{"id":3735,"date":"2011-03-17T12:34:02","date_gmt":"2011-03-17T10:34:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=3735"},"modified":"2011-03-17T12:34:02","modified_gmt":"2011-03-17T10:34:02","slug":"bevorstehende-ausrottung-der-abofalle-fuhrt-zur-nachsten-abmahnfalle-fur-alle-online-diensteanbieter-faq-zum-neuen-%c2%a7-312e-ii-bgb-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/bevorstehende-ausrottung-der-abofalle-fuhrt-zur-nachsten-abmahnfalle-fur-alle-online-diensteanbieter-faq-zum-neuen-%c2%a7-312e-ii-bgb-2\/","title":{"rendered":"Bevorstehende Ausrottung der Abofalle f\u00fchrt zur n\u00e4chsten Abmahnfalle f\u00fcr alle Online-Diensteanbieter  \/ FAQ zum neuen \u00a7 312e II BGB"},"content":{"rendered":"[:de]\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Die L\u00f6sung\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2011\/03\/button.jpg\" alt=\"Die L\u00f6sung\" \/>Unsere Ministerin f\u00fcr Verbraucherschutz, die sich unerm\u00fcndlich f\u00fcr den Verbraucher <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/2011\/01\/verbraucherinfos-von-ilse-aigner-fur-richtigkeit-keine-haftung\/\" target=\"_blank\">einsetzt<\/a>, hat anl\u00e4\u00dflich des <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Weltverbrauchertag\" target=\"_blank\">Weltverbrauchertags<\/a> am 15.03.2011 an ein sensationelles <a href=\"http:\/\/www.vorsicht-im-netz.de\/wissen\/rettung-in-sicht\/\" target=\"_blank\">Gesetzesvorhaben<\/a> erinnert, das noch im Fr\u00fchjahr 2011 in das parlamentarische Beratungsverfahren eingebracht werden\u00a0 soll:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Das &#8220;Gesetz zur \u00c4nderung des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr&#8221; soll die so genannte <a href=\"http:\/\/www.bmelv.de\/SharedDocs\/Dossier\/Verbraucherschutz\/Internetkostenfallen.html?notFirst=true&amp;docId=1084798\" target=\"_blank\">Button-L\u00f6sung<\/a> einf\u00fchren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>I. Ausgangssitutation und Gesetzesentwurf<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Der <a href=\"http:\/\/www.bundesgerichtshof.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Bibliothek\/Gesetzesmaterialien\/17_wp\/Kostenfallen\/refe.pdf;jsessionid=07F7B140F3AA789A17E3894E943E507A.2_cid134?__blob=publicationFile\" target=\"_blank\">Referententwurf<\/a> umrei\u00dft das Problem:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>&#8220;Unseri\u00f6se Unternehmen verschleiern durch die unklare oder irref\u00fchrende Gestaltung ihrer Internetseiten bewusst, dass ihre Leistung etwas<\/em> <em>kostet. Obwohl ein Vertrag mangels wirksamer Einigung \u00fcber den Preis vielfach gar nicht zustande kommt, sehen sich Verbraucher mit vermeintlich bestehenden Forderungen konfrontiert. <\/em>&#8220;<\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Die L\u00f6sung besteht in zwei neuen Elementen: Belehrung und Best\u00e4tigung des Verbrauchers durch Opt-in-Button. Fehlt ein Element, ist der Vertrag unwirksam.<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>&#8220;Unternehmerinnen und Unternehmer werden verpflichtet, Verbraucher im elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr durch einen hervorgehobenen und deutlich gestalteten Hinweis \u00fcber den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung zu informieren.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em> Zus\u00e4tzlich m\u00fcssen Unternehmer den Bestellvorgang so gestalten, dass Verbraucher ihre Bestellung erst aufgeben k\u00f6nnen, nachdem sie best\u00e4tigt haben, dass sie die Preisangabe zur Kenntnis genommen\u00a0 haben. <\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>Ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher im elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr ist zudem nur wirksam, wenn der Unternehmer diese beiden Pflichten erf\u00fcllt hat.&#8221;<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Wer nun denkt, Aigner h\u00e4tte verkannt, dass diese Anforderung ohnehin schon l\u00e4ngst geltendes Recht darstellt und ein Vertrag nur dann zustande kommen kann, wenn \u00fcber die wesentlichen Vertragsbestandteile Einigkeit besteht (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/154.html\" title=\"&sect; 154 BGB: Offener Einigungsmangel; fehlende Beurkundung\">\u00a7 154 BGB<\/a>), wird eines Besseren belehrt.