{"id":381,"date":"2008-10-01T19:14:28","date_gmt":"2008-10-01T17:14:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=381"},"modified":"2008-10-01T19:14:28","modified_gmt":"2008-10-01T17:14:28","slug":"vorlagebeschluss-des-bundesgerichtshofs-in-sachen-hinsendekosten-an-den-eugh","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/vorlagebeschluss-des-bundesgerichtshofs-in-sachen-hinsendekosten-an-den-eugh\/","title":{"rendered":"Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs in Sachen Hinsendekosten an den EuGH"},"content":{"rendered":"<p align=\"justify\">Aus einer aktuellen Pressemitteilung des BGH eine interessante Meldung f\u00fcr alle Onlineh\u00e4ndler: Muss der Verk\u00e4ufer dem Verbraucher nach einem Widerruf auch die Hinsendekosten erstatten?<\/p>\n<p align=\"justify\">Der BGH meint, dass dies nach deutschem Recht nicht der Fall sei. Nur eine richtlinienkonforme Auslegung k\u00f6nnte etwas anderes ergeben. Daher sah sich der BGH gen\u00f6tigt, dem EuGH diese Frage vorzulegen.<\/p>\n<blockquote>\n<p align=\"justify\"><em>Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob es bei einem Fernabsatzgesch\u00e4ft gegen verbrauchersch\u00fctzende Vorschriften verst\u00f6\u00dft, wenn der Verbraucher mit Versandkosten f\u00fcr die Hinsendung der Ware an ihn belastet wird, sofern er von seinem Widerrufs- bzw. R\u00fcckgaberecht Gebrauch macht und die Ware vollst\u00e4ndig an den Verk\u00e4ufer zur\u00fccksendet.<\/em><\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Der Kl\u00e4ger ist ein Verbraucherverband. Die Beklagte betreibt ein Versandhandelsunternehmen. Sie stellt ihren Kunden f\u00fcr die Zusendung der Ware einen Versandkostenanteil von pauschal 4,95 \u20ac pro Bestellung in Rechnung. Der Kl\u00e4ger nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Erhebung solcher Kosten nach Aus\u00fcbung des Widerrufs\/R\u00fcckgaberechts bei Fernabsatzgesch\u00e4ften in Anspruch.<\/em><\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die dagegen gerichtete Berufung zur\u00fcckgewiesen. Es hat zur Begr\u00fcndung angef\u00fchrt, dass die Erhebung von Versandkosten f\u00fcr die Hinsendung der Ware gegen verbrauchersch\u00fctzende Normen versto\u00dfe. Zwar k\u00f6nnten die Kosten nach nationalem Recht dem Verbraucher auferlegt werden, die Fernabsatzrichtlinie (Richtlinie 97\/7\/EG des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 \u00fcber den Verbraucherschutz bei Vertragsabschl\u00fcssen im Fernabsatz) gebiete es jedoch, den Verbraucher bei Aus\u00fcbung seines Widerrufs- bzw. R\u00fcckgaberechts im Rahmen eines Fernabsatzgesch\u00e4fts von Hinsendekosten freizustellen. Die Regelungen des nationalen Rechts seien daher dahin auszulegen, dass die Kosten der Versendung in solchen F\u00e4llen nicht dem Verbraucher auferlegt werden k\u00f6nnen.<\/em><\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat das Revisionsverfahren ausgesetzt und gem\u00e4\u00df der Verpflichtung aus Art. 234 EG-Vertrag dem Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie 97\/7\/EG des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 \u00fcber den Verbraucherschutz bei Vertragsabschl\u00fcssen im Fernabsatz dahin auszulegen sind, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der die Kosten der Zusendung der Waren auch dann dem Verbraucher auferlegt werden k\u00f6nnen, wenn er den Vertrag widerrufen hat.