{"id":38302,"date":"2018-03-19T04:13:32","date_gmt":"2018-03-19T03:13:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=38302"},"modified":"2018-04-03T15:22:45","modified_gmt":"2018-04-03T14:22:45","slug":"olg-frankfurt-altersverifikation","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/olg-frankfurt-altersverifikation\/","title":{"rendered":"OLG Frankfurt zu den Anforderungen eines Altersverifikationssytems im Versandhandel"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_38303\" aria-describedby=\"caption-attachment-38303\" style=\"width: 346px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-38303 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/03\/Fotolia_99202488_XS.jpg\" alt=\"OLG Frankfurt Altersverifikation\" width=\"346\" height=\"346\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/03\/Fotolia_99202488_XS.jpg 346w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/03\/Fotolia_99202488_XS-44x44.jpg 44w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/03\/Fotolia_99202488_XS-90x90.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 346px) 100vw, 346px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-38303\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 made_by_nana &#8211; fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt liegt zwar bereits ein paar Jahre zur\u00fcck, dennoch ist sie &#8211; nach wie vor &#8211; von Relevanz f\u00fcr den Versandhandel. Vor allem die Frage, ob sich der H\u00e4ndler bei einem Altersverfikationssystem eine fehlende Identit\u00e4ts\u00fcberpr\u00fcfung seitens des Zustellers zurechnen lassen muss, hatte das Oberlandesgericht zu entscheiden.<\/em><\/p>\n<p>Beide Parteien des Rechtsstreits &#8211; im Folgenden Antragsteller und Antragsgegner &#8211; verkaufen auf einer Handelsplattform im Internet Film-DVDs sowie Computerspiele. Der Antragsteller bestellte beim Antragsgegner eine Film-DVD, die mit einer Alterskennzeichnung &#8220;FSK ab 12 freigegeben&#8221; versehen sein sollte. Doch wies die vom Antragsgegner verkaufte Film-DVD weder auf der Vorderseite des Covers, noch auf der Cellophanh\u00fclle die entsprechende FSK-Freigabe auf.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem bestellte der Antragsteller ein Computerspiel ohne Jugendfreigabe &#8211; folglich mit einer Alterskennzeichnung &#8220;USK ab 18&#8221; beim Antragsgegner auf Amazon. Der Antragsteller gab als Versandadresse die Adresse seines Gesch\u00e4fts an und nutzte einen Fantasienamen, der seinem Accountnamen auf der Handelsplattform entsprach. Als das Computerspiel einem Mitarbeiter der Antragstellerin ausgeh\u00e4ndigt wurde, vers\u00e4umte der Zusteller, die Identit\u00e4t und das Alter des Empf\u00e4ngers zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Der Antragsteller erblickte in dem Verhalten des Antragsgegners einen Versto\u00df gegen das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/wettbewerbsrecht\">Wettbewerbsrecht<\/a>. Nach Ansicht des Antragstellers m\u00fcsse der Antragsgegner zum einen daf\u00fcr Sorge tragen, dass die von ihm verkauften Film-DVDs eine entsprechende Alterskennzeichnung aufweisen und zum anderen sicherstellen, dass bei Computerspielen ohne Jugendfreigabe kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt.<\/p>\n<h2>Wo ist die FSK-Kennzeichnung anzubringen?