<\/p>\n<blockquote><p><em>&#8220;Zwar sch\u00fctzt bereits das geltende Recht in vielf\u00e4ltiger Weise vor einem ungewollten Vertragsschluss: So kommt ein Vertrag nur zustande, wenn aufeinander\u00a0 bezogene Willenserkl\u00e4rungen des Unternehmers und des Verbrauchers vorliegen, die eine Einigung \u00fcber die wesentlichen Vertragsbestandteile, namentlich\u00a0 Leistungsgegenstand und Preis, enthalten. Dies ist bei den in Rede stehenden Bestellvorg\u00e4ngen im Internet vielfach nicht der Fall.<\/em><\/p>\n<p><em> Sollte im Einzelfall dennoch ein wirksamer Vertrag zustande gekommensein, kann der Verbraucher den Vertrag regelm\u00e4\u00dfig nach den Vorschriften \u00fcber Fernabsatzvertr\u00e4ge widerrufen (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/312b.html\" title=\"&sect; 312b BGB: Au&szlig;erhalb von Gesch&auml;ftsr&auml;umen geschlossene Vertr&auml;ge\">\u00a7\u00a7 312b<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/312d.html\" title=\"&sect; 312d BGB: Informationspflichten\">312d<\/a> des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs [BGB]). Schlie\u00dflich kann ein Vertrag angefochten werden, wenn ein Irrtum oder eine arglistige T\u00e4uschung (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/119.html\" title=\"&sect; 119 BGB: Anfechtbarkeit wegen Irrtums\">\u00a7\u00a7 119<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/123.html\" title=\"&sect; 123 BGB: Anfechtbarkeit wegen T&auml;uschung oder Drohung\">123 BGB<\/a>) vorliegt. <\/em><\/p>\n<p><em>Diese Instrumente konnten dem Ph\u00e4nomen der Kostenfallen jedoch bislang nicht hinreichend entgegenwirken. Sie haben insbesondere nicht verhindert, dass Verbraucher sich vielfach mit lediglich behaupteten Forderungen konfrontiert sehen und vor dem Hintergrund des massiven und einsch\u00fcchternden Drucks von Rechtsanw\u00e4lten und Inkassounternehmen zahlen.&#8221;<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Da ist etwas dran. F\u00fcr die typische Abofalle, die davon lebt, dass die Kostenlosigkeit hervorgehoben und die Kostenpflichtigkeit im Kleingedruckten versteckt wird, ist das eine gute L\u00f6sung, die dem Verbraucher einigen \u00c4rger ersparen kann, da die Beweislast f\u00fcr die Einhaltung der beiden Punkte beim Diensteanbieter liegt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Zum Referententwurf gibt es bereits diverse <a href=\"http:\/\/www.bundesgerichtshof.de\/DE\/Bibliothek\/GesMat\/WP17\/K\/Kostenfallen.html\" target=\"_blank\">Stellungahmen<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>II. FAQ f\u00fcr Online-H\u00e4ndler und Auswirkungen auf den Online-Handel<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Wir werden uns der Frage zu, was das neue Gesetz f\u00fcr den Online-Handel allgemein bedeutet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Trifft es also nur die b\u00f6sen Abofallen? <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Dem vorgeschlagenen Gesetzeswortlaut des neu einzuf\u00fcgenden <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/312e.html\" title=\"&sect; 312e BGB: Verletzung von Informationspflichten &uuml;ber Kosten\">\u00a7 312e Absatz 2 BGB<\/a> (der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3) g\u00e4lten die neuen Pflichten nicht nur f\u00fcr Abo-Fallen, sondern f\u00fcr jegliche Diensteanbieter, d. h. jeden Internetshop, Online-H\u00e4ndler etc., der eine entgeltliche Leistung anbietet:<\/p>\n<blockquote><p><em>\u201e (2) Bei einem Vertrag im elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers<\/em><em> zum Gegenstand hat, hat der Unternehmer&#8230; [die oben beschriebenen Pflichten]&#8221;<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Begr\u00fcndung lautet weiter:<\/p>\n<blockquote><p><em>&#8220;Der sachliche Anwendungsbereich umfasst sowohl Warenlieferungs- als auch Dienstleistungsvertr\u00e4ge, einschlie\u00dflich Finanzdienstleistungsvertr\u00e4gen.&#8221;<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Was muss im Shop konkret ge\u00e4ndert werden?