{"id":37341,"date":"2018-01-25T06:04:47","date_gmt":"2018-01-25T05:04:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de?p=37341"},"modified":"2018-01-25T10:21:06","modified_gmt":"2018-01-25T09:21:06","slug":"eug-fack-ju-goehte-geschmacklos-anstoessig-und-vulgaer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/markenrecht\/eug-fack-ju-goehte-geschmacklos-anstoessig-und-vulgaer\/","title":{"rendered":"EuG: “Fack Ju G\u00f6hte” geschmacklos, anst\u00f6\u00dfig und vulg\u00e4r"},"content":{"rendered":"
Die “Fack ju G\u00f6hte”-Filme haben Millionen Menschen gesehen und f\u00fcr deutsche Verh\u00e4ltnisse gutes Geld eingespielt.\u00a0Als “Fack ju G\u00f6hte” 2013 in die Kinos kam, war er mit einer Besucherzahl von knapp 7,4 Millionen einer der erfolgreichsten deutschen Filme. Auch die Fortsetzung\u00a0brachte 2015 noch einmal ca. 7,7 Millionen Zuschauer.<\/p>\n
Die Produktionsfirma Constantin Film wollte daher die Gunst der Stunde nutzen und auch am Merchandising-Gesch\u00e4ft verdienen bzw. andere davon wirksam ausschlie\u00dfen.\u00a0Mittel der Wahl f\u00fcr die Verwirklichung eines solchen Plans ist der Markenschutz<\/a> f\u00fcr die Bezeichnung, unter der die Merchandising-Artikel unter das Volk gebracht werden sollen.<\/p>\n 2015 wollte sich Constantin Film daher den Begriff “Fack ju G\u00f6hte” als\u00a0Namen sch\u00fctzen lassen<\/a>\u00a0und meldete den Begriff beim\u00a0europ\u00e4ischen Markenregister, unter anderem f\u00fcr Tassen, Spielzeug und alkoholische Getr\u00e4nke als Marke an.<\/p>\n Dabei spielten allerdings weder das europ\u00e4ische Markenamt (EUIPO) noch die entsprechende Beschwerdekammer mit. Die Markenanmeldung<\/a> wurde abgelehnt. Die Marke\u00a0“Fack ju G\u00f6hte” versto\u00dfe gegen\u00a0Art.\u00a07 Abs.\u00a01 Buchst.\u00a0f der Verordnung Nr.\u00a0207\/2009<\/a>, nach der Marken, die gegen die \u00f6ffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten versto\u00dfen, von der Eintragung ausgeschlossen sind.<\/p>\n Diese Einsch\u00e4tzung teilte am 24.1.2018 auch das Gericht der Europ\u00e4ischen Union, das\u00a0EuG (nicht zu verwechseln mit dem europ\u00e4ischen Gerichtshof, dem EuGH) in einem entsprechenden Urteil (EuG, Urteil v. 24.1.2018, Az.\u00a0T\u201169\/17<\/a>).<\/p>\n Bei dem Ausdruck \u201efuck you\u201c handele es sich um einen Ausdruck, der nicht nur geschmacklos<\/strong>, sondern auch anst\u00f6\u00dfig<\/strong> und vulg\u00e4r<\/strong> sei, selbst wenn die ma\u00dfgeblichen Verkehrskreise ihm keine solche Bedeutung beim\u00e4\u00dfen.\u00a0Dass ein Teil der ma\u00dfgeblichen Verkehrskreise eine \u00e4u\u00dferst derbe Ausdrucksweise f\u00fcr akzeptabel halten m\u00f6ge, reiche n\u00e4mlich nicht, um diese Wahrnehmung als die ma\u00dfgebliche anzusehen.<\/p>\n Unerheblich sei, dass nicht die w\u00f6rtliche Bezeichnung “fuck you” zur Beurteilung stehe, sondern die deutsche lautschriftliche Version der Wendung, n\u00e4mlich”Fack ju G\u00f6hte”. Der\u00a0durchschnittliche Verbraucher werde feststellen, dass das angemeldete Zeichen dem h\u00e4ufig verwendeten und weit verbreiteten englischen Ausdruck \u201efuck you\u201c \u00e4hnlich ist.<\/p>\n Bei der Beurteilung, ob das Eintragungshindernis gem\u00e4\u00df Art.\u00a07 Abs.\u00a01 Buchst.\u00a0f der Verordnung Nr.\u00a0207\/2009 vorliegt, k\u00f6nne weder auf die Wahrnehmung des Teils der ma\u00dfgeblichen Verkehrskreise abgestellt werden, der leicht Ansto\u00df nimmt, noch auf die Wahrnehmung des Teils dieser Kreise, der unempfindlich ist, sondern es m\u00fcssen die Kriterien einer vern\u00fcnftigen Person mit durchschnittlicher Empfindlichkeits- und Toleranzschwelle zugrunde gelegt werden.<\/p>\n Wichtig zu wissen ist, dass der Filmtitel und erst recht die Filme als solche von dieser Beurteilung nicht erfasst sind. \u00a0Selbstverst\u00e4ndlich d\u00fcrfen die Kom\u00f6dien weiterhin gezeigt und auch mit dem betreffenden Titel bezeichnet werden. Lediglich die Eintragung als Marke ist auf europ\u00e4ischer Ebene nicht m\u00f6glich.<\/p>\n Mit Hinblick auf diese unterschiedlichen Wertungen erschlie\u00dft sich auch, dass die Entscheidung nicht so kritikw\u00fcrdig ist, wie sie in manchen Medien dargestellt wird.<\/p>\n“Fack ju G\u00f6hte” \u2013 geschmacklos, anst\u00f6\u00dfig und vulg\u00e4r<\/h2>\n
Schreibweise ohne Belang<\/h2>\n
Unerheblich, ob der Begriff gegebenenfalls Jugendsprache ist<\/h2>\n
Filme sind nicht betroffen<\/h2>\n