{"id":37990,"date":"2018-02-22T22:08:45","date_gmt":"2018-02-22T21:08:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=37990"},"modified":"2018-02-26T14:16:00","modified_gmt":"2018-02-26T13:16:00","slug":"blizzard-scheitert-gegen-bossland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/urheber-designrecht\/blizzard-scheitert-gegen-bossland\/","title":{"rendered":"Blizzard scheitert gegen Bossland mit Millionenforderung vor dem LG Leipzig"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-23154 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/wow.jpg\" alt=\"Blizzard gegen Bossland\" width=\"358\" height=\"180\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/wow.jpg 358w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2015\/01\/wow-90x45.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 358px) 100vw, 358px\" \/>Der Computerspielemarkt hat mittlerweile den Filmmarkt \u00fcberholt. 2016 wurden dort 173 Millionen \u20ac umgesetzt. Hinzu kommen Transaktionen innerhalb der einzelnen Spiele, mit denen virtuelle G\u00fcter erworben werden k\u00f6nnen (\u201cMikrotransaktionen\u201c), \u00a0die f\u00fcr einen zus\u00e4tzlichen Umsatz von 266 Millionen \u20ac sorgen.<\/p>\n<p>Es ist daher nicht verwunderlich, dass dieser Markt nicht nur hei\u00df umk\u00e4mpft ist, sondern dessen Teilnehmer auch darum bem\u00fcht sind, die Motivation f\u00fcr solche Mikrotransaktionen bei den Spielern aufrecht zu erhalten.<\/p>\n<p>Ein ganz besonderer Dorn im Auge war dem Spielehersteller Blizzard in diesem Zusammenhang \u00a0das deutsche Unternehmen Bossland GmbH, das Spielern von unter anderem dem Strategiespiel World of Warcraft gegen eine gewisse Geb\u00fchr kleine Softwareprogramme, sogenannte Bots zur Verf\u00fcgung stellte, mit denen die Spieler bestimmte Aktionen automatisch \u00a0durchf\u00fchren lassen k\u00f6nnen.<\/p>\n<h3>Bots automatisieren Spielverl\u00e4ufe<\/h3>\n<p>Die genannten Programme stellen Spielern mit Hilfe so genannter Bots in einer bislang nutzbaren rechtlichen Grauzone Hilfsmittel zur Verf\u00fcgung, um im Spiel erfolgreicher zu sein. Die\u00a0Bots machen es m\u00f6glich, zB das Farmen von Rohstoffen zu automatisieren und durchzuf\u00fchren, obwohl man selbst gar nicht online ist. Dadurch k\u00f6nnen besonders langwierige Spiel-Sequenzen quasi im Schlaf \u00fcberbr\u00fcckt werden und der Spieler kann mit dem automatisch gesammelten Rohstoff bestimmte Wertgegenst\u00e4nde kaufen, die er sich ansonsten nicht h\u00e4tte leisten k\u00f6nnen oder in f\u00fcr ihn interessantere Levels aufsteigen.<\/p>\n<p>Aus Sicht des Spielherstellers Blizzard, der mit dem Spielspa\u00df seiner Kunden sein Geld verdient und daher ein Interesse daran hat, dass dieser nicht durch Regelbr\u00fcche verdorben wird, ist\u00a0es verst\u00e4ndlich, dass die Bots als Manipulation und damit als Gesch\u00e4ftssch\u00e4digung gewertet und mit allen zur Verf\u00fcgung stehenden juristischen Mitteln verfolgt werden.<\/p>\n<h3>Der\u00a0BGH hatte die Bot-Software bereits verboten, jedoch keinen Schadensersatz zugesprochen<\/h3>\n<p>Bossland hatte in der Vergangenheit bereits juristische Niederlagen vor dem Bundesgerichtshof einstecken m\u00fcssen (z.B. BGH, Urteil v. 12.01.2017, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20253\/14\" title=\"BGH, 12.01.2017 - I ZR 253\/14: Lauterkeitsrechtlicher Schutz eines durch AGB ausgestalteten Ges...\">I ZR 253\/14<\/a>). Der BGH hielt ein Urteil des OLG Hamburg aufrecht, mit dem der Bossland GmbH der Vertrieb und die Entwicklung der Software untersagt worden war und machte damit dem Gesch\u00e4ftsmodell von Bossland einen Strich durch die Rechnung.<\/p>\n<p>Schadensersatz hatten deutsche Gerichte jedoch bisher noch nicht zugesprochen.