<\/h2>\n<p>Hinsichtlich der von dem Antragsgegner verkauften Film-DVD ohne der entsprechenden Alterskennzeichnung &#8220;FSK ab 12 freigegeben&#8221; wiesen die Frankfurter Richter darauf hin, dass nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/JuSchG\/12.html\" title=\"&sect; 12 JuSchG: Bildtr&auml;ger mit Filmen oder Spielen\">\u00a7 12 Abs. 2 JuSchG<\/a> das Zeichen mit der Altersfreigabe auf der Frontseite der H\u00fclle links unten auf einer Fl\u00e4che von 1.200 Quadratmillimetern anzubringen sei.<\/p>\n<p>In dem vorliegenden Fall k\u00f6nne es allerdings dahinstehen, ob mit &#8220;H\u00fclle&#8221; nur das eigentliche DVD-Cover gemeint sei, oder ob auch die Anbringung der Alterskennzeichnung auf der Vorderseite der Cellophanfolie, die vor dem ersten Gebrauch entfernt werde, den Anforderungen des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/JuSchG\/12.html\" title=\"&sect; 12 JuSchG: Bildtr&auml;ger mit Filmen oder Spielen\">\u00a7 12 Abs. 2 JuSchG<\/a> gen\u00fcge. Denn der Antragsteller habe in der m\u00fcndlichen Verhandlung klargestellt, dass seinem Unterlassungsbegehren gen\u00fcge getan sei, wenn sich die FSK-Kennzeichnung an der vom Gesetz vorgesehenen Stelle auf der Cellophanh\u00fclle befinde.<\/p>\n<p>Des Weiteren stellte das Oberlandesgericht klar, dass <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/JuSchG\/12.html\" title=\"&sect; 12 JuSchG: Bildtr&auml;ger mit Filmen oder Spielen\">\u00a7 12 Abs. 2 JuSchG<\/a> eine Marktverhaltensregel sei. Verst\u00f6\u00dfe gegen <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/JuSchG\/12.html\" title=\"&sect; 12 JuSchG: Bildtr&auml;ger mit Filmen oder Spielen\">\u00a7 12 Abs. 2 JuSchG<\/a> k\u00f6nnen so mithilfe des Wettbewerbsrechts von der Konkurrenz geahndet werden. Im vorliegenden Fall habe der Antragsteller gegen den Antragsgegner einen Anspruch auf Unterlassung, Bildtr\u00e4ger zu liefern, die nicht auf der Frontseite der H\u00fclle die entsprechende Alterskennzeichnung aufweisen &#8211; so die Frankfurter Richter.<\/p>\n<h2>H\u00e4ndler m\u00fcssen sich das Verhalten des Zustellers zurechnen lassen<\/h2>\n<p>Im Hinblick auf das verkaufte Computerspiel ohne Jugendfreigabe entschied das Oberlandesgericht Frankfurt, dass der Antragsteller gegen den Antragsgegner einen Anspruch darauf habe, es zu unterlassen, dass Bildtr\u00e4ger, die mit &#8220;keine Jugendfreigabe&#8221; gekennzeichnet seien, im Versandhandel anzubieten, ohne das sichergestellt sei, dass der Versand nicht an Kinder oder Jugendliche erfolge.<\/p>\n<p>Zur Begr\u00fcndung f\u00fchrte das Gericht zun\u00e4chst <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/JuSchG\/12.html\" title=\"&sect; 12 JuSchG: Bildtr&auml;ger mit Filmen oder Spielen\">\u00a7 12 Abs. 3 Nr. 2 JuSchG<\/a> an. Nach dieser Norm sei der Versandhandel von Bildtr\u00e4gern, die mit &#8220;keine Jugendfreigabe&#8221; gekennzeichnet seien, grunds\u00e4tzlich unzul\u00e4ssig. Ein Versandhandel im Sinne des Jugendschutzgesetzes liege allerdings nur vor, wenn es sowohl am pers\u00f6nlichen Kontakt als auch an Vorkehrungen zur sicheren Vermeidung des Versands an Minderj\u00e4hrige fehle.<\/p>\n<p>Der Antragsgegner habe keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolge. Ein den Anforderungen gen\u00fcgendes Altersverifikationssystem setze zum einen eine zuverl\u00e4ssige Altersverifikation vor dem Versand der Medien voraus. Zum anderen m\u00fcsse auch sichergestellt werden, dass die abgesandte Ware nicht von Minderj\u00e4hrigen in Empfang genommen wird. Weder vor noch nach dem Versand durch den Antragsgegner habe eine <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht\/jugendschutz-bei-filmen-computerspielen-5-dinge-die-shopbetreiber-zur-altersverifikation-wissen-muessen\">Altersverifikation<\/a> stattgefunden.