{"id":37563,"date":"2018-02-06T21:29:03","date_gmt":"2018-02-06T20:29:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=37563"},"modified":"2018-11-29T06:11:46","modified_gmt":"2018-11-29T05:11:46","slug":"onlineshopping-geoblocking-eu-parlament","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/onlineshopping-geoblocking-eu-parlament\/","title":{"rendered":"Umgeleitet und ausgesperrt: Geh\u00f6rt das Geoblocking von Onlinekunden bald der Vergangenheit an?"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_37564\" aria-describedby=\"caption-attachment-37564\" style=\"width: 424px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-37564 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/02\/Fotolia_188160876_XS.jpg\" alt=\"Onlineshopping Geoblocking EU-Parlament\" width=\"424\" height=\"283\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/02\/Fotolia_188160876_XS.jpg 424w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2018\/02\/Fotolia_188160876_XS-90x60.jpg 90w\" sizes=\"(max-width: 424px) 100vw, 424px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-37564\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 phonlamaiphoto &#8211; fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Im Bereich des E-Commerce ist das so genannte &#8220;Geoblocking&#8221; gang und g\u00e4be. Was man darunter versteht und warum es wird in naher Zukunft gr\u00f6\u00dftenteils verboten sein wird, erkl\u00e4rt der folgende Beitrag.<\/em><\/p>\n<p>Manche Produkte sind im europ\u00e4ischen Ausland g\u00fcnstiger zu erwerben als im Inland. So ist es nicht un\u00fcblich, dass eine Digitalkamera auf der deutschen Webseite des Herstellers teurer ist als auf der entsprechenden spanischen Webseite.<\/p>\n<p>Wer aus Deutschland nun ein richtiges Schn\u00e4ppchen machen will und die Bestellung der besagten Digitalkamera \u00fcber die spanische Webseite abwickeln m\u00f6chte, wird sich wundern, warum er auf die deutsche Webseite mit dem teureren Preis umgeleitet wird.<\/p>\n<h2>H\u00e4ndler blocken und leiten Kunden je nach Standort um<\/h2>\n<p>Grund daf\u00fcr ist das so genannte Geoblocking. Beim Geoblocking handelt es sich um eine Technik, die der Anbieter einer Webseite nutzt, um bestimmte Inhalte regional zu sperren. Nach einer Untersuchung der Europ\u00e4ischen Kommission von vor zwei Jahren nutzen etwa zwei Drittel aller H\u00e4ndler im Internet Geoblocking. Kuriose Folge: W\u00e4hrend der reale G\u00fcterverkehr bereits fast vollst\u00e4ndig harmonisiert geschieht, \u00a0werden dem Handel auf virtueller Ebene so zur Zeit noch unerw\u00fcnschte Grenzen gezogen.<\/p>\n<p>Eine Umleitung ist allerdings nicht die einzige Variante des Geoblockings. Teilweise lehnen H\u00e4ndler Kreditkarten aus bestimmten L\u00e4ndern ab oder sie ermitteln durch das Tracking der Nutzer deren Herkunft und f\u00fchren sie dann zu unterschiedlichen Angeboten mit abweichenden Preisen. Damit soll k\u00fcnftig Schluss sein.<\/p>\n<h2>Die Entscheidung des EU-Parlaments<\/h2>\n<p>Am heutigen Dienstag fand in dem EU-Parlament eine Abstimmung \u00fcber einen Verordnungsentwurf statt, der dem Geoblocking ein Ende bereiten soll. Insgesamt 557 Parlamentarier stimmten f\u00fcr den Verordnungsentwurf. Lediglich 89 stimmten dagegen und 33 enthielten sich.<\/p>\n<p>Bei dem Entwurf handelt es sich um einen Kompromiss, der letzten November zwischen den Unterh\u00e4ndlern des EU-Parlaments und den Vertretern des EU-Rats ausgehandelt wurde. Der EU-Rat muss den Verordnungsentwurf noch offiziell best\u00e4tigen. Mit einem Inkrafttreten ist erst Ende diesen Jahres zu rechnen.