{"id":37892,"date":"2018-03-19T04:08:52","date_gmt":"2018-03-19T03:08:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=37892"},"modified":"2018-04-03T14:25:00","modified_gmt":"2018-04-03T13:25:00","slug":"jugendschutz-bei-filmen-computerspielen-5-dinge-die-shopbetreiber-zur-altersverifikation-wissen-muessen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/jugendschutz-bei-filmen-computerspielen-5-dinge-die-shopbetreiber-zur-altersverifikation-wissen-muessen\/","title":{"rendered":"Jugendschutz bei Filmen &#038; Computerspielen: 5 Dinge, die Shopbetreiber zur Altersverifikation wissen m\u00fcssen"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_37894\" aria-describedby=\"caption-attachment-37894\" style=\"width: 495px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-37894 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/02\/Fotolia_79847632_XS.jpg\" alt=\"Shopbetreiber Altersverifikation\" width=\"495\" height=\"242\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/02\/Fotolia_79847632_XS.jpg 495w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/02\/Fotolia_79847632_XS-90x44.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 495px) 100vw, 495px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-37894\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 made_by_nana &#8211; fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Dass nicht alle Filme und Computerspiele an Minderj\u00e4hrige verkauft werden d\u00fcrfen, ist allseits bekannt. <\/em><\/p>\n<p><em>Die Verpackungen sowie die Tr\u00e4germedien selber sind mit entsprechenden Altersfreigaben gekennzeichnet.<\/em><\/p>\n<p><em>W\u00e4hrend im klassischen Einzelhandel das Alter anhand eines Personalausweises gepr\u00fcft werden kann, stellt sich vor allem im Bereich des Versandhandels die Frage, wie eine Altersverifikation zu gestalten ist.<\/em><\/p>\n<p><em>Diese Frage ist von Bedeutung, denn wer Filme und Computerspiele ohne Altersverifikation verkauft, setzt sich nicht nur der Gefahr eines Bu\u00dfgeldes bis zu 50.000 \u20ac aus, auch hat derjenige mit <\/em><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/wettbewerbsrecht\"><em>wettbewerbsrechtlichen<\/em><\/a><em> Konsequenzen, wie <\/em><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/schutz-vor-abmahnungen\"><em>Abmahnungen<\/em><\/a><em> mit <\/em><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheberrecht\/vertragsstrafe-nach-einer-unterlassungserklaerung\"><em>strafbewehrten Unterlassungserkl\u00e4rungen<\/em><\/a><em>\u00a0zu rechnen. Im Folgenden erl\u00e4utern wir 5 Dinge, die Shopbetreiber zur Altersverifikation wissen m\u00fcssen.<\/em><\/p>\n<div class=\"box \"><div class=\"box__content\">\n<h2>\u00dcbersicht<\/h2>\n<ol>\n<li><a href=\"#1\">Allgemeines<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#2\">Zul\u00e4ssige Altersverifikation<\/a>\n<ul>\n<li><a href=\"#3\">Stufe 1: Vor Versendung der Ware<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#4\">Stufe 2: Der Warenversand<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><a href=\"#5\">Unzureichende Altersverifikation<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#6\">Weitere m\u00f6gliche Verst\u00f6\u00dfe gegen das JuSchG<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#7\">Rechtliche Konsequenzen<\/a><\/li>\n<\/ol>\n<\/div><\/div>\n<h2 id=\"1\">1. Allgemeines<\/h2>\n<p>Nicht alles, was im Internet verkauft wird, ist f\u00fcr die Augen und Ohren von Kindern und Jugendlichen bestimmt und darf an diese ver\u00e4u\u00dfert werden. Das Jugendschutzgesetz (kurz: JuSchG), das die Entwicklung der Pers\u00f6nlichkeit der Jugendlichen im Blick hat, soll den Verkauf von jugendgef\u00e4hrdenden Medien an Minderj\u00e4hrige verhindern. Relevant ist dies vor allem f\u00fcr Filme und Computerspiele: Denken Sie nur an Horrorfilme oder so genannte &#8220;Ballerspiele&#8221;.