<\/p>\n<h3>US-Gericht sprach Blizzard 2017 $8,5 Millionen zu<\/h3>\n<p><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/kurioses-und-interessantes\/wow-us-gericht-verurteilt-bossland-im-namen-von-blizzard-zur-zahlung-von-85-millionen-usd\">Ende M\u00e4rz 2017 hatte ein US-Gericht eine Schadenersatzzahlung von insgesamt $8,5 Millionen<\/a> zu Gunsten von Blizzard wegen des Verkaufs und der Verbreitung der Software Honorbuddy, Demonbuddy, Stormbuddy, Hearthbuddy, and Watchover Tyrant gegen die Bossland GmbH in den USA zugesprochen.\u00a0Diese Summe w\u00e4re in Deutschland realistischerweise nicht zu erzielen gewesen.<\/p>\n<h3>Blizzard scheitert mit dem Versuch, US-Urteil in Deutschland durchzusetzen<\/h3>\n<p>Nur vor diesem Hintergrund \u00a0ist der \u2013 von vornherein grunds\u00e4tzlich mit wenig Erfolgsaussichten versehene \u2013 Versuch nachvollziehbar, \u00a0diese Summe mittels der bereits in den USA erwirkten Entscheidung in Deutschland durchzusetzen.<\/p>\n<p>Mit diesem Versuch ist Blizzard nun offenbar vor dem Landgericht Leipzig gescheitert (LG Leipzig, Beschluss v. 15.2.2018, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=5%20O%203052\/17\" title=\"LG Leipzig, 22.02.2018 - 5 O 3052\/17: Blizzard scheitert gegen Bossland mit Millionenforderung\">5 O 3052\/17<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/02\/LG-Leipzig-05-O-3052.17.pdf\">der Beschluss ist hier abrufbar<\/a>). Das US-Unternehmen hatte versucht, auf Grundlage des amerikanischen Urteils einen dinglichen Arrest in das bewegliche und unbewegliche Verm\u00f6gen der Bossland GmbH zu bewirken. Es hatte argumentiert, dass Bossland durch die Gr\u00fcndung einer weiteren GmbH versuche, sich dem Zugriff seiner Gl\u00e4ubiger zu entziehen.<\/p>\n<h3>Weder Anordnungsanspruch noch Anordnungsrund<\/h3>\n<p>F\u00fcr die Arrestierung eines Verm\u00f6gens ist als Arrestgrund die Besorgnis erforderlich, dass die Vollstreckung eines Urteils ohne Arrestverh\u00e4ngung vereitelt oder wesentlich erschwert werden w\u00fcrde.\u00a0Das Gericht hat offen gelassen, ob ein solcher Arrestgrund im vorliegenden Fall \u00fcberhaupt gegeben war. Dies sei jedenfalls zweifelhaft, da Blizzard damit nicht arrestkonforme Zwecke verfolge. Es gehe der Gl\u00e4ubigerin n\u00e4mlich nur vorgeblich darum, Verm\u00f6genswerte zu sichern. In Wirklichkeit wolle sie aber eigentlich ihren vermeintlichen Unterlassungsanspruch auch gegen die neue GmbH durchsetzen, \u00a0ohne einen entsprechenden Titel in den H\u00e4nden zu halten. Dazu sei das Arrestverfahren jedoch nicht vorgesehen.<\/p>\n<h3>Anerkennungsf\u00e4higkeit scheitert am ordre public<\/h3>\n<p>Das Landgericht ging zudem davon aus, dass auch kein Arrestanspruch vorliege, da das Urteil des kalifornischen District Court nicht gem. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/328.html\" title=\"&sect; 328 ZPO: Anerkennung ausl&auml;ndischer Urteile\">\u00a7 328 Abs.1 Nr. 4 ZPO<\/a> anerkennungsf\u00e4hig sei. Der Anerkennungsf\u00e4higkeit stehe ein Versto\u00df gegen den ordre public entgegen. Danach ist ein ausl\u00e4ndisches Urteil \u00a0jedenfalls dann nicht anerkennungsf\u00e4hig, wenn das Ergebnis der Anwendung ausl\u00e4ndischen Rechts im konkreten Fall zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass es nach deutscher Vorstellung untragbar erscheint.<\/p>\n<h3>Jedenfalls ein Teil der Begr\u00fcndung des Landgerichts ist zweifelhaft<\/h3>\n<p>Als Begr\u00fcndung f\u00fchrt das Gericht an, dass der in den USA \u00fcbliche Strafschadensersatz (punitive damages) den Prinzipien des deutschen Schadensersatzrechts zuwiderlaufe, das nicht bestrafen, sondern nur eine Kompensation des entstandenen Schadens sicherstellen wolle.\u00a0Das von Blizzard erstrittene Urteil aus den USA sprach zwar keinen reinen Strafschadensersatz zu, sondern einen Schadensersatz f\u00fcr die begangenen <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/urheberrecht\">Urheberrecht<\/a>sverletzungen, der sich aus &#8220;statuatory damages&#8221; zusammensetzte. Das Landgericht Leipzig stellt sich jedoch auf den Standpunkt, dass die\u00a0Aufsummierung der zigtausend Verst\u00f6\u00dfe zu einer H\u00f6he f\u00fchre, \u201edie derart exorbitant ist, dass sie mit dem System des zivilen Schadensersatzes nicht mehr zu vereinbaren ist\u201c.