{"id":38118,"date":"2018-03-05T14:56:20","date_gmt":"2018-03-05T13:56:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=38118"},"modified":"2018-04-03T15:30:11","modified_gmt":"2018-04-03T14:30:11","slug":"persoenlichkeitsrecht-eigentumsrecht-drohnen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/datenschutzrecht\/persoenlichkeitsrecht-eigentumsrecht-drohnen\/","title":{"rendered":"Droh(n)endes Unheil im Anflug: Rechtsverletzungen bei Aufnahmen mit Drohnen und Thermokameras"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_38119\" aria-describedby=\"caption-attachment-38119\" style=\"width: 424px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-38119 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/02\/Fotolia_165164806_XS.jpg\" alt=\"Eigentumsrecht Pers\u00f6nlichkeitsrecht Drohne\" width=\"424\" height=\"283\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/02\/Fotolia_165164806_XS.jpg 424w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/02\/Fotolia_165164806_XS-90x60.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 424px) 100vw, 424px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-38119\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 Kadmy- fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><i>Die Aufnahme und Verbreitung von Bildern oder sonstigem Material mit Hilfe von Drohnen oder Thermokameras hat in j\u00fcngster Zeit vermehrt zu erfolgreich durchgesetzten Unterlassungsklagen gef\u00fchrt \u2013 gest\u00fctzt werden diese dabei regelm\u00e4\u00dfig auf die Eigentums-und <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/persoenlichkeitsrecht\">Pers\u00f6nlichkeitsrechte<\/a> der Betroffenen. <\/i><\/p>\n<h2><strong>Nachbarsfrau per Drohne bespitzelt? <\/strong><\/h2>\n<p>Ausgangspunkt einer Entscheidung des Amtsgericht Potsdam (AG Potsdam, Urteil v. 16.4.15, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=37%20C%20454\/13\" title=\"AG Potsdam, 16.04.2015 - 37 C 454\/13: Unterlassungsanspruch: &Uuml;berfliegen eines Grundst&uuml;cks mit ...\">37 C 454\/13<\/a>) war der Drohnenflug eines Nachbarn ins anliegende Gartengrundst\u00fcck gewesen: Wollte er angeblich lediglich die Dachrinne auf Verschmutzung \u00fcberpr\u00fcfen, entspannte sich zur gleichen Zeit die Nachbarsfrau in der Mittagssonne.<\/p>\n<p>Besagter Pilot wurde daraufhin vom erz\u00fcrnten Ehepaar auf Unterlassung derartiger Man\u00f6ver verklagt \u2013 mit Erfolg: Die Potsdamer Richter sahen in dem \u00dcberfliegen des Grundst\u00fccks bei aktiver Kamera und gleichzeitiger Bild\u00fcbertragung auf den Bildschirm des St\u00f6renfrieds eine Verletzung des Pers\u00f6nlichkeitsrechts der Ehefrau in Form einer Beeintr\u00e4chtigung ihrer Privatsph\u00e4re.<\/p>\n<h2><b>Auch Thermografie-Aufnahmen k\u00f6nnen in Grundrechte eingreifen<\/b><\/h2>\n<p>In einem weiteren Fall bejahte das Landgericht Itzehoe (LG Itzehoe, Urteil v. 16.12.16, Az. 3 O 125\/16) ebenfalls einen Unterlassungsanspruch, in diesem Fall gegen die Aufnahme und Verbreitung von Material mit Hilfe einer Thermokamera.<\/p>\n<p>Die lokale Verbraucherschutzzentrale hatte in Zusammenarbeit mit einem Architekten und einem Kamerateam Abendspazierg\u00e4nge f\u00fcr interessierte B\u00fcrger angeboten, in deren Rahmen thermische Probleme bei Privath\u00e4usern demonstriert werden sollten.\u00a0Dabei wurden vom Haus des Kl\u00e4gers Aufnahmen sowohl von der Stra\u00dfe, als aber auch nach Betreten seines Grundst\u00fcckes durch die Nachtwanderer mit Hilfe von W\u00e4rmekameras angefertigt.