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die praktisch wichtigste \u00c4nderung des neuen <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/312e.html\" title=\"&sect; 312e BGB: Verletzung von Informationspflichten &uuml;ber Kosten\">\u00a7312e Abs. 2 BGB<\/a> liegt darin, dass alle Shopbetreiber ein weiteres Element einbauen m\u00fcssen:<\/p>\n<blockquote><p><em>&#8220;Der Unternehmer ist verpflichtet, den Internetauftritt so zu gestalten, dass eine verbindliche Bestellung erst m\u00f6glich ist, wenn der Kunde diesen Hinweis zur Kenntnis<\/em><em>genommen und aktiv best\u00e4tigt hat.&#8221;<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Entstehen Kosten?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Dass diese Umstellung auch Kosten produziert, die zu &#8220;geringf\u00fcgigen Einzelpreis\u00e4nderungen&#8221; f\u00fchren k\u00f6nne, verschweigt der Entwurf nicht. Pro H\u00e4ndler entst\u00fcnden zwischen 200 und 250 \u20ac an Kosten:<\/p>\n<blockquote><p><em>&#8220;Ausgehend von 193 300 betroffenen Unternehmen, belaufen sich die Mehrkosten der einmaligen Anpassungen auf einen Betrag zwischen38,7 und 48,3 Millionen Euro.&#8221;<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Der Staat bleibt von Mehrkosten verschont.<\/p>\n<blockquote><p><em>&#8220;Das Gesetz hat keine Auswirkungen auf die \u00f6ffentlichen Haushalte.&#8221;<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Muss nun jeder Online-H\u00e4ndler seinen Internetauftritt \u00e4ndern? <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Dadurch, dass das Gesetz nur ohnehin bereits bestehende Gesetzespflichten weiter konkretisiert, gibt es f\u00fcr diejenigen Online-H\u00e4ndler, die bisher die gesetzlichen Vorgaben insbesondere der Preisangabenverordnung ber\u00fccksichtigt haben, kaum \u00c4nderungsbedarf.<\/p>\n<blockquote><p><em>&#8220;Zu ber\u00fccksichtigen ist weiterhin, dass die Onlineshops der seri\u00f6sen Internetanbieter schon heute vielfach so gestaltet sind, dass sie den Anforderungen des \u00a7 312e Absatz 2 BGB-E weitgehend entsprechen. Der Bestellprozess ist h\u00e4ufig so aufgebaut, dass alle im Verlauf des Bestellvorgangs gesammelten Vertragsdaten am Ende noch einmal zusammengefasst<\/em> <em>pr\u00e4sentiert werden. Die Bestellung wird dann erst durch eine abschlie\u00dfende Best\u00e4tigung durch den Verbraucher ausgel\u00f6st. <\/em><\/p>\n<p><em>Es wird davon ausgegangen,\u00a0 dass jedenfalls 30 % der im Onlinehandel t\u00e4tigen Unternehmen ihre Onlineshops nicht\u00a0 anpassen m\u00fcssen, weil sie in ihrer Gestaltung und Funktionalit\u00e4t bereits den Vorgaben des \u00a7 312e Absatz 2 BGB-E entsprechen.&#8221; <\/em><\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Ist die Angst vor einer neuen &#8220;Abmahngefahr&#8221; begr\u00fcndet? <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Wer bereits jetzt einen Internetshop betreibt, der den aktuellen gesetzlichen Vorgaben gen\u00fcgt, wird kaum etwas \u00e4ndern m\u00fcssen und hat auch sonst nichts zu bef\u00fcrchten. F\u00fcr alle anderen gibt es einen Grund mehr, abgemahnt zu werden. worauf &#8220;<a href=\" \" target=\"_blank\">Vorsicht im Netz<\/a>&#8221; hinweist:<\/p>\n<blockquote><p><em>&#8220;2. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen wird unabh\u00e4ngig vom konkreten Vertragsschluss allgemein \u00fcberpr\u00fcft werden k\u00f6nnen. Unternehmen, die dagegen versto\u00dfen, k\u00f6nnen durch Konkurrenten oder Verbraucherzentralen bzw. die Wettbewerbszentrale abgemahnt und ggf. verklagt werden.&#8221;<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p><strong>Ab wann gelten die neuen Pflichten?