<\/p>\n<p>Filme und Computerspiele m\u00fcssen zun\u00e4chst von einer obersten Landesbeh\u00f6rde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle freigegeben und gekennzeichnet werden. Solche Altersfreigaben werden f\u00fcr die Filmindustrie von der &#8220;Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH&#8221; (kurz: FSK) und f\u00fcr die Computerspieleindustrie von der &#8220;Freiwilligen Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH&#8221; (kurz: USK) vorgenommen. Die entsprechenden FSK- bzw. USK-Siegel sind allseits bekannt.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend in einem Ladengesch\u00e4ft eine entsprechende Altersverifikation durch Ausweiskontrolle m\u00f6glich ist, gestaltet sich eine Altersverifikation im Internet schwieriger. Nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/JuSchG\/12.html\" title=\"&sect; 12 JuSchG: Bildtr&auml;ger mit Filmen oder Spielen\">\u00a7 12 Abs. 3 JuSchG<\/a> ist es sogar verboten, Bildtr\u00e4ger, die nicht oder mit &#8220;Keine Jugendfreigabe&#8221; vom Anbieter gekennzeichnet sind, im Versandhandel anzubieten und zu \u00fcberlassen. Liest man diese Vorschrift zun\u00e4chst isoliert, dr\u00e4ngt sich einem unweigerlich die Frage auf, wie es sein kann, dass trotz dessen Filme ohne Jugendfreigabe im Internet verkauft werden.<\/p>\n<p>Der Grund hierf\u00fcr ist <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/JuSchG\/1.html\" title=\"&sect; 1 JuSchG: Begriffsbestimmungen\">\u00a7 1 Abs. 4 JuSchG<\/a>, der eine Definition des Versandhandels enth\u00e4lt:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Versandhandel im Sinne dieses Gesetzes ist jedes entgeltliche Gesch\u00e4ft, das im Wege der Bestellung und \u00dcbersendung einer Ware durch Postversand oder elektronischen Versand ohne pers\u00f6nlichen Kontakt zwischen Lieferant und Besteller oder <strong>ohne dass durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt<\/strong>, vollzogen wird.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Wer im Internet Filme und Computerspiele ohne die technischen oder sonstigen Vorkehrungen, die sicherstellen, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt, verkauft oder in einer anderen Art und Weise gegen das JuSchG verst\u00f6\u00dft, hat nicht nur mit Bu\u00dfgeldern zu rechnen, auch drohen wettbewerbsrechtliche Konsequenzen der Mitbewerber (<a href=\"#7\">hierzu sp\u00e4ter mehr<\/a>).<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n<h2 id=\"2\">2. Zul\u00e4ssige Altersverifikation<\/h2>\n<p>Doch welche technischen oder sonstigen Vorkehrungen m\u00fcssen getroffen werden, um sicherzustellen, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt? Diese Frage stellte sich bereits im Jahr 2007 der BGH und fordert seitdem von Shopbetreibern im Internet ein <strong>zweistufiges Altersverifikationssystem<\/strong>:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;F\u00fcr einen effektiven Kinder\u00ad und Jugendschutz ist deshalb einerseits eine zuverl\u00e4ssige Altersveri\u00adfikation <strong>vor dem Versand<\/strong> der Medien erforderlich. Andererseits muss aber auch sichergestellt sein, dass die abgesandte <strong>Ware nicht von Minderj\u00e4hrigen in Empfang genommen wird<\/strong>.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Die Richter in Karlsruhe belie\u00dfen es allerdings nicht bei den eben zitieren allgemeinen Ausf\u00fchrungen. Das Gericht machte vielmehr genaue Vorgaben, wie eine zweistufige Altersverifikation zu gestalten ist.<\/p>\n<h3 id=\"3\">Stufe 1: Vor Versendung der Ware<\/h3>\n<p>Vor Versendung der Ware k\u00f6nne ein Shopbetreiber mithilfe des <strong>Postidentverfahrens<\/strong> sicherstellen, dass der Empf\u00e4nger vollj\u00e4hrig ist. Bei dem Postidentverfahren muss sich der Kunde mit seinem Personalausweis zu einer Postfiliale begeben. Die Post verifiziert sodann die Vollj\u00e4hrigkeit des Kunden und gibt dem Shopbetreiber Bescheid.