{"id":38018,"date":"2018-02-23T07:22:53","date_gmt":"2018-02-23T06:22:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=38018"},"modified":"2020-12-21T15:18:26","modified_gmt":"2020-12-21T13:18:26","slug":"kevin-erst-raeumst-du-aber-mal-dein-zimmer-auf-der-urlaubsanspruch-im-e-sport","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/e-sportrecht\/kevin-erst-raeumst-du-aber-mal-dein-zimmer-auf-der-urlaubsanspruch-im-e-sport\/","title":{"rendered":"\u201eKevin, erst r\u00e4umst du aber mal dein Zimmer auf!\u201c \u2013 Der Urlaubsanspruch im E-Sport\u00a0"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_38022\" aria-describedby=\"caption-attachment-38022\" style=\"width: 424px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-38022 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/02\/esport-urlaub.jpg\" alt=\"Urlaubsanspruch im E-Sport \" width=\"424\" height=\"283\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/02\/esport-urlaub.jpg 424w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/02\/esport-urlaub-90x60.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 424px) 100vw, 424px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-38022\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 josephsjacobs &#8211; fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p>Das Bild, das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/sportrecht\/esport\">E-Sport<\/a> h\u00e4ufig noch mit Redbull und Kartoffelchips konsumierenden und im heimischen Kinderzimmern ziellos vor sich hin daddelnden Teenagern in Verbindung bringt, entspricht schon lange nicht mehr den Tatsachen.<\/p>\n<p>Die besten ihrer Branche verdienen in den Disziplinen wie FIFA 18, Counterstrike oder League of Legends l\u00e4ngst Millionenbetr\u00e4ge und sind \u2013 ganz wie &#8220;echte&#8221; Sportler \u2013 Idole f\u00fcr viele junge Gamer, die zu Spielen in Hallen str\u00f6men oder sie online verfolgen.<\/p>\n<p>Es lohnt sich daher, sich auch einmal mit rechtlichen Fragestellungen rund um den E-Sport \u2013 hier dem Urlaubsanspruch \u2013 auseinanderzusetzen und hierzu naheliegenderweise Beispiele aus dem Profisport heranzuziehen.<\/p>\n<p>Zwar nicht die zumeist j\u00fcngeren E-Sport-Fans, aber doch die \u00e4lteren Fu\u00dfballfans unter uns werden sich noch an den \u201eFall Pflipsen\u201c aus dem Jahr 1997 erinnern, in dem der damalige Bundesligafu\u00dfballer Karl-Heinz Pflipsen sich &#8220;erdreistete\u201c, Urlaubsentgelt von seinem Arbeitgeber Borussia M\u00f6nchengladbach nicht nur zu fordern, sondern letztlich sogar einzuklagen.<\/p>\n<p>Es gab einen medialen Aufschrei und das Urlaubsentgelt, um das es eigentlich ging (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BUrlG\/11.html\" title=\"&sect; 11 BUrlG: Urlaubsentgelt\">\u00a7 11 BUrlG<\/a>), wurde flugs zum \u201eUrlaubsgeld\u201c umetikettiert. So lie\u00df sich dann plakativer urteilen: \u201eJetzt will der Million\u00e4r auch noch Urlaubsgeld!\u201c<\/p>\n<p>Aber auch der damalige Borussia-Manager Rolf R\u00fcssmann \u00e4u\u00dferte sich dergestalt, dass er \u201emenschlich entt\u00e4uscht\u201c von Pflipsen sei. Zwei Jahre sp\u00e4ter musste Pflipsen trotz ansprechender Leistungen bei der Borussia gehen. Das Tischtuch war zerschnitten, obwohl er letztlich nur ein ihm gesetzlich zustehendes Recht eingeordert hatte.<\/p>\n<p>Der Fall \u2013 in dem Karl-Heinz Pflipsen Recht bekam \u2013 verr\u00e4t schon, dass auch Profifu\u00dfballer einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub haben m\u00fcssen, da ihnen sonst auch kein Urlaubsentgelt gem\u00e4\u00df \u00a7 11 BurlG zust\u00fcnde. Dies hat das Bundesarbeitsgericht im \u00dcbrigen bereits in einem Urteil in den fr\u00fchen neunziger Jahren klargestellt (BAG, Urteil v. 24.11.1992, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=9%20AZR%20564\/91\" title=\"BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 564\/91: Einbeziehung von Pr&auml;mien in die Berechnung des Urlaubsentgelts ...\">9 AZR 564\/91<\/a>). Der DFL-Mustervertrag sieht folgerichtig auch eine Urlaubsregelung vor, die im \u00dcbrigen sogar relativ gro\u00dfz\u00fcgig ausf\u00e4llt \u2013 10 Tage \u00fcber dem Mindestanspruch (24 Tage) pro Jahr, insgesamt also 34 Tage.<\/p>\n<p>Die Profifu\u00dfballer sind jedoch selbstverst\u00e4ndlich aufgrund dringender betriebliche Belange gezwungen, ihren Urlaub in der spielfreien Zeit zu nehmen. W\u00e4hrend der Saison kommt allenfalls ein Urlaub von einzelnen oder wenigen zusammenh\u00e4ngenden Tagen (bspw. im Falle von L\u00e4nderspielpausen, wenn es sich nicht um einen Nationalspieler handelt) in Betracht, in dem Spieler sich zudem auch weiterhin k\u00f6rperlich ert\u00fcchtigen m\u00fcssen, um dem generellen Vertragszweck gerecht zu werden. Au\u00dferdem schlie\u00dft der Vertragszweck auch in der Regel aus, dass Profifu\u00dfballer in ihrem Urlaub \u201egef\u00e4hrliche\u201c Aktivit\u00e4ten \u2013 wie bspw. Skifahren \u2013 unternehmen.