<\/strong><em><br \/>\n<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Ob und wann das Gesetz in Kraft tritt, steht noch nicht fest; jedoch ist es realistisch, anzunehmen, dass die neuen Vorschriften noch dieses Jahr in Kraft treten. (ca)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">(Bild:\u00a0\u00a9 TM &#8211; Design &#8211; Fotolia.com)<\/p>\n[:en]\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px;margin-bottom: 10px\" title=\"Die L\u00f6sung\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/gallery\/vpv\/button.jpg\" alt=\"Die L\u00f6sung\" \/>Unsere Ministerin f\u00fcr Verbraucherschutz, die sich unerm\u00fcndlich f\u00fcr den Verbraucher <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/2011\/01\/verbraucherinfos-von-ilse-aigner-fur-richtigkeit-keine-haftung\/\" target=\"_blank\">einsetzt<\/a>, hat anl\u00e4\u00dflich des <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Weltverbrauchertag\" target=\"_blank\">Weltverbrauchertags<\/a> am 15.03.2011 an ein sensationelles <a href=\"http:\/\/www.vorsicht-im-netz.de\/wissen\/rettung-in-sicht\/\" target=\"_blank\">Gesetzesvorhaben<\/a> erinnert, das noch im Fr\u00fchjahr 2011 in das parlamentarische Beratungsverfahren eingebracht werden\u00a0 soll:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Das &#8220;Gesetz  zur \u00c4nderung des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der  Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen  Gesch\u00e4ftsverkehr&#8221; soll die so genannte <a href=\"http:\/\/www.bmelv.de\/SharedDocs\/Dossier\/Verbraucherschutz\/Internetkostenfallen.html?notFirst=true&amp;docId=1084798\" target=\"_blank\">Button-L\u00f6sung<\/a> einf\u00fchren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>I. Ausgangssitutation und Gesetzesentwurf<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Der <a href=\"http:\/\/www.bundesgerichtshof.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Bibliothek\/Gesetzesmaterialien\/17_wp\/Kostenfallen\/refe.pdf;jsessionid=07F7B140F3AA789A17E3894E943E507A.2_cid134?__blob=publicationFile\" target=\"_blank\">Referententwurf<\/a> umrei\u00dft das Problem:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>&#8220;Unseri\u00f6se Unternehmen verschleiern durch die unklare oder irref\u00fchrende Gestaltung ihrer Internetseiten bewusst, dass ihre Leistung etwas<\/em> <em>kostet. Obwohl ein Vertrag mangels wirksamer Einigung \u00fcber den Preis vielfach gar nicht zustande kommt, sehen sich Verbraucher mit vermeintlich bestehenden Forderungen konfrontiert. <\/em>&#8220;<\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Die L\u00f6sung besteht in zwei neuen Elementen: Belehrung und Best\u00e4tigung des Verbrauchers durch Opt-in-Button. Fehlt ein Element, ist der Vertrag unwirksam.<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>&#8220;Unternehmerinnen und Unternehmer werden verpflichtet, Verbraucher im elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr durch einen hervorgehobenen und deutlich gestalteten Hinweis \u00fcber den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung zu informieren.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em> Zus\u00e4tzlich m\u00fcssen Unternehmer den Bestellvorgang so gestalten, dass Verbraucher ihre Bestellung erst aufgeben k\u00f6nnen, nachdem sie best\u00e4tigt haben, dass sie die Preisangabe zur Kenntnis genommen\u00a0 haben. <\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>Ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher im elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr ist zudem nur wirksam, wenn der Unternehmer diese beiden Pflichten erf\u00fcllt hat.&#8221;<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Wer nun denkt, Aigner h\u00e4tte verkannt, dass diese Anforderung ohnehin schon l\u00e4ngst geltendes Recht darstellt und ein Vertrag nur dann zustande kommen kann, wenn \u00fcber die wesentlichen Vertragsbestandteile Einigkeit besteht (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/154.html\" title=\"&sect; 154 BGB: Offener Einigungsmangel; fehlende Beurkundung\">\u00a7 154 BGB<\/a>), wird eines Besseren belehrt.<\/p>\n<blockquote>\n<p><em>&#8220;Zwar sch\u00fctzt bereits das geltende Recht in vielf\u00e4ltiger Weise vor einem ungewollten Vertragsschluss: So kommt ein Vertrag nur zustande, wenn aufeinander\u00a0 bezogene Willenserkl\u00e4rungen des Unternehmers und des Verbrauchers vorliegen, die eine Einigung \u00fcber die wesentlichen Vertragsbestandteile, namentlich\u00a0 Leistungsgegenstand und Preis, enthalten. Dies ist bei den in Rede stehenden Bestellvorg\u00e4ngen im Internet vielfach nicht der Fall.