<\/p>\n<h3 id=\"4\">Stufe 2: Der Warenversand<\/h3>\n<p>Des Weiteren f\u00fchrt der BGH aus, dass der Warenversand in einer Weise stattzufinden habe, in der regelm\u00e4\u00dfig sichergestellt werde, dass die Ware dem vollj\u00e4hrigen Kunden, an den sie adressiert ist, pers\u00f6nlich ausgeh\u00e4ndigt werde. Konkret sprach das Gericht die folgende Empfehlung aus:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Das kann etwa durch eine Ver\u00adsendung als <strong>\u201eEinschreiben eigenh\u00e4ndig\u201d<\/strong> gew\u00e4hrleistet werden (BGH, Urteil v. 12.07.2007, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2018\/04\" title=\"BGH, 12.07.2007 - I ZR 18\/04: Jugendgef&auml;hrdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen\">I ZR 18\/04<\/a>).&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p>Bei dem sog. &#8220;Einschreiben eigenh\u00e4ndig&#8221; wird die Ware vom Zusteller pers\u00f6nlich nur gegen eine Unterschrift und ausschlie\u00dflich an den Empf\u00e4nger oder an einen seiner schriftlich Bevollm\u00e4chtigten ausgeh\u00e4ndigt.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht\/olg-frankfurt-altersverifikation\">Die Rechtsprechung des BGH wurde im Jahr 2014 von dem OLG Frankfurt a.M. mit einem entsprechenden Urteil best\u00e4tigt.<\/a> In dem Verfahren zugrundeliegenden Sachverhalt unterblieb eine entsprechende Altersverifikation durch den Zusteller. Das Gericht f\u00fchrte hierzu aus, dass <strong>der Shopbetreiber sich das Verhalten des Zustellers nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8.html\" title=\"&sect; 8 UWG: Beseitigung und Unterlassung\">\u00a7 8 Abs. 2 UWG<\/a> zurechnen lassen m\u00fcsse<\/strong> (OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 07.08.2014, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=6%20U%2054\/14\" title=\"6 U 54\/14 (4 zugeordnete Entscheidungen)\">6 U 54\/14<\/a>).<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n<h2 id=\"5\">3. Unzureichende Altersverifikationen<\/h2>\n<p>Unzureichende Altersverifikationen stellen <strong>Altersangaben oder Checkboxen im Bestellprozess<\/strong> dar. Shopbetreiber, die das Alter mittels eines Eingabefeldes abfragen oder lediglich eine Checkbox im Bestellprozess zur Verf\u00fcgung stellen, werden den Vorgaben des BGHs nicht gerecht.<\/p>\n<p>Des Weiteren k\u00f6nnte man als Shopbetreiber auf die Idee kommen, dass eine <strong>Zusendung einer Ausweiskopie<\/strong> den Anforderungen des JuSchG gen\u00fcge. Dem m\u00fcssen wir widersprechen. Zum einen besteht bei diesem Verfahren ein hohes F\u00e4lschungsrisiko und zum anderen w\u00e4re das Verfahren auch aus <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/datenschutzrecht\">datenschutzrechtlicher<\/a> Perspektive kritisch zu betrachten.<\/p>\n<p>Auch eine <strong>Eingrenzung mithilfe von Zahlungsarten<\/strong> kann den Anforderungen des Jugendschutzes nicht gen\u00fcgen, schlie\u00dflich kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich auch Jugendliche im Besitz von Kreditkarten befinden.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus wollen wir an dieser Stelle anmerken, dass keine der drei eben genannten Optionen, die f\u00fcr sich genommen schon unzul\u00e4ssig sind, dem zweistufigen Altersverifikationssystem gerecht werden.<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n<h2 id=\"6\">4. Weitere m\u00f6gliche Verst\u00f6\u00dfe gegen das JuSchG<\/h2>\n<p>Nicht allein eine fehlende oder ungen\u00fcgende Altersverifikation kann einen Versto\u00df gegen das JuSchG darstellen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Auch kann eine fehlende oder unzureichende Platzierung des FSK- oder USK-Siegels einen JuSchG-Versto\u00df bedeuten.