{"id":37586,"date":"2018-02-09T06:39:22","date_gmt":"2018-02-09T05:39:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=37586"},"modified":"2018-02-14T19:23:19","modified_gmt":"2018-02-14T18:23:19","slug":"flohmittel-shitstorm","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/flohmittel-shitstorm\/","title":{"rendered":"Auf den Hund gekommen? Flohmittel darf im \u201eShitstorm\u201c auf Facebook trotz Werbeverbots verteidigt werden"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_37598\" aria-describedby=\"caption-attachment-37598\" style=\"width: 500px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-37598 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/02\/Werbeverbot-shitstorm.jpg\" alt=\"Flohmittel Shitstorm \" width=\"500\" height=\"396\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/02\/Werbeverbot-shitstorm.jpg 500w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/02\/Werbeverbot-shitstorm-90x71.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 500px) 100vw, 500px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-37598\" class=\"wp-caption-text\">blambca\/shutterstock.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><i>Nach massiver Beitragsflut gegen ein Medikament f\u00fcr Hunde auf Facebook verbreitete der Hersteller richtigstellende und damit potentiell werbende Posts \u2013 ein Versto\u00df gegen das Werbungsverbot f\u00fcr Pharmazeutika?\u00a0<\/i><\/p>\n<p>Zuallererst sei die Frage in den Raum gestellt, wie oft und in welcher Form wohl dem Durchschnittsdeutschen Werbung f\u00fcr verschreibungspflichtige Arzneimittel, f\u00fcr Tier oder Mensch gleicherma\u00dfen, unter die Augen kommt? \u2013 Richtig, nie.<\/p>\n<h2>Werbung f\u00fcr verschreibungspflichtige Medikamente ist verboten<\/h2>\n<p>Der Hintergrund ist schnell erkl\u00e4rt &#8211; Das Ganze ist n\u00e4mlich verboten, und das aus verst\u00e4ndlichem Anlass: Behandelnde \u00c4rzte sollen in der Wahl ihrer Medikamente unbehelligt von der Einflussnahme ihrer Patienten bleiben (\u201eVerschreiben Sie doch bitte dieses Mittel. Frau Katzenberger hat gesagt, das Zeug sei super&#8230;\u201c), und die Verabreichung bei Mensch und Tier nur aufgrund ihrer Expertise vornehmen. Hergeleitet wird dieses Verbot aus \u00a7 10 I HWG, wonach f\u00fcr verschreibungspflichtige Arzneimittel aus dargelegten Gr\u00fcnden nur gegen\u00fcber dem entsprechenden Fachpersonal geworben werden darf \u2013 besagtes Flohmittel fiel dabei in diese Kategorie.<\/p>\n<h2>&#8220;Shitstorm&#8221; auf Facebook gegen Flohmittel<\/h2>\n<p>Diese Vorschrift war nun seitens des Herstellers einer Kautablette f\u00fcr Hunde gegen Flohbefall potentiell verletzt worden: Nach einem steifen \u201eShitstorm\u201c auf Facebook gegen das Mittel verbreitete die Firma diverse \u201erichtigstellende\u201c Beitr\u00e4ge.<\/p>\n<p>Prompt flatterte eine <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/markenrecht\/lhr-ratgeber-abmahnungen\">Abmahnung<\/a> der Konkurrenz ins Haus: entsprechende Posts seien umgehend zu unterlassen bzw. zu l\u00f6schen. Der Fall landete letztendlich vor Gericht.<\/p>\n<h2>Das Unternehmen wehrte sich mit zwei Posts<\/h2>\n<p>In der letztinstanzlichen Entscheidung des Oberlandesgericht K\u00f6ln ging es dabei konkret um zwei Beitr\u00e4ge des Pharmakonzerns:<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst hatte der Hersteller das Mittel auf seiner Facebookseite als<\/p>\n<blockquote><p>\u201esicheres und wirksames Mittel gegen Fl\u00f6he und Zecken\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>bezeichnet.<\/p>\n<p>In einem zweiten Beitrag war der Schriftzug<\/p>\n<blockquote><p>\u201eIst dieses verschreibungspflichtige Medikament sicher f\u00fcr meinen Hund?\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>nebst Bild und Firmenlogo zu lesen, sowie darunter die Textzeile<\/p>\n<blockquote><p>\u201eAlle Fakten zum Floh- und Zeckenschutzmittel\u201c.