<\/em><\/p>\n<p><em> Sollte im Einzelfall dennoch ein wirksamer Vertrag zustande gekommensein, kann der Verbraucher den Vertrag regelm\u00e4\u00dfig nach den Vorschriften \u00fcber Fernabsatzvertr\u00e4ge widerrufen (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/312b.html\" title=\"&sect; 312b BGB: Au&szlig;erhalb von Gesch&auml;ftsr&auml;umen geschlossene Vertr&auml;ge\">\u00a7\u00a7 312b<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/312d.html\" title=\"&sect; 312d BGB: Informationspflichten\">312d<\/a> des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs [BGB]). Schlie\u00dflich kann ein Vertrag angefochten werden, wenn ein Irrtum oder eine arglistige T\u00e4uschung (<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/119.html\" title=\"&sect; 119 BGB: Anfechtbarkeit wegen Irrtums\">\u00a7\u00a7 119<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/123.html\" title=\"&sect; 123 BGB: Anfechtbarkeit wegen T&auml;uschung oder Drohung\">123 BGB<\/a>) vorliegt. <\/em><\/p>\n<p><em>Diese Instrumente konnten dem Ph\u00e4nomen der Kostenfallen jedoch bislang nicht hinreichend entgegenwirken. Sie haben insbesondere nicht verhindert, dass Verbraucher sich vielfach mit lediglich behaupteten Forderungen konfrontiert sehen und vor dem Hintergrund des massiven und einsch\u00fcchternden Drucks von Rechtsanw\u00e4lten und Inkassounternehmen zahlen.&#8221;<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Da ist etwas dran. F\u00fcr die typische Abofalle, die davon lebt, dass die Kostenlosigkeit hervorgehoben und die Kostenpflichtigkeit im Kleingedruckten versteckt wird, ist das eine gute L\u00f6sung, die dem Verbraucher einigen \u00c4rger ersparen kann, da die Beweislast f\u00fcr die Einhaltung der beiden Punkte beim Diensteanbieter liegt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Zum Referententwurf gibt es bereits diverse <a href=\"http:\/\/www.bundesgerichtshof.de\/DE\/Bibliothek\/GesMat\/WP17\/K\/Kostenfallen.html\" target=\"_blank\">Stellungahmen<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>II. FAQ f\u00fcr Online-H\u00e4ndler und Auswirkungen auf den Online-Handel<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Wir werden uns der Frage zu, was das neue Gesetz f\u00fcr den Online-Handel allgemein bedeutet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Trifft es also nur die b\u00f6sen Abofallen? <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Dem vorgeschlagenen Gesetzeswortlaut des neu einzuf\u00fcgenden <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/312e.html\" title=\"&sect; 312e BGB: Verletzung von Informationspflichten &uuml;ber Kosten\">\u00a7 312e Absatz 2 BGB<\/a> (der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3) g\u00e4lten die neuen Pflichten nicht nur f\u00fcr Abo-Fallen, sondern f\u00fcr jegliche Diensteanbieter, d. h. jeden Internetshop, Online-H\u00e4ndler etc., der eine entgeltliche Leistung anbietet:<\/p>\n<blockquote>\n<p><em>\u201e (2) Bei einem Vertrag im elektronischen  Gesch\u00e4ftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der  eine entgeltliche Leistung des Unternehmers<\/em><em> zum Gegenstand hat, hat der Unternehmer&#8230; [die oben beschriebenen Pflichten]&#8221;<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Begr\u00fcndung lautet weiter:<\/p>\n<blockquote>\n<p><em>&#8220;Der sachliche Anwendungsbereich umfasst sowohl Warenlieferungs- als auch Dienstleistungsvertr\u00e4ge, einschlie\u00dflich Finanzdienstleistungsvertr\u00e4gen.&#8221;<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Was muss im Shop konkret ge\u00e4ndert werden?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die praktisch wichtigste \u00c4nderung des neuen <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/312e.html\" title=\"&sect; 312e BGB: Verletzung von Informationspflichten &uuml;ber Kosten\">\u00a7312e Abs. 2 BGB<\/a> liegt darin, dass alle Shopbetreiber ein weiteres Element einbauen m\u00fcssen:<\/p>\n<blockquote>\n<p><em>&#8220;Der Unternehmer ist verpflichtet, den Internetauftritt so zu gestalten, dass eine verbindliche Bestellung erst m\u00f6glich ist, wenn der Kunde diesen Hinweis zur Kenntnis<\/em><em>genommen und aktiv best\u00e4tigt hat.&#8221;<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Entstehen Kosten?