n<p>Als Ergebnis bleibt die Nichtigkeit der Eintragung bestehen.<\/p>\n<h2>Wirksamer Markenschutz<\/h2>\n<p><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/markenrecht\/5-dinge-die-sie-zum-markenrecht-wissen-muessen\">Bei einer Markeneintragung sind viele Faktoren zu bedenken<\/a>. Wie dieser Fall zeigt, unter anderem die Unterscheidungskraft eines Zeichens. Als Anmeldender sollte man alle m\u00f6glichen Probleme schon vor der Anmeldung bedenken, um am Ende nicht ohne Schutz dazustehen. Nur so kann ein umfassender und auf Dauer wirksamer Schutz f\u00fcr die Marke aus dem <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/markenrecht\">Markenrecht<\/a> erlangt werden.<\/p>\n<p>Beginnen kann man eine Recherche zum Beispiel in unserem <a href=\"http:\/\/www.lhr-markenservice.de\">LHR-Markenportal<\/a> mit der kostenlosen \u00dcberpr\u00fcfung, ob das gew\u00fcnschte Zeichen bereits als Marke oder Domain registriert ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Marke muss um den markenrechtlichen Schutz durch die Eintragung zu erlangen, Unterscheidungskraft aufweisen. 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