<\/p>\n<p>Besagte Bilder wurden Tage sp\u00e4ter inklusive diverser Anmerkungen hinsichtlich der thermischen M\u00e4ngel des Geb\u00e4udes in TV und Zeitung ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>Gegen die au\u00dfergerichtliche Abmahnung des Anwohners beriefen sich der Architekt und seine Gefolgschaft auf die Friesenhof-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil v. 9.3.1989, Az. ZR 54\/87) \u2013 hiernach d\u00fcrfen Aufnahmen, die von au\u00dferhalb eines Grundst\u00fcckes von der Stra\u00dfe aus angefertigt werden, gewerblich genutzt werden. Ohne Erfolg, der Fall lag hier n\u00e4mlich genau anders: Die Aufnahmen wurden nach Betreten des Grundst\u00fccks gemacht, dar\u00fcber hinaus bestand im Friesenhof-Fall keinerlei Verbindung zu Eigent\u00fcmer und Geb\u00e4ude. Die Richter entschieden auf einen Unterlassungsanspruch gegen weitere Aufnahmen des Hausbesitzers sowie der \u00f6ffentlichen Zug\u00e4nglichmachung der bereits angefertigten Bilder im Internet.<\/p>\n<p>Zur Begr\u00fcndung f\u00fchrte das Landesgericht auch hier an, das Pers\u00f6nlichkeits- und auch Eigentumsrecht des Kl\u00e4gers sei durch die Bilder verletzt worden.<\/p>\n<h2><b>Anspruch auf Verg\u00fctung bei Dreharbeiten auf Grundst\u00fcck <\/b><\/h2>\n<p>Mit einer kurioseren Streitigkeit hatte sich das Landgericht Hamburg auseinanderzusetzen (LG Hamburg, Urteil v. 10.12.2012,\u00a0Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=311%20O%20301\/10\" title=\"LG Hamburg, 10.01.2012 - 311 O 301\/10: Nutzungsentsch&auml;digung eines Eigent&uuml;mers f&uuml;r Dreharbeiten...\">311 O 301\/10<\/a>): Hier hatte eine Filmproduktionsfirma einen Tag lang den Innenhof eines gr\u00f6\u00dferen Geb\u00e4udekomplexes samt dort befindlicher Werkstatt gefilmt. Der Besitzer der Werkstatt war im Vorfeld aufgefordert worden, beim Eigent\u00fcmer des Geb\u00e4udes eine entsprechende Genehmigung einzuholen, was dieser vers\u00e4umte. Auch hier wurden die Aufnahmen vom Grundst\u00fcck selbst anstelle eines \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Ortes aus gedreht \u2013 der Eigent\u00fcmer klagte, die Richter sahen ihn in seiner Eigentumsfreiheit verletzt und sprachen ihm einen Verg\u00fctungsanspruch von 1.000 Euro pro Drehtag, quasi als \u201eRaummiete\u201c zu.<\/p>\n<h2><b>Fazit: Der Winkel ist entscheidend<\/b><\/h2>\n<p>Wichtiges Kriterium beim Aufnehmen von Bildmaterial ist demnach, ob dies von einem \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Ort oder dem Grundst\u00fcck selber geschieht.<\/p>\n<p>Angesichts der neuen technischen Aufnahmem\u00f6glichkeiten ist im Umgang damit Vorsicht geboten, andernfalls liegt schnell ein Eingriff in fremde Eigentums- und Pers\u00f6nlichkeitsrechte vor, darunter unter Umst\u00e4nden auch ein solcher in das ab dem 25.5.2018 in Kraft tretende neue <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/datenschutzrecht\">Datenschutzrecht<\/a> &#8211; durch das Einholen einer Genehmigung im Vorfeld der Aufnahmen d\u00fcrfte man sich im Regelfall allerdings auf der sicheren Seite befinden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Aufnahme und Verbreitung von Bildern oder sonstigem Material mit Hilfe von Drohnen oder Thermokameras hat in j\u00fcngster Zeit vermehrt zu erfolgreich durchgesetzten Unterlassungsklagen gef\u00fchrt \u2013 gest\u00fctzt werden diese dabei regelm\u00e4\u00dfig auf die Eigentums-und Pers\u00f6nlichkeitsrechte der Betroffenen. Nachbarsfrau per Drohne bespitzelt? 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