<\/p><\/blockquote>\n<p>Das OLG differenzierte dabei in seiner Entscheidung und stellte sich folgende zentrale Frage:<\/p>\n<p>Dient ein entsprechender Post lediglich der Anwerbung des Produkts und damit der Absatzsteigerung (und verst\u00f6\u00dft damit gegen \u00a7 10 Abs. 1 HWG), oder m\u00f6chte der Ersteller &#8211; unter Berufung auf seine Meinungsfreiheit &#8211; einen (hoffentlich) gut geflickten Schirm aufspannen und damit einen \u201eShitstorm\u201c abwehren, dem er sich andernfalls schutzlos ausgesetzt s\u00e4he?<\/p>\n<h2>Der erste Post war unzul\u00e4ssige Werbung<\/h2>\n<p>Hinsichtlich des ersten Beitrags wurde eine Verletzung besagter Norm bejaht: Die Formulierung und Darstellung unterst\u00fctze prim\u00e4r wirtschaftliche Interessen \u2013 zwar sei der Post als Reaktion auf die vorhergegangenen Bewertungen entstanden, diese sei jedoch nur ersichtlich nur als Nebeneffekt gewollt gewesen.<\/p>\n<h2>Der zweite war zul\u00e4ssige Verteidigung<\/h2>\n<p>Anders wurde jedoch bez\u00fcglich der zweiten Darstellung entschieden. Hatte das Landegericht K\u00f6ln wenige Monate zuvor hier noch eine unzul\u00e4ssige Werbung angenommen, entschied das Oberlandesgericht nach eingelegter Berufung, dass das Verbot im zu entscheidenden Fall nur eingeschr\u00e4nkt gelte:<\/p>\n<p>Zwar handele es sich auch hier zun\u00e4chst um eine werbende Darstellung, die Formulierung als Frage und die Anbringung konkreter Fakten r\u00fccke jedoch die Sicherheit des Mittels f\u00fcr den flohbefallenen Hund in den Vordergrund \u2013 und genau darum ging es eben in besagter Diskussion auf der Facebookseite, hatten hier doch etliche Tierliebhaber \u00fcber diverse Nebenwirkungen bei ihren Vierbeinern geklagt.<\/p>\n<p>Als Folge werde lediglich ein beschr\u00e4nkter Personenkreis angesprochen werden, n\u00e4mlich solche, denen das Thema und die Auseinandersetzung bereits bekannt waren. Eine \u00f6ffentliche Werbung lag nach Ansicht der Richter demnach nicht vor, vielmehr verwirklichte der Hersteller sein Recht, <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/negative-bewertungen\">negativen Bewertungen<\/a> auf sozialen Plattformen entgegenzuwirken; der Beitrag durfte im Netz verbleiben.<\/p>\n<h2>Bad news is good news<\/h2>\n<p>Selbst grunds\u00e4tzlich negative Viralit\u00e4t kann somit auch positive Folgen haben: Besagter \u201eShitstorm\u201c hatte zwar sicherlich auch Nachteile, legitimierte letztlich dennoch dazu, Posts zu ver\u00f6ffentlichen, die der Popularit\u00e4t des Mittels durchaus geholfen haben d\u00fcrften. Auf den Hund gekommen war in diesem Fall nur das Medikament, aber nicht der Hersteller.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach massiver Beitragsflut gegen ein Medikament f\u00fcr Hunde auf Facebook verbreitete der Hersteller richtigstellende und damit potentiell werbende Posts \u2013 ein Versto\u00df gegen das Werbungsverbot f\u00fcr Pharmazeutika?\u00a0 Zuallererst sei die Frage in den Raum gestellt, wie oft und in welcher Form wohl dem Durchschnittsdeutschen Werbung f\u00fcr verschreibungspflichtige Arzneimittel, f\u00fcr Tier oder Mensch gleicherma\u00dfen, unter die [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":37598,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[15,1229],"tags":[21,1458,1558],"class_list":["post-37586","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht","category-social-media-recht","tag-facebook","tag-heilmittelwerbegesetz","tag-shitstorm"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37586","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=37586"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37586\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/37598"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=37586"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=37586"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=37586"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}