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich k\u00f6nnen die Besonderheiten des Profisports auch auf den E-Sport \u00fcbertragen werden \u2013 soweit es sich auch dort um weisungsabh\u00e4ngige, angestellte Spieler handelt. Der E-Sport professionalisiert sich in atemberaubender Geschwindigkeit und daher gleichen sich auch die Interessenlagen in wirtschaftlicher Hinsicht an. Es existieren Saisons und gr\u00f6\u00dfere Turniere, w\u00e4hrenddessen \u2013 und nat\u00fcrlich auch in der Vorbereitung darauf \u2013 von Spielern regelm\u00e4\u00dfig kein gr\u00f6\u00dferer Urlaub genommen werden kann. Ausnahmen \u2013 wie Papis 50ster Geburtstag \u2013 best\u00e4tigen auch hier die Regel.<\/p>\n<p>Und auch zu Beschr\u00e4nkungen in der Urlaubswahl ist festzustellen, dass die k\u00f6rperliche Verfassung der Spieler sich im E-Sport zwar nicht so unmittelbar auf die Leistungsf\u00e4higkeit und den Vertragszweck auswirkt wie im Profifu\u00dfball. So k\u00f6nnte zur Not vielleicht auch noch mit gebrochenem Bein vor der Konsole Platz genommen werden. Jedoch braucht ein E-Sportler zumindest flinke Finger und sollte sich diese nicht beim urlaublichen Bungee-jump in Neuseeland, einem Rugby-Spiel mit Einheimischen auf Fiji oder beim Sumo-Ringen in Japan kompliziert brechen lassen. Es gilt hier, die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit zu wahren zwischen den berechtigten (wirtschaftlichen) Interessen des Arbeitsgebers, also des Teams, dass der E-Sportler sich im Urlaub keinen Risiken aussetzt, die vertragsgef\u00e4hrdend sein k\u00f6nnten, sowie der allgemeinen Handlungsfreiheit des E-Sportlers, die der Arbeitgeber soweit wie m\u00f6glich zu achten hat.<\/p>\n<p>Es besteht somit in Bezug auf Urlaubsregelungen aufgrund der gewachsenen und weiterhin wachsenden Bedeutung des E-Sports eine weitgehend gleiche Interessenlage zwischen Profisport, vorneweg im Fu\u00dfball, und E-Sport. Es mag kleinere Abweichungen geben, hinsichtlich der Frage, was Arbeitgeber (Teams) ihren Sportlern an \u201egef\u00e4hrlichen\u201c Aktivit\u00e4ten im Urlaub erlauben m\u00fcssen, jedoch d\u00fcrften Einschr\u00e4nkungsm\u00f6glichkeiten auch hier zul\u00e4ssig sein.<\/p>\n<p>Um eine Parallele zum eingangs geschilderten Fall des Karl-Heinz Pflipsen zu ziehen: Es d\u00fcrfte nur eine Frage der Zeit sein, bis sich auch der erste Manager eines E-Sports-Teams \u201emenschlich entt\u00e4uscht\u201c von einem Spieler zeigt.<\/p>\n<p><em>Dieser Blogbeitrag\u00a0ist im Zusammenhang mit der\u00a0<a href=\"https:\/\/efarbeitsrecht.net\/blogparade-urlaubsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">EFARBlogParade<\/a> zum Thema \u201eBrennpunkt Urlaub: Aktuelle Fragen zum Urlaubsrecht\u201c entstanden. Vielen Dank an\u00a0<a href=\"http:\/\/www.diringer-online.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Herrn Prof. Dr. Diringer<\/a>.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bild, das E-Sport h\u00e4ufig noch mit Redbull und Kartoffelchips konsumierenden und im heimischen Kinderzimmern ziellos vor sich hin daddelnden Teenagern in Verbindung bringt, entspricht schon lange nicht mehr den Tatsachen. Die besten ihrer Branche verdienen in den Disziplinen wie FIFA 18, Counterstrike oder League of Legends l\u00e4ngst Millionenbetr\u00e4ge und sind \u2013 ganz wie &#8220;echte&#8221; [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":41,"featured_media":38022,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[17994,3173],"tags":[3016,3479,16254,17215],"class_list":["post-38018","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-e-sportrecht","category-sportrecht","tag-arbeitsrecht","tag-sportrecht","tag-e-sport","tag-urlaub","topic_category-sportrecht"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/38018","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/41"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=38018"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/38018\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/38022"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=38018"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=38018"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=38018"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}