<\/p>\n<p>Die Aussichten, dass die n\u00e4chste Instanz diese Einsch\u00e4tzung des Landgerichts Leipzigs korrigieren wird, stehen nicht schlecht, auch wenn ein Rechtsmittel im Ergebnis wenig Aussicht auf Erfolg haben d\u00fcrfte.<\/p>\n<h3>Das\u00a0Doppelte oder das\u00a0Dreifache der angemessenen Verg\u00fctung\u00a0versto\u00dfen nicht gegen Europarecht<\/h3>\n<p><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/verdopplung-des-lizenzschadensersatzes-bei-nichtnennung-des-urhebers-mit-europarecht-vereinbar\">Denn der EuGH hat Anfang 2017 auf eine Vorlagefrage eines polnischen Gerichts entschieden<\/a>,\u00a0dass eine Regelung,\u00a0nach\u00a0der der Betroffene weder den tats\u00e4chlichen Schaden noch\u00a0den Kausalzusammenhang zwischen dem seine Rechte verletzenden Ereignis und dem erlittenen Schaden nachweisen muss,\u00a0Art.\u00a013 der Richtlinie 2004\/48 nicht entgegensteht.<\/p>\n<p>Im\u00a0Fall der Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums sei die blo\u00dfe Zahlung der hypothetischen Verg\u00fctung nicht geeignet, eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr den gesamten tats\u00e4chlich erlittenen Schaden zu garantieren, weil mit der Zahlung einer solchen Verg\u00fctung weder die Erstattung m\u00f6glicher, mit der Feststellung allf\u00e4lliger Verletzungshandlungen und ihrer Verursacher verbundener Kosten und auch nicht die Zahlung von Zinsen auf die geschuldeten Betr\u00e4ge sichergestellt werde.<\/p>\n<p>Die Richtigkeit des Hinweis des Landgerichts, dass bereits die schiere H\u00f6he des bezifferten Schadens auch seine Erstattung ausschlie\u00dfe, darf vor diesem Hintergrund mit guten Argumenten angezweifelt werden. Zumal der EuGH explizit darauf hinweist, dass einem etwaigem Missbrauch durch die Bestimmung von exorbitant hohen Schadensersatzbetr\u00e4gen mit den herk\u00f6mmlichen Vorschriften begegnet werden k\u00f6nne.<\/p>\n<h3>Ausblick<\/h3>\n<p>Es ist nicht anzunehmen, dass der Rechtsstreit in dieser Instanz sein Ende findet. Daf\u00fcr steht insgesamt zu viel Geld auf dem Spiel. Die Weiterf\u00fchrung des Rechtsstreit d\u00fcrfte aber f\u00fcr Blizzard auch abgesehen davon eine gute Gelegenheit sein, kl\u00e4ren zu lassen, ob und unter welchen Voraussetzungen US-amerikanische Urteile, die meist sehr hohe Schadensersatzbetr\u00e4ge \u00a0beinhalten auch auf europ\u00e4ischem Boden durchgesetzt werden k\u00f6nnen. \u00dcber den Mangel am Arrestgrund wird Blizzard aber wohl auch in der n\u00e4chsten Instanz nicht hinwegkommen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Computerspielemarkt hat mittlerweile den Filmmarkt \u00fcberholt. 2016 wurden dort 173 Millionen \u20ac umgesetzt. Hinzu kommen Transaktionen innerhalb der einzelnen Spiele, mit denen virtuelle G\u00fcter erworben werden k\u00f6nnen (\u201cMikrotransaktionen\u201c), \u00a0die f\u00fcr einen zus\u00e4tzlichen Umsatz von 266 Millionen \u20ac sorgen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass dieser Markt nicht nur hei\u00df umk\u00e4mpft ist, sondern dessen Teilnehmer [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":23154,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[5,15],"tags":[3012,3015,1496,2918,2921,17214],"class_list":["post-37990","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-urheber-designrecht","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht","tag-urheberrecht","tag-wettbewerbsrecht","tag-blizzard","tag-world-of-warcraft","tag-bot-software","tag-bossland"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37990","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=37990"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37990\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/23154"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=37990"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=37990"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=37990"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}