<\/em><\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Der Senat ist &#8211; wie das Berufungsgericht &#8211; davon ausgegangen, dass ein Anspruch des K\u00e4ufers auf Erstattung der Kosten der Zusendung der bestellten Ware nach den Bestimmungen des deutschen Rechts nicht gegeben ist. Falls die Fernabsatzrichtlinie dahin auszulegen w\u00e4re, dass die Kosten der Zusendung der Ware f\u00fcr den Fall des Widerrufs eines Fernabsatzgesch\u00e4fts nicht dem K\u00e4ufer auferlegt werden k\u00f6nnen, s\u00e4he sich der Senat allerdings veranlasst, die Bestimmung des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/312d.html\" title=\"&sect; 312d BGB: Informationspflichten\">\u00a7 312d Abs. 1<\/a> in Verbindung mit <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/357.html\" title=\"&sect; 357 BGB: Rechtsfolgen des Widerrufs von au&szlig;erhalb von Gesch&auml;ftsr&auml;umen geschlossenen Vertr&auml;gen und Fernabsatzvertr&auml;gen mit Ausnahme von Vertr&auml;gen &uuml;ber Finanzdienstleistungen\">\u00a7 357 Abs. 1 Satz 1<\/a> und <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/346.html\" title=\"&sect; 346 BGB: Wirkungen des R&uuml;cktritts\">\u00a7 346 Abs. 1 BGB<\/a> &#8211; richtlinienkonform &#8211; dahin auszulegen, dass vom K\u00e4ufer gezahlte Zusendekosten nach dem Widerruf eines Fernabsatzgesch\u00e4ftes zur\u00fcckzugew\u00e4hren sind. Ob nach dem Inhalt der Fernabsatzsatzrichtlinie eine solche Auslegung geboten ist &#8211; dies ist in der Literatur umstritten -, l\u00e4sst sich nach Auffassung des Senats nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen und ist deshalb der Entscheidung des Gerichtshofs der Europ\u00e4ischen Gemeinschaften vorbehalten.<\/em><\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Artikel 6 der Fernabsatzrichtlinie lautet:<\/em><\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Widerrufsrecht<\/em><\/p>\n<p align=\"justify\"><em>(1) Der Verbraucher kann jeden Vertragsabschlu\u00df im Fernabsatz innerhalb einer Frist von mindestens sieben Werktagen ohne Angabe von Gr\u00fcnden und ohne Strafzahlung widerrufen. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Aus\u00fcbung seines Widerrufsrechts auferlegt werden k\u00f6nnen, sind die unmittelbaren Kosten der R\u00fccksendung der Waren.<\/em><\/p>\n<p align=\"justify\"><em>\u2026<\/em><\/p>\n<p align=\"justify\"><em>(2) \u00dcbt der Verbraucher das Recht auf Widerruf gem\u00e4\u00df diesem Artikel aus, so hat der Lieferer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen kostenlos zu erstatten. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Aus\u00fcbung seines Widerrufsrechts auferlegt werden k\u00f6nnen, sind die unmittelbaren Kosten der R\u00fccksendung der Waren. Die Erstattung hat so bald wie m\u00f6glich in jedem Fall jedoch binnen 30 Tagen zu erfolgen.<\/em><\/p>\n<p align=\"justify\"><em>Beschluss vom 1. Oktober 2008 &#8211; <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=VIII%20ZR%20268\/07\" title=\"VIII ZR 268\/07 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">VIII ZR 268\/07<\/a><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\"><em>LG Karlsruhe &#8211; Urteil vom 19. Dezember 2005 \u2013 <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=10%20O%20794\/05\" title=\"LG Karlsruhe, 19.12.2005 - 10 O 794\/05: Widerruf eines Fernabsatzvertrages: R&uuml;ckzahlungsanspruc...\">10 O 794\/05<\/a><\/em><\/p>\n<p align=\"justify\"><em>OLG Karlsruhe &#8211; Urteil vom 5. September 2007 \u2013 <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=15%20U%20226\/06\" title=\"OLG Karlsruhe, 05.09.2007 - 15 U 226\/06: Belastung des Verbrauchers mit Versandkosten f&uuml;r die H...\">15 U 226\/06<\/a><\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p align=\"justify\">Man darf gespannt sein&#8230;<\/p>\n<p align=\"justify\">(la) <a href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2008&amp;Sort=3&amp;nr=45338&amp;pos=0&amp;anz=185&amp;Blank=1\">Zur Pressemitteilung<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aus einer aktuellen Pressemitteilung des BGH eine interessante Meldung f\u00fcr alle Onlineh\u00e4ndler: Muss der Verk\u00e4ufer dem Verbraucher nach einem Widerruf auch die Hinsendekosten erstatten? Der BGH meint, dass dies nach deutschem Recht nicht der Fall sei. Nur eine richtlinienkonforme Auslegung k\u00f6nnte etwas anderes ergeben. 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