<\/p>\n<p>Das JuSchG macht exakte Vorgaben, wo und in welcher Gr\u00f6\u00dfe die Siegel angebracht sein m\u00fcssen. So hei\u00dft es in <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/JuSchG\/12.html\" title=\"&sect; 12 JuSchG: Bildtr&auml;ger mit Filmen oder Spielen\">\u00a7 12 Abs. 2 JuSchG<\/a>:<\/p>\n<blockquote><p>&#8220;Auf die Kennzeichnungen nach Absatz 1 ist auf dem Bildtr\u00e4ger und der H\u00fclle mit einem deutlich sichtbaren Zeichen hinzuweisen. <strong>Das Zeichen ist auf der Frontseite der H\u00fclle links unten auf einer Fl\u00e4che von mindestens 1.200 Quadratmillimetern und dem Bildtr\u00e4ger auf einer Fl\u00e4che von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen<\/strong>.&#8221;<\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Wichtig zu wissen:<\/strong> Die Altersfreigabe eines Films kann sich durch das Bonusmaterial ver\u00e4ndern. Sollten Sie einen Film mit einer Altersfreigabe &#8220;Freigegeben ab zw\u00f6lf Jahren&#8221; verkaufen und nehmen eine DVD des Films mit Bonusmaterial, das Szenen enth\u00e4lt, die eine Altersfreigabe &#8220;Freigegeben ab sechzehn Jahren&#8221; enthalten, in Ihr Sortiment auf, so \u00e4ndert sich die gesamte Altersfreigabe. Die DVD mit dem Film (&#8220;Freigegeben ab zw\u00f6lf Jahren&#8221;) und dem Bonusmaterial (&#8220;Freigegeben ab sechzehn Jahren&#8221;) muss mit der Kennzeichnung &#8220;Freigegeben ab sechzehn Jahren&#8221; versehen sein, ansonsten liegt ein Versto\u00df gegen das JuSchG vor.<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n<h2 id=\"7\">5. Rechtliche Konsequenzen<\/h2>\n<p>Wie eingangs erw\u00e4hnt drohen bei Verst\u00f6\u00dfen gegen das JuSchG rechtliche Konsequenzen. Zum einen kann gegen Sie gem. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/JuSchG\/28.html\" title=\"&sect; 28 JuSchG: Bu&szlig;geldvorschriften\">\u00a7 28 JuSchG<\/a> ein Bu\u00dfgeld bis zu 50.000 \u20ac verh\u00e4ngt werden, zum anderen drohen wettbewerbsrechtliche Konsequenzen.<\/p>\n<p>Verst\u00f6\u00dfe gegen das JuSchG stellen immer einen Versto\u00df gegen das Wettbewerbsrecht dar, denn die Vorschriften des JuSchG sind dazu bestimmt, dass Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer zu regeln. Wer bspw. kein Altersverifikationssystem bereith\u00e4lt, hat unweigerlich einen Vorsprung gegen\u00fcber seinen Konkurrenten, die sich an die Vorgaben hinsichtlich der Altersverifikation halten.<\/p>\n<p>Mitbewerber werden so in die Lage versetzt, unredliche Konkurrenten abzumahnen und strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rungen zu fordern. Dar\u00fcber hinaus kann Unterlassung und gegebenenfalls Schadensersatz gefordert werden.<\/p>\n<p>Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, sind Streitwerte von 30.000 \u20ac nicht un\u00fcblich. Das OLG Hamburg f\u00fchrte hierzu aus, dass sich die Wertfestsetzung nicht in erster Linie an den gef\u00e4hrdeten Umsatzinteressen des Kl\u00e4gers orientiere, sondern an der Gef\u00e4hrlichkeit der angegriffenen Handlung (OLG Hamburg, Urteil v. 02.04.2008, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=5%20U%2081\/07\" title=\"5 U 81\/07 (3 zugeordnete Entscheidungen)\">5 U 81\/07<\/a>).<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus ist zu bedenken, dass Verst\u00f6\u00dfe gegen das JuSchG mithilfe von Testk\u00e4ufen leicht bewiesen werden k\u00f6nnen und der Abmahnende die erforderlichen Beweise vor Gericht mit Leichtigkeit erbringen kann. Die Vorschriften des JuSchG sind daher unbedingt einzuhalten.<\/p>\n<p><a href=\"#top\">Nach oben<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dass nicht alle Filme und Computerspiele an Minderj\u00e4hrige verkauft werden d\u00fcrfen, ist allseits bekannt. Die Verpackungen sowie die Tr\u00e4germedien selber sind mit entsprechenden Altersfreigaben gekennzeichnet. W\u00e4hrend im klassischen Einzelhandel das Alter anhand eines Personalausweises gepr\u00fcft werden kann, stellt sich vor allem im Bereich des Versandhandels die Frage, wie eine Altersverifikation zu gestalten ist. 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