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Dass diese Umstellung auch Kosten produziert, die zu &#8220;geringf\u00fcgigen Einzelpreis\u00e4nderungen&#8221; f\u00fchren k\u00f6nne, verschweigt der Entwurf nicht. Pro H\u00e4ndler entst\u00fcnden zwischen 200 und 250 \u20ac an Kosten:<\/p>\n<blockquote>\n<p><em>&#8220;Ausgehend  von 193 300 betroffenen Unternehmen, belaufen sich die Mehrkosten der  einmaligen Anpassungen auf einen Betrag zwischen38,7 und 48,3 Millionen  Euro.&#8221;<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Der Staat bleibt von Mehrkosten verschont.<\/p>\n<blockquote>\n<p><em>&#8220;Das Gesetz hat keine Auswirkungen auf die \u00f6ffentlichen Haushalte.&#8221;<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Muss nun jeder Online-H\u00e4ndler seinen Internetauftritt \u00e4ndern? <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Dadurch, dass das Gesetz nur ohnehin bereits bestehende Gesetzespflichten weiter konkretisiert, gibt es f\u00fcr diejenigen Online-H\u00e4ndler, die bisher die gesetzlichen Vorgaben insbesondere der Preisangabenverordnung ber\u00fccksichtigt haben, kaum \u00c4nderungsbedarf.<\/p>\n<blockquote>\n<p><em>&#8220;Zu ber\u00fccksichtigen ist weiterhin, dass die Onlineshops der seri\u00f6sen Internetanbieter schon heute vielfach so gestaltet sind, dass sie den Anforderungen des \u00a7 312e Absatz 2 BGB-E weitgehend entsprechen. Der Bestellprozess ist h\u00e4ufig so aufgebaut, dass alle im Verlauf des Bestellvorgangs gesammelten Vertragsdaten am Ende noch einmal zusammengefasst<\/em> <em>pr\u00e4sentiert werden. Die Bestellung wird dann erst durch eine abschlie\u00dfende Best\u00e4tigung durch den Verbraucher ausgel\u00f6st. <\/em><\/p>\n<p><em>Es wird davon ausgegangen,\u00a0 dass jedenfalls 30 % der im Onlinehandel t\u00e4tigen Unternehmen ihre Onlineshops nicht\u00a0 anpassen m\u00fcssen, weil sie in ihrer Gestaltung und Funktionalit\u00e4t bereits den Vorgaben des \u00a7 312e Absatz 2 BGB-E entsprechen.&#8221; <\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Ist die Angst vor einer neuen &#8220;Abmahngefahr&#8221; begr\u00fcndet? <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Wer bereits jetzt einen Internetshop betreibt, der den aktuellen gesetzlichen Vorgaben gen\u00fcgt, wird kaum etwas \u00e4ndern m\u00fcssen und hat auch sonst nichts zu bef\u00fcrchten. F\u00fcr alle anderen gibt es einen Grund mehr, abgemahnt zu werden. worauf &#8220;<a target=\"_blank\">Vorsicht im Netz<\/a>&#8221; hinweist:<\/p>\n<blockquote>\n<p><em>&#8220;2. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen wird  unabh\u00e4ngig vom konkreten  Vertragsschluss allgemein \u00fcberpr\u00fcft werden  k\u00f6nnen. Unternehmen, die  dagegen versto\u00dfen, k\u00f6nnen durch Konkurrenten  oder Verbraucherzentralen  bzw. die Wettbewerbszentrale abgemahnt und  ggf. verklagt werden.&#8221;<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p><strong>Ab wann gelten die neuen Pflichten?<\/strong><em><br \/>\n<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Ob und wann das Gesetz in Kraft tritt, steht noch nicht fest; jedoch ist es realistisch, anzunehmen, dass die neuen Vorschriften noch dieses Jahr in Kraft treten. (ca)<\/p>\n[:]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[:de] Unsere Ministerin f\u00fcr Verbraucherschutz, die sich unerm\u00fcndlich f\u00fcr den Verbraucher einsetzt, hat anl\u00e4\u00dflich des Weltverbrauchertags am 15.03.2011 an ein sensationelles Gesetzesvorhaben erinnert, das noch im Fr\u00fchjahr 2011 in das parlamentarische Beratungsverfahren eingebracht werden\u00a0 soll: Das &#8220;Gesetz zur \u00c4nderung des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr&#8221; soll [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":209,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-3735","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-magazin"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3735","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3735"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3735\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/209"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3735"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3735"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3735"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}