<\/p>\n<p>Eine Altersverifikation vor dem Versand k\u00f6nne nicht erfolgt sein, da der Antragsteller einen Fantasienamen angegeben habe. Die blo\u00dfe Alterskontrolle der Person, welche die Sendung vom Zusteller entgegennehme, reiche als Altersverifikation nicht aus. Es m\u00fcsse vielmehr sichergestellt werden, dass eine Sendung gar nicht erst auf den Weg gebracht werde, wenn als Empf\u00e4nger erkennbar keine nat\u00fcrliche Person, sondern eine Fantasiebezeichnung angegeben sei.<\/p>\n<p>Weiterhin f\u00fchrte das Gericht aus, dass es nicht gen\u00fcge, allein auf die Kompetenz des Postzustellers zu vertrauen, die Sendung in diesem Fall an der Haust\u00fcre zur\u00fcckzuhalten. Die fehlende Alters\u00fcberpr\u00fcfung seitens des Zustellers m\u00fcsse sich der Antragsgegner nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8.html\" title=\"&sect; 8 UWG: Beseitigung und Unterlassung\">\u00a7 8 Abs. 2 UWG<\/a> zurechnen lassen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus seien die Beschr\u00e4nkungen des Versandhandels mit jugendgef\u00e4hrdenden Medien als Marktverhaltensregelungen zu qualifizieren (OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 07.09.2014, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=6%20U%2054\/14\" title=\"6 U 54\/14 (4 zugeordnete Entscheidungen)\">6 U 54\/14<\/a>).<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt \u00fcberrascht nicht, denn bereits im Jahr 2007 forderte der BGH in einer Entscheidung ein zweistufiges Altersverifikationssystem (BGH, Urteil v. 12.07.2007, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2018\/04\" title=\"BGH, 12.07.2007 - I ZR 18\/04: Jugendgef&auml;hrdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen\">I ZR 18\/04<\/a>). Wer sich an die Vorgaben des BGH h\u00e4lt, befindet sich bei dem Versand von Bildtr\u00e4gern ohne Jugendfreigabe auf der sicheren Seite.<\/p>\n<p>Wer dies nicht tut, riskiert &#8211; wie in dem vorliegenden Fall &#8211; Abmahnungen der Konkurrenz. An dieser Stelle m\u00f6chten wir darauf hinweisen, dass ein Versto\u00df gegen die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes &#8220;kinderleicht&#8221; mithilfe eines Testkaufs nachgewiesen werden kann.<\/p>\n<p>Neu an der Entscheidung ist, dass sich der H\u00e4ndler, der das entsprechende Bildmaterial ohne Jugendfreigabe versendet, eine mangelnde Alters\u00fcberpr\u00fcfung des Zustellers zurechnen lassen muss. Umso wichtiger ist es, bereits vor dem Versand entsprechende Vorkehrungen &#8211; wie das Postidentverfahren &#8211; zu treffen.<\/p>\n<p>Wer sich unsicher ist, ob das eigene Altersverifikationssystem den Anforderungen der Gerichte gen\u00fcgt, kann sich dazu in unserem Beitrag<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht\/jugendschutz-bei-filmen-computerspielen-5-dinge-die-shopbetreiber-zur-altersverifikation-wissen-muessen\">Jugendschutz bei Filmen &amp; Computerspielen: 5 Dinge, die Shopbetreiber zur Altersverifikation wissen m\u00fcssen<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>informieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt liegt zwar bereits ein paar Jahre zur\u00fcck, dennoch ist sie &#8211; nach wie vor &#8211; von Relevanz f\u00fcr den Versandhandel. 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