{"id":3838,"date":"2011-03-28T08:11:25","date_gmt":"2011-03-28T06:11:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=3838"},"modified":"2011-03-28T08:11:25","modified_gmt":"2011-03-28T06:11:25","slug":"zahlungsforderungen-durch-den-telefonbuchverlag-f-g-e-k-die-masche-hat-methode","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/zahlungsforderungen-durch-den-telefonbuchverlag-f-g-e-k-die-masche-hat-methode\/","title":{"rendered":"Zahlungsforderungen durch den Telefonbuchverlag F.G. e.K. &#8211; Die Masche hat Methode"},"content":{"rendered":"[:de]\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Kein Vertrag mit dem Telefonbuchverlag\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2012\/01\/altestelefon.jpg\" alt=\"Kein Vertrag mit dem Telefonbuchverlag\" \/><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Aktuell werden wir verst\u00e4rkt mit F\u00e4llen beauftragt, die die Abwehr von Zahlungsforderungen durch den Telefonbuchverlag F.G. e.K. betreffen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Das Gesch\u00e4ftsmodell des Telefonbuchverlages basiert darauf, dass \u201eKunden\u201c mit dem Anreiz eines Eintrages in ein Online-Branschenverzeichnis f\u00fcr \u00c4rzte gelockt werden und nach der Annahme dieses vermeintlich kostenlosen Angebotes des Telefonbuchverlags in einem weiteren Schreiben zur Zahlung aufgefordert werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Der Telefonbuchverlag geht bei der Auswahl seiner Kontakte gezielt vor. Die potentiellen \u201eKunden\u201c werden mit einem Faxschreiben kontaktiert. Nach den dortigen Informationen soll der Kunde in ein Onlineverzeichnis aufgenommen werden. Das Schreiben ist jedoch grafisch und durch Hervorhebungen von bestimmten Passagen und W\u00f6rtern (\u201ekostenlos\u201c) so ausgestaltet, dass f\u00fcr m\u00f6glichen Vertragspartner nicht deutlich zum Ausdruck gebracht wird, dass \u2013 automatisch mit der Unterschrift und der R\u00fccksendung an die angegebene Faxnummer \u2013 ein kostenpflichtiger 2 Jahresvertrag entstehen soll. Nach dem R\u00fccksenden des Faxes, erhalten die vermeintlichen Vertragspartner postwendend ein neues Fax mit einer Rechnung \u00fcber knapp 1.000,00 \u20ac &#8211; allein f\u00fcr das erste Jahr.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Diejenigen, die das Fax zur\u00fcckgeschickt haben befinden sich dann in der misslichen Lage, dass Sie mit weiteren Faxschreiben bel\u00e4stigt werden und nicht unerhebliche Forderungen geltend gemacht werden. Doch hiergegen kann man sich zur Wehr setzen. Nach unserer Ansicht bestehen hier n\u00e4mlich schon gravierende Fehler beim vermeintlichen Vertragsschluss. Dass die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und Zivilgerichte an diesem Gesch\u00e4ftsmodell Gefallen finden, darf zudem bezweifelt werden. (cs)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">(Bild: \u00a9 Marius Hasnik &#8211; Fotolia.com)<\/p>\n[:en]\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Kein Vertrag mit dem Telefonbuchverlag\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/gallery\/vpv\/telefon.jpg\" alt=\"Kein Vertrag mit dem Telefonbuchverlag\" \/><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Aktuell werden wir verst\u00e4rkt mit F\u00e4llen beauftragt, die die Abwehr von Zahlungsforderungen durch den Telefonbuchverlag F.G. e.K. betreffen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Das Gesch\u00e4ftsmodell des Telefonbuchverlages basiert darauf, dass \u201eKunden\u201c mit dem Anreiz eines Eintrages in ein Online-Branschenverzeichnis f\u00fcr \u00c4rzte gelockt werden und nach der Annahme dieses vermeintlich kostenlosen Angebotes des Telefonbuchverlags in einem weiteren Schreiben zur Zahlung aufgefordert werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong><\/strong>Der Telefonbuchverlag geht bei der Auswahl seiner Kontakte gezielt vor. Die potentiellen \u201eKunden\u201c werden mit einem Faxschreiben kontaktiert. Nach den dortigen Informationen soll der Kunde in ein Onlineverzeichnis aufgenommen werden. Das Schreiben ist jedoch grafisch und durch Hervorhebungen von bestimmten Passagen und W\u00f6rtern (\u201ekostenlos\u201c) so ausgestaltet, dass f\u00fcr m\u00f6glichen Vertragspartner nicht deutlich zum Ausdruck gebracht wird, dass \u2013 automatisch mit der Unterschrift und der R\u00fccksendung an die angegebene Faxnummer \u2013 ein kostenpflichtiger 2 Jahresvertrag entstehen soll. Nach dem R\u00fccksenden des Faxes, erhalten die vermeintlichen Vertragspartner postwendend ein neues Fax mit einer Rechnung \u00fcber knapp 1.000,00 \u20ac &#8211; allein f\u00fcr das erste Jahr.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong><\/strong>Diejenigen, die das Fax zur\u00fcckgeschickt haben befinden sich dann in der misslichen Lage, dass Sie mit weiteren Faxschreiben bel\u00e4stigt werden und nicht unerhebliche Forderungen geltend gemacht werden. Doch hiergegen kann man sich zur Wehr setzen. Nach unserer Ansicht bestehen hier n\u00e4mlich schon gravierende Fehler beim vermeintlichen Vertragsschluss. Dass die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und Zivilgerichte an diesem Gesch\u00e4ftsmodell Gefallen finden, darf zudem bezweifelt werden. (cs)<\/p>\n[:]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[:de] Aktuell werden wir verst\u00e4rkt mit F\u00e4llen beauftragt, die die Abwehr von Zahlungsforderungen durch den Telefonbuchverlag F.G. e.K. betreffen. 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