<\/p>\n<h2>Was wird geregelt?<\/h2>\n<p>Die Verordnung soll den EU-B\u00fcrger in die Lage versetzen, Produkte im gesamten europ\u00e4ischen Binnenmarkt wie in seinem Heimatland zu kaufen. Es werden allerdings nicht nur Produkte von den Regelungen erfasst, auch Dienstleistungen, wie das Vermieten von Autos, sollen unter die Verordnung fallen.<\/p>\n<p>Ein Hostprovider, der bisher einen Aufschlag bei ausl\u00e4ndischen Kunden verlangt hat, soll seine Dienstleistungen k\u00fcnftig f\u00fcr alle EU-B\u00fcrger zu denselben Preisen anbieten m\u00fcssen. Betroffen sind auch Ticketverk\u00e4ufer. Tickets f\u00fcr bspw. ein Festival in Deutschland m\u00fcssen demn\u00e4chst direkt in Deutschland &#8211; ohne einen teuren nationalen Zwischenh\u00e4ndler &#8211; k\u00e4uflich sein.<\/p>\n<p>Von der Verordnung ist aber nicht allein das Geoblocking betroffen. Es sollen des Weiteren dieselben Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr ausl\u00e4ndische Internetkunden gelten wie f\u00fcr die Inl\u00e4ndischen.<\/p>\n<h2>Ausnahmsloses Ende des Geoblockings?<\/h2>\n<p>Es wird allerdings auch einige Ausnahmen von dem Verbot des Geoblockings geben. G\u00e4nzlich ausgenommen sind digitale Medien, wie E-Books, Filme oder Computerspiele.<\/p>\n<p>Des Weiteren besteht keine Lieferpflicht. Sollten Sie M\u00f6bel online vertreiben und ein Franzose kauft bei Ihnen einen Schrank, muss Ihr Kunde den Schrank gegebenenfalls selbst abholen oder den Transport in sein Heimatland selber arrangieren.<\/p>\n<p>Auch wird weiterhin eine Umleitung m\u00f6glich sein. Allerdings muss der potentielle Kunde dieser Umleitung zustimmen. Eine &#8220;zustimmende&#8221; Voreinstellung in dem Kundenkonto soll hierf\u00fcr aber gen\u00fcgen. Die vor der Umleitung betretene Webseite muss dennoch leicht erreichbar bleiben.<\/p>\n<p>Selbst Preisaufschl\u00e4ge sollen in begr\u00fcndeten F\u00e4llen m\u00f6glich bleiben. Unterschiedliche Mehrwertsteuern in den verschiedenen EU-Staaten sollen jedoch keinen Grund darstellen, das Gesch\u00e4ft nicht einzugehen.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Durch die Verordnung wird nun auch der digitale Binnenmarkt ge\u00f6ffnet. Doch die beschriebenen Ausnahmen zeigen, dass er nicht grenzenlos sein wird. Verbraucher werden jedoch in die Lage versetzt, bei einer Diskriminierung durch Geoblocking zu klagen oder zumindest eine Beschwerde bei einer so genannten Clearing-Stelle einzureichen, die die Mitgliedsstaaten einzurichten haben.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich ist davon auszugehen, dass die Regelungen der kommenden Verordnung als Marktverhaltensregeln einzustufen sein werden. Damit wird das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/rechtsgebiete\/wettbewerbsrecht\">Wettbewerbsrecht<\/a> anwendbar und H\u00e4ndler m\u00fcssen sich \u00a0neben verwaltungsrechtlichen Sanktionen auch auf <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/markenrecht\/lhr-ratgeber-abmahnungen\">Abmahnungen<\/a> der Konkurrenz einstellen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Bereich des E-Commerce ist das so genannte &#8220;Geoblocking&#8221; gang und g\u00e4be. Was man darunter versteht und warum es wird in naher Zukunft gr\u00f6\u00dftenteils verboten sein wird, erkl\u